Das wird ja immer bunter - Ehegattenunterhalt?

  • Hallo alle :wink


    das neuste aus meiner Ecke... Der KV, der ja keinen KU zahlt, will nun von mir Ehegattenunterhalt :hä


    Geht das? Ich habe mir einen Job gesucht, damit ich von ihm finanziell unabhängig bin und er mir nichts zahlen muss, sondern nur für die Kinder. Davon abgesehen, dass er bisher nichts zahlt, geht sein Anwalt laut neustem Schreiben davon aus, dass ich ihm unterhaltspflichtig bin... :wow


    Wenn er irgendwann eines heiligen Tages mal KU zahlen würde, hätte er auf dem Papier etwa 200,- weniger als ich verdiene. Allerdings hat er noch Reisespesen teilweise in beträchtlicher Höhe, die aber ohne Anrechnung bleiben (bzw. nur 1/3 wird angerechnet). Kann er dann noch von mir Ehegattenunterhalt fordern? Obwohl ich die Kids betreue, er sich um praktisch gar nix kümmert. Also wenn das geht...versteh ich die Welt nicht mehr.


    Fragende Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Ja, das geht....


    ich hab auch jahrelang bezahlt, und rutsch immer wieder rein, sobald der Herr (mal wieder) seinen Job verliert :kopf


    Traurig- aber wahr!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Meine Ex hat auf Ehegattenunterhalt (und auf Übernahme ihrer RA-Kosten) geklagt und vor Gericht glatt verloren.


    Auch bei uns lebt unser Sohn bei mir und ich arbeite (trotzdem) vollzeit, sie nur halb, obwohl ihr eine ganze Stelle zuzumuten ist.


    Kommt also auf die Situation an. Bei uns war es nur noch unverschämt.

  • Hi,

    Ja, das geht....
    ich hab auch jahrelang bezahlt, und rutsch immer wieder rein, sobald der Herr (mal wieder) seinen Job verliert :kopf

    naja, das würde ich prüfen lassen....wenn die Unterhaltskette unterbrochen ist, dann gibt´s später kein EU mehr.


    @Einhorn....Luchsie hat recht .... das ist Deutsches FamilienUNrecht.


    Nur da kommt´s sehr detailliert auf das an was angerechnet werden kann. Bei dir z.Bsp. müßte/könnte man eine extra Betrag wegen Kinderbetreuung geltend machen, bzw. abziehen etc.pp ... Gibt noch 1000 Sachen.
    Also nicht gleich der gegnerischen RAtte glauben :angry :nawarte:


    Forderungen waren bei mir 1400 ... bekommen hat EXelchen 400 ... mit einer groooßzügigen Rechnung des Richters.
    Seit 01.01.08 besteht ein neues U-Gesetz, da ist es noch schwieriger geworden, wegen der "nachehelichen Eigenverantwortung".


    Also, drauf ankommen lassen, UND guuut mitrechnen, auch wenn du ein RA hast.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()


  • Wenn er irgendwann eines heiligen Tages mal KU zahlen würde, hätte er auf dem Papier etwa 200,- weniger als ich verdiene.


    Nach diesen Zahlen zu Urteilen scheint es unwarscheinlich das Du zahlen mußt. Um genauere Aussagen zu treffen müßte man die Details wissen, wie z.B. Einkommen, und und und.


    Alles Gute

  • Ehegattenunterhalt ist doch gerade erst neu geregelt worden. Da selbst Betreuungsunterhalt nur noch sehr begrenzt fällig ist, würde es mich wundern, wenn Dein Mann als nicht-kinderbetreuender Vollberufler da auch nur einen Cent zugesprochen bekäme. Ob Du mehr hast als er, spielt dabei auch keine Rolle. Was der Rechtsanwalt schreibt, tut nichts zur Sache. Der fordert, was der Mandant wünscht, nicht was rechtlich einwandfrei zusteht. Das klärt sich im Zweifelsfalle erst vor Gericht. Gelassen bleiben und abwarten! ;)

  • ...wie jetzt ? Meiner Ex droht die Kündigung, also kann es sein das ich für sie zahlen müßte, obwohl ich kaum Unterhalt und auch sonst alle Verpflichtungen aus der Ehe übernommen habe?


    NA DANN MAL GUTE NACHT! :angry

    Die Geburt eines Kindes ist gleichzeitig die Geburt einer Mutter und eines Vaters.
    Elisabeth Stone

  • Hi,

    Ehegattenunterhalt ist doch gerade erst neu geregelt worden. Da selbst Betreuungsunterhalt nur noch sehr begrenzt fällig ist, würde es mich wundern, wenn Dein Mann als nicht-kinderbetreuender Vollberufler da auch nur einen Cent zugesprochen bekäme. Ob Du mehr hast als er, spielt dabei auch keine Rolle.

