Hallo,
es liegt nicht in deinem Ermessen, das Kind vor dem Vater rein vorsorglich zu "schützen". Dafür haben wir Behörden die das machen wenn es angebracht ist!
Und den Vater nicht angeben ist ein Straftatbestand. Betrug. § 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung könnte da greifen. § 169 StGB Personenstandsfälschung und/oder auch.
Und schön Unterhaltsvorschuss beantragen, Vater Staat zahlt ja (und im Endeffekt wiederum alle, die arbeiten gehen).
Find ich irgendwie unverschämt. Er konnte n Kind zeugen, also darf er auch seine Rechte/Pflichten einfordern.
Man sollte sich immer überlegen mit wem man Kinder zeugt. Oder entsprechend verhüten.
Soweit das Meine....
Gruss Schmetterli