KOPIE: KM erschwert Umgang JA macht nix


  • Der Klageweg ist mit Sicherheit immer der schlechteste Weg. Denn er verbaut auf lange Zeit jedwede Gesprächsmöglichkeit zwischen den Eltern. Richtige Lösungen bringt er nicht. Man kann immer "Umgang boykottieren", wenn man nur einigermaßen intelligent ist - ohne je einen Prozess deshalb zu verlieren... Und der Klageweg schafft immer hohen Druck auf das Kind. Wenn also hier die Möglichkeit besteht, kurzfristig einen Kontakt herzustellen, der mittelfristig zu einer Beruhigung der Situation führen kann und langfristig zu einem "normalen Verhältnis", dann ist das sicherlich der empfehlenswerte Weg.
    Konfrontation und Aggression sind nie eine Hilfe. Klar, es braucht viel Kraft, Ungerechtigkeiten wegzuatmen. Aber um seines Kindes willen sollte man das tun.


    Sorry, NocheinVater, aber Scharfmacherei ist nicht Stil dieses Forums.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @nocheinvater
    Deine Signatur wurde nun zum zweiten Mal geändert da sie nicht mit den Forenregeln vereinbar ist.
    Ich bitte dich hiermit die Regeln, die du bei deiner Registrierung akzeptiert hast, auch einzuhalten.


    URL entfernt. Hoffe, das reicht.



    Sorry, NocheinVater, aber Scharfmacherei ist nicht Stil dieses Forums.


    Nein, das hat rein gar nichts mit Scharfmacherei zu tun. Ich bin selbst Vater und kenne unzählige andere Väter und die Leier ist stets die gleiche. So schön sich die von dir zu jeder Gelegenheit zitierten Gesetztestexte auch anhören - sie haben LEIDER mit der Realität NICHTS zu tun.


    Vielleicht liegt es bei dir an mangelnder Erfahrung. Vielleicht kennst du die Texte nur aus der Theorie. Ich weiss es nicht, ich kenne dich nicht. ICH weiss aber aus der Praxis, woher der Wind weht.


    Und bei Dreisam weht er aus der bödesten Richtung überhaupt. Ein zu 100% klassischer Fall ! Wenn er jetzt nicht schnell handelt, sind - sofern er die Kraft hat - die nächsten 10 Jahre vom Kampf um den Kindesumgang und gegen die von der Ex schon beschlossenen Entfremdung geprägt. Er wird sich dann bestimmt sehr gerne an dich erinnern und dir für deine Tipps danken.


    VG Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von nocheinvater ()

  • das ist jetzt nicht dein ernst@ nocheinvater


    vollybap ist derjenige , der unter anderem die meiste ahnung hat und immer vernünftig schreibt ( sehr ausgleichend)

  • URL entfernt. Hoffe, das reicht.


    Ich zitiere die Signatur Stand heute:


    Wir vom VÄTERWIDERSTAND kämpen gegen Umgangsboykott und Väterentsorgung !


    Wo is Denn Euer Kämpingplatz? :batsch


  • Ich zitiere die Signatur Stand heute:


    Wir vom VÄTERWIDERSTAND kämpen gegen Umgangsboykott und Väterentsorgung !


    Wo is Denn Euer Kämpingplatz? :batsch


    Ich darf je keine URL nennen, sonst werde ich wieder geschimpft. Aber die ersten Treffer bei Google gehören uns.


    das ist jetzt nicht dein ernst@ nocheinvater


    vollybap ist derjenige , der unter anderem die meiste ahnung hat und immer vernünftig schreibt ( sehr ausgleichend)


    Nun, ich habe weder behauptet, dass er nicht einer mit der meisten Ahnung unter euch ist, noch habe ich ihm eine gewisse deeskalierende Sachlichkeit (oder wie du es nennen magst) abgesprochen. Und auch habe ich nicht bestritten, dass er viele Gesetztestexte kennt.


    Die meisten - dass ist mir hier schon aufgefallen - LESEN Beiträge nicht, sondern überfliegen sie lediglich und mutmaßen und unterstellen dann gerade eben mal das, was ihnen gerade einfällt ...


    Nein, in Sachen vollybap habe ich lediglich bemerkt, dass seine Gesetze im Familienrecht, auf die er sich ständig beruft, nichts (aber auch gar nichts) mit der Realität zu tun haben. Seine Schlussfolgerungen und Definitionen der Paragraphen im Familienrecht sind schlichtweg falsch. Und ich habe das nicht irgendwo aufgeschnappt, sondern diese Aussage mit meiner Erfahrung begründet.


