ALG II und Wohnungssuche Brauche dringend Hilfe !!!!

  • Hallo,


    folgendes ich hab 2 kinder und bin vor ein paar Tagen vor die Tür gesetzt worden von meinem Ex freund dem die wohnung gehört und mich erstmal vorübergehend bei den eltern untergebracht und bin au´ch dort gemeldet.Muss übernächste Woche den ALG II Antrag ausgefüllt abgeben.Bin neu in der Branche von daher hab ich keine Ahnung wie es weitergeht.Ich möchte so schnell wie möglich eine eigene Wohnung mit den kids jetzt weiss ich aber noch nicht ob ich ALG II bekomme ist daher ja nicht so gut wenn ich jetzt schon anfange ne wohnung zu suchen oder?Dann musste ich noch zu einem herrn vom sozialamt der dort berät und der hat gesagt ich soll nen wohnberechtigungsschein beantragen das geht aber doch auch erst wenn ich weiss ob ich alg II bekomme und ob ich unterhalt bekomme für den kleinen den das muss ja mit angegeben werdenoder geht des jetzt schon? mit dem schein muss ich dann zum vermieter und der dann eine meldebescheinigung ausfüllt die muss ich dann abgeben und prüfen lassen .aber wo muss ich die Abgeben bei der Agentur für alg II oder bei dem sozialamt? des kapier ich noch nicht ganz .Bekomm doch gar kein Sozialhilfe und trotzdem muss man des dort prüfen lassen oder wie? wenn ja muss ich dort vorher schon mal gewesen sein nicht das ich mit der bescheinigung da steh und die sagen ich hätte mich vorher anmelden müssen.Ich blick da überhaupt nicht durch oder muss ich des der Agentur für arbeit abgeben ?


    Helft mir bitte damit ich weiss was ich weiters unternehmen kann. :hae: :hae: :frag :idee

  • Hallo kuschelmaus,


    ich kenn mich leider in der Thematik nicht gut genug aus, um dir da wirklich helfen zu können. Aber so verwirrend wie das alles klingt und für dich ist, wäre es wohl besser, du gehst mit deinen Fragen zu einer Beratungsstelle von Caritas oder Diakonie. Die können dir genau sagen wo du was beantragen musst, was dir alles an finanzieller Unterstützung zusteht und helfen dir nötigenfalls auch beim Ausfüllen der Formulare.


    Nur Mut und viel Glück!

    Liebe Grüsse
    Sabine


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    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

  • Agentur für alg II oder bei dem sozialamt?


    Hallo,
    die alte Bezeichnung "Sozialamt" ist jetzt die ARGE-
    ALG und ALG II ist das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld (Hartz4).
    Du solltest dort so schnell wie möglich vorsprechen und alles schildern!
    Dort kann man Dir alles erklären und notfalls sogar schon finanziell einen Vorschuss leisten!
    Ausweis, Geburtsurkunden etc. bitte mitnehmen!


    LG Alles wird gut!

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Geh zur Caritas oder zur Awo, und am besten gehst du mit den Formularen hin und füllt die mit denen zusammen aus.


    Bei uns wird auch angeboten das jemand mit geht aufs Amt, und auf jedes Amt darfst du immer einen Zeugen mitnehmen.
    Das ist wichtig weil die Berater dort oftmals einen Humbug erzählen und hinter her sagen das sie das niemals gesagt haben.

  • vorhin wurde mir gesagt das die arge was anderes ist und ich alg 2 ja bei der argentur für arbeit beantrage .


    am besten ich geh zur diakonie da war ich früher schon mal uns lass mich da aufklären die kinder sind 4 und 1.5

  • nicht ganz richtig agentur für arbeit ist für ALG1 bezieher und Arge ist das sogenannte Jobcenter


    ok die kinder sind noch jung... das heißt du würdest sozialgeld bekommen da du nicht erwerbsfähig bist, Kind unter 3... aber da Kind unter 3Jahren steht dir ob verheiratet oder nicht Betreuungsunterhalt vom Papa des kleinsten zu... du brauchst nicht zur Diakonie gehen... nehme deine Kontoauszüge, Unterhaltstitel falls vorhanden, eventuelle Wohnungsangebote ect . mit und gehe zur Arge gib an der Information an das du Hilfe benötigst beim Ausfüllen der Unterlagen und dann wird man dir einen Betreuer zuweisen..den kannst du dann alles fragen..wie dir aber hier schon geraten wurde gehe nicht allein hin

