Schon wieder Ärger! Jetzt mit ehem. Vermieter!

  • Hallo ihr Lieben,


    ich scheine Pech und Ärger wie ein Magnet anzuziehen.


    :rotwerd Kaum habe ich geschafft den aktuellen Vermieter friedlich „vor die Tür zu setzen“, bahnt sich Streit mit dem ehemaligen Vermieter an.


    Ich bin am 30.05.09 einfach in die neue Wohnung eingezogen und habe die - seit Wochen - rumstehenden Sachen des Vermieters vor die Tür gepackt. Die Vermieterin findet es sogar witzig und lacht. :rolleyes:


    Als ich vor drei Jahren die ehemalige Wohnung bezog, hatte ich ähnliche Probleme. Die Wohnung wurde von den Eltern des Vermieters bewohnt und er schaffte es nicht sich von einigen Sachen zu trennen. So, meinte er was ich nicht brauchen kann, soll entsorgt werden.


    Gestern kam er an, angeblich zufällig, und schaute in die Wohnung. Da ich nichts beschädigt habe und alles super gepflegt ist, durfte er rein.


    Plötzlich sagte er, wo sind die zwei alten Teppiche, die alte Stehlampe und die dazu passende Deckenlampe? Ich sagte seit ca. 3 Jahren im Sperrmüll. Er meinte ich hätte die Gegenstände nicht entsorgen dürfen. Ich hätte sie in seinen Abstellraum räumen sollen. Er benötigt die Sachen, weil er die Wohnung erneut so herrichten möchte wie zu Lebzeiten seiner Eltern. :ohnmacht:


    Außerdem schenkte er mir beim Einzug seinen Kleiderschrank, war sogar dankbar, weil er sich die Arbeit mit dem Sperrmüll sparen konnte. Jetzt hat er das angeblich nie gesagt, nutzen ja, aber nicht mitnehmen. Schriftliche Vereinbarungen gibt es nicht. Er hat mir den Schrank geschenkt, da bin ich mir 100 % sicher, weil sonst hätte ich mich mit meinem Ex weiter um das Kinderzimmer und Schlafzimmer gestritten. Mein Ex war der Ansicht gemeinsame Anschaffungen können bei einer Trennung nur mit Hilfe einer Säge „gerecht geteilt“ werden. :amok:



    Außerdem funktionierte die Satanlage nicht, ich habe eine neue gekauft. Die "alte" habe ich noch. Die möchte der Vermieter auf meine Kosten Montieren lassen. :angry Der Mechaniker wollte es nicht, da es kaputt ist. Die Schäden sind sichtbar!



    Es geht darum, dass er die Kaution (über 1000 €) einbehalten möchte. Ich habe eine Rechtschutzversicherung, habe ich irgendwelche Chancen, oder muss ich wirklich den Sperrmüll des Vermieters ersetzen?Vielen Dank!Schöne GrüßeErKe

  • Wenn Du eh eine Rechtschutz hast (die hoffentlich Mietsachen einschließt, ist nicht selbstverständlich), dann würde ich sagen: Frag einen Anwalt... der kann Dir sofort und sicherlich kompetenter Antwort geben auf Deine Fragen als eine/r von uns. ;)

  • Hallo, ja ein Anwalt kann mich besser beraten, aber ich bin fast pleite. Bei uns wollen die Rechtsanwälte, trotz Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe 150 – 250 € im Voraus als Beratungsgebühr. Die habe ich jetzt nicht über... :( :flenn Vielen Dank!Schöne GrüßeErKe

  • Gibt es denn etwas schriftliches zu den Möbeln des Vermieters, d.h., welche seiner Möbel in der Wohnung waren, als du eingezogen bist? Wenn nein, dann müsste er doch erst einmal nachweisen, dass er überhaupt Möbel dort gelassen hat und in welchem Zustand sie waren.


    Wenn es etwas schriftliches gibt, dann musst du schauen, ob auch zur Verwendung der Möbel etwas schriftlich festgehalten wurde (z.b. als Teil des Mietvertrages). Mündliche Absprachen, die nicht dokumentiert sind zählen dann nicht viel.

