Frage zu Umgangsklage, brauche eure Hilfe

  • hallo alle zusammen,


    ich habe da eine Frage wegen Umgangsrechtklage



    Mein Ex hatt Klage auf Umgangsrecht erhoben, obwohl er Umgang mit seinem Sohn hatte, dies war ihm jedoch zu wenig


    Jetzt wird ja erst mal das Jugendamt aktiv, wegen Termine vereinbaren und so


    Die Problemmatik ist aber, dass die letzten beiden Termine an ihm gescheitert sind, weil er mit den Terminen nicht einverstanden war


    Wenn es nun zu einer Klage kommt, wie läuft das dann ab?


    Und wer hatt am Ende die Kosten für diesen Irrsinn zu zahlen?


    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet


    Danke


    LG Lili

  • Ein erster Schritt ist der Versuch der gütlichen Einigung mit Hilfe des Jugendamtes.
    Funktioniert das, wird die Klage ausgesetzt. Funktioniert es nicht, kommt es zur Verhandlung. Beide Seiten tragen ihre Argumente vor, es kommt zur Entscheidung.


    Die Kosten werden demjenigen aufgebrummt, bei dem das Gericht die Schuld an der verqueren Situation sieht. In der Regel ist das 50%:50%.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo


    und was sieht das Gericht als "Schuld" an der Situation an.


    Wie gesagt, er hatte ja Umgang aber es war ihm zu wenig und mit den Terminen ist er auch absolut nicht einverstanden


    dies hatt die Frau vom Jugendamt auch notiert


    In seinem Antrag auf Klage hatt er stehen, dass die Parteien die letzten Monate keinen Kontakt hatten.


    Also er gibt dort auch zu, dass er sich ebensowenig gemeldet hatt.


    Aber in dem gleichen Schreiben behauptet er dann, dass ich den Kleinen verweigert hätte. Was nie der Fall war.


    Dies wurde im ersten Gerichtsschreiben auch bestätigt, dass davon keine Rede sein kann, dass ich das Kind verweigert hätte,


    da der KV ihn die ersten Lebensmonate nicht anerkannt hatt.


    Im Vaterschaftsurteil steht auch klar geschrieben , dass er trotz anraten des


    Gerichts keinen Test machen wollte, um seine Zweifel auszuräumen.


    Er hatt sich erst gerührt, als die Klage kam.


    LG

  • Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, den Umgang miteinander zu klären, sieht das Gericht vorneweg eine "Schuld" bei beiden Parteien. Was in 99 Prozent der Fälle auch so ist. Zwei erwachsene Menschen sollten in der Lage sein, regelmäßige Termine abzusprechen und zu regeln.
    Mit Deinem Zahnarzt ziehst Du doch auch nicht vor Gericht, obwohl Dir die Sache auch mit Sicherheit nicht angenehm ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vor Gericht werden beide Seiten gehört. Wichtig für Dich ist, daß Du da nicht unvorbereitet hineingehst. Schreibe Dir sämtliche Termine auf, die der KV bis jetzt wahrgenommen hat, um das Kind zu sehen. Auch, wie lange diese Termine waren, was unternommen wurde und wie die Atmosphäre war. Ebenso, ob der KV sich auch wirklich mit dem Kind auseinandergesetzt hat.


    Wie alt ist Euer Kind?


    Ich lese, daß es wohl auch eine Anzweiflung der Vaterschaft gab, seitens des KV? Jetzt hat er aber wohl anerkannt oder?


    Hast Du evtl. Deine Umgangsvorschläge noch schriftlich? Wenn nicht, schreib sie auf. Wichtig ist auch, daß Du Dich nicht scheckig machen läßt.


    Wie stehst Du zu den Umgängen? Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wie häufig Du diese "zulassen" möchtest?


    Sollte der KV sich Dir gegenüber im Beisein des Kindes "daneben" benehmen, schreibe es auf. Nichts dazu erfinden, bei den Tatsachen bleiben.


    Es kann auch bei der Caritas oder Jugendamt, sofern letztere die Mitarbeiter dazu haben, begleiteter Umgang in Anspruch genommen werden. Aber zumindest Beratungsgespräche würde ich dort umsetzen.


    Du schreibst, daß der KV mit zwei Terminen nicht einverstanden war. Heißt das, daß er zeitlich nicht konnte oder, daß er generell an keinem Gespräch teilnehmen möchte?


    Auf jeden Fall ist es wichtig, daß Du den Umgang nicht verweigerst. Denn das ist ein Punkt, der Dich absolut ins Aus manövriert.


    Du schreibst auch, daß er behauptet, Du würdest ihm den Kleinen vorenthalten. Was ist da genau vorgefallen? Und kannst Du das Gegenteil beweisen? Denn behaupten kann ja jeder vieles. Wichtig und entscheidend sind aber die Fakten und nicht Behauptungen.