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    2 Mal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • hi kuschelmaus: lass dich nicht verunsichern.
    alg2, hartz4 u. sozialgeld sind alles dasselbe u. korrekt heißt es arbeitslosengeld zwei. die behörde dafür heißt arge oder jobcenter u. diese befinden sich meistens in den agenturen für arbeit. dann gibts auch noch ämter für grundsicherung (auf kommunaler ebene) u. die sind ein ding für sich, machen aber genau dasselbe.
    du beantragst alg2, eine wohnung wäre ganz pauschal gesagt in einer angemessenen größe bis zu 75-80 qm u. die zu einer angemessenen miete, die dir dein sb sagen kann. für die wohnung solltest du dir vorher die bereits erwähnten angemessenheitskriterien holen u. dann die wohnung suchen, dann zum sb gehen u. dir zusicherung oder mietübernahmeerklärung holen u. dann erst darfst du den mietvertrag unterschreiben.
    ein alg2 antrag braucht in der bearbeitung ca. 6-8 wochen. lass dich nicht verwirren, stelle deinen antrag, mach dir einen termin mit einem sachbearbeiter u. schreibe vorher alle fragen die du hast auf. man wird dir dort alle fragen beantworten können.

  • Also ich bin jetzt schon seit Anfang an dabei.


    Die Agentur für Arbeit ist für das Alg 1 zuständig wie bisher auch schon.


    Die ARGE ist für das Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) und für das Sozialgeld (so wird die Regelleistung bei Kindern unter 15 Jahren genannt). Alg 2 bekommen alle die die dem Arbeitsmarkt mindestens täglich 3 Stunden zur Verfügung stehen können.


    Das "alte" Sozialamt gibt es aber immer noch, die sind zuständig für alle anderen, die aus irgendwelchen Gründen nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können).


    Aber der Ratschlag mit der Beratungsstelle bei der Caritas (o. AWO o. Diakonie o. sonstige Vereine die kostenlose ALG-2 Beratungen anbieten) ist ein sehr guter Tipp. Es gibt soviel bei den Anträgen zu beachten. Auch nimm bei deinem Termin unbedingt einen Zeugen mit. Die sagen wirklich immer erst so und dann nachher wiederum was anderes oder sie behaupten das die das so nicht gesagt hätten. Wenn es möglich ist laß dir die Verhandlungsniederschrift (die bei solchen Gesprächen meistens gemacht werden und du unterschreiben mußt) als Kopie aushändigen. Einige SB´s machen dies, andere wiederum nicht.


    lg


    Pimpf

  • Hallo,
    vielen dank für die antworten.


    Ich ´ruf am dienstag gleich bei der diakonie an ich war da ja schon mal als ich noch schwanger war.wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss ich mir den wohnberechtigungsschein holen den dem vermieter zeígen und die bescheinigung ausfüllen lassen und damit wieder zur antragsstelle für alg 2 gehen und prüfen lassen.


    aber wie ist des mit dem umzug ?den muss man sich doch auch erst genehmigen lassen oder wohn ja nur vorübergehend bei eltern.!wann kann ich dann die erstausstattung für ne wohnung beantragen mach ichdes erst wenn ich eine habe .?


    ich denk die auf der diakonie können mir da auch weiterhelfen .

  • Kann dir nur die Vorgehensweise unserer ARGE bei Wohnungsgenehmigungen schildern. Jede ARGE handhabt dieses ja anders, obwohl es eigentlich dafür Richtlinien gibt.


    Man läßt sich vom SB erst einmal sagen wie groß und teuer (KM) die Wohnung eigentlich sein dürft. Dann läßt man sich so eine "Mietbescheinigung" von denen aushändigen.


