rechte wenn kein sorgerecht

  • hallo ihr lieben


    ich hab da ein problem mit meinem ex vielleicht kann mir da jemand weiter helfen!


    ich bin seit fast sechs monaten von meinem ex getrennt unser gemeinsames kind ist jetzt sechs monate.er hat sich überhaupt nicht gekümmert auch hat er uns finanziell nie unterstützt weil er ein spielproblem hat.


    dass war auch eines von vielen problemen warum wir uns getrennt haben.


    jetzt ist es so dass ich beim jugendamt war denn er war nicht mal als vater eingetragen dass wollte er nie.jetzt muss er die vaterschaft anerkennen und danach unterhalt zahlen.mittlerweile macht mir seine familie ziemlich druck warum ich dass getan habe er würde nie zahlen usw.


    mir gehts nicht ums geld ich wollte eigentlich nur dass er endlich mal sieht was es heisst ein kind zu haben denn ihm ist einfach alles egal und das tut mir weh und ich kann dass einfach nicht verstehen wenn man ein kind hat dass man sich nicht darum kümmert.wie kann einem dass alles so egal sein?


    seine mutter meint jetzt wenn er als vater drin steht hätte er auch rechte!!!im prinziep ja nur das umgangsrecht oder?ich will ihm niemals den umgang verbieten im gegenteil ich würde mir wünschen wenn ich eine regelung mit ihm finden könnte.


    wisst ihr ich habe auch angst meine tochter ihm mit zu geben denn er weiss echt nicht wie man ein kind versorgt.kann er darauf bestehen alleine seine tochter mit zu nehmen???


    denn ich hab ja das alleinige sorgerecht ich kenn mich da wirklich nicht so aus könnt ihr mir weiter helfen?!


    vielen dank schonmal im vorraus.....

  • jap, er hat ein umgangsrecht.
    doch keine sorge, du musst deine tochter in diesem alter nocht nicht "rausgeben"


    meistens wird aufgrund des alters des kindes, das umgangsrecht so gehandhabt, dass der vater euch zu hause 2-3 mal die woche für ein paar std besuchen kommt.
    dort kann er dann zeigen, wie er mit der vaterrolle klar kommt und wie er sich kümmert.


    es gibt durchaus väter, die das sehr gut im griff haben und total in der papa-rolle aufgehen. das ist recht individuell - je nach mann ;)


    der nächste schritt wäre dann, wenn es bei den besuchen gut klappt, dass der vater mal 1-2 std mit der kleinen spazieren geht oder so. da kannst du anfangs natürlich mit, wenn du dir unsicher bist.


    es gibt keine genaue gesetzliche regelung was die umgangszeiten angeht, aber meist sprechen die richter von übernachtungen erst ab dem 3. lebensjahr.


    14tätig ist bei einem 6monate alten baby zu wenig. die zeitspanne käme wie eine ewigkeit vor

  • Hey


    mir gehts nicht ums geld ich wollte eigentlich nur dass er endlich mal sieht was es heisst ein kind zu haben


    Fällt allerdings bei den folgenden Aussagen etwas schwer das so zu "glauben" ..


    er hat sich überhaupt nicht gekümmert auch hat er uns finanziell nie unterstützt


    jetzt muss er die vaterschaft anerkennen und danach unterhalt zahlen


    ..also gehts auch ums Geld..man sollte auch da ehrlich sein, auch sich selber gegenüber..


    kann er darauf bestehen alleine seine tochter mit zu nehmen???


    JEPP !



    @Trisha


    Nicht bös sein u ist auch nicht bös gemeint, aber so viele nicht richtige Aussagen in einer Antwort, oh oh.


    doch keine sorge, du musst deine tochter in diesem alter nocht nicht "rausgeben"


    ..wo steht das?
    ..ich befürchte nirgendwo steht das.


    meistens wird aufgrund des alters des kindes, das umgangsrecht so gehandhabt, dass der vater euch zu hause 2-3 mal die woche für ein paar std besuchen kommt.


    ..die Rechtsprechung sieht da i.d.R. doch meist sehr anders aus..völlig.


    dort kann er dann zeigen, wie er mit der vaterrolle klar kommt und wie er sich kümmert.


    Er muß ihr nichts zeigen..


    es gibt keine genaue gesetzliche regelung was die umgangszeiten angeht, aber meist sprechen die richter von übernachtungen erst ab dem 3. lebensjahr.


    ..auch da sieht die Rechtsprechung völlig anders aus..das mit dem 3 LJ ist ein weitverbreiteter Aberglaube..



    Der Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, ebenso das Kind, u das haben BEIDE Elternteile zu fördern.


