Hartz 4 und Vermögen

  • Hallo,


    ich stehe 2 Wochen vorm Entbindungstermin. Von dem KV (studiert noch) bin ich schon die ganze Schwangerschaft getrennt.
    Jetzt hab ich im Internet stundenlang gelesen, wie das mit Hartz 4 und gespartem Vermögen ist.
    So richtig schlau werd ich überhaupt nicht.
    Gehts jetzt um Zinsen für das gesparte Geld, oder um das gesparte Geld selber, das man nicht haben darf?
    Im ersten Jahr kriege ich Elterngeld. Muss aber zusätzlich Wohngeld beantragen, weil ich die Miete damit nicht zahlen kann.
    Im zweiten Jahr (bzw. für die weiteren 6 Monate) muss ich Hartz 4 beantragen. Ich hoffe, dass ich meine Kleine mit 18 Mon. in die Kita geben und wieder arbeiten kann.
    Jedenfalls habe ich ein Sparkonto mit 5.500,- EUR. Jetzt überlege ich das Geld abzuheben. Weil man darf ja nix gespartes haben. Aber ich seh nicht ein, dass ich das Geld für laufende Kosten ausgebe. Das ist eigentlich dafür da, wenn ich wirklich mal hohe Kosten für ne Reparatur (Waschmaschine, Zahnarzt, oder sonstwas) habe.
    Jetzt hab ich gelesen, ich darf an Vermögen 150 EUR x Lebensjahre haben. Also 150 x 29 = 4.350 EUR.
    Dann lese ich was von 3.100 EUR Freibetrag für minderjährige Kinder. Darf die Kleine also auch 3.100 EUR auf nem Sparbuch haben??
    Folgenden Satz hab ich noch gelesen: "Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen." Was hat es mit diesen 750 EUR auf sich?
    Kann mir jemand sagen, wieviel Vermögen (wenn man bei 5.500 EUR von Vermögen sprechen kann) ich haben darf? Bin völlig hilflos.
    Außerdem hab ich eine Lebensversicherung und einen Bausparvertrag. Auf den Bauspar gehen/gingen die Vermögenswirksamen Leistungen, die von der Firma und zum Teil von mir gezahlt wurden. Aber wie das jetzt ist weiß ich auch nicht. Kriege ja kein Gehalt mehr.
    Hoffe mir kann jemand Auskunft geben und ich blicke mal endlich durch!
    Danke schon mal!!


    LG,
    Xenia80

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  • Hey


    Also die genauen Zahlen hab ich da jetzt leider auch nicht im Kopf...


    Aber..

    Jedenfalls habe ich ein Sparkonto mit 5.500,- EUR. Jetzt überlege ich das Geld abzuheben. Weil man darf ja nix gespartes haben.


    ..dem ist nun so nicht ganz...du darfst sehr wohl über gespartes verfügen, da gibt es eben wie gesagt Freibeträge..


    Abjheben u auf die Seite legen ist da keine Lösung, weil du entsprechend wahrheitsgemäße Angaben beim Antrag machen muß, u auch über Bargeld, u auch über Summe die in letzter Zeit "ausgegeben" wurden, wie z.B. dein heutiges Sparguthaben..


    Aber ich seh nicht ein, dass ich das Geld für laufende Kosten ausgebe. Das ist eigentlich dafür da, wenn ich wirklich mal hohe Kosten für ne Reparatur (Waschmaschine, Zahnarzt, oder sonstwas) habe.


    Und das ist eben der Knackpunkt...du siehst es nicht ein dein gespartes für DEINE laufenden Kosten auszugeben..ok
    Aber WIR, wir alle eben sehen es sicher auch nicht ein dir deine laufenden Kosten zu zahlen, weil du es nicht einsiehst diese von deinem Geld zu bezahlen..sondern das lieber für dich an die Seite legen möchtest..das ist nunmal NICHT Sinn und Zweck des Sozialsystems...u es ist halt so das da an dich staatliche Leistungen fleißen sollen, und das sind unser aller Steuern..und die können erst an dich fleißen wenn du wirklich bedrüftig bist..