    Diese nimmt man zu den Wohnungsbesichtigungen mit und, wenn der Vermieter sich für dich entscheiden sollte, läßt diese dann vom Vermieter ausfüllen, aber bitte noch keinen Mietvertrag unterschreiben. Du brauchst dazu erst die Einwilligung von der ARGE/Jobcenter.


    Also am nächsten Tag oder evtl. noch am gleichen mit diesem Vordruck zum Amt gehen und die überprüfen lassen ob die Wohnung nach deren Kriteriumen "angemessen" ist.


    Sollte dies der Fall sein kannst du den Mietvertrag auch unterzeichnen.


    Diesen Mietvertrag muß du der ARGE dann auch vorlegen bzw. die kopieren sich den dann für ihre Akte.


    Gleichzeitig kannst du verschiedene Anträge bei denen stellen wie Übernahme eines Umzugs-LKW`s (je nach Fall kann sogar eine Umzugsfirma beauftragt werden), Renovierungskosten für neue Wohnung, evtl. sogar Zuschüsse für Möbel (du bist ja aus der Whg. deines Ex rausgesetzt worden von ihm, weiß nicht ob du da irgendwelche Möbel und Haushaltsgeräte hast für dich und deine Kinder) können evtl. genehmigt werden bzw. du kannst dann bei Möbellagern (gibt es eigentlich fast in jeder Stadt, werden meistens von einem caritativen Verband geleitet) dann welche erhalten. Aber ich denke da können die von der Diakonie dir genauere Angaben machen.


    Laß den Kopf nicht hängen. Wenn du erst einmal eine neue Bleibe hast, die du dir dann so weit wie möglích gemütlich eingerichtet hast, sämtliche Anträge gestellt und bewilligt sind (Regelleistung) dann kann es für dich auch nur wieder besser werden, vor allem wenn du dann etwas zur Ruhe kommst.


    Und nicht jede ARGE braucht für die Bearbeitung eines Neuantragen (sowie eines Folgeantrages) 6 Wochen. Meistens geht das relativ schnell, vor allem wenn alle Unterlagen komplett eingereicht sind. Ansonsten kannst du am nächsten Ersten auch einen Vorzuschuss bei denen beantragen, schließlich müssen deine Kinder ja auch versorgt werden. Normalerweise dürfte dies kein Problem sein für die ARGE, vielerorts gibt es noch die Barschecks (man muß meistens jedoch hartnäckig danach fragen, die ARGEn machen dies nicht mehr gerade gerne und vertrösten die Leute auf eine Überweisung, die dann - so meine eigene Erfahrung - nicht nur bis zu vier Tagen dauert, sondern es kann schon einmal sieben bis zehn Tagen dauern bis das Geld dann da ist. Dann lieber auf einen Barscheck bestehen).



    lg


    Pimpf

  • nur mal so: wo sind denn die kinderzimmermöbel, betten u. sachen der kinder? die wirst du doch haben oder? gehört dir garnix mehr in der wohnung deines ex? alles andere bekommst du dann entweder auf antrag erstausstattung aber bestimmt zumindest auf darlehen. lass dich nicht unterkriegen, stelle deine anträge u. es wird schon klappen.

  • Wenn sie aber schon einen eigenen Hausstand mit ihrem Partner hatte, kann es sein, dass sie keine Erstausstattung erhält.


    Ich bin damals mit den Kids auch zu meinen Eltern gezogen und suchte händeringend eine Wohnung. Eine Erstausstattung stand mir nicht zu, auch wenn ich beim Umzug kaum etwas an Möbeln mitnehmen konnte. So hab ich mir alles Stück für Stück, teils auch mal gebraucht zugelegt. Bei der Wohnungssuche wirst du es auch nicht einfach haben, aber es findet sich immer etwas. GEDULD ist wichtig und machmal darfst du dir die dümmsten Ausreden anhören, weshalb DU nicht infrage kommst für die toll angepriesene Wohnung.
    Lass dich nicht entmutigen und sag dir, du findest noch was viel Besseres!


    Ich drücke dir die Daumen und die nötige Puste für die kommende Zeit!

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • Zitat

    Wenn sie aber schon einen eigenen Hausstand mit ihrem Partner hatte, kann es sein, dass sie keine Erstausstattung erhält.

    Doch, sie muss nur den richtigen Antrag stellen. Als ich auszog hatten wir unseren Hausstand aufgeteilt, das was dann fehlte habe ich über das Amt bentragt.


    Beispiel,



    [font=&quot]BG-Nummer: XXBGXXXX


    Antrag auf einmalige Beihilfen gem. § 23 Abs. 3 Satz 1,2. SGB II bzw. § 28 SGB
    II, bzw. § 31 SGB XII,


    Sehr geehrte Damen und Herren,




    ich beantrage einmalige Beihilfe / (anteilige) Erstausstattung für die
    Einrichtung.


    Da ich in meinen alten Wohnungen immer eine Einbauküche incl. E-Geräte hatte,
    besitze ich keine Küche, keinen Kühlschrank und auch keinen Herd und Backofen.
    Durch die Trennung von XXX werden unsere Möbel und unser Hausrat
    geteilt, daher benötige ich zum Teil Hausrat, Möbel und E- Geräte im Rahmen der
    Erstausstattung.




    Diese Bedarfe sind nicht von der Regelleistung erfasst und werden gesondert
    erbracht. Nachfolgend eine Auflistung aller erforderlichen Anschaffungen, die
    benötigt werden.




    [/font]





    Von was hast du denn vorher gelebt ? Hattet ihr ein gemeinsames Konto ?


    Wichtig : Nimm zu allen Terminen, alle Papiere ( auch aktuelle Kontoauszüge wo auch Kinerdergeld mit bei ist ) mit die du schon hast, so ersparst du Dir viel Kopiererei und Gelaufe. Bekommst du Unterhalt ? Wenn nicht, beantrage ihn schnell.
    Informier Dich was Dir an Kaltmiete und QM zusteht und such Dir schonmal so eine Wohnung ( ohne gleich den Mietvertrag zu unterschreiben ), leg es beim Amt vor, damit sie es absegnen können.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Ich denke mal, dass es vom Sachbearbeiter und dem jeweiligen Bundesland abhängt.
    Mein Antrag war fast in demselben Wortlaut, dennoch wurde er abgelehnt mit der Begründung, dass die Erstausstattung nur für die Leute ist, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen, wenn sie bei den Eltern ausziehen.


    Auf jeden Fall ist es wichtig, sich die Ablehnungen in schriftlicher Form geben zu lassen, damit man etwas in der Hand hat!


    Ich war damals zu eingeschüchtert, heute würde ich auch in Vielem anders reagieren.

    Echte Männer essen keinen Honig,
    sie kauen gleich die Bienen

  • hi wuschel, du hättest in widerspruch gehen können. an sich ist die ansage ja auch richtig die man dir gemacht hat. allerdings hätte man es dir dann auch darlehensweise anbieten können.

  • geben werden sie dir schon was... es könnte aber sein das sie nicht die volle Miete übernehmen oder du 3 monate gesperrt wirst... ,es kann passieren das du BU anfordern musst und und und das kann man so pauschal hier jetzt nicht sagen. am besten du lässt dir ein paar wohnungsangebote geben und gehst damit zum Amt alles weitere wird man dir dort sagen.. wenn auch viele von uns Hartz4 beziehen so sind die Erfahrungen doch sehr unterschiedlich..von daher solltest du dich nicht zu sehr auf unsere Erfahrungen stützen

  • @kuschelmaus,


    suchen kannst du schon, aber bitte nicht vorher ohne Genehmigung der ARGE/Jobcenter als Kostenträger von dieser einen Mietvertrag unterzeichnen. Vielerorts machen die ARGEn dann extreme Schwierigkeiten, vorallem wenn du dann noch Umzugsbeihilfe u. sonstiges beantragst.


    Und wir können dir hier wirklich nur unsere Erfahrungen wiedergeben, aber es ist wirklich von ARGE zur ARGE unterschiedlich wie manches gehandhabt wird, obwohl es eigentlich auch einheitliche Richtlinie gibt für die allgemeinen Angelegenheiten.



    lg


    Pimpf