    Der Umgang sollte altersentprechend oft u regelmäßig laufen, d.h. bei kleineren Kinder öfters, dafür kürzer, aber in geringeren Abständen..
    Übernachtungen sind theoretisch immer drin, u auch da entscheiden Gerichte auch entsprechend, d.h. auch Kinder weit unter 3 Jahren können beim Umgangselternteil übernachten, warum auch nicht, dem widerspricht ja erstmal auch nichts.


    Bezüglich Rechte des Vater.
    Er hat auch Recht auf Infrmationen über das Kind u den Entwicklungsstand.
    Und natürlich auch auf Umgang mit seinem Kind.


    Völlig ausgeschlossen ist es natürlich auch nicht, das er das SR erlangt, was aber leider zugegebenermaßen recht unwahrscheinlich ist, aber nicht völlig ausgeschlossen.

  • das du meinen post in alle einzelteile zerlegst, war mir völlig klar jens.


    sie ist dennoch nicht verpflichtet, das kind rauszugeben.
    ausserdem wissen wir nicht, ob sie stillt oder nicht.


    wenn bisher kein vater/tochter kontakt war, wird wohl kein richter sagen "frau babygirl, sie geben ihre tochter nun zu zeitpunkt xy für zeitraum xy dem vater"


    aber ist okay jens.. du hast recht und ich meine ruhe :blume

  • hallo ihr lieben
    ich bin neu hier und weiss nicht wie das alles hier so funkt!
    als erstes mal danke für eure antworten.
    ok...ich stille noch und mein ex hat sich bis jetzt noch nicht wirklich um sie gekümmert.er wollte ja nicht mal als vater eingetragen werden!
    wisst ihr ich habe einfach angst dass er sich nicht richtig um die kleine kümmert weil ihm schon immer andere sachen wichtiger waren wie z.b.seine spielsucht....
    seine mutter ist diejenige die jetzt auf einmal(seine familie meldet sich auch nur alle 2-3 monate)auf irgendwelche rechte für ihren sohn pocht obwohl ihm und seiner familie die kleine schon immer scheiss egal war!
    das ist alles einfach nicht fair wie die sich alle so verhalten...
    ich habe einfach nur angst dass er wenn sie mal älter ist einfach kommt und sie zu sich mit nimmt obwohl er sie nicht mal kennt...versteht ihr das was ich meine???

  • babygirl mach Dich nicht verrückt.


    Solange es dem Kind bei Dir gut geht und Du Dir nichts zu Schulden kommen lässt, wird keiner Dir dein Kind wegnehmen können. Versuch es mal so zu sehen, die Eltern des vaters wollen vieleicht nicht, daß sie Ihren Enkel aus den Augen verlieren. Versuch doch eine bessere Beziehung zu den Eltern aufzubauen, vieleicht könnte der umgang Anfänglich bei Ihnen stattfinden.


    Aber lass Dich nicht Unterkriegen oder runtermachen, denn sowas brauchst Du nicht.


    LG
    breisgauer

  • aber ist okay jens.. du hast recht und ich meine ruhe


    Super kompetente Antwort..wirklich :hae::daumen
    Sicher sehr hilfreich für jeden...


    sie ist dennoch nicht verpflichtet, das kind rauszugeben.


    Schön deine Meinung..die Realität sieht anders aus..u auch ein Richter wird wohl eher nicht deiner Meinung entsprechend entscheiden..dumm das hunderte von Richtenr da dann wohl falsch entscheiden ..



    Der Tipp ausserdem ist genau der Hinweis, der den Vater dazu bringt, das SR zu erlangen, wenn babygirl den so vehement umsetzt wie du ihn wiederholst!
    Also bestimmt hilfreich!