  • Vor Gericht werden beide Seiten gehört. Wichtig für Dich ist, daß Du da nicht unvorbereitet hineingehst. Schreibe Dir sämtliche Termine auf, die der KV bis jetzt wahrgenommen hat, um das Kind zu sehen. Auch, wie lange diese Termine waren, was unternommen wurde und wie die Atmosphäre war. Ebenso, ob der KV sich auch wirklich mit dem Kind auseinandergesetzt hat.


    Wie alt ist Euer Kind?


    Ich lese, daß es wohl auch eine Anzweiflung der Vaterschaft gab, seitens des KV? Jetzt hat er aber wohl anerkannt oder?


    Hast Du evtl. Deine Umgangsvorschläge noch schriftlich? Wenn nicht, schreib sie auf. Wichtig ist auch, daß Du Dich nicht scheckig machen läßt.


    Wie stehst Du zu den Umgängen? Hast Du Dir mal Gedanken gemacht, wie häufig Du diese "zulassen" möchtest?


    Sollte der KV sich Dir gegenüber im Beisein des Kindes "daneben" benehmen, schreibe es auf. Nichts dazu erfinden, bei den Tatsachen bleiben.


    Es kann auch bei der Caritas oder Jugendamt, sofern letztere die Mitarbeiter dazu haben, begleiteter Umgang in Anspruch genommen werden. Aber zumindest Beratungsgespräche würde ich dort umsetzen.


    Du schreibst, daß der KV mit zwei Terminen nicht einverstanden war. Heißt das, daß er zeitlich nicht konnte oder, daß er generell an keinem Gespräch teilnehmen möchte?


    Auf jeden Fall ist es wichtig, daß Du den Umgang nicht verweigerst. Denn das ist ein Punkt, der Dich absolut ins Aus manövriert.


    Du schreibst auch, daß er behauptet, Du würdest ihm den Kleinen vorenthalten. Was ist da genau vorgefallen? Und kannst Du das Gegenteil beweisen? Denn behaupten kann ja jeder vieles. Wichtig und entscheidend sind aber die Fakten und nicht Behauptungen.

  • Überlege dir auch, wie der Umgang während der Feiertage, Geburtstag und Ferien sein soll; kommt immer gut bei Gericht. Auch die Zeit der Dauer, ob mit oder ohne Übernachten.

  • Betreuter Umgang weil der Vater mehr Umgang möchte u andere Zeit?! :Hm:Hm


    Vielen ist immer scheinbar noch nicht wirklich klar was eigentlich BU ist...

  • Ja, Jens, begleiteter Umgang ordnet das Gericht (zumindest in meinem Fall) an, wenn eben solche simplen Dinge wie Zeiten und Häufigkeiten nicht abgesprochen werden können! Stell Dir vor, es gibt Väter (auch Mütter), die in diesen Punkten ewig Streß machen.


    Unser werter Herr KV hat durch diesen BU jetzt weniger Umgang als die von mir vorgeschlagene Regelung.


    Aber gut, im Grunde und im Normalfall wird BU dort angeordnet , wo es zwischen den Eltern zu Gewaltanwendungen kommt oder der eine dem anderen das Kind entziehen/entführen möchte, dem Kind gegenüber gewalttätig ist oder aber eine Beziehung zwischen dem Umgangsberechtigtem und dem Kind aufgebaut werden muß.


    Es liegt eben auch im Ermessen eines JA oder eines Gerichtes wie es da entscheidet.

  • Hallo
    Ich finde bevor man hier weiter erklärt wie das mit Gericht ect läuft, sollte man wirklich mal ein paar fakten hören wie schon gefragt wurde.


    Wie alt ist das Kind, wie oft hat der KV das Kind gesehen, durfte er das Kind mit nehmen, oder wo wurde der Umgang durch geführt. wie lange durfte er das Kind bei sich haben?


    Vorallem was spricht gegen eine Umgangsausweitung, immerhin ist er ja der Vater und nicht eine x beliebige Person er hat genau so rechte wie eine Mutter auch.


    Es ist schon traurig, daß Väter immer öfters vor Gericht ziehen müssen, weil man mit der Frau die man ja mal geliebt hat und mit der man ein Kind gezeugt hat.


    Lg

  • Es gibt Väter, die eine absolut "großzügige" Umgangsregelung nicht anerkennen möchten, nur weil sie von der Mutter kommen. So in meinem Fall. Selbst der Richter verstand nicht, warum der KV in einer Sorgerechtsklage auf einmal den Umgang geklärt haben möchte, obwohl der überaus häufig wahrgenommen hätte werden können, seitens des KV.


