Maikind´s "Ex-Wohnung" ausräumen.. wer hat JETZT zeit??

  • ... aber du MUßT ... machen...!!



    Rübli, ich meine dich jetzt NICHT persönlich, obwohl ich einen Satz von dir als (gekürztes) Zitat genommen habe!
    Aber weil ich den Ausdruck "du musst..." relativ oft gelesen habe, hab ich das rauskopiert.




    Maikindchen, ich finde es klasse, dass du es schaffst, ruhig zu bleiben, obwohl dein Ex hier wirklich Zeugs bringt, das unmöglich ist.


    Wichtig ist, dass du dran denkst, was du wirklich machen MUSST. Viel ist das nämlich nicht.


    Eigentlich MUSST du gar nichts machen, außer auf deinen Sohn schauen. Da sein, ihm zuhören, raushören, was er gern möchte und braucht, ihm Zusammengehörigkeit signalisieren. Immer und immer wieder. Alles andere wird sich finden und dein Ex sorgt diesmal ja dafür, dass er nicht mehr ganz so gut aussieht...


    Schritt für Schritt ...
    Das mit den Reaktionen auf seine Aktionen ist eine Sache des Niveaus und du bist einfach nun an der Reihe, dem Gericht zu zeigen, dass deines höher angelegt ist. Dazu wird es eine ganze Menge Gleichmut und Stärke von dir brauchen, aber ich hab das Gefühl, das klappt grad ganz gut, hm? Auch wenn du dich sehr unsicher fühlst... Das wird! :knuddel

  • [


    Nein, angezeigt hab ich ihn noch nicht. Ich spare mir dieses für den GT auf, für eine Anzeige habe ich noch ein halbes Jahr Zeit.
    So wie unsere GT bisher waren ist es unheimlich wichtig für mich dem Richter zu zeigen das ich ruhig bin, nichts hochkoche und alles Versuche das nichts eskaliert usw...( :ohnmacht: )


    Hallo Maikind,


    sprich das mit der Anzeige ausführlich und intensiv mit Deiner Anwältin durch. Normalerweise haben die Gerichte überhaupt keine Lust, Beweise und Begründungen zu behandeln, die am Verfahrenstag eingebracht werden. Es kann gut sein, dass Du am Verfahrenstag mit dem vermeintlich starken Argument auffährst: Er war gewalttätig - und der Richter einzig die Augenbrauen hochzieht und im Verfahren weitermacht...
    Die Kiste interessiert den vermutlich kaum...
    Kommt es gar zu einer Revision vor dem OLG - bei Eurem Streit kann man das fast vermuten -, dann wird dort nur nach Aktenlage beurteilt. Steht dann da nichts von der gewaltsamen Auseinandersetzung, kann man die Sache nicht mehr ins Verfahren einbringen. Neue Beweismittel sind nicht zugelassen...
    Zeigst Du ihn jetzt jedoch an - ich hoffe, das ärztliche Attest liegt vor - und Deine Anwältin stellt einen Schriftsatz aus, dann muss Dein Ex dazu Stellung beziehen. Schön, wenn er dann zB sagt: Da war gar nichts. Dann wüsste der Richter in dem ganzen Kram erstmalig oder mal wieder: Der Mann lügt. Nachweislich. Konkret belegbar...
    Alle anderen Sachen sind ja oft "Meinungsäußerungen". Wie immer das Problem in so Fällen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • entschuldigt, aber ihc kenn mich da nicht sonderlich gut aus..


    heißt dass, dass die RAin vom ex auf deutsch gesagt, "keinen bock mehr hat".. bzw, keine erfolgschancen sieht?


    Der Anwalt meines Ex(emplars) hat in der laufenden Verhandlung sein Mandat niedergelegt. Ist aufgestanden und gegangen :wow:hä


    Später habe ich dann durch meinen Anwalt erfahren, das er es ablehnte einen solchen Menschen zu vertreten (vermutlich auch, weil die Sache keine Aussicht auf Erfolg hatte, aber
    grundsätzlich aus "menschlichen" Gründen)

  • Weil das KH verpflichtet ist dieses zu Anzeige zu bringen, werde ich es erstmal nicht sagen.


    Das ist ein Irrtum.