    Und ich habe mir erlaubt, dem Threadersteller dreisam darauf hinzuweisen (und ihm diesbzüglich Hilfe angeboten ), dass er drauf und dran ist, ins offene messer zu laufen. Und daran ändern auch auswendig gelernte texte nichts, sondern - möglicherweise - nur Aktivität. Zumindest im Fall von dreisam, um den es hier ja geht.


    VG Oliver

    2 Mal editiert, zuletzt von nocheinvater ()

  • Nein, in Sachen vollybap habe ich lediglich bemerkt, dass seine Gesetze im Familienrecht, auf die er sich ständig beruft, nichts (aber auch gar nichts) mit der Realität zu tun haben. Seine Schlussfolgerungen und Definitionen der Paragraphen im Familienrecht sind schlichtweg falsch. Und ich habe das nicht irgendwo aufgeschnappt, sondern diese Aussage mit meiner Erfahrung begründet.


    und er mit seiner Erfahrung.. und nun???


    Vielleicht ist er deshalb und wegen seiner schlichtenden & ruhigen Art hier im Forum etabliert und Du in einem anderen?

  • NocheinVater, ich habe wenig Lust, auf dieser Extremposition mit Dir zu diskutieren und senfe hier nur wegen des Threadstarters und anderer Mitleser weiter.


    Wer von uns beiden mehr persönliche Erfahrung hat, diese Position überlasse ich gerne Dir und spreche Dir gleichzeitig mein Beileid aus. Denn was Du dann durchgemacht hast, wird eine Menge sein...


    Was ich aber weiß aus mittlerweile Hunderten Fällen, mit denen ich beruflich wie privat zutun hatte: Wenn es die Möglichkeit der Deeskalation gibt, sollte die ergriffen werden. Deine immer wieder kämpferischen Aufrufe und Verweise und erstaunlichen Interpretationen der Gegebenheiten bei deutschen Gerichten führen zumeist in die eine Situation: Ein Elternteil ist Sieger. Ein Elternteil ist Verlierer. Und das Kind/die Kinder sind Verlierer. Und dagegen rede und schreibe ich und rufe zu vernünftigem Handeln auf. Und da ist die juristische Auseinandersetzung der allerletzte Weg. Zuoft heißt es nämlich: Verfahren gewonnen, Seele des Kindes kaputt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • ... auf die er sich ständig beruft, nichts (aber auch gar nichts) mit der Realität zu tun haben. Seine Schlussfolgerungen und Definitionen der Paragraphen im Familienrecht sind schlichtweg falsch.


    Schon der olle Watzlawick sagte "Jeder konstruiert sich seine Wirklichkeit selbst!" So ist halt Deine "Realität" reichlich (selbst) konstruiert.
    So weit so gut ... Interessant (oder tragisch ->je nacht Sichtweise) wird es dann, wenn diese "Realisten" dann Anderen Realitätsverlust unterstellen!


    Das ist dann so wie mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn, der sich über die vielen Geisterfahrer beschwert.


    Da können dann "viele" Einwände einbringen. Die eigen Sichtweise oder die selbst konstruierte "Wirklichkeit" ("Es gibt so viele Geisterfahrer") wird halt nicht in Frage gestellt.


    Der Kater :brille


  • Was ich aber weiß aus mittlerweile Hunderten Fällen, mit denen ich beruflich wie privat zutun hatte: Wenn es die Möglichkeit der Deeskalation gibt, sollte die ergriffen werden.


    100% Zustimmung. Ich habe in diesem Fall sehr gerne Unrecht und die Ex von dreisam geht auf irgendeine deeskalierende Initiative von irgendjemanden ein und besinnt sich. Sie teilt sich also die 14tägigen Umgangskosten mit dreisam und übernimmt ebenfalls die hälftigen Wegstrecken. Schließlich ist sie weggezogen und hat die Entfernung mutwillig geschaffen.


    Wäre super !


    Allerdings ... gibt zum einen die Tante vom JA den gleichen Mist wie ca. 80% ihrer Sorte von sich und unterstützt die KM damit voll und ganz bei ihrer Entfremdungsaktion. Die KM selbst schein auch nicht die hellste zu sein (zumindest dem nach zu urteilen, wie sie gegen das "Kindeswohl" arbeitet) und ALLES deutet darauf hin, dass dreisam gerade fachmännisch entsorgt wird. ist recht einfach bei 400 Kilometern, so einer JA-SB(IN) und der deutschen Gerichtsbarkeit, aber das willst du ja nicht glauben.