    es gibt nicht nur BU, sondern auch Krankenunterhalt,Aufstockungsunterhalt etc ... da der/die EX ja -aus nachehelicher Solidarität- am ehelichen Standard noch ein bißchen teilhaben soll. So die Rechtssprechung.
    ...und @Pik es spielt seeeehr wohl eine Rolle, wenn der andere mehr hat. Meine EX ist auch arbeiten gegangen, und da ich mehr verdiene mußte ich ihr EU blechen, obwohl ich betreue. :amok:
    Ich konnte dies zum Glück, aus Gründen der nachehelichen Eigenverantwortung, nach 3 Jahren durch eine Abänderungsklage abbiegen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es gibt viele Gründe, warum ich froh bin, gerade diesen Mann niemals geheiratet zu haben. Der EU ist einer dieser Gründe. Es gibt Konstellationen (z.B. Selbstständig, Spesen etc.), die selbst einen Mercedes-fahrenden, mit-Freundin-in-Paris-urlaubenden Eigentumswohnungsbesitzer so arm rechnen können, dass er einem Corsa-fahrenden kinder-betreuenden Mietwohnungsbewohner noch Geld aus der Tasche ziehen darf.

  • Guck mal hier


    Dein Selbstbehalt ist mit Sicherheit höher als da angegeben, da euer Kind ja bei dir lebt.


    Seid ihr schon geschieden? Falls ja, ist Punkt 11) interessant.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hallo,
    und die Moral von der Geschicht:


    Heirate niemals Jemanden der weniger verdient als Du, sonst mußt Du vielleicht irgendwann mal für ihn/Sie aufkommen.....


    Traurig aber wahr...

  • Ehegattenunterhalt ist doch gerade erst neu geregelt worden. Da selbst Betreuungsunterhalt nur noch sehr begrenzt fällig ist, würde es mich wundern, wenn Dein Mann als nicht-kinderbetreuender Vollberufler da auch nur einen Cent zugesprochen bekäme.


    Die neuen Gesetze dazu sind nicht viel wert, in der Praxis hat das nur wenig Auswirkungen. Ob der Mann die Kinder betreut oder nicht, ist nicht relevant. Relevant sind die ehebedingten Nachteile, und bevor der Staat bereit ist einen weiteren Hartz-IV-Empfänger zu alimentieren, sagt die ARGE "Machen Sie erst einmal einen möglichen Unterhaltsanspruch gegen Ihre Ex-Frau geltend."

  • Stimmt.Bei uns war es auch nicht die Ex sondern die Arge die Ansprüche gestellt hat.Das Blöde daran ist das man gezwungen wird sich zu rechtfertigen und im zweifelsfall auch noch Unkosten hat.Wirklich gerechtfertigt sind diese Forderungen eher selten.

  • Hallo,


    danke für eure Antworten. Varecia, der Link ist gut, danke. Wir sind noch nicht geschieden, das Trennungsjahr ist noch nicht um. Ich finde das einfach so unmöglich. Als klar war, dass wir uns trennen, habe ich mich sofort um einen Job bemüht und auch das Glück gehabt, einen zu finde, da ich nicht wollte, dass mein Mann für MICH Unterhalt zahlen muss, wollte finanziell unabhängig sein. Ich arbeite nicht ganz Vollzeit, aber 80% mehr geht auch hier von den Kindergartenzeiten nicht.


    Die genauen Zahlen kann ich natürlich nun schlecht hier "veröffentlichen", aber incl. seiner Spesen hat er fast das doppelte vom sogenannten Selbstbehalt für sich und auch mehr als ich verdiene. Nur da die Spesen anrechnungsfrei bleiben, hat er eben nach Abzug des Kindesunterhaltes von seinem Gehalt "auf dem Papier" weniger als ich. Und das halbe Kindergeld darf er sich ja auch noch abziehen vom Unterhalt. Wäre ich nun nicht so "dumm" gewesen, gleich wieder so viel zu arbeiten (müsste ich ja anscheinend nach dem Gesetz gar nicht, weil das jüngste von meinen drei Kindern erst 6 ist - bzw. muss ich ÜBERHAUPT nicht, so lange ich keinen Unterhalt von IHM verlange, was ich ja nie wollte) hätte ich die Sorge nun nicht. Was habe ich davon mich zwischen Job, Haushalt und Kindern komplett zu verbiegen, wenn ich dann noch einen Teil meines Gehaltes abgeben darf :( Da hätte ich lieber mehr Zeit für meine Kinder, was auch gleich weniger Betreuungskosten bedeuten würde - die sind nämlich dann ab Schuleintritt bei fast 300,00 Euro.


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • Hi,

    Heirate niemals Jemanden der weniger verdient als Du, sonst mußt Du vielleicht irgendwann mal für ihn/Sie aufkommen.....

    RISCHDISCH ....

    danke für eure Antworten. Varecia, der Link ist gut, danke. Wir sind noch nicht geschieden, das Trennungsjahr ist noch nicht um. Ich finde das einfach so unmöglich.

    Dann heißt das Trennungsunterhalt....wird ähnlich gerechnet.


