kann der kindesunterhalt überhaupt "abgefunden" werden?
Es geht ja nicht um eine Abfindung, sondern um eine finanzielle Übereinkunft, die man zum beidseitigen Vorteil aushandeln kann.
Für den KU gibt es zwar eine klare Berechnungsgrundlage und das Kind hat auch Anspruch auf genau diesen Betrag. Es gibt aber rechtlich keine Verpflichtung des betreuenden Elternteils den vom anderen (vollständig) einzufordern oder monatlich (im Gegensatz zu einmalig) einzufordern.
Wenn der betreuende Elternteil freiwillig aus seinen Einkünften den Kindsunterhalt finanziell bestreitet, dann sind die Ansprüche des Kindes ja vollständig erfüllt. Schwierig wird es nur, wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden, die können einem wohl gekürzt werden, wenn man den Kindsunterhalt nicht einfordert, aber das ist ein anderes Kapitel.