    Wenn sich Eltern mit Hilfe einer Mediation zusammen raufen ist das zu begrüßen. Die Hoffnung ist hier aber sehr gering einzuschätzen und deshalb muss etwas getan werden. Umgang gerichtlich regeln lassen (und zwar vor der Entfremdung, sonst fällt er wohl sehr dürftig und begleitet aus), dann hat man in Sachen Zwangs- u. Ordnungsgeld (auch wenns zweifelhaft ist ob es je vollstreckt wird) wenigstens etwas in der hand. Vielleicht hat man ja auch irgendwann mal Glück und gerät an einen Richter, der den Umgang wirklich mal durchsetzt. Es dürften im Falle von dreisam zukünftig wohl verschiedene sein, seine Ex zieht scheinbar recht gerne um ...


    VG Oliver

  • so nun werd ich hier erstmal etwas schlichten
    denn ich hab mich nun entschieden wie ich die sache angehen werde
    ich nehme ihren vorschlag an, werde aber nach und nach fordernder und sobald sie nur ein mal blockt werde ich zu meinem anwalt gehen und den umgang gerichtlich regeln lassen


    @ Bab
    meine ex hat mir ja nun mit dem ABR gedroht kann sie mir damit wirklich die suppe versalzen in sachen umgang und wo er zu schlafen hat???


    gruß an alle *und eine tasse beruhigungsteeverteil*

  • Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig.


    Genau. Und wenn die KM doch droht, kommt sie ins Gefängnis. Dort wird sie einer Therapie unterzogen und nach ihrer Entlassung handelt sie fortan nur noch nach dem "Kindeswohl" ... das soll ihr eine Lehre sein.


    Und in der zwischenzeit hat dreisam sein hälftiges ABR verloren, wetten ?


    dreisam:
    Das ABR ist das "eigentliche" Sorgerecht. Hat die KM es alleine, kann sie sich einen Zigeunerwagen kaufen und mit deinem Kind durch die Lande ziehen. Wann immer und wo immer sie hin möchte. Und du hast keine Möglichkeit, es zu verhindern.


    Allerdings konnte ich das MIT hälftigem ABR auch nicht. Wie sagten mir die RichterInnen stets: "Die freie Entfaltung der KM ist höher einzustufen als mein Wunsch, die Tochter regelmässig zu sehen und für sie zu sorgen."


    VG Oliver

  • gut zu wissen
    danke



    dann meine nächste frage:
    ich werde ihn ja nun bald ein wochenende bekommen und meine ex will ihn mir nur geben wenn ich ihn über nacht zu ihren eltern bringe. es spricht aber absolut nichts dagegen das er auch bei mir schlafen kann.
    ich finde es nämlich total blöd das bei meinem umgang mit meinem sohn noch dritte reingezogen werden. es ist schließlich mein wochenende mit ihm und da möchte ich auch die ganze zeit mit ihm verbringen.
    wenn ich aber fordern würde das er bei mir schlafen soll (was der kurze mit sicherheit gerne tun würde) würde sie ihn mir garnicht mitgeben.
    was kann ich da machen und kann sie mir es überhaupt vorschreiben wo mein kleiner schläft???

  • Das ABR ist übrigens TEIL des Sorgerechts, nicht das "eigentliche" Sorgerecht.


    Ich weiss, wie es geschrieben steht. Vielleicht solltest du besser mal richtig lesen, dann hättest du die guten alten "Gänsefüßchen" erblickt ... und jetzt gehe ich schlafen und lese morgen früh bei einer Tüte Popcorn und Cola, wie du dreisam darüber aufklärst, dass es der KM überhaupt nichts angeht wo er sein Kind während des Wochenendumganges übernachten lässt.


    VG Oliver


    PS: Um so schlimmer, die KM hat das ABR ja schon. Und hat es gleich genutzt. Jetzt komm, die paar Kilometer ...

  • na ich denke das ich dieses erste mal es schon so machen werde wie die KM es will
    aber vor den weiteren wochenenden werde ich nochmal um ein gespräch beim JA bitten (werde dann aber persönlich da sein) und werde dann meine vorstellung des umganges vortragen.
    wenn es sich dann aber dennoch nicht ändern sollte bleibt nur das gericht

  • dreisam,


    wenn Du eh glaubst, dass Du iirgendwann sowieso dierechtliche Schiene fahren musst, warum konfrontierst Du die Mutter nicht offen damit, dass Du es besser findest, wenn das Kind bei Dir übernachtet.
    Schick Ihr den Gesetzestext, der Dir das erlaubt (Aufzeigen ihrer Grenzen), sprich aber vielleicht auch ihre Befürchtungen und Ängste an. Eventuell gibt es ja Kompromisse in der Form, dass Du ihr während dieser Zeit den telefonischen Kontakt zum Kind nicht verwehrst und betonst, dass, sollte das Kind heimweh bekommen, Du es auch gerne vor der Zeit zurück bringst.


    Sollte sie darauf nicht eingehen, würde ich wirklich schnell handeln und einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.


    Gruß,


    Christiane