Hallo,
ich stehe 2 Wochen vorm Entbindungstermin. Von dem KV (studiert noch) bin ich schon die ganze Schwangerschaft getrennt.
Jetzt hab ich im Internet stundenlang gelesen, wie das mit Hartz 4 und gespartem Vermögen ist.
So richtig schlau werd ich überhaupt nicht.
Gehts jetzt um Zinsen für das gesparte Geld, oder um das gesparte Geld selber, das man nicht haben darf?
Im ersten Jahr kriege ich Elterngeld. Muss aber zusätzlich Wohngeld beantragen, weil ich die Miete damit nicht zahlen kann.
Im zweiten Jahr (bzw. für die weiteren 6 Monate) muss ich Hartz 4 beantragen. Ich hoffe, dass ich meine Kleine mit 18 Mon. in die Kita geben und wieder arbeiten kann.
Jedenfalls habe ich ein Sparkonto mit 5.500,- EUR. Jetzt überlege ich das Geld abzuheben. Weil man darf ja nix gespartes haben. Aber ich seh nicht ein, dass ich das Geld für laufende Kosten ausgebe. Das ist eigentlich dafür da, wenn ich wirklich mal hohe Kosten für ne Reparatur (Waschmaschine, Zahnarzt, oder sonstwas) habe.
Jetzt hab ich gelesen, ich darf an Vermögen 150 EUR x Lebensjahre haben. Also 150 x 29 = 4.350 EUR.
Dann lese ich was von 3.100 EUR Freibetrag für minderjährige Kinder. Darf die Kleine also auch 3.100 EUR auf nem Sparbuch haben??
Folgenden Satz hab ich noch gelesen: "Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen." Was hat es mit diesen 750 EUR auf sich?
Kann mir jemand sagen, wieviel Vermögen (wenn man bei 5.500 EUR von Vermögen sprechen kann) ich haben darf? Bin völlig hilflos.
Außerdem hab ich eine Lebensversicherung und einen Bausparvertrag. Auf den Bauspar gehen/gingen die Vermögenswirksamen Leistungen, die von der Firma und zum Teil von mir gezahlt wurden. Aber wie das jetzt ist weiß ich auch nicht. Kriege ja kein Gehalt mehr.
Hoffe mir kann jemand Auskunft geben und ich blicke mal endlich durch!
Danke schon mal!!
LG,
Xenia80