Zu dieser Kur will ich nicht....

  • Hallo,
    nachdem ich für die Sommerferien eine Mutter/Kind-Kur auf Borkum genehmigt bekommen hatte,
    und die wegen Schlampigkeit,Faulheit und Dreistigkeit der Rentenversicherung Bund 22 Stunden vor Abfahrt abgesagt wurde...
    :radab

    habe ich vor wenigen Minuten einen Anruf der IKK bekommen, dass mein Sohn und ich morgen Post von der Klinik auf Norderney
    bekommen, dass wir am 15.September (man beachte: es sind nur noch 12Tage dazwischen) die Kur antreten können.


    Ich weiß überhaupt nicht, wie ich das schaffen soll.... :frag


    Und ganz ehrlich: mittlerweile will ich es gar nicht mehr.


    Seit einem Jahr bin ich nun krankgeschrieben (allerdings wird alles immer besser) und ich hatte vor meinen Arbeitgeber anzurufen wegen
    der Eingliederungsgeschichte.
    Ich bin es soooooo leid zu Hause "rumzusitzen".
    :(
    Um dann in den nächsten Sommerferien eine Kur anzutreten, nachdem die letzte so kurzfristig abgeblasen wurde.


    Mein Sohn(10) hat nun gerade die Schule gewechselt in die 5. Klasse.
    Also müßte ich ihn für Norderney 3 Wochen da rausnehmen....
    Habe mich im Internet schlau gemacht: der Unterricht in der Klinik findet so gut wie gar nicht statt.....


    Dann kommt das finanzielle noch dazu:
    alle Reisekosten (mußte ich schon für Borkum) muss ich vorstrecken.
    Der Hammer diesen Monat: meine Waschmaschine hat den Geist aufgegeben....also mußte eine neue her (gebraucht).
    :ohnmacht:


    Tja, eigentlich wären wir längst von Borkum zurück und ich würde wieder arbeiten...zumindest die Eingliederungsmaßnahmen schon mal mitmachen...


    Was mach ich denn nun bloß?


    Ist es machbar, dass ich die Kur auf die Sommerferien nächstes Jahr verschieben kann?


    Lieben Gruß,
    Maikeirish

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Absagen würde ich nicht. Wenn Du dieses Mal trotz ärztlichem Attest und vermutlich besonderer Dringlichkeit auch ohne Kur klar kommst, werden die davon ausgehen, dass Du das auch nächstes Mal schaffst.


    Ich glaube, ich würde die Kur auf die Herbstferien schieben.

  • Die Kur ist anscheinend eine Reha-Maßnahme der Rentenversicherung. Zwölf Tage Vorlauf sind normal. Du bist ja erkrankt und weisst grundsätzlich, dass eine Rehamaßnahme kommt. Sie abzusagen, letztlich also zu verweigern, öffnet Deinem Arbeitgeber die Türe, Dich zu kündigen. Diesen Topf solltest Du nicht auftun. Wiedereingliederung ist eine von der Rentenversicherung bezahlte Leistung. Bei Verweigerung der Reha kann (muss nicht) die Rentenversicherung die Wiedereingliederung verweigern bzw. die Zahlungen dafür. Dann müsstest Du Dich gesund melden... ein schwieriges Unterfangen.


    Wenn Du beim Rehaantrag Beschulung beantragt hast, dann ist normalerweise auch Beschulung Deines Sohnes eingeplant. Du kannst Dich telefonisch vor Ort in der Reha-Klinik erkundigen, wie das läuft. Die Lehrer Zuhause geben Lehrpläne mit normalerweise. Auf irgendwelche Internet-Auskünfte von Ex-Patienten würde ich mich nicht verlassen. Das sind oft sehr "spezielle" Aussagen, die man da findet.


    Wenn Du ernsthaft erkrankt bist - ein Jahr krankgeschrieben ist auf jeden fall ernsthaft erkrankt -, solltest Du alles tun, um wieder in Schuss zu kommen.
    Und wenn es sehr schwierig ist, in 12 Tagen alles geregelt zu bekommen, dann hol Dir dafür Hilfe. Das sollte der erste Schritt sein.
    Ich wünsch Dir viel Kraft!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn das bis in einem Jahr warten kann, kanns nicht (mehr) so schlimm sein, oder?

    Hallo,
    es ist tatsächlich so.
    Nachdem mich die BG im Mai nach Berlin zum Hautschutzzentrum geschickt hat, gab es eine richtige Aufklärung meiner Erkrankung (Ekzem an den Händen) und ich weiß nun endlich, wie ich damit umzugehen habe und warum das Ekzem ein Jahr lang ununterbrochen da war.


