Neuer Partner zahlt anteilig Miete....Problem???

  • Natürlich darf man als Ex Frau auch wieder einen neuen Partner haben, deswegen gilt ja bei eriner Frau auch erst eine Gemeinschaft erst nach 2-3 Jahren, während bei einem Mann es sofort gilt wenn er mit einer neuen Partnerin zusammen zieht.
    da interessiert das Gericht ja auch nicht ob er sich weiter alles leisten kann oder nicht.


    Lg

  • Was heißt, es gilt bei einem Mann sofort wenn er mit einer neuen Frau zusammen zieht? Bei dem Ex meiner Freundin war es nämlich so, er ist ganz kurz nach der Trennung mit einer Neuen zusammen gezogen....wahrscheinlich hatte er vorher schon eine Affaire mit ihr, kann man aber später natürlich nicht mehr beweisen...

  • Ein kleines Negativbeispiel:


    Mein Vater hat 1996 ein zweites Mal geheiratet, nach 10 Jahren hat sich seine Frau von ihm getrennt (nachdem mein Vater einen Herzinfarkt hatte und seit dem nicht mehr fit ist).
    Sie haben keine Kinder zusammen. Bis zur Scheidung 2008 musste mein Vater ihr monatlich Ehegattenunterhalt von seiner Rente zahlen, obwohl sie nachweislich mit einem neuen Partner zusammen wohnt (sein Name steht an der Klingel). Das hat die Richter nicht interessiert. :kopf
    Die gute Frau kann angeblich nur stundenweise arbeiten, weil sie ihre Mutter noch nebenbei betreut (wofür sie aber auch die Pflegestufe-Sätze bekommt).


    :wand , hab ich mich aufgeregt. Ich habe meinem Vater gesagt, er sollte in Berufung gehen. Aber da er gesundheitlich nicht auf der Höhe ist, war ihm das zu stressig.


    Wenn ich die Frau seh, könnt ich :kotz

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Hi,


    dori ich gönne dir mal das Gefühl, daß du einen EX hast an den du EU bezahlst und die Neue und EX fährt dafür in den urlaub....Ist doch prima, daß die sich wohlfühle...gelle....


    Es gibt einen Spruch: "Wer sie f... zahlt " ...feddisch


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Es gibt einen Spruch: "Wer sie f... zahlt " ...feddisch


    :lach ...da bin ich aber froh :schwitz , dass ich nie EU bekommen habe (wer will schon vom Ex finanziell abhängig sein, wenns auch anders geht), sonst hätte ich ja bei den neuen Aspiranten gleich sagen müssen: Erst mal Geld auf den Tisch legen, sonst musste Deine Finger bei Dir lassen :lach:lach:lach

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Ich finde das ganz hier ganz schön parteiisch. Sicher ist es unfair, wenn eine Frau mit neuem Partner auf Kosten des Ex lebt. Aber ich denke man muss in jedem einzelnen Fall die Gesamtkonstellation betrachten.


    Ich finde es völlig OK, wenn der Freund Geld für die Unkosten zum Wäsche waschen usw. dazu gibt. Das sind keine Mehreinnahmen in dem Sinne, denn sie hat ja auch Ausgaben dadurch. Es kommt eben darauf an, wie lang die beiden schon zusammen sind. Aber dazu gibt es ja dieses Gesetz, was nach 2-3 Jahren spätestens den EU sowieso überflüssig macht. Denke also, dass ihr Ex es ja versuchen kann, den EU zu kürzen, aber an ihrer Stelle würde ich mich da auch nicht drauf einlassen.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • :nanana Wie kann man heute eigentlich noch ohne Ehevertrag heiraten??? :hae: Natürlich grundsätzlich schade, dass es so ist, aber nachehelichen Unterhalt finde ich sollte es grundsätzlich heutzutage nicht mehr geben. Da es das klassische Familienbild nicht mehr gibt und meist auch nicht mehr finanzierbar ist, sollten beide für die Kinder und auch ebenso für das Einkommen sorgen...ggf. sollte der EU eher durch Übernahme der Kiga- oder Tagesmutter-Kosten ersetzt werden...


    Der/die Ex lebt nicht beweisbar in neuer Partnerschaft und man soll dafür auf ewig zahlen??? :nanana:nudelholz


    Egal wie der Ex war...es geht dabei auch um die eigene Ehre!!

  • Hi,

    Ich finde das ganz hier ganz schön parteiisch

    na dann führ dir das vor Augen ..

    ich gönne dir mal das Gefühl, daß du einen EX hast an den du EU bezahlst und die Neue und EX fährt dafür in den urlaub....Ist doch prima, daß die sich wohlfühle...gelle....

    ...und wenn Frau den EX eh zum Zahlemann degradiert hat...wieso soll er nicht weiter blechen...gelle....denn das steht dir ja zu .... is klar ....


    Manche Typen sind dann auch noch so blöd und zahlen weiter :kopf ...weil sie ihre Ruhe haben wollen...
    In meinem Bekanntenkreis war/ist da auch so einer ....
    Seit ich ihn aufgeklärt habe, zahlt er aber nix mehr .... die EX von ihm hat tatsächlich gemeint das wäre ihr Recht für immer und ewig :radab



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Natürlich darf man als Ex Frau auch wieder einen neuen Partner haben, deswegen gilt ja bei eriner Frau auch erst eine Gemeinschaft erst nach 2-3 Jahren, während bei einem Mann es sofort gilt wenn er mit einer neuen Partnerin zusammen zieht.
    da interessiert das Gericht ja auch nicht ob er sich weiter alles leisten kann oder nicht.


    Lg


    wieso wird dann da dieser unterschied gemacht? oder muss ich das so verstehen, dass der unterschied zwischen dem unterhaltszahler und dem versorger der kinder gemacht wird?


  • wieso wird dann da dieser unterschied gemacht? oder muss ich das so verstehen, dass der unterschied zwischen dem unterhaltszahler und dem versorger der kinder gemacht wird?


    Genauso. Bzw. liegt der Unterschied so, dass nicht beim Mann, sondern bei dem ET, bei dem die Kinder leben eine Lebensgemeinschaft erst nach 2-3 Jahren als gefestigt angesehen wird. Und da wird eben berücksichtigt, dass der ET, der die Kinder erzieht die Zeit idR für die Kindereziehung und -betreuung braucht und daher nicht voll erwerbstätig sein kann. Aber das Ganze geht ja ohnehin nur bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, wenn es keine Sondervereinbarung zw. den Eltern gibt. Dann muss jede Frau eh selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • @ Babbedeckel: ich verstehe deine Haltung völlig. Vor allem wenn deine Ex versucht hat auf diese Art und Weise sich ein schönes Leben zu machen! Zu viele Frauen gibt es, die es tatsächlich so machen, das streite ich gar nicht ab. Aber es gibt auch Fälle, wo es durchaus berechtigt ist, dass der EX auch nachehelichen EU zu leisten hat. Wie gesagt muss man eben immer den Einzelfall betrachten.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Hi,

    bei dem die Kinder leben eine Lebensgemeinschaft erst nach 2-3 Jahren als gefestigt angesehen wird.

    wie kommst du auf das schmale Brett ?
    Ein EU-Berechtigter kann durchaus EU erhalten, und die Kinder sind nicht bei ihr/ihm. UND da gelten diese 2-3 Jahre auch !!!


    Hinweis:
    EU kann sein: Betreuungs-, Aufstockungs-, Kranken-, Ausbildungs-,Versorgungsunterhalt !!!


    Die eigene Logik sollte man/frau mal außer acht lassen, da das deutsche FamilienUNrecht eine menge an Fallen und Gummiparagraphen hat !
    Auf die Richter gehe ich mal nicht ein.


    Gruß
    babbedeckel

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    2 Mal editiert, zuletzt von babbedeckel ()


  • Hmm, da magst du durchaus Recht haben. Ich ging jetzt -wie so oft- vom "Normalfall" aus. Mit fairen und "normaldenkenden" Menschen auf beiden Seiten...


    - Ich bin zu naiv für diese Welt...

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Hi,

    - Ich bin zu naiv für diese Welt...

    stümmt ! ;)


    Gruß
    babbedeckel

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  • harte worte! bin ich froh, dass ich kein deutscher papa bin :D


    ich muss allerdings sagen, ich bin mit meiner ex nicht im krieg und musste bisher noch keine belgischen paragraphen wälzen bzw. horrende anwaltskosten zahlen.

  • Hi,

    harte worte! bin ich froh, dass ich kein deutscher papa bin :D

    tja ich schäme mich dafür, daß ich ein DEUTSCHER bin 8)


    Gruß
    babbedeckel

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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • aber nachehelichen Unterhalt finde ich sollte es grundsätzlich heutzutage nicht mehr geben. Da es das klassische Familienbild nicht mehr gibt und meist auch nicht mehr finanzierbar ist, sollten beide für die Kinder und auch ebenso für das Einkommen sorgen...ggf. sollte der EU eher durch Übernahme der Kiga- oder Tagesmutter-Kosten ersetzt werden...


    Dann würde ich jetzt mit meinem Kind von Hartz4 leben müssen, wäre das gerechter?
    Ich bin nunmal noch in der Ausbildung und kann von den mageren 400 EUR, die da rauskommen, keinem Kind ein Dach überm Kopf bieten und es ernähren. Ich habe aber auch nicht die Betreuungsmöglichkeiten, dass ich mir noch einen 2. oder 3.Job suchen könnte.
    Ich finde es schrecklich, finanziell auf meinen Ex angewiesen zu sein, aber bin auch froh, nicht auf Ämter angewiesen zu sein...
    er verdient übrigens so gut, dass er von dem, was ihm übrig bleibt, noch sehr gut leben kann.

  • Hi,

    er verdient übrigens so gut, dass er von dem, was ihm übrig bleibt, noch sehr gut leben kann.

    das sagte meine EX auch immer :hm...


    Ich gehe davon aus, daß nach der Ausbildiung Schluß ist ? ...somit sieht EX ja ein Licht am Ende des EU-Tunnels ...
    Es kommt immer auf die Konstellation an ... Nur eine Ausbildung an meine EX zu finanzieren hätte ich keinen Bock drauf.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Hi,

    SO war das nicht gemeint ;)

    aber ich hab´s -in diesem Zusammenhang- so gemeint. Ich kenne -u.a. Job-bedingt- Franzosen, Engänder, Amis etc., die sich darüber kaputtlachen. :schiel

    ich lese hier nur immer über die anscheinend papa-feindliche rechtssprechung!

    ...die es definitiv ist !


    Gruß
    babbedeckel

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