Nicht bewiesene Drogensucht- Kennt jemand Möglichkeiten?

  • Hallo zusammen :)


    Mein Freund hat aus seiner vorherigen Beziehung einen Sohn (23 Monate) der bei ihm lebt.
    Nun das Problem: Uns wurde durch Freunde und den Lebensgefährten der Mutter zugetragen, dass sie wieder Drogen nimmt (Speed) und sehr viel trinkt. Sie streitet das natürlich ab, wollte zunächst keinen Drogentest machen und ist nun nach 3 Wochen plötzlich doch dazu bereit- der Haken an der Sache: Speed sind Amphetamine, dh überdosierte körpereigene Stoffe und max. 5 Tage nachweisbar.
    Sie besteht nun darauf, den Kleinen jedes 2. Wochenende von Fr Nachmittag bis Mo früh zu haben.
    Hat jemand mit einer ähnlichen Situation Erfahrung?
    Es besteht gemeinsames Sorgerecht, der Vater hat den Lebensmittelpunkt zugesprochen bekommen.


    LG und danke im Vorraus

  • Ähnliche Erfahrungen glücklicherweise nicht, aber man kann z. B. auch eine Haaranalyse machen lassen.


    Seid Ihr in Vermittlung mit dem Jugendamt? Oder klärt Ihr den Umgang allein?

  • Mit dem JA besteht Kontakt- der SB meinte solange nichts passiert können sie nichts tun, es hieß vor 3 Wochen sie könnten keinen Test gegen ihren Willen anordnen, vorgestern hieß es dann plötzlich er soll drüber hinwegsehen und wenn er wieder was hört kann das JA einen Test anordnen?
    Der Umgang soll nächste Woche bei einem Termin mit dem KiSchuBu geregelt werden. Nur kommt mir das komisch vor, es gab bereits einen Termin mit den beiden dort und die SB meinte, wenn sie ihn so gern über das we haben will, soll man ihn doch von Sa- Mo zu ihr geben- bevor überhaupt ein Test gemacht wurde? Ich finde solche Vorschußlorbeeren seltsam....

  • Selbst erwiesene Drogensucht ist im Normalfall kein Argument, den Umgang verweigern zu dürfen.
    Forderungen nach Drogentests - vorher sei man nicht bereit, das Kind herauszugeben -, werden von Gerichten als Versuch der Kindesentziehung bewertet. Das kann schnell zur Umkehr des bisherigen Gerichtsurteils führen: Mutter bekommt das Kind zugesprochen, Vater erhält Umgangsrecht. Im Moment könnte es ganz darauf zulaufen, wenn der Kindsvater unbewiesene Behauptungen aufstellt, um das Kind zu entziehen ... So sieht es nämlich für den Betrachter von außen aus.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Das habe ich vielleicht nicht deutlich geschrieben, der Umgang soll nicht ganz verboten werden, er soll nur anders verteilt werden- sprich stundenweise 3 Nachmittage/ Woche und jedes 2. we nachmittags. Er soll den Kontakt zu seiner Mama ja nicht verlieren.

  • Hallo,
    - ich kann verstehen, dass ihr euch Sorgen macht, denn Kinder will man von Drogen und Personen die als Vorbildpersonen Drogen einnehmen, möglichst fern halten. Es müsste für das Umgangsrecht aber belegt werden, dass die Drogeneinnahme der Mutter zu einer Beeinträchtigung des Kindes führt bzw. dass die Kinder durch die Mutter Kontakt zu Drogen bekommen. Wenn die Mutter an ihren freien Wochenenden Amphetamine in der Disco schluckt, dann ist das für die Kinder eine Woche später nicht unbedingt relevant.


    Gegen ihren Willen kann man keinen Drogentest machen, es sei denn es wäre z.B. relevant im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall o.ä.


    Bedenklich fände ich es, wenn das Kind die Drogeneinnahme mitkriegt, wenn es selbst (durch Herumliegenlassen) Zugang zu Drogen hätte, wenn (bei Opiaten) Spritzen offen herumliegen würden, wenn es durch persönliche Kontakte in Kontakt mit einem Drogenmilieu gebracht würde. Ein fast 2 jährigen Kind wird aber kaum verlässlich etwas drüber berichten können. Es wird daher vermutlich nicht belegbar sein.


    - Ich bin mir auch nicht ganz sicher, dass Drogeneinnahme ein gutes Argument für Umgang 3mal pro Woche nachmittags stundenweise im Gegensatz zu jedes zweite Wochenende ist.


    Wenn ihr das aber in der Richtung ändern wollt (meinetwegen auch wegen der Drogen) dann könnt ihr anders argumentieren, nämlich damit, dass es für ein Kind von 23 Monaten oft besser ist die abwesende Kontaktperson häufiger und in kürzeren Abständen und dafür jeweils kürzer zu sehen. Alle zwei Wochen ist für ein kleines Kind eine Ewigkeit. Mit der Argumentation könntet ihr die Sorgen wegen der Drogenproblematik am Rande anklingen lassen. Allerdings nur, wenn ihr belegen könnt, dass die Mutter tatsächlich in relevanter Weise Drogen einnimmt. Das kann aber, wie geschrieben, nachhinten los gehen, wenn ihr es nicht belegen könnt oder das Problem weniger relevant ist als ihr befürchtet.


    VieleGrüße,
    Segelpapa

  • :thanks:
    auch wenn dein Beitrag mir nicht gerade Mut macht...


    3 mal unter der Woche abholen war auch schon vorher so, es geht darum dass er nicht mehr bei ihr übernachten soll und nicht mehr länger als ein paar std am Stück, bis vor Ostern hat er alle 2 WEs bei ihr übernachtet.