Der Betreuungsunterhalt steht der Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu. Der ist vom Vater aufzubringen. Wenn das Kind bei ihr lebt. Wenn es beim Vater lebt, muß die Mutter dem Vater BU zahlen.
Er ist nicht leistungsfähig. Das mag jetzt der Fall sein. Aber was ist, wenn er Lohnerhöhung bekommt? Oder befördert wird, oder eine andere, besser bezahlte Stelle annimmt? Kann alles sein (muß es aber nicht, leider).
Wenn Du aber keinen Anspruch anmeldest, verfällt dieser. Deshalb würde ich zum Anwalt gehen. Das Gesetz sagt allerdings auch klar, daß zuerst die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern wahrgenommen werden muß, danach kommen erst die Mütter. Doch trotzdem, Du weißt nie, was die Zeiten bringen.
Deswegen würde ich ihn jedes Jahr auch dazu auffordern lassen, aktuelle Gehaltsnachweise vