KV will BU im persönlichen Gespräch aushandeln

  • kann der kindesunterhalt überhaupt "abgefunden" werden?


    Es geht ja nicht um eine Abfindung, sondern um eine finanzielle Übereinkunft, die man zum beidseitigen Vorteil aushandeln kann.


    Für den KU gibt es zwar eine klare Berechnungsgrundlage und das Kind hat auch Anspruch auf genau diesen Betrag. Es gibt aber rechtlich keine Verpflichtung des betreuenden Elternteils den vom anderen (vollständig) einzufordern oder monatlich (im Gegensatz zu einmalig) einzufordern.


    Wenn der betreuende Elternteil freiwillig aus seinen Einkünften den Kindsunterhalt finanziell bestreitet, dann sind die Ansprüche des Kindes ja vollständig erfüllt. Schwierig wird es nur, wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, die können einem wohl gekürzt werden, wenn man den Kindsunterhalt nicht einfordert, aber das ist ein anderes Kapitel.

  • Liebe Juwi,


    dann muß ich, als Nicht-Jurist, der sich mit BU eigentlich kaum auskennt, deine Anwältin mal korrigieren (oder du hast das ein oder andere Missverstanden ...)


    1. Anspruch auf BU besteht nicht für 3 Jahre, sondern zunächst mal nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs. Was danach kommt ist individuell zu klären und sicher nicht mehr ganz so einfach wenn Kind gesund und Mutter arbeitsfähig. In vorliegendem Fall ist das Kind bereits 12 Monate alt.


    2. Der SB des Vaters errechnet sich nicht einfach vom Nettogehalt, meines Wissens kann auch bei BU das Nettogehalt vorab bereinigt werden. (KU zb geht ganz sicher davon ab, ebenso Werbungskosten) Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn euer KV das so akzeptiert hat, ist das toll, freut mich aufrichtig für euch. Mit der Bereinigung ergeben sich aber genügend Möglichkeiten den BU zu senken, es sei denn, er verdient weit mehr als der Durchschnitt.


    Ob und wie BU gezahlt wird, ob als Einmalsumme oder eben monatlich bleibt meines Wissens den Parteien selbst überlassen.

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • hallo segelpapa,
    wenn sozialleistungen beantragt werden,dann wird meines wissens die mutter nicht nur verpflichtet den kindesunterhalt einzufordern,sondern auch den betreuungsunterhalt!
    freut natürlich die arge und den steuerzahler,wenn der k.vater zahlt und nicht die "allgemeinheit"
    möglicherweise darf dann auch der betreungsunterhalt nicht"abgefunden" werden ?( ?( ?( zumindest nicht zu "billig"
    herzliche grüße
    juwi

  • wenn sozialleistungen beantragt werden,dann wird meines wissens die mutter nicht nur verpflichtet den kindesunterhalt einzufordern,sondern auch den betreuungsunterhalt!


    Ja, faktisch.


    Rechtlich verpflichtet ist sie nicht, es wird ihr aber von den Sozialleistungen abgezogen. Faktisch ist sie dann verpflichtet.

  • liebe sabine,
    zu punkt 1: stimmt!
    zu punkt 2: wir waren auch überrascht, :wow dass der anwalt des kv nichts zum "abziehen" angegeben hat.
    vermutlich wird nach der geburt,wenn der bu endgültig,anhand des elterngeldbescheides, errechnet wird,eine pauschalsumme (5%?)
    vom einkommen des kv abgezogen und natürlich der kindesunterhalt,den das jugendamt berechnet.
    herzliche grüße
    juwi

  • liebe sabine,
    nachtrag zu punkt 1:
    wenn cata den betreuungsunterhalt aber gleich nach der geburt beantragt hat (es scheint ja so) ihn also "in verzug gesetzt" hat,
    dann muss er für mindestens 3 jahre zahlen (12 monate rückwirkend).
    es sei denn,natürlich,die km verzichtet und/oder arbeitet wieder vollzeit.
    herzliche grüße
    juwi

  • Hab mich grad durch alles durchgearbeitet und will jetzt mal Fragen beantworten.


    Ich habe vorher voll gearbeitet und hatte dazu noch einen Nebenjob, in dem ich auch schon 10 Jahre tätig war.
    Der KV und ich sind nicht verheiratet gewesen.
    Meine Kleine ist jetzt ein Jahr alt und der Kindesunterhalt und alles für die Kleine ,rechtlich gesehen, habe ich als
    Beistandsschaft ans Jugendamt abgegeben.
    Kindesunterhalt steht hier nicht in "Verhandlung" und ist auch nicht rechtens.


    Es geht reinweg um den Betreuungsunterhalt, der mir für 3 Jahre zusteht. Zurzeit bekomme ich noch Elterngeld,
    von dem ich hier alles aufrecht erhalte. Der KV wurde in Verzug gesetzt durch meine Rechtsanwältin gleich nach
    der Geburt.
    Er ist verpflichtet, mir die Differenz zwischen meinem vorherigen Einkommen zu meinem jetzigen auszugleichen
    (Werbungskosten etc. werden noch abgezogen). Dadurch, dass ich jetzt Elterngeld erhalte bis September ist das
    natürlich weniger. Wenn dieses jetzt im September wegfällt, kann sich das locker auf 1600,- mtl ausweiten, wenn
    nicht mehr.
    Er hat angeblich ein Einkommen von ca. 3700,- Euro netto. Läßt sich dazu noch zum Ende d. J. 300.000 Euro Tantiemen
    aus der Firma auszahlen... (Mußte eben wirklich die Nullen durchzählen...) :hä:hä:hä


    Das ist die Sachlage.