    Freigrenzen hast du ja..aber die pauschale Einstellung ist bei dir da ein klein wenig fehlerhaft..



    Aber wie das jetzt ist weiß ich auch nicht. Kriege ja kein Gehalt mehr.


    Vermögenswirksame Leistungen:
    Entweder zahlst du da ein, oder lässt es halt ruhen..
    Allerdings ist evtl. beides auch als Vermögen zu sehen u geht dann über die Freigrenze, was heißen könnte das die Verträge aufzulösen sind u aus den Geldern die laufenden Kosten zu zahlen sind..


    Gruß
    Jens

  • @ Jens


    Danke für deine Antwort. Es ist ja nicht so, dass ich von EUCH unterhalten werden will.
    Du musst mich nicht gleich so angreifen.
    Aber ich arbeite seit ich 17 bin und bin nun mal für eine (hoffentlich kurze) Zeit auf staatliche Hilfe angewiesen. Das ist ja wohl kein Verbrechen. Wieviele gibt es denn in Deutschland die einfach keinen Bock haben auf Arbeit? Ich will ja so schnell wie möglich wieder arbeiten. Muss aber eben die Zeit bis dahin überbrücken und denke dass ich auch mal Hilfe in Anspruch nehmen. Da ich hier keine Familie/Angehörigen habe, bin ich eben auch auf mich allein gestellt und möchte schließlich für mein Kind da sein. Meinst du ich hab Lust Hartz 4 zu beziehen?


    Vielleicht kann mir noch jemand was zu den Freibeträgen sagen.
    Wenn ich in Elternzeit bin, kann ich doch nicht einfach den Bauspar für die vermögenswirksamen Leistungen auflösen, oder? Muss ich dann wieder einen abschließen, wenn ich wieder einsteige? Ich musste damals bei Einstellung einfach schnell einen abschließen, weil die das eben zahlen. Kann ich einfach sagen, ich will das nicht mehr?


    LG, Xenia80

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  • Alles was vor dem Antrag auf Hartz IV vorhanden ist fällt unter dem Begriff Vermögen. Was während des Hartz-IV-Bezuges hinzukommt (Erbe, etc.) fällt dann unter den Begriff Einkommen bei der ARGE.


    Also du hast für dich folgendes Vermögen v o r Antragsstellung:


    150,00 € x 29 Lebensjahre = 4.350,00 Euro
    zzgl. Anschaffungsfreibetr. = 750,00 Euro


    Insgesamt ein Freibetrag an Vermögen für dich in Höhe von 5.100,00 Euro.


    An dieses Geld darf die ARGE also auch nicht ran, es ist dein Schonvermögen. Alles was darüber liegt an vorhandenen Vermögen wird dir angerechnet bzw. muß zuerst zum Lebensunterhalt verwendet werden.




    Dein Kind hat auch einen Freibetrag v o r Antragsstellung in Höhe von insgesamt 3. 850,00 Euro (3.100,00 Euro zzgl. 750,00 Euro je Bedarfsmitglied). Und auch diesen Geld ist dem Kind sein Schonvermögen.


    Aber es darf nie ein Vermögen über diesen 3.100,00 Euro erzielen, denn alles was darüber fällt wird dem Kind als Einkommen angerechnet werden. Also aufpaßen auch wegen den Zinsen bei Sparkassenbuch.



    Wie das mit der Lebensversicherung und dem Bausparvertrag ist weiß ich nicht so genau.