    Das Gespräch mit den Ärzten unterliegt der Schweigepflicht. Es gibt wenige Ausnahmen, die die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wenn ein erwachsener Patient einem Arzt von Gewalttaten ihm gegenüber berichtet, dann unterliegt auch das vollständig der ärztlichen Schweigepflicht. Ohne Einverständnis des Patienten darf das Krankenhaus also nichts berichten und und keine Anzeige erstatten. Das ist auch gut so, da nur so ein vertrauensvolles und vollständig offenes Gespräch möglich ist, ohne dass der Patient sich über juristische Folgen Gedanken machen muss. Fehlende Offenheit aus juristischen Bedenken könnte eine notwendige Therapie verhindern.


    Es gibt hiervon Ausnahmen, z.B. wenn nur durch Bruch der Schweigepflicht eine drohende gravierende Gefahr abgewendet werden kann. Das ist hier aber doch nicht der Fall, da du die Möglichkeit zur Anzeige hast.


    Viele Grüße,
    Segelpapa



    Edit2: P.S. Im Gegenteil. Wenn jetzt im Krankenhaus Taten gegen dich nicht dokumentiert sind, weil du sie nicht berichtet hast und später willst du dich auf die Krankenhausdokumentation berufen, in der nichts drinsteht, dann wird gefragt werden, warum das damals nicht erwähnt wurde. Das wirkt nicht schlüssig und könnte deine Glaubwürdigkeit in Frage stellen. Die Begründung für das Nichterzählen wirkt auch nicht überzeugend, weil sie ja nicht richtig ist.


    Edit1: Schreibfehler

  • Sie hat ja den Bericht vom Krankenhaus und ihre RAin weiß auch Bescheid. Wenn sie es vor Gericht erwähnt, wird die Staatsanwaltschaft das in die Hand nehmen und dann ist der Nebenschauplatz geschaffen, den sie jetzt nicht gebrauchen kann.


    Da laufen Fristen ... und ohne strafrechtlichen Druck verliert das Ganze schnell an wert.


    Nebenschauplatz hin oder her, das ist etwas was nicht nebensächlich für die Zukunft ist und auch einen unbefangenen Umgang unmöglich macht. Ich finde es gut sowas hart feststellen zu lassen. Ich hab es bei mir versäumt und nun nützt es nix mehr, keinen interessiert das noch.

  • Ich lese jetzt auch schon eine ganze Weile mit und von Maikinds Geschichte kenne ich wahrscheinlich auch nur einen Bruchteil.


    Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass es trotz aller taktischen Züge immer wichtig war, authentisch und ehrlich zu bleiben.
    Mein Ex hat mir zwar keine körperliche Gewalt angetan, allerdings mehrfach angedroht. Ich wollte mich dem nicht mehr aussetzen und habe jeglichen Kontakt eingestellt, ausser über Fax.
    Es war mir einfach psychisch und wegen erheblicher physischer Beschwerden - kam es dennoch zu einer Begegnung - nicht mehr möglich, auf der Elternebene eine Einigung bezüglich der Kinder zu finden. Ich habe einfach noch mehr Zeit und Abstand gebraucht.
    In dem Sorgerechtsverfahren damals wurde ich mehrfach von Richtern und beteiligten gefragt, warum es mir nicht möglich ist, mit dem Vater der Kinder zu reden oder gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Ich habe wahrheitsgemäß darauf geantwortet und deutlich gemacht, dass eine Entscheidung von aussen (Richtern) nötig und wichtig ist, allerdings auch die Option offen gelassen, dass ich zu einem späteren Zeitpunkt mir vorstellen könnte, wieder offener für einen Kontakt zu werden.


    Das wurde von allen im Prozeß Involvierten (ausser der Gegenseite) akzeptiert und anerkannt.


    Was ich damit sagen will ist, dass es wichtig ist, zu sich selbst zu stehen und sich nicht psychisch zu verbiegen, obwohl man massive Ängste hat. Man muss nur sich selbst klar werden, was man braucht, was man möchte und dies auch genau so äussern. Was andere damit machen, hat man eh nicht in der Hand.


    LG, Christiane


    Und um mich zu schützen, würde ich es strikt vermeiden, so einem Menschen noch ein mal zu begegnen.