Natürlich... klar, die Ämter haben es ja so leicht sich das Geld von den zahlngsunwilligen Vätern oder Müttern zurückzuholen... ich möchte manchmal wirklich wissen auf welchem Planeten einige Menschen leben... und wo das Äpfel mit Birnen vergleichen ist sehe ich nicht, wenn der Steuerzahler (der um übrigen auch Banken vor der Pleite rettet und dessen Geld sonstwo unnötig für verschwendet wird) mit seinem Geld UHV in Höhe von rund 120 € oder 160€ im Monat zahlt, was ebenso der unterhaltverpflichtete, aber zahlungsunwillige Vater oder Mutter zahlen könnte ist das in meinen Augen kein Unterschied.
Und wenn der KV des Kindes der Threadstarterin von H4 lebt, wird sie so oder so nur den UHV bekommen, da er nicht zahlen kann.
Nochmal, wo besteht der Straftatbestand wenn ich den KV nicht angebe aber dann auch keinen UHV beziehe?
Ich schrieb, dass sie dann auch auf das Geld verzichtet, wenn sie ihn nicht angibt!
Betrug wäre wenn ich ihn nicht angebe aber den UHV dennoch bekomme.