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • hallo cata,
    da ja sein einkommen relativ hoch ist und er ja auch wohl "nur" 3 jahre betreuungsunterhalt zahlen muss
    blufft er doch vielleicht nur??????!!! (lohnt sich da für ihn die armrechnerei?)
    und zahlt,was er zu zahlen hat?
    kannst du es dir leisten zu verzichten?
    die arge würde ja auch an ihn herantreten.
    oder willst du lieber früher wieder arbeiten gehen?
    das kannst du wohl nur für dich allein entscheiden.
    ich würde auf dem betreuungsunterhalt bestehen,der mir gesetzlich zusteht.
    herzliche grüße
    juwi

  • Woher stammen denn die Einkommensinfos? Ist das Hörensagen oder belegt? Denn es geht ja um die Durchsetzungsmöglichkeit.
    Den Kindesunterhalt hast Du durchgesetzt? Der ist ja an sein belegtes Einkommen gebunden. Damit weisst Du also, was bei Gericht ggfls. gelten würde. Für ein höheres Einkommen müsstest du jurisdizierbare Beweise in der Hand halten - zB die Bestätigung des AG/der Firma über die Tantiemenzahlung...
    Hast Du die Beweise in der Hand, ist die Sache eigentlich einfach zu rechnen. Was Dir zusteht im Idealfall, das weisst Du. Du musst nur noch runterrechnen, ob der KV auch leistungsfähig ist nach Abzug des Kindesunterhalts und etwaiger anerkennungsfähiger Abzüge - unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.


    Dann weisst Du, ob das Angebot von 15.000 Euronen in der Nähe der erwarteten Summe liegt, drüber oder drunter. Berücksichtigen musst Du dabei, dass es um 36 Monate Zahlung geht (von Geburt des Kindes an), nicht nur um 24. Da werden die 625 Euro monatlich plötzlich zu 417,- Euro ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dann weisst Du, ob das Angebot von 15.000 Euronen in der Nähe der erwarteten Summe liegt, drüber oder drunter. Berücksichtigen musst Du dabei, dass es um 36 Monate Zahlung geht (von Geburt des Kindes an), nicht nur um 24. Da werden die 625 Euro monatlich plötzlich zu 417,- Euro ...

    Das ist wieder kfm. gedacht. Fakt ist Sie muss 2 Jahre davon leben.


    Die Berechnung des BU ist echt kompliziert.
    Wenn die Zahlen stimmen sollte ein Verdoppelung der Summe doch nen Klacks sein.

  • Lach, Stephan. Kaufmännisch auf der einen Seite ja. Auf der anderen Seite wird anhand des Einkommens des Kindsvaters (und des vorherigen Einkommens der Mutter) berechnet, was ihr monatlich zusteht. Um zu sehen, ob die 15.000 ein angemessener Betrag sind, muss der durch 36 geteilt werden, nicht nur durch 24. Und dann mit dem monatlichen Vergleichswert verglichen werden, der sich aus den Einkommensverhältnissen errechnet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lach, Stephan. Kaufmännisch auf der einen Seite ja. Auf der anderen Seite wird anhand des Einkommens des Kindsvaters (und des vorherigen Einkommens der Mutter) berechnet, was ihr monatlich zusteht. Um zu sehen, ob die 15.000 ein angemessener Betrag sind, muss der durch 36 geteilt werden, nicht nur durch 24. Und dann mit dem monatlichen Vergleichswert verglichen werden, der sich aus den Einkommensverhältnissen errechnet.

    Ahhhh das ist schon wieder kaufmännisch.


    Das ist ne Formel die vor nem Arbeitsrichter zieht. Ich bin Techniker und denke Ereignisorientiert.


    Bei deiner Rechnerei kommt ein mtl. Betrag raus. Den mit einem fiktiven Wert mal zunehmen geht nicht.
    Könnte man ja auch noch den Monat Mutterschutz mit reinrechnen. Oder die Tragezeit.