  • Hallo, ja ein Anwalt kann mich besser beraten, aber ich bin fast pleite. Bei uns wollen die Rechtsanwälte, trotz Rechtschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe 150 – 250 € im Voraus als Beratungsgebühr. Die habe ich jetzt nicht über... :( :flenn Vielen Dank!Schöne GrüßeErKe


    Hm.... ist das übliche Praxis?
    Kenne ich von unserer Rechtschutzversicherung so überhaupt nicht, da war alles kostenfrei und ganz besonders die Erstberatungen!
    Ich denke auch, dass Dein Vermieter schlechte Karten hat, wenn die bei Deinem Einzug in der Wohnung vorhandenen Gegenstände nirgends schriftlich festgehalten sind.
    Aber ohne Anwalt an die Kaution zu kommen, wenn der Vermieter sich querstellt, halte ich für fast unmöglich. :(

  • Hallo, es gibt überhaupt keine schriftlichen Vereinbarungen. Er sagte nur, was ich nicht gebrauchen kann soll in den Sperrmüll. Den habe ich sogar bestellt (kostenlos). Jetzt schreit er rum wie konnte ich bloß seine Sachen entsorgen. Ich hatte keine möblierte Wohnung! Auch keine WG mit dem Vermieter! Es geht um die Kaution, die will er nicht geben. Er deutete an die Gegenstände müssen ersetz werden.Vielen Dank!GrußErKe

  • Segelpapa hat es deutlich gesagt:


    Wenn der Vermieter sich nicht an alle mündlichen Vereinbarungen erinnern (will), brauchst Du das auch nicht. Dann gilt das geschriebene Wort. Also alles, was im Vertrag aufgeführt ist, gilt.


    Bezüglich der SAT-Schüssel soll er sich mit dem Monteur auseinandersetzen. Nicht Dein Bier.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich schließe mich da Segelpapa1 an.


    Wegen dem Anwalt, ruf den doch mal an, schilder kurz deine Situation und biete ihm an die Beratungsgebühr vielleicht auf Raten abzustottern.


    Hat mir damals bei meiner Scheidung mein Anwalt sogar angeboten.


    Ich drück dir die Daumen


    LG


    angeleyes1802

    ***Liebe das Leben, du hast nur eins...***

  • So einen Vermieter bin ich auch erst los :angry


    Es ist wirklich so, wenn die Möbel nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, oder Mietvertrag als Teilmöbiliert aufgeführt ist, hat er 0 Chancen!


    Er muss dir das Geld auszahlen!!!!


    Ich hatte einen Brief aufgesetzt, mit dem Hinweis, das er Gesetzteswidrig handle und ich daher bis zu dem Datum ( waren 2 Wochen Frist) mein Geld auf dem Konto sehen möchte. Sonst weitergabe des Falles an meinen RA. Das ganze per Einschreiben verschickt. Und siehe da, hat wohl muffesausen bekommen und Geld war innerhalb 3 Tagen drauf. Manche versuchen es halt - in der Hoffung klein Blöd steht gegenüber.


    Wünsche dir viel Glück, das es bei einem Brief bleibt :daumen

    Jeder Mensch ist ein eigenes Land!!!

  • Wie schon von anderen erwähnt, was nicht schriftlich festgehalten wurde, ist auch nicht relevant.


    Meine Rechtsschutzversicherung hat auch eine Anwalt-Hotline. Die haben mir schon mal sehr gut weitergeholfen.


    Viel Glück.

  • Der Mieterverein kostet um die 70-80€ im Jahr und der hat Fachanwälte unter Vertrag.


    hör Dich mal um - das mit der Rechtschutzversicherung hört sich ja uncool an


    LG Cobra

  • In meine 1. Wohnung hab ich auch Sache übernehmen müssen, sparte der Vermieterin so die Entsorgung, da die ehemaligen Vermieter zurück nach Italien gingen und das da gelassen haben was sie nicht mehr wollten. Das Schlafzimmer war 70er-Jahre so in der Art und das Bett an der Wand genagelt damit es hielt. War trotzdem froh darüber da ich ja gar nichts hatte. Des Weiteren wurde von den Vormieter eine Einbauküche + grossen Esstisch und 6 Stühle Eiche Rustikal (hässlich, nicht mein Stil aber fast neu). Im Mietvertrag wurde die Küche und der Tisch inkl. Stühle aufgenommen, das Schlafzimmer, die alten Teppiche, Lampen und Müll auf Dachboden und Keller dagegen nicht. Natürlich musste ich mich dann um den Müll kümmern.
    Was nicht schriftlich festgelegt wurde hat somit kein wert, mach dich also nicht verrückt, vielleicht hofft er da eine dumme gefunden zu haben. Ich denke auch dass deine Rechtschutzversicherung eine Beratungshotline hat, dafür brauchst du nur die Vertrags-Nr.
    Wir leben in eine Vertragswelt - bitte alles schööööön schriftlich festhalten sonst ist dies nicht gültig.

  • Hallo ihr Lieben!


    Stimmt! Ich bin beruhigt.


    Da ich meinen Ex in einer Nacht und Nebel Aktion verlassen habe, habe ich nicht ein Mal meine „persönlich Habe“ bekommen, weil ich keine eindeutigen Nachweise hatte.So kann der Vermieter seinen Sperrmüll auch nicht zurückfordern.


    Da meine Eltern, meine Tante und meine Oma so viel investiert haben, war gleich auch dem Vermieter bekannt, dass ich die Sachen nicht benötige.


    Das Problem ist, dass sein Arbeitgeber seit einigen Monaten „kurz“ vor der Insolvenz ist. Kurzarbeit, etc. Seine Frau die Ganztagsstelle bei der Bank nicht bekommen hat.


    Der Vermieter hat aufwendig gebaut, den Urlaub bereits gebucht und einen Auto mit allen Schikanen gekauft. Jetzt will ich ausziehen und auch noch die Kaution. Das Haus ist ca. 1890 gebaut worden und ca. 1965 saniert und ca. 1982 sind einige Kleinigkeiten erneuert worden. D. h. schwer zu vermieten.


    Aber er kann deshalb die Kaution nicht einbehalten. Ich werde ihm evtl. Ratenzahlung vorschlagen. Ich habe ja Verständnis für seine Lage. Falls anders nicht geht, muss ich einen Anwalt einschalten, aber anschreien lasse ich mich nicht mehr :radab . Ich werde demnächst nur mit Zeugen in die „alte“ Wohnung fahren.


    Vielen Dank!


    Gruß ErKe

  • einen Auto mit allen Schikanen gekauft.


    Ich werde ihm evtl. Ratenzahlung vorschlagen. Ich habe ja Verständnis für seine Lage.


    Ich nicht.


    Die Kaution muss er gesondert auf einem Extrakonto angelegt haben. Da durfte er nicht dran gehen. Es muss also unangetastet mit banküblicher Verzinsung da sein. Er muss dieses unangetastete Geld, das ja da sein muss (!) einfach zurücküberweisen. Nichts mit Ratenzahlung.

  • Dein Exvermieter hat ein halbes Jahr Zeit , Dir die Kaution zurück zuzahlen . So eine Situation erlebe ich gerade in meinem Bekanntenkreis . Mach dich im I- Net mal schlau übers Juraforum . Das ist kostenlos - Du mußt Deinen Fall als fiktiv schildern- aber die Nutzungsbedingungen sind dort auch aufgeführt.


    LG Kathleen

  • Die Kaution muss er gesondert auf einem Extrakonto angelegt haben. Da durfte er nicht dran gehen. Es muss also unangetastet mit banküblicher Verzinsung da sein. Er muss dieses unangetastete Geld, das ja da sein muss (!) einfach zurücküberweisen. Nichts mit Ratenzahlung.


    Ja, das sehe ich auch so, über das Geld hat er nicht zu verfügen, das MUSS irgendwo vollständig angelegt sein. Also muss er es auch überweisen können.