Unterhaltsklage: JA oder Anwalt?

  • Ich habe nach der Scheidung eine Beistandschaft einrichten lassen, weil der Vater unregelmäßig zahlte. Seit dem laufen alle Zahlungen über das Jugendamt. Es gibt einen noch gültigen Titel (aus der Trennungszeit), nach dem der Vater insgesamt 92-€ für zwei Kinder und 108,-€ Betreuungsunterhalt zahlte. Bei der Scheidung habe ich auf Betreuungsunterhalt verzichtet, aber es kam kein neuer Vergleich zu Stande. Also hat der alte Vergleich immer noch Gültigkeit und ich ging davon aus, dass mein Exmann weiterhin diese Zahlungen an das Jugendamt leistet.


    Nun ist mein ältester Sohn 12 Jahre alt geworden und Unterhaltsvorschuss für ihn ausgelaufen. Also habe ich mit dem Jugendamt telefoniert, wie es für meinen Sohn weitergehen soll und dabei erfahren, dass der Vater mittlerweile nur noch 9,-€ pro Kind zahlt...
    Er hat die Zahlungen selbstständig gekürzt.


    Das Jugendamt hat den Vater nun aufgefordert, den Mindestunterhalt zu zahlen. darauf hin hat er angeboten, pro Kind 50,-€ zu zahlen. Er hat keine Nachweise beigefügt. Nach seiner letzten Lohnabrechnung die vorliegt, hat er mehr Einkommen als vor der Scheidung.
    Also hat das Jugendamt mir geraten, eine Abänderungsklage zu machen.


    Hat jemand Erfahrungen mit Klagen, die über das Jugendamt laufen? Oder ist es besser, selber mit einem Anwalt zu klagen?


    LG
    ww

  • Ich würde erst mal das Jugendamt damit beauftragen. Dann hast selbst am wenigsten Scherereien damit und vor allem ist die Sache "entpersonalisiert" - d.h. der Vater zieht nicht Dir den Schuh der Querulantin an.


    Falls das JA dann zu langsam ist oder Deiner Meinung nach nicht streng genug agiert, kannst denen immer noch das Zepter aus der Hand nehmen und selbst einen Rechtsanwalt beauftragen.

  • Hallo,


    also ich hatte letzte Woche auch eine Rechtsberatung beim VAMV wg. dem Thema Unterhalt.
    Dort wurde mir gesagt, dass man bei einer bestehenden Beistandschaft erst mal gar keinen Anwalt zusätzlich beauftragen kann.
    Keine Ahnung ob das stimmt, ich hatte es selber auch bisher noch nicht versucht, beides gleichzeitig zu machen.
    Würde aber auf jeden Fall vorher nochmal mit dem JA sprechen.


    LG
    mila


  • Dort wurde mir gesagt, dass man bei einer bestehenden Beistandschaft erst mal gar keinen Anwalt zusätzlich beauftragen kann.

    Das ist richtig. Wenn man einen Anwalt beauftragt, muss man vorher die Beistandschaft kündigen. Aber das ist ja kein großes Problem...

  • Das ist richtig. Wenn man einen Anwalt beauftragt, muss man vorher die Beistandschaft kündigen. Aber das ist ja kein großes Problem...

    wortwechsel:
    Kennst du dich da etwas aus? Wie ist es mit dem Unterhalt, wenn dieser über dem Beistand geregelt wird, und man aber die Beistandschaft kündigt?
    Kann man die Zahlungen dann trotzdem weiter übers JA laufen lassen?
    Oder kann man - wenn dies nicht geht - nach einer Zeit wieder eine Beistandschaft einrichten lassen (so z.B. wenn man eine Sache von einem Anwalt klären lassen möchte, aber danach das mit den Zahlungen wieder über das JA regeln will)?


    LG
    mila

  • Hey


    Das ganze müßte aber auch das JA wissen u hätte darauf hinweisen müssen, genau genommen hätte das JA, da eine Beistandschaft besteht schon längst entsprechend handeln müssen, Einkommensnachweise fordern müssen, anständig berechnen müssen u entsprechend KU einfordern müssen, u notfalls das alles wenn der Vater nicht reagiert eben per Klage..dennd das beinhaltet ja die Beistandschaft alles..


    Ergo, eine weitere Beistandschaft mit wenig, bis null Plan, die noch zusätzlich scheinbar gar erst nichts groß tut..


    Beraten ist man mit so etwas wohl kaum gut..allerdings Klagen oder einen RA selbst in der Sache beauftragen geht eben nur wenn die Beistandschaft vorher gekündigt wurde, was ja kein wirkliches Problem ist..
    Die Kostenfrage ist da dann schon eine andere...#



    Gruß
    Jens


  • wortwechsel:
    Kennst du dich da etwas aus? Wie ist es mit dem Unterhalt, wenn dieser über dem Beistand geregelt wird, und man aber die Beistandschaft kündigt?
    Kann man die Zahlungen dann trotzdem weiter übers JA laufen lassen?
    Oder kann man - wenn dies nicht geht - nach einer Zeit wieder eine Beistandschaft einrichten lassen (so z.B. wenn man eine Sache von einem Anwalt klären lassen möchte, aber danach das mit den Zahlungen wieder über das JA regeln will)?


    Wenn du die Beistandschaft kündigst, laufen die Zahlungen wieder über dich direkt. Und ja, eine Beistandschaft kannst du wieder erneut einrichten.


    Das ganze müßte aber auch das JA wissen u hätte darauf hinweisen müssen, genau genommen hätte das JA, da eine Beistandschaft besteht schon längst entsprechend handeln müssen, Einkommensnachweise fordern müssen, anständig berechnen müssen u entsprechend KU einfordern müssen, u notfalls das alles wenn der Vater nicht reagiert eben per Klage..dennd das beinhaltet ja die Beistandschaft alles..


    ..allerdings Klagen oder einen RA selbst in der Sache beauftragen geht eben nur wenn die Beistandschaft vorher gekündigt wurde, was ja kein wirkliches Problem ist..
    Die Kostenfrage ist da dann schon eine andere...#

    Das Jugendamt hat seit der Scheidung (vor ca. 8 Monaten) laufend mit dem Vater verhandelt, allerding ohne große Kooperation meines Exmannes und somit ohne Ergebnisse. Deshalb steht jetzt die Klage an. Wirklich gut aufgehoben fühle ich mich nicht bei diesem Jugendamtsmitarbeiter. Er hat 8 Monate lange rumgeschlunzt...
    Allerdings reicht es ihm jetzt auch und er ist wesentlich fordernder geworden (so hat er den Vater zum Beispiel aufgefordert, einen Nebenjob anzunehmen, falls sein Einkommen für den Mindestunterhalt nicht ausreicht...).
    Für die Klage soll ich dem Jugendamt einen PHK-Antrag zusenden.
    Also den schwarzen Peter meinem Exmann gegenüber habe ich so oder so. Das Jugendamt hat dem Vater gegenüber geschrieben, falls ICH nicht mit dem Angebot von 50,-€ einverstanden sei, würde geklagt - in meinem Namen...


    Meine Frage ist ja, hat jemand eine solche Klage mit dem Jugendamt durchgezogen? Oder ist es eventuell besser, das mit einem Anwalt zu machen?


    LG
    ww

  • Ich würde es auch erst über die Beistandschaft/das Jugendamt versuchen. Das JA versucht den Verdienst u.a. auch über die Krankenkassenbeiträge zu ermitteln.


    Wenn das nicht zum Erfolg führt kannst du die jederzeit kündigen. Wäre im Falle einer Klage über den RA nicht das Kind der Kläger und könnte mangels Einkommen PKH beantragen ?

  • Mein Ex reagiert nur auf Anwaltsschreiben und Gerichtsschreiben! :hae:


    Dem Ja traut er nicht... Wieso? :frag Weiß er bestimmt selbst auch nicht!
    Ich hbae allerdings bei beiden Stellen sehr gute Erfahrungen gemacht!

  • Danke für eure Antworten. Dann werde ich es wohl erst einmal über das Jugendamt laufen lassen...


    LG
    ww

  • Lass es auf jeden Fall über das JA laufen. 1. Ist es selten, dass JA die Klage mit als ihre Aufgabe sehen. Das macht nicht jedes JA. Sei froh, dass die die Arbeit für Dich tun...
    2. kommt es bei Gericht ganz anders an, wenn das JA klagt. Da ist vieles im Vorhinein geklärt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Am schnellsten und besten kommst du mit dem JA weiter (allererster Ansprechpartner!), wenn Du Deiner überlasteten SachbearbeiterIn mit Daten und konkreten Info's - klingt netter als "Forderungen" beikommst. Vielleicht weißt du den aktuellen Arbeitgeber Deines Ex, seine privaten, geldkostenden Hobbies oder Nebeneinkünfte ...? Bitte Deine Sachbearbeitein einmal wöchentlich sehr nett - aber beharrlich! - die Gehaltsauskünfte anzufordern, sein Nicht-Antworten mit Fristen zu versehen, auch mal eine Klagedrohung reinschreiben lassen, Dir regelmäßig die Kopien der Schreiben zukommen zu lassen, für den Fall, daß Du irgendwann doch ohne JA weitermachen müßtest; spät. also ab dem 18. Gebutstag des Kindes.


    Nett verpackt bemühen sich die Damen und Herren teilweise wirklich sehr! Und schneller geht's auch ;-)


    Viel Erfolg und langen Atem! Herbst-Zeit-Los


  • Meine Frage ist ja, hat jemand eine solche Klage mit dem Jugendamt durchgezogen? Oder ist es eventuell besser, das mit einem Anwalt zu machen?


    LG
    ww

    Ja. Unsere JA-Mitarbeiterin war allerdings sehr engagiert, man merkte ihr förmlich an, das sie ihre Arbeit wirklich ernst nimmt.
    Sie hat auch ein gutes Ergebnis erzielt vor Gericht (was leider nur von kurzer Dauer war, aber das ist `ne andere Geschichte ...).
    Doch es gibt auch ein Risiko. Denn es ist nicht so, wenn es wirklich zum Gerichtstermin zwischen JA und Gericht kommt, dass Deine Kosten im Falle einer Niederlage gleich Null sind. Das JA klagt schließlich in Deinem Namen als gesetzl. Vertreter des Kindes! Also auch hier können unter ungünstigen Umständen Kosten entstehen!


    Andere Seite ist, das die RA auch nicht immer so arbeitsfreudig sind, v.a., wenn "nur" der Satz gezahlt wird, :tuedelue den es für PKH-Kläger gibt ... Meine Erfahrung ist da negativ.


    Edit fragt nochmal: Im ersten Beitrag steht "Titel" und dann "Vergleich". Was stimmt? Denn beim Vergleich gibt es wieder andere Sachen tlw. ... :ohnmacht:

  • Hm, durchgezogen habe ich so eine Klage auch noch nicht. Hätte ich aber gerne und zwar als Beklagter. Ich bin seit einem Jahr AE aber unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn aus erster Ehe. Seitdem habe ich stark schwankende Einkommen, vorher lief alles 11 Jahre glatt, und füttere das JA in VIE (sollte das zufällig für dich zuständig sein; geh direkt zum Anwalt!) monatlich mit Zahlen und Belegen. Ich will ja wissen, was ich zahlen muss! Konkrete Antworten erhalte ich nicht, hin und wieder ein böses Schreiben über meinen angeblichen Rückstand, der sich noch aus Zeiten wo ich VZ arbeitete und noch nicht AE war, errechnet, der Androhung der Klage und den Hinweis auf meine erhöhte Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme (harhar). Es tut sich einfach nix und das ist leider das Problem.
    Meiner EX jetzt zu raten zum Anwalt zu gehen um endlich Klarheit zu haben ist allerdings nun wirklich nicht mein Job...


    Du bist ja nicht meine EX, also.


    Liebe Grüße
    Volker


  • 2. kommt es bei Gericht ganz anders an, wenn das JA klagt. Da ist vieles im Vorhinein geklärt.

    Ja, sowas sagt mir mein Bauchgefühl auch.


    Vielleicht weißt du den aktuellen Arbeitgeber Deines Ex, seine privaten, geldkostenden Hobbies oder Nebeneinkünfte ...? Bitte Deine Sachbearbeitein einmal wöchentlich sehr nett - aber beharrlich! - die Gehaltsauskünfte anzufordern, sein Nicht-Antworten mit Fristen zu versehen, auch mal eine Klagedrohung reinschreiben lassen, Dir regelmäßig die Kopien der Schreiben zukommen zu lassen, für den Fall, daß Du irgendwann doch ohne JA weitermachen müßtest; spät. also ab dem 18. Gebutstag des Kindes.

    Nein, ich weiß da leider gar nichts. Ich weiß nur, dass er umgezogen ist und beim "Schwedenkaufhaus" und "Geiz ist geil" Großeinkauf gestartet hat ;) . Der letze Lohnnachweis, der er vorgelegt hat, ist 8 Monate alt. Keine Ahnung, was er in seiner Freizeit macht. Nebeneinkünfte hat er sicher, aber die kann ich kaum nachweisen...
    Die Klagedrohung hat er ja jetzt bekommen. Ich habe auch alle Kopien der Briefe vom Jugendamt an meinen Exmann. Diese Zusammenarbeit klappt eigentlich ganz gut.




    ... dass Deine Kosten im Falle einer Niederlage gleich Null sind. Das JA klagt schließlich in Deinem Namen als gesetzl. Vertreter des Kindes! Also auch hier können unter ungünstigen Umständen Kosten entstehen!


    Andere Seite ist, das die RA auch nicht immer so arbeitsfreudig sind, v.a., wenn "nur" der Satz gezahlt wird, :tuedelue den es für PKH-Kläger gibt ... Meine Erfahrung ist da negativ.


    Edit fragt nochmal: Im ersten Beitrag steht "Titel" und dann "Vergleich". Was stimmt? Denn beim Vergleich gibt es wieder andere Sachen tlw. ... :ohnmacht:

    Na ja, ich glaube nicht, dass es zu einer "Niederlage" kommt. Es geht ja darum, einen neuen Betrag fest zu setzen, weil der Alte schon längst überholt ist. Zur Zeit bezahlt mein Exmann 9,-€ pro Kind...ich glaube schon, dass er mehr zahlen muss.
    Meine Anwältin, die mich bei der Scheidung und dem ersten Vergleich begleitet hat, ist sehr gut - trotz PHK meinerseits. Da hätte ich also keine Bedenken.


    Es wurde ein gerichtlicher Vergleich geschlossen. Die Summe, die mein Exmann laut diesem Vergleich zahlen soll, kann bei Nichtzahlung gepfändet werden (= Titel).


    LG
    ww



    Hm, durchgezogen habe ich so eine Klage auch noch nicht. Hätte ich aber gerne und zwar als Beklagter. Ich bin seit einem Jahr AE aber unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn aus erster Ehe. Seitdem habe ich stark schwankende Einkommen, vorher lief alles 11 Jahre glatt, und füttere das JA in VIE (sollte das zufällig für dich zuständig sein; geh direkt zum Anwalt!) monatlich mit Zahlen und Belegen. Ich will ja wissen, was ich zahlen muss! Konkrete Antworten erhalte ich nicht, hin und wieder ein böses Schreiben über meinen angeblichen Rückstand, der sich noch aus Zeiten wo ich VZ arbeitete und noch nicht AE war, errechnet, der Androhung der Klage und den Hinweis auf meine erhöhte Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme (harhar). Es tut sich einfach nix und das ist leider das Problem.
    Meiner EX jetzt zu raten zum Anwalt zu gehen um endlich Klarheit zu haben ist allerdings nun wirklich nicht mein Job...


    Du bist ja nicht meine EX, also.


    Liebe Grüße
    Volker

  • ... und füttere das JA in VIE (sollte das zufällig für dich zuständig sein; geh direkt zum Anwalt!) monatlich mit Zahlen und Belegen.


    Du bist ja nicht meine EX, also.

    Hierzu wollte ich doch noch was schreiben. Hat in meinem letzten Beitrag irgendwie nicht geklappt. Also:


    Nee, ich bin nicht deine Ex :D . Und aus Viersen bin ich auch nicht, also probiere ich das Mal mit dem Jugendamt.