alleinerziehend > selbsständig > Kindergartenpflicht???

  • hallo,




    hab mal eine Frage, hatte eben ein Berzfsberatungsgespräch.




    Ich bin selbständig, alleinerziehned (vater kümmert sich nicht und
    zahlt auch nicht) bekomme zu meiner selbständigkeit eine aufstockung
    von der Arge.




    Meine Miete bezahle ich aus eigener Tasche.




    Habe mich dazu noch arbeitslos gemeldet, damit ich vormittags wenn die kleine im kiga ist noch arbeiten könnte.




    Meine kleine ist 5 und ich möchte sie nicht den ganzen Tag in den Kiga
    stecken, hat nun schon Probleme wenn sie einmal pro Woche ab und an
    tagsüber im kiga ist, finde wenn sie schon keinen papa mehr hat, sollte
    sie am Tag auch noch was von ihrer Mutter haben.




    Nun meinte meine Berufsberaterin, solang ich von ihnen was bekomme, bin
    ich verpflichtet die kleine in ganzen Tag in den Kiga zu stecken.




    Stimmt das?




    LG

  • Nun meinte meine Berufsberaterin, solang ich von ihnen was bekomme, bin
    ich verpflichtet die kleine in ganzen Tag in den Kiga zu stecken.




    Stimmt das?


    Es empfiehlt sich in solchen Situationen immer, den Sachbearbeiter nach der Rechtsgrundlage (in welchem Gesetz steht das, welcher § Paragraf bitte) seiner Aussage zu fragen, dies demonstrativ zu notieren mit Datum, Uhrzeit und Name des Autors dieser Aussage.


    Bin da im Detail nicht drin, aber sicherlich bekommst Du hier auch ne Info dazu.


    Lg Cobra

  • Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wie es so schön heißt. Bedeutet: Du musst eine Kinderbetreuung nachweisen können. Üblicherweise über einen Ganztagskindergarten. Andere Möglichkeiten müssten Dir auch offen stehen (Betreuung durch Großeltern/Onkel/Tanten etc., den anderen Elternteil). Du musst es nur so glaubhaft machen können, dass die ARGE dies als "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend" anerkennt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hey


    Ich bin selbständig,


    vs

    Habe mich dazu noch arbeitslos gemeldet, damit ich vormittags wenn die kleine im kiga ist noch arbeiten könnte.


    Du meinst du hast dich arbeitsuchend gemeldet!?


    Nicht arbeitslos! ..das kann nämlich nicht sein..du schreibst ja das du Selbstständig bist u nur von der ARGE "Aufstockung" bekommst..
    Also bist du ja nicht in dem Sinne arbeitslos...


    Und du suchst eine weitere unselbstständige Tätigkeit..
    Zwar während der Kitazeit, wobei ich mich dann frag wann u wie du deine Selbstständigkeit ausübst..



    Nun meinte meine Berufsberaterin, solang ich von ihnen was bekomme, bin
    ich verpflichtet die kleine in ganzen Tag in den Kiga zu stecken.


    Das ist somit völliger Unsinn !!


    Das wird zwar gelgentlich so vermittelt, entspricht aber nicht den Tatsachen..Kindererziehung geht da erstmal eh so oder so vor!
    Dann hast du ja eine Tätigkeit u bist nicht arbeitslos, sondern arbeitsuchend gemeldet aus eigenem "Antrieb" ..denn offiziel bist du ja nicht arbeitsuchend, sondern erhälst zu deinen Einnahmen ergänzend ALG2


    Davon abgesehen, kann dir keine Vollzeittätigkeit von Seiten der ARGE oder der BA aufgedrückt werden..wenn überhaupt nur ein Halbtagstätigkeit..u das bis zum 15 LJ des Kindes i.d.R. bei ALG2




    Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wie es so schön heißt.


    Sie steht dem Arbeitsmarkt ja nicht wirklich zur verfügung u das muß sie auch nicht wirklich..sie ist Selbstständig u sucht zusätzlich einen Job u erhält ergänzend ALG2


    Gruß
    Jens

  • Sie bekommt ja bereits unterstützendes Alg II - Geld als Aufstockung. Daher ist sie lt. SGB II dazu verpflichtet alles zu versuchen um eine Arbeit zu finden mit der sie ihren Lebensunterhalt allein für sie und ihr Kind decken kann (und sei es mit Wohngeld und Kinderzuschlag).


    D.h. das sie bei der ARGE automatisch als arbeit suchend bzw. arbeitslos eingestuft wird.


    Was aber nicht verlangt werden kann von ihr ist eine Vollzeitberufstätigkeit solange die Kleine noch so jung ist. Nur wenn die Betreuung defintiv gesichert ist kann ihr eine solche Vollzeittätigkeit zugemutet werden.


    Im § 10 SGB II - Zumutbarkeit für Erwerbstätigkeit steht u.a.


    3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; .......


    oder folgende Rechtsprechung:


    - Kinderbetreuung, Kinder ab 3 Jahren:
    Auch ein Kind ab 3 Jahren kann wegen Betreuung desselben ein Grund sein, eine Maßnahme zur Eingliederung oder einen Job folgenlos verweigern. Dies ist der Fall, wenn während der job- oder maßnahmebedingten Abwesenheit des Elternteiles die Betreuung des Kindes durch Dritte oder den anderen Elternteil nicht gewährleistet ist, oder Aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten des Kindes (z.B. Hyperaktivität) nicht möglich ist.
    Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.10.


    lg
    Pimpf

  • Ein Kind in der Kita ist nicht schlimmes. Dort bekommen sie Freunde und lernen Sozialverhalten.
    Meine ist gerne dort obwohl sie mich liebt und auch gerne etwas mit mir machen möchte.
    :hae:

  • Vor einem Jahr ging es mir genauso.
    Als ich meine Selbständigkeit eine Weile wegen Erkrankung meinter Tochter an den Nagel gehängt habe und anschliessend wieder aufnahm, bekam ich auch erst mal aufstockendes ALG II, solange, bis mein eigenes Einkommen ausreichte, mich wieder selbst zu finanzieren.


    Ich hatte damals als Arbeitszeit am Anfang (weil ich das angeben sollte) 20 Stunden angegeben. Da meinte die SB, mehr könne man sowieso von mir nicht verlangen (3 Kinder, das jüngste 5). Theoretisch hätte ich also weiterhin aufstockendes ALG II beziehen können.


    Bei mir lautete die Auskunft, bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes muss man nur Halbtags arbeiten gehen... :hae: , scheinen sich da nicht sonderlich einig zu sein, bei der ARGE.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)