    Aber du kannst ja gerne in nachfolgend genannten Link nachlesen:


    http://www.harald-thome.de/med…DA/DA-12---23.02.2009.pdf
    (Quelle: § 12 SGB II - zu berücksichtigendes Vermögen)



    Also nocheinmal zum Verständnis:


    Alles was vor der Antragsstellung auf Alg II vorhanden ist ist Vermögen. Und aus diesem Vermögen wird die ARGE dir dein Schonvermögen (wo anrechnungsfrei bleibt) berechnen.
    Wenn du während des Bezuges der Alg II dann irgendwelches Vermögen hinzu bekommst (evtl. durch Erbschaft, etc.) ist dies dann direkt Einkommen für die ARGE und wird dir vollständig als solches auch angerechnet werden. Die ARGE rechnet dir dann aus wie lange du damit auskommen mußst oder sollst, solange wirst du dann auch keine Leistungen mehr von denen bekommen.


    Für Kinder gilt eine Vermögensfreigrenze von 3.100,00 Euro insgesamt (vorausgesetz dieses Vermögen besteht bereits vor der Antragsstellung). Wenn man für evtl. angelegtes Geld Zinsen erhält und man über diese "Freigrenze" kommt, wird dieses Geld (was über diesen Freibetrag liegt) dann dem Kind als Einkommen angerechnet und die Leistung des Kindes dementsprechend gekürzt werden.


    So, hoffe dir damit wenigstens etwas weitergeholfen zu haben.


    lg
    Pimpf


  • :blume

  • Hey


    Du musst mich nicht gleich so angreifen.


    Hab dich auch nciht anggriffen, bzw. mu0ßt du dich nicht angegriffen fühlen..


    Allerdings muß es schon gestattet sein, wenn du entsprechende Sätze schreibst, darauf zu reagieren..und es kann halt nicht sein, wenn jemand Vrmögen hat, das er dieses aber eben nicht für seine laufenden Kosten verwenden will, sondenr die Allgemeinheit dafür aufkommen soll, damit das eigeigene Ersparte geschützt bleibt..
    Im Rahmen der Freigrenzen ok, aber ansonsten nicht ok..
    Auch ein Verbringen des Vermögens ist nicht ok..Tipps hier zu kann es nicht geben..u das Verbringen, wäre auch nicht rechtens für dich..
    Kein Angriff, sondern ein Rat an dich!... den ansonsten wird es eher brenzlig für dich..



    Aber ich arbeite seit ich 17 bin und bin nun mal für eine (hoffentlich kurze) Zeit auf staatliche Hilfe angewiesen. Das ist ja wohl kein Verbrechen.


    Nein, das ist kein Verbrechen, sagte auch niemand ..allerdings eine Einstellung ala:
    "ich seh es jetzt aber nicht ein, mein Geld für meine laufenden Kosten auszugeben.."
    ..kann es halt nicht sein..


    Wieviele gibt es denn in Deutschland die einfach keinen Bock haben auf Arbeit?


    ..das Thema steht doch nun gar nicht zur Debatte..oder willst du damit begründen, die einen haben ja keinen Bock auf Arbeiten, u ich halt nur kein bock mein Geld für meine Kosten auszugeben u das ja nur für eine Zeit, also ist das legitim?!


    Gruß
    Jens

  • Pimpf hat dir schon alles wichtige gesagt... dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen..


    du solltest noch wissen das du ja deine Sparbücher und ähnliches vorlegen musst..und es gilt ein bestimmter zeitraum der für die Antragstellung von bedeutung ist..-das heißt alles was vor Antragstellung vom Sparbuch abgehoben wurde wird mit brechnet...der zetraum liegt da zwischen 3 wochen und 4 Monaten,das ist imemr unterschiedlich..kommt drauf an ob es in den zeträumen absehbar war das man einen ALG2 antrag stellen muss..
    Lebensversicherungen sind nur dann anrechnungsfähig wenn du über die Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verfügen und die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen kannst. das heißt hast du diese Lebenversicherung zum beispiel schon für einen Kredit als Sicherheit hinterlegt so darf sie nicht beachtet werden oder wenn die auslauffrist einzuhalten ist..also wenn die Laufzeit zb 30 Jahre beträgt und laut vertrag eine vorzeitige Kündigung mit auszahlung ausgeschlossen ist
    Bausparverträge wird ebenfalls als vermögen abgesehen und wenn dieser den freibetrag zusammen mit Sparbuch und eventuell Levbensversicherung übersteigt ist auch dieser mit zu berechnen

  • Hi,


    also über Freibeträge usw. kann ich dir nix sagen....


    ABER: über Zahnarztkosten brauchst du dir solange du H4 bekommst keine Gedanken machen. Zahnersatz wird dir dann nämlich zu 100 % erstattet. Zwar "nur" goldene aber für meine weißen Backenzähne hab ich pro Stück nur 50 Euro dazubezahlt. Das lässt sich auch mit H4 verschmerzen.



    Das soviele H4er so schlechte oder gar keine Zähne mehr haben liegt NICHT am Geldmangel!



    Und alles Gute für die Geburt


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo,


    ich danke euch für die Antworten.
    Jetzt bin ich bissel schlauer.
    Nur wegen dem Bauspar versteh ich nicht so richtig. Den brauch ich ja wieder, wenn ich zurück in die Arbeit gehe. Hm.
    Naja, sollen die mir aufm Amt erklären.


    LG,
    X.

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  • wenn du nur befristet ALG2 erhälst denn liegen die Dinge auch anders..da musst du den Bausparvertrag nicht auflösen..aber da kann ihr dir den genauen Ablauf leider nicht sagen

  • Hey


    wenn du nur befristet ALG2 erhälst denn liegen die Dinge auch anders


    Es gibt kein befristetes ALG2!


    Entweder besteht Anspruch auf ALG2 oder nicht...befristet gibt es da nicht..das sieht auch das Gesetz nicht vor u da gibt es auch keinerlei Regelung im Gesetz ob AL2 1 Monat bezogen wird, oder 1 Jahr oder 1 Jahrzehnt...die Bestimmungen sind immer die gleichen..auch zum Vermögen.


    Gruß
    Jens

  • Jens sorry habsch mich falsch ausgedrückt..also wenn absehbar ist das sie nur eine gwisse zeit auf H4 angewiesen ist..also bei ihr scheint es ja nur zur Überbrückung zu sein wie ich das raus gelesen habe... und da liegen die dinge schon ein wenig anders...aber wie genau das nun auseinander genommen wird weiß ich nicht

  • Hey


    Ich weiß u hab schon verstanden wie du das meinst...


    Aber es gelten für den Bezug von ALG2 immer die gleichen Grundsätze u da ist es halt irrelevant, ob da Gelder für 1,2 oder sonst weivel Monate oder Jahre bezogen werden...
    Ausserdem kann sie heute u auch morgen doch gar nicht sagen wie lange sie ALG2 beziehen muß..von daher ist das auch irrelevant, es gelten halt die gleichen Bedingungen, u da ist auch notfalls halt erst Vermögen aufzubrauche, erst recht wenn es nur um einen kurzen Zeitraum ginge, für den z.B. dieses Vrmögen gar ausreichen würde u ALG2 nicht nötig wäre..denn ALG2 ist ja nicht dafür da um das Vermögen zu schützen..da denkst du jetzt ein wenig falsch.. ;)


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Wofür braucht man denn unbedingt einen `Bausparer wenn man nicht bauen will?? Sorry - aber wenn es Dir nur um die vermögenswirksamen Leistungen geht,( die der AG nur zahlt wenn man einen entsprechenden Vertrag hat) dann kann man die auch anders bekommen . Zb mit einer Altersvorsorge..... Ist bei uns nebenbei von der Gewerkschaft mittels Tarifvertrag mittlerweile sogar vorgeschrieben...


    Das Schonvermögen waren m.E nach 150 Euro pro lebensjahr ... Kannst ja selber ausrechnen wieviel das ist.. Daneben gibts noch den Betrag von 750 Euro für in der nächsten zeit geplante notwednige Anschaffungen..


    Auto mit zeitwert bis 7,500 Euro darf behalten werden , muss allerdings vom normalen Regelsatz unterhalten werden...


