Zum ersten mal ALG2 HIlfe!!

  • Hallo an euch Alle!! :hilfe


    Ich bin ganz neu hier und hoffe auf ein wenig Rat.
    Mein Mann und ich wir möchten uns trennen. Unser Sohn wird diesen Monat 4.
    Ich gehe noch bis Ende diesen Monats zur Meisterschule und beziehe dafür Bafög.
    Ich könnte jetzt ab dem 1. Oktober eine Wohnung bekommen die echt super ist,
    ich könnte einziehen ohne zu renovieren und eine Küche ist auch mit drin.
    Ich habe aber ab Oktober kein Geld mehr und wollte Alg2 beantragen. Ich möchte mich so schnell wie möglich selbstständig machen
    und wieder auf eigenen Beinen stehen,aber bis dahin muß ich ja auch mit meinem Sohn über die Runden kommen.
    Mein Mann gibt mir 200 Euro im Monat, mehr ist im Moment auch nicht drin wegen Kurzarbeit.
    Kann mir von euch jemand sagen,ob mir irgendwas zusteht und wenn ja mit was ich da rechnen könnte.
    Ich könnte nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben.


    Ich danke euch schon mal im vorraus
    LG Julesa :thanks:

  • Dir stehen zu:


    Eine Wohnung mit 2 zimmern oder 60qm²


    - 359 euro Regelsatz für dich
    - 129 euro Alleinerziehendmehrbedarf
    - mietgeld


    Und noch geld für dein kind ich glaub 211 euro dem werden aber das kindergeld gegen gerechnet und der unterhalt den dein mann dir zahlt wird auch angerechnet

  • Nicht unterschreiben bis geklärt ist, dass diese Wohnung im Rahmen ist. Die Unterschrift wäre gültig, auch wenn das Amt dann nein sagt.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Hallo
    Ich danke euch für die schnellen Antworten!!!
    Kann das Amt mir denn auch Geld streichen wenn sie diese Wohnung für unangemessen halten,
    oder muß ich dann einfach den Mehrbetrag selber zahlen?
    Könnt ihr mir auch noch sagen wie lange es von Antragsstellung dauert bis daß das Geld auf
    dem Konto ist?
    Fragen über Fragen...
    LG Julesa

  • Also ich "durfte" den Mehrbetrag selbst tragen. Allerdings wohnte ich schon seit 7 Jahren in der Wohnung und war in Elternzeit.


    Bei dir sieht es anders aus. Du nimmst dir wissend, dass du H4 Empfänger wirst eine Wohnung die zu teuer ist... ob die das mitmachen :frag



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • wenn die whg über den grenzen der angemessenheit liegt, dann wird nur bis zur angemessenen höhe gezahlt u. der rest ist aus den regelsätzen zu zahlen. wirst du denn allein ausziehen oder mit dem kind?

  • Erkundige dich doch erst mal, wie teuer die Wohnung sein darf...


    Wie lange es dauert, bis das Geld auf dem Konto ist? - Bei uns auf der Arbeit rechnen wir immer mit 5-7 Tagen nach der Bewilligung. Mach dir die Mühe und prüfe genau, wohin welches Geld überwiesen werden soll ;)

  • Hallo
    Ich werde mit meinem Sohn ausziehen.
    Ich gehe jetzt am Montag mal aufs Amt und bringe mal alles in Erfahrung.
    Ich hoffe die sind da freundlich. Es kostet mich totale Überwindung dahin zu gehen
    und die Dame war am Telefon schon so unfreundlich...
    Ein schönes Wochenende und danke
    LG Julesa

  • Am Anfang sind die immer unfreundlich. Scheint mir eine Art Selbstschutz zu sein. Da kommen ja auch richtig asoziale Leute mit einem IQ entsprechend ihrer Schuhgröße. Wenn du dann vor ihnen sitzt, und die haben nicht den Eindruck, dass H4 für dich eine Karriereoption ist, dann sind sie eigentlich sehr nett und hilfsbereit. Aber ich habe auch alle 6 Monate Bauchschmerzen, weil's mir einfach peinlich ist.

    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute
    von Neuem beginnen.


    Buddhistische Weisheit

  • Vielleicht kannst du vom zukünftigen Vermieter auch schon einen Vertrags-Entwurf mit zur Arge nehmen, der aber auf keinen Fall unterschrieben sein darf!!! deswegen auch Entwurf, worin schon alle Angaben enthalten sind wegen Quadratmeter und Preis. Hat meine Wohnungsgesellschaft mir damals mitgegeben und dann war es auch kein Problem, weil meine Wohnung auch noch in der Grenze liegt. Hier ist Miethöhe und Quadratmeterzahl von Bedeutung, was die Sache auch nicht so leicht macht, bei der Wohnungssuche.


    Wie schon vorher geschrieben wurde... die meisten ARGE-Mitarbeiter sind recht nett, wenn sie merken, dass du auch nett bist und dich nicht aufm Hartz ausruhen möchtest. Ich komme super mit meiner Bearbeiterin aus und ich glaub, dieses Jahr Weihnachten kriegt sie auch ne Kleinigkeit von mir. ;) Klar... ist alles auch ihre Arbeit aber die ist echt super :daumen Nur Mut also.. geh hin und vielleicht hast du auch Glück. Und peinlich sein muss es dir überhaupt nicht. Wie erklärte mir meine Bearbeiterin damals: Hartz IV ist extra dafür da, um Leuten in unserer Situation zu helfen und nicht um Leute durchzubringen, die zu faul sind zum arbeiten. Es soll Menschen helfen, die in einer Notsituation sind und ihnen helfen möglichst schnell wieder da raus zu kommen.

  • Hallo


    Also ich war heute morgen beim Amt und die Dame dort war auch freundlich zu mir.
    Alle Ängste waren erst mal unbegründet.
    Ich muß jetzt so ein schreiben mit meinem beruflichen Werdegang ausfüllen und nächste Woche habe ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin.
    Mußtet ihr als ihr ALG2 beantragt habt eure private Rentenversicherung auflösen?
    Ich hoffe alles wendet sich zum Guten. Bin fix und fertig und bekomme glaub ich grad ein Magengeschwür.
    Ich wünschte mir daß schon ein Jahr vergangen wäre.
    Sehe noch kein Licht am Ende des Tunnels...
    Sorry fürs gejammere
    LG Julesa

  • wie kommt man darauf das du deine private rentenversicherung auflösen musst? das müsstest du nur wenn die versicherung nicht den passus enthält das sie erst ab rentenalter zur verfügung steht. also du sie momentan garnicht nutzen könntest. das sollte da drin stehen. zudem hast du für die private altersversorgung einen freibetrag von 250 euro pro lebensalter, für vermögen einen fb von 150 euro pro lebensalter plus 750 euro für eventuelle anschaffungen u. ein auto das einen wert von 7500 euro nicht übersteigt.
    von daher glaube ich nicht das du deine rentenversicherung auflösen musst oder hat der sb das gesagt?