Ich habe nach der Scheidung eine Beistandschaft einrichten lassen, weil der Vater unregelmäßig zahlte. Seit dem laufen alle Zahlungen über das Jugendamt. Es gibt einen noch gültigen Titel (aus der Trennungszeit), nach dem der Vater insgesamt 92-€ für zwei Kinder und 108,-€ Betreuungsunterhalt zahlte. Bei der Scheidung habe ich auf Betreuungsunterhalt verzichtet, aber es kam kein neuer Vergleich zu Stande. Also hat der alte Vergleich immer noch Gültigkeit und ich ging davon aus, dass mein Exmann weiterhin diese Zahlungen an das Jugendamt leistet.
Nun ist mein ältester Sohn 12 Jahre alt geworden und Unterhaltsvorschuss für ihn ausgelaufen. Also habe ich mit dem Jugendamt telefoniert, wie es für meinen Sohn weitergehen soll und dabei erfahren, dass der Vater mittlerweile nur noch 9,-€ pro Kind zahlt...
Er hat die Zahlungen selbstständig gekürzt.
Das Jugendamt hat den Vater nun aufgefordert, den Mindestunterhalt zu zahlen. darauf hin hat er angeboten, pro Kind 50,-€ zu zahlen. Er hat keine Nachweise beigefügt. Nach seiner letzten Lohnabrechnung die vorliegt, hat er mehr Einkommen als vor der Scheidung.
Also hat das Jugendamt mir geraten, eine Abänderungsklage zu machen.
Hat jemand Erfahrungen mit Klagen, die über das Jugendamt laufen? Oder ist es besser, selber mit einem Anwalt zu klagen?
LG
ww