    Der Teufel liegt im Detail und in der Argumentation. Da du während der Ehe nicht gearbeitet hast, außer in der Trennungszeit, so müßte ein Argument lauten, daß dein jetziger Verdienst nicht ehebedingt war.
    Ich sehe da wenig Chancen, EU zu verlangen. Das mit dem Kind von 6 Jahren ist auch nicht unbedingt richtig. Du müßtest dann nachweisen das keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden wäre.
    Bis zum Alter von 3 Jahren ist man BU-pflichtig beim Rest ist es Ermessenssache im Sinne von Betreuungsmöglichkeiten.


    Grundsätzlich ist es aber so, daß Richter beim EU einiges durchgehen lassen, insbesondere wenn man ein Kind betreut. Richter sehen es dann nicht so eng wie beim KU.
    Wenn EX kein KU zahlt, dann könnte man auch so zusätzlich argumentieren, daß der Unterhalt verwirkt ist.


    Auf jeden Fall wird der gegnerische RA so argumentieren, daß du ihn :amok: erschießen könntest ... aber das meiste wird heiße Luft sein.
    ...UND WISCHDICH


    Nie ein Vergleich bei Unterhaltssachen eingehen !!!




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Heirate niemals Jemanden der weniger verdient als Du, sonst mußt Du vielleicht irgendwann mal für ihn/Sie aufkommen.....

    Das ist wenn Du heiratest doch beabsichtigt.


    Ich hab das sowas wie bis der Tod euch scheidet im Hinterkopf.


    Edith:


    Lass seinen Unterhaltsanspruch prüfen. Im Extremfall kannst Du es ja von einem Richter prüfen lassen.
    Wenn er schon so wenig Geld hat das er keine KU zahlen kann ist das wahrscheinlich.


    Hast Du über das Kindesunterhalt ein Gerichtsbeschluss?

  • Hi,

    Lass seinen Unterhaltsanspruch prüfen. Im Extremfall kannst Du es ja von einem Richter prüfen lassen.

    Richter können nicht rechnen ...


    Bei mir hat er die 4 % Altersvorsorge vergessen :nawarte: ... meinem RA ist´s nicht aufgefallen....
    Dann hat mir der Richter, auf meine Argumentation, den vollen KU, nach meinem Netto abgezogen, da hat er auch nicht dran gedacht.
    Kann er müss er aber nicht meinte er noch ... Ich dann ... na und mal sehen was das OLG sagt....


    Ich möchte nur damit sagen ... Es geht zu wie auf dem türkischen Basar....
    ...und wer meint er könne sich auf den RA und Richter verlassen, der ist verlassen ....
    Mein Rat:


    Selber rechnen....und Laptop auf die Gerichtsverhandlung mitnehmen :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo nochmal - bevor ich für heute verschwinde :tanz


    Also, ich will ja keinen Unterhalt von ihm - und ich denke, kein Gericht der Welt kann mich zwingen, so viel zu arbeiten, dass ich IHM noch Unterhalt zahlen kann, immerhin war er während der letzten Jahre Alleinverdiener und er hat ein gutes Einkommen.


    Sarek, er hat nicht so wenig Geld dass er keinen KU zahlen kann, er zaahlt einfach keinen. Bisher gibt eas keine Urteile, aber das wird kommen, ist in Arbeit. Wenn er denn KU von knapp 1000,00 Euro (nach Düsseldorfer Tabelle) mal eines schönen Tages an mich zahlt - irgendwann - dann hat er noch fast das doppelte wie den Selbstbehalt für sich. Nicht dass einer hier meint, der arme Mensch muss am Hungertuch nagen...


    Liebe Grüße vom Einhorn

    For one human being to love another, that is perhaps the most difficult of our tasks, the ultimate test and proof, the task for wich all other tasks are nothing but preparation. ~ Rainer Maria Rilke ~

  • ...und wer meint er könne sich auf den RA und Richter verlassen, der ist verlassen ....
    Mein Rat:


    Selber rechnen....und Laptop auf die Gerichtsverhandlung mitnehmen :brille

    Ja man sollte vorher schon kalkuliert haben.


    Es ist eben nur mit einem Richter rechtskräftig. Alles andere ist nett gemeint aber noch nicht mal ein Schiedspruch.

  • Sarek, er hat nicht so wenig Geld dass er keinen KU zahlen kann, er zaahlt einfach keinen. Bisher gibt eas keine Urteile, aber das wird kommen, ist in Arbeit. Wenn er denn KU von knapp 1000,00 Euro (nach Düsseldorfer Tabelle) mal eines schönen Tages an mich zahlt - irgendwann - dann hat er noch fast das doppelte wie den Selbstbehalt für sich. Nicht dass einer hier meint, der arme Mensch muss am Hungertuch nagen..

    Tschuldigung hab ich nicht aufgepasst.


    Verstehen tue ich das trotzdem nicht. Wenn Er das Geld hat warum gibt er den Kindern nix.
    Einfach zahlen und gut ist. Keine Probleme mit Anwalt evtl. Gerichtstermin.
    Und der Ärger.


    Wenn das Jugendamt in vorleistung springt holt Das JA es sich doch bei ihm wieder.