    Jetzt hat der KV weitaus weniger Umgang, als er selbst vorschlug.


    Und ich finde auch, daß unsere Gerichte viel zu viel Pillepalle verhandeln müssen. Jedoch liegt hier die "Schuld" bei unserer Gesetzeslage, denn, auch das sagte unser Richter: "Leider Gottes darf jeder in Deutschland soviele Anträge stellen, wie er mag. Das wurde nicht vom Gesetzgeber begrenzt"

  • Es gibt Väter, die eine absolut "großzügige" Umgangsregelung nicht anerkennen möchten, nur weil sie von der Mutter kommen. So in meinem Fall. Selbst der Richter verstand nicht, warum der KV in einer Sorgerechtsklage auf einmal den Umgang geklärt haben möchte, obwohl der überaus häufig wahrgenommen hätte werden können, seitens des KV.


    Jetzt hat der KV weitaus weniger Umgang, als er selbst vorschlug.


    Und ich finde auch, daß unsere Gerichte viel zu viel Pillepalle verhandeln müssen. Jedoch liegt hier die "Schuld" bei unserer Gesetzeslage, denn, auch das sagte unser Richter: "Leider Gottes darf jeder in Deutschland soviele Anträge stellen, wie er mag. Das wurde nicht vom Gesetzgeber begrenzt"


    Deswegen möchten hier ja auch einige wissen, wie viel Umgang der KV mit dem Kind hatte, damit man sich auch ein etwas genaueres Bild machen kann.
    Dennoch finde ich gibt es nicht genügend Umgang für ein Kind, immerhin hat die Mutter das KIn dwenn man es so sieht regelmässig um sich, was ein vater der sich trennt nicht hat.


    Lg

  • Hallo


    Mein Ex hat auch sein Umgangsrecht eingeklagt.
    Viel Umgang wurde ihm nicht zugesprochen.
    Jeden zweiten Samstag darf er seinen Sohn um 10 Uhr abholen und muß ihn bis 18 Uhr nach Hause gebracht haben. Den zweiten Weihnachtstag durfte er ihn lt. Richterlichen Bescheid auch abholen.
    Ostern und Pfingsten wollte er auch Umgang haben, hat der Richter aber Abgelehnt.


    Die Verhandlung wurde vom Richter auf 3000 Euro gesetzt. 1500 Euro mußte mein Ex bezahlen. Ich habe Prozesskostenhilfe bekommen, weil ich nicht so viel verdiene.


    LG Xela


  • Hallo
    Ich kenne zwar deine Geschichte nicht, finde es aber traurig soetwas lesen zu müssen. :kopf

  • Kleene25


    Erst dacht ich, was will die denn von mir? Aber ich habe mir mal die Mühe gemacht und ein bisschen von deinen Theads bzw. Antworten gelesen, wie z.B. die Tochter meines Mannes bracht eine Zahnspange...


    Es gibt immer zwei Seiten, wenn sich Eltern trennen. Auf der einen Seite gibt es den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Und es gibt die andere Seite des Elternteiles, bei dem das Kind nicht lebt. ( So wie bei deinem Mann)
    Ich kann dich irgendwie verstehen, daß dich manche Umgangsregelungen traurig stimmen (so wie bei uns die Umgangsregelung ist), weil dein Mann zu den Elternteil gehört, die das Kind nicht jeden Tag sehen, weil es bei der Mutter lebt.


    Vielleicht solltest du bevor du ein blödes Kommentar abgibst, ein wenig in diesen Forum rumstöbern...
    Dann kannst du mich gerne verurteilen und brauchst nicht schreiben: Ich kenne zwar deine Geschichte nicht, findes es aber traurig soetwas lesen zu müssen. :kopf

  • Hey


    Vielleicht solltest du bevor du ein blödes Kommentar abgibst, ein wenig in diesen Forum rumstöbern...
    Dann kannst du mich gerne verurteilen und brauchst nicht schreiben: Ich kenne zwar deine Geschichte nicht, findes es aber traurig soetwas lesen zu müssen.


    Was auch immer an dem Kommentar blöd sein soll!! Sie sagte ja nur das sie das traurig findet sowas zu lesen...u da muß ich ihr recht geben..mal davon zu schweigen wie das eigentlich klingt..ich find das klingt mehr als nur traurig..Umgang von 10 -18 ..nicht grad viel..u vermutlich ist das in deinen Augen sicher auch noch zu viel..wird schon seinen Grund auch haben, warum er den Umgang einklagen mußte..u stimmt bloß nicht mehr Vater u Kind zusammen sein lassen..sicher gibt es immer zwei Seiten..nur manchem fällt es sehr schwer auch mal wirklich die andere Seite sehen zu wollen, gar verstehen zu wollen... :kopf

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()