    Wer hier so offen postet , daß er geld auf die seite bringen will, der sollte ziemlich vorsichtig sein. Sowas ist letztlich Betrug! Und das wird geahndet - nicht nur mit Kürzungen..


    Nebenbei bekommt die Arge das sowieso beim Datenabgleich und beim Durchschauen der Kontoauszüge heraus, die Du ja beim Erstantrag für mindestens 3 Monate zur Einsicht dorthin geben musst...... Also schön vorsichtig mit sowas,


    Ganz Nebenbei : jmd. der arbeitet, halt gerade so am Harzt 4 satz verdient sieht sicher auch nicht immer ein sein Vermögen aus ev. besseren zeiten in das tägliche Leben mit einfleißen zu lassen.. Muss er aber letztlich, denn er bekommt nirgendwo Ermässigungen oder Hilfen.. Nicht mal ne GEZ-Befreiung..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • oh dachte gelesen zu haben das sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht..also sie in einem festen Arbeitsverhätnis steht und nur jetzt in zeiten des Bezuges von Elterngeld auf H4 Aufstockung angewiesen is.... denn dann kann unter bestimmten Vorrausetzungen nichtsofort verfügbares vermögen (zb: bausparvertrag) unbeachtet bleiben..da hab ich mich aber verlesen... denn wird der Bausparvertrag natürlich als vermögen mit angerechnet

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • oh dachte gelesen zu haben das sie nach der Elternzeit wieder arbeiten geht..also sie in einem festen Arbeitsverhätnis steht und nur jetzt in zeiten des Bezuges von Elterngeld auf H4 Aufstockung angewiesen is....


    Und wenn sie das täte u kann..so gelten dennoch die gleichen Bestimmungen über Vermögen...


    denn dann kann unter bestimmten Vorrausetzungen nichtsofort verfügbares vermögen (zb: bausparvertrag) unbeachtet bleiben..


    Doch...entweder hat man Vermögen odr man hat es nicht..hat man es gelten die Bestimmung ab Antragstellung..u wird geprüft ob nicht entsprechendes Vermögen vorhanden ist, u ob dieses nicht zur Überbrückung der "Notlage" verwendet werden kann u muß, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden...

  • Also noch mal danke für die Antworten.
    Und hier noch mal die Info: Sie geht nach Elternzeit wieder arbeiten. Sie hofft, ihr Kind mit 18 Monaten in die Kita geben zu können. (Also halbes Jahr staatl. Hilfe. Das erste Jahr schaffe ich alleine.)
    Früher gibt es hier keine Plätze. Und davon abgesehen, möchte ich auch was von meinem Kind haben und nicht schon als Baby irgendwohin geben.
    Keine Angst, ich bin auch bereit meinen Bauspar aufzulösen. Ich will gar kein Hartz 4. Ich will nur, dass es meinem Kind gut geht und wir nicht auf der Straße sitzen, weil ich die Miete nicht mehr zahlen kann. Bauspar hab ich abgeschlossen, weil ich nicht wußte was ich sonst abschließen sollte. Ich hatte damals innerhalb 1 Woche meinen Job und vorher noch nie vermögenswirksame Leistungen bezogen.
    Ich hab jetzt auch das mit den Freibeträgen verstanden. Also danke. Ich weiß jetzt was ich wissen wollte.


    LG

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    Einmal editiert, zuletzt von Xenia80 ()

  • hi xenia: die freibeträge gelten vermögenstechnisch allerdings nur für dich. im nachhinein ist es nicht mehr möglich das vermögen auf das kind umzuschichten. somit hast du 150 euro pro lebensalter für dich, zweimal 750 euro für eventuelle anschaffungen, 250 euro pro lebensalter für altersvorsorge u. ein auto bis zu 7500 euro darfst du haben. der freibetrag von 3100 euro für das kind entfällt, da dieser freibetrag erst durch den leistungsbezug u. geburt entsteht.