    Die anfangs genehmigte Kur für Juli/August wäre perfekt gewesen und das 2stündige Gespräch incl. Untersuchung in Berlin hat mir so viel Auftrieb gegeben.
    Ich möchte endlich wieder ins Arbeitsleben zurück....ich bin es sooo leid (sorry,ich wiederhole mich...).


    Lieben Gruß

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Dein Arbeitgeber könnte den Termin absagen (wird er aber wohl nicht tun, da Du ja eh krankgeschrieben bist...)


    oder


    Du könntest Dich krankschreiben lassen, von Deinem Arzt (zu krank für eine Kur)-


    andere Möglichkeiten gibt es wohl nicht, da Du ja Krankengeld von der KK beziehst, und diese (zu Recht) ein berechtigtes Interesse an der baldigen Herstellung Deiner Arbeitsfähigkeit hat-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ...ich hatte vor meinen Arbeitgeber anzurufen wegen der Eingliederungsgeschichte...


    Ach so, noch was dazu- (ein bischen OT)-


    die Eingliederung wird über deinen Arzt bei der Krankenkasse beantragt- mit dem Wisch (Durchschlagsformblatt) gehst Du dann zu Deinem Arbeitgeber-


    also- der Arbeitgeber erst, wenn Arzt und KK das so wollen, und die KK bereit ist, das zu bezahlen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du die Kur nicht auf den nächsten Sommer verschieben kannst. Wenn eine Kur bewilligt ist, dann musst Du sie innerhalb einer bestimmten Zeit antreten.
    Du meinst, dass eine Kur im Moment nicht mehr so dringend für Dich ist. Ich kenne Deine Erkrankung nicht, aber ich denke, dass die Rentenversicherung ziemlich knauserig mit Bewilligungen ist. Und wenn Du eine Kur bewilligt bekommst, dann halten Krankenkasse und/oder Rentenversicherung sie durchaus für sinnvoll und notwendig.


    Ich würde es auch ärgerlich finden, wenn ich meine Kinder aus dem gerade begonnenen Schuljahr auf einer neuen Schule nehmen müsste, aber ich würde die Kur trotzdem nicht absagen. Ich würde versuchen, die Kur auf die Herbstferien zu verschieben, dann ist die Fehlzeit für Deinen Sohn nicht so lange. Den Unterrichtsstoff für 1-2 Wochen kann Dein Sohn bestimmt von den Lehrern vorher bekommen. Ich habe auch schon mal davon gehört, dass Schule und Kurklinik den Stoff und die Hausaufgaben hin- und herfaxen können.


    Mit der Wiedereingliederung bei Deinem Arbeitgeber kannst Du doch evtl. vor der Kur schon anfangen, falls Du den Termin in die Herbstferien verschieben kannst.

  • Ruf auf Norderney an und frage nach ob Du sie verschieben kannst. Schildere Dein Fall, Du hast ab dem Tag der Genehmigung 6 Monate Zeit die Kur anzutreten. Danach hast du quasi Pech. Danach kannst Du erst wieder in drei oder 4 Jahren neu beantragen.
    Ich habe bei unserer Kur auf Borkum mitbekommen das alle Schulkinder jeden morgen 2 ( mehr leider nicht) Unterricht hatten.
    Drück Dir ganz fest die Daumen.
    Doof gelaufen mit Borkum wo Du doch nun schon alles vorher wusstest und quasi Borkum schon kennen gelernt hast ;-)
    Halt uns mal auf dem Laufenden!!!!!!!!!!!!! :winken:

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • setti76: wollte mich gar nicht bedanken.


    Scheinbar handelt es sich hier nicht um eine normale Mutter-Kind-Kur, sondern um eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme.


    Frage ist hier, wer der Leistungsträger ist: BG (Berufsgenossenschaft) oder Rentenversicherung?
    Eine Wiedereingliederungsmaßnahme kurz vor der Kur zu beginnen und sie dann zu unterbrechen ist nicht unbedingt sinnvoll. Sofern die stat. Maßnahme abgelehnt wird, kann es zu Konsequenzen des Leistungsträgers führen.


    Daher erkundige Dich sofort wie möglich bei dem Leistungsträger.


    Sofern, die BG betroffen ist, kannst Du mich gerne anschreiben.

  • Schildere Dein Fall, Du hast ab dem Tag der Genehmigung 6 Monate Zeit die Kur anzutreten.


    Guten Morgen,
    das mit den 6 Monaten wußte ich auch noch nicht- danke!
    Die sind ja mit dem neuen Bescheid für Norderney längst nicht um.
    Lieben Gruß
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    Frage ist hier, wer der Leistungsträger ist: BG (Berufsgenossenschaft) oder Rentenversicherung?
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    @Mederano


    Hallo,
    da es ausgeschlossen wurde, dass es sich um eine Berufskrankheit handelt, ist der Leistungsträger die Rentenversicherung.
    Gruß,
    Maikeirish

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"