    Für mich war ausschlaggebend der Vergleich kann man damit 24 Monate leben und was bleibt dem anderen.
    Joggellive würde was von ausbluten und Selbstmord faseln aber ich denke (ach ne ist egal was ich denke)

  • Hi,

    ach ne ist egal was ich denke

    nö :bldgt: :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Nee, ich denke umgekehrt: Der Vater hat ein Einkommen in einer bestimmten Höhe. Es gibt eine Formel, wie ein Gericht den BU berechnen würde. (Und zwar nach einem monatlichen Satz über 36 Monate hinweg). Diese Berechnungsformel ist "gerecht", nämlich deutsches Recht. Das müsste, kommt es vor den Kadi, der KV abdrücken. Wenn bei der Berechnung rauskommt 500 Euronen, dann muss das halt mit den 15.000 Euro, die der KV bereit ist zu zahlen, abgeglichen werden. Im Dreisatz. Damit ich das Angebot des KV richtig einschätzen kann. Damit ich weiß, ob ein Streit sich überhaupt lohnt (und ich sag jetzt nicht: rechnet.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nee, ich denke umgekehrt: Der Vater hat ein Einkommen in einer bestimmten Höhe. Es gibt eine Formel, wie ein Gericht den BU berechnen würde. (Und zwar nach einem monatlichen Satz über 36 Monate hinweg). Diese Berechnungsformel ist "gerecht", nämlich deutsches Recht. Das müsste, kommt es vor den Kadi, der KV abdrücken. Wenn bei der Berechnung rauskommt 500 Euronen, dann muss das halt mit den 15.000 Euro, die der KV bereit ist zu zahlen, abgeglichen werden. Im Dreisatz. Damit ich das Angebot des KV richtig einschätzen kann. Damit ich weiß, ob ein Streit sich überhaupt lohnt (und ich sag jetzt nicht: rechnet.)

    Naja Gerecht.. bei Selbstständigen ziemlich Gummi. Einfach nur ne Maschine kaufen statt Leasen reisst den Gewinn für jahre in die Nähe von roten Zahlen.


    Das Problem ist (hier im Thread) das es eine Vorschlag gibt. Ein vergleich vor Gericht lässt diesen Vorschlag nicht machen.
    Verhandeln sollte man über Zahlen die beide verstehen und auch akzeptieren.
    Das sitzt jemand der denkt 15 sind 5% von 300. Das geht ja noch.
    Und die ander Seite sieht 15/24=0,625 das geht nicht.
    Das ist die Basis der Verhandlung. Das müßen die beiden auskaspern.


    Was währe wenn geht nicht. Es stimmt das wenn Sie die Summe x jetzt bekommt die für 2 jahre gut aus sehen für 3 aber nicht mehr so prickelnd sind.



    Aber ich glaube das hilft cata nicht weiter. Oder?

  • Doch. Wenn Catas Anwältin zB einmal rechnen würde und mit den belegbaren Zahlen selbst zu einem Ergebnis kommt, dann weiß man endlich, ob 15.000 Euro viel oder wenig sind. Dann kann man neu denken, was man tut. Aber ich glaube, ich wiederhole mich...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Doch. Wenn Catas Anwältin zB einmal rechnen würde und mit den belegbaren Zahlen selbst zu einem Ergebnis kommt, dann weiß man endlich, ob 15.000 Euro viel oder wenig sind. Dann kann man neu denken, was man tut. Aber ich glaube, ich wiederhole mich...

    Nu ich denke die hat gerechnet.


    Hoffe ich zu mindestens.


    Aber ich kann auch ohne Anwalt denken. Vielleicht sogar besser.

  • Hi,


    hmmm, mein Senf...mal abgesehen von der Rechnerei.


    Sehr heikel ist es, wenn die Geschichte vor Gericht geht. Auch das was sarek erwähnte.
    Die Gerichte rechnen die letzten 3 Jahre und ermitteln so das bereinigte Netto.
    Wenn es denn soweit käme, dann würde -sehr wahrscheinlich- der U-pflichtige alles tun, um sein Netto zu drücken.
    Ich denke da kämen weniger dabei rum.


    Auf der anderen Seite hat "er" einen Betrag angeboten, der niedriger sein dürfte, als er "wirklich" bereit wäre zu zahlen.
    Ich denke da geht noch was, per Verhandlung, ABER nicht wenn es in den "Krieg" geht.


    Hier bleibt -imho- nur. daß man sich einigt .... und RAs sind da nicht wirklich unterstützend, um es mal so zu sagen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • hallo ,
    ich hab jetzt mal nachgerechnet,was der vater ohne vergleich zahlen müsste: 48 000!!!
    (fürs erste jahr ca. 800 monatlich,für die letzten 2 jahre 1600 monatlich)
    für 3 jahre mindestens,wenn cata nicht arbeiten geht!
    sollte es dem kind nicht gut gehen
    und es weiter betreuung braucht,dann evtl.noch länger... :schnuller
    dem vater steht ein monatlicher selbstbehalt von 1000 euro zu.
    abziehen von den 3700euro monatseinkommen,die er wohl beim jugendamt angegeben hat, kann er den kindesunterhalt
    aber sonst nicht mehr sooo viel (anders als nach der ehe) evtl.schulden/kredite die vor der geburt entstanden sind.
    tja, 15000 euro sind da wirklich zu wenig :D
    aber wie ich mich entscheiden wuerde,wenn ich sowieso wieder arbeiten möchte (hab ich immer getan)? ?( ????????
    herzliche grüße
    juwi

  • Ich wäre gespannt, was im Rechtsstreit von den 3700 Euro netto übrig bleiben würde. Wenn da nur als Beispiel noch Beträge für die Altersvorsorge drin sind, sind es sofort vielleicht 1000 Euro weniger.