    Gruß
    Jens

  • Hallo Babygirl,
    das Umgangsrecht ist gesetzlich verankert. Wie es ausgeübt wird, nicht. Dafür gibt es nur richterliche Leitlinien....also von irgendwelchen Leuten entwickelte Zeiten etc. an die sich ein Richter richten kann, aber Einzelfällig entscheiden soll.
    Auch, wenn Du Angst um das Kind hast, das er sich nicht richtig kümmert....lerne so schnell wie möglich, los zu lassen. Wenn Du plötzlich krank wirst o.ä. muß das Kind auch anderweitig betreut werden. Wieso also da nicht von Anfang an versuchen, den Kontakt zum Vater super auszubauen?
    Er wird vermutlich nicht Euer Kind sofort über Nacht halten dürfen, aber mitnehmen zum spazieren gehen, wird er sicherlich dürfen, warum auch nicht? Lerne Du, die Stunde für Dich zu nutzen. Ist ein schwieriger Prozess, wenn es Dein erstes Kind ist, aber Du wirst schnell merken, wie sehr auch Du die Zeit für Dich brauchst.
    Dem Rat von Trisha, bei Dir zu Hause, unter Deiner Anleitung: Rate ich dringend von ab!!!! Das kann nur klappen, wenn die Eltern die Elternebene bereits gefunden haben, scheint Ihr aber noch lange nicht soweit zu sein (dauert auch ein paar Jährchen).
    Dann lieber betreuten Umgang über das Jugendamt, oder aber, da die reichlich "ausstrapaziert" sind, läßt sich ja in dem Bekanntenkreis jemand finden(Patenonkel/tante des Kindes z.b.) welcher die ersten Umgänge begleitet.
    Das Du stillst, ist auch kein Grund, immer dabei zu sein. Selbst über Nacht nicht. es gibt die Möglichkeit des Abpumpens.
    Je eher Du heute den Umgang fördert, und auch hinter stehst, umso weniger Probleme wird es in 2-3 Jahren geben....für das Kind. Weil es so aufwächst, es anders nicht kennen lernt, es normal für Euer Kind ist.
    Schwierig wird es, wenn da einige Zeit nix passiert, und das Kind wird bissi älter, und dann sagt der Richter: Nun aber.....Umgang sofort....
    Dann habt Ihr richtig Probleme. Der Vater vielleicht nicht einmal, aber Du, durch das Verhalten eines Kleinkindes nach einem Papawochenende, weil es sowas nie als Normalität vorher erlebt hat.
    Denk einfach mal drüber nach.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das definitve Recht, das er hat ist eben das Umgangsrecht...


    Also mein Zwerg, war ab 4 Monaten bis 2,5 Jahre von Dienstag früh, bis Mittwoch Abend beim KV, hab eben versucht ihm soweit möglich alles wichtige zu sagen und hab ihm ansonsten gesagt "wennst Dir unsicher bist, ruf einfach an". Hab ihn danach auch nie darüber befragt, was er mit Zwerg gemacht hat, weil er sich nicht unter Beobachtung fühlen sollte. Auch wenn ich ziemlich genau wußte, das nicht alles so abläuft, wie ich es gut finde - wichtig war, das ich am Mittwoch Abend ein gesundes fröhliches Kind wiederbekam!!! Es ist auch unser Müttern nicht wirklich in die Wiege gelegt worden, Babies zu versorgen - wir müssen es lernen und auch der KV... ;)

  • auf der anderen seite: solange er sich nicht eintragen lässt hat er auch keinen umgang:du aber auch keinen anspruch auf unterhalt. momentan hat dein kind keinen vater.

  • Hallo


    Ich stimme Chang zu. Er hat sich ja noch gar nicht eintragen lassen und solange er das nicht tut kannst du dich entspannt zurück lehen und abwarten was die Zeit brintǵt.Vielleicht sind es alles auch nur Versuche dich unter Druck zu setzen damit du ihn nicht einträgst.


    Sollte er sich dann eintragen lassen dann dann werden auch die hunderte von Richtern die dir hier erwähnt werden nicht entscheiden das du das Kind sofort mitgeben musst. Sondern es wird in deinem Beisein eine Kennenlernphase geben, wo die beiden sich erst mal kennen lernen, weil bis dato ja Null Kontakt war. Daraus entwickelt sich dann wenn es der Papa wirklich will und das Kindswohl nicht gefährdet ist vielleicht eine schöne Vater Kind Beziehung, wo der Papa sein Kind dann auch mal alleine zu sich nimmt. Aber wie gesagt da er bis Dato null Kontakt hatte muss sich das natürlich erst mal entwickeln.


    Ich bin wirklich immer dafür wenn die Möglichkeit besteht, und das Kindswohl nicht gefährdet ist, das ein Papa Kontakt zu seinem Kind hat und alles. Aber hier habe ich einfach nur das Gefühl das die versuchen dich unter Druck zu setzen, damit du ihn nicht einträgst und er nicht bezahlen muss. So hört es sich jedenfalls an. Also entspann dich.


    Also nicht verrückt machen. Und solange das Kindswohl bei dir nicht gefährdet ist kann dir keiner das Kind wegnehmen.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

    Einmal editiert, zuletzt von Emmchen ()


  • jetzt ist es so dass ich beim jugendamt war denn er war nicht mal als vater eingetragen dass wollte er nie.jetzt muss er die vaterschaft anerkennen und danach unterhalt zahlen.mittlerweile macht mir seine familie ziemlich druck warum ich dass getan habe er würde nie zahlen usw.


    Dass der Vater angegeben wird, ist völlig normal und liegt auch im Interesse des Kindes. Was die Familie denkt oder sagt ist sch....egal

    Zitat


    mir gehts nicht ums geld ich wollte eigentlich nur dass er endlich mal sieht was es heisst ein kind zu haben denn ihm ist einfach alles egal und das tut mir weh und ich kann dass einfach nicht verstehen wenn man ein kind hat dass man sich nicht darum kümmert.wie kann einem dass alles so egal sein?


    Warum sollte es Dir nicht ums Geld gehen. Es ist Geld für das Kind. Wenn er nicht zahlt, kannst Du Dir überlegen, Unterhaltsvorschussleistungen zu beantragen. Außerdem kannst Du beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen und die kümmern sich dann um den Unterhalt.


    Ich gehe davon aus, dass der Vater da noch in einer Traum- oder Trotzphase ist. Es wird sich sicherlich alles nach der Vaterschaftsanerkennung und den Unterhaltsforderungen ändern. Denn spätestens dann kann man der Realität nicht mehr aus dem Wege gehen.

    Zitat


    seine mutter meint jetzt wenn er als vater drin steht hätte er auch rechte!!!im prinziep ja nur das umgangsrecht oder?ich will ihm niemals den umgang verbieten im gegenteil ich würde mir wünschen wenn ich eine regelung mit ihm finden könnte.


    Klar hat er Rechte, nämlich das Umgangsrecht. Aber, dass er Interesse an seinem Kind zeigt liegt ja auch in Deinem Interesse. Also .... So What??

    Zitat


    wisst ihr ich habe auch angst meine tochter ihm mit zu geben denn er weiss echt nicht wie man ein kind versorgt.kann er darauf bestehen alleine seine tochter mit zu nehmen???


    nöh, mussste nicht. Wenn er ein Umgangsrecht hat, muss ja erst mal geklärt werden, wie das stattfindet. Bei einem Kind in dem Alter geht es ja "nur" darum, irgendetwas von dem Kind mitzubekommen. Also ... mal vorbei kommen oder mal mit dem Kinderwagen (mit Dir) mitgehen oder ähnliches.

    Zitat


    denn ich hab ja das alleinige sorgerecht ich kenn mich da wirklich nicht so aus könnt ihr mir weiter helfen?!


    Dann belass es auch dabei. Der Vater braucht kein Sorgerecht, wenn er mal das Kind sehen will, obwohl es manche so darstellen!


    Außerdem ... Was hat seine Mutter mit all dem zu Tun? Anscheinend hjat sie das Zepter in der Hand. Er tut, was sie will und Du hörst auch irgendwie auf sie!


    Gruß


    Der Kater :brille

  • lol babygirl: solange sohn nicht als papi eingetragen ist hat seine mutter auch keine rechte als oma. somit ist es vaterlos u. omalos...simpel ausgedrückt: wenn sie dich telefonisch belästigt,drücke sie weg.

  • Jens,
    Dir ist aber schon klar,
    dass eine Mutter den Umgang nicht
    unter allen Umständen fördern wird,
    wenn Gründe gegen den Umgang sprechen.


    Weil Du geschrieben hast,
    BEIDE Elternteile müssten den Umgang fördern.
    Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch
    oder Drogenabusus
    wird sie den Umgang aus guten
    Gründen nicht fördern.
    Gott sei Dank!
    Das Leben ist halt kompliziert
    und es gibt nicht immer den
    idealen, perfekten 08/15-Fall.
    Leider!
    Und, ja, es gibt auch
    Frauen, die für Kinder nicht
    gut sind, klar.


    LG,
    :blume
    Jupiler

  • Das Leben ist halt kompliziert


    Man muß es aber nicht komplizierter machen als es ist..



    Wir sind hier in @Babygirl`s Thread .. und nicht in der Bildzeitung, wo wir über die reisserischen Überschriften diskutieren.
    Und du mußt dir nicht zwingend alle möglichen Gründe suchen, um zu belegen, das es sehr wohl Gründe geben kann einen Umgang zu verhindern..verhindern kann man ihn selbst nach Gesetz nur zeitlich begrenzt u in ganz seltenen Fällen dauerhaft, um so etwas gehts hier aber nicht..


    Und es müssen BEIDE den Umgang fördern, u das nicht nur im 08/15 Fall..


    Was soll also die krampfthafte Suche nach Gründen die gegen den Umgang sprechen ...



    P.S. mit Verdacht sollte man außerdem ebenso vorsichtig sein, verdächtigen kann man schnell .. ein Verdacht reich für Umgangsaussetzung erstmal nicht unbedingt aus..


  • Hallo Jens,
    Du hast schon recht,
    wir sind in Babygirs Thread.
    Ja.
    Aber Du hast nicht recht
    wenn Du schreibst,
    eine Mutter müsse in
    jedem Fall den Umgang fördern.
    Nicht selten muss sie ihn
    sogar boykottieren.
    Ich kann es nicht ändern,
    es ist halt traurige Realität.
    Man muss nur mal bei den Jugendämtern,
    den ASDen und bei der Polizei und den
    Familiengerichten nachfragen.
    Leider!
    So, wenn Du darüber
    diskutieren möchtest,
    wie wäre es dann mit einem
    neuen Thread über das Thema?
    Das muss ja nicht hier in
    Babygirls Thread stattfinden.
    Wenn überhaupt.
    Und bitte bitte tue nicht so,
    als wäre ich an irgendwas
    schuld.
    Liebe Grüße,
    Jupiler :blume

  • Aber Du hast nicht recht
    wenn Du schreibst,
    eine Mutter müsse in
    jedem Fall den Umgang fördern.
    Nicht selten muss sie ihn
    sogar boykottieren.

    Wenn sie aber ohne ausschlaggebenden Grund boykottiert nur, weil sie das nicht will kann es ihr beim richtigen Richter auch mal schnell passieren das ihr das Sorgerecht entzogen wird.


    Hier in diesem Thread geht es aber nicht um sexuelle Gewalte oder sonst was. Es geht einfach nur darum das Babygirl gewisse Ängste hat, weil die Familie des Exelchen meiner Meinung nach kein Bock hat das Ex zahlen muss, und sie deswegen unter Druck setzt.


    Meiner Meinung nach kamen hier ein paar sehr gute Tipps und Hilfestellungen und ich hoffe Babygirl wird etwas ruhiger und nimmt diese an.


    Angela


    Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • Hey


    Bitte, was soll das ständige Vollqoutin?!
    Die kompletten Antworten stehen immer über dir.. ;)


    Aber Du hast nicht recht
    wenn Du schreibst,
    eine Mutter müsse in
    jedem Fall den Umgang fördern.
    Nicht selten muss sie ihn
    sogar boykottieren.


    Du mußt schon lesen, es gibt nämlich mehr als nur Mütter, bnei dir offensichtlich gibt es zwar nur Mütter, aber die Welt sieht doch etwas anders aus.


    Es müssen BEIDE Elternteile den Umgang fördern, ist sogar gesetlich geregelt..


    Nicht selten MÜSSEN Mütter also den Umgang boykottieren?!?! Ahso..na u nicht selten verlieren sie dann schon mal deshalb das SR .. das nennt man evtl. dann auch mangelnde Bindungstoleranz, oder gar Erziehungsunfähigkeit.
    Eben waren es noch ein paar Gründe wo das sein muß, jetzt ist es schon "nicht selten", und gleich ist es dann, "müssen es boykottieren"..


    So, wenn Du darüber
    diskutieren möchtest,
    wie wäre es dann mit einem
    neuen Thread über das Thema?


    Nein, danke sicher nicht..deine Gesinnung ist eh klar, da nutzt eine Diskussion recht wenig.



    Und bitte bitte tue nicht so,
    als wäre ich an irgendwas
    schuld.


    ..ähm, gestern war es der Hinweiß nicht einfach jemandem was zu unterstellen, jetzt ist es gar das ich dir die Schuld geben, woraus ließt du das bitte..was ist es nachher??!!..
    Ich habe mit keinem Wort gesagt oder tue so als wenn du an irgendetwas schuld bist!!


    Gruß
    Jens

  • Emmchen,
    das stimmt schon und hilft der Betroffenen nicht.
    Jens,
    Deine Gesinnung kommt auch klar durch.
    In bestimmten Fällen
    muss eine Mutter den Umgang nicht
    fördern. Ist halt so.
    Gegen Väter hat niemand was.
    Tschüss, Jupiler

  • Hier in diesem Thread geht es aber nicht um sexuelle Gewalte oder sonst was. Es geht einfach nur darum das Babygirl gewisse Ängste hat, weil die Familie des Exelchen meiner Meinung nach kein Bock hat das Ex zahlen muss, und sie deswegen unter Druck setzt.


    Meiner Meinung nach kamen hier ein paar sehr gute Tipps und Hilfestellungen und ich hoffe Babygirl wird etwas ruhiger und nimmt diese an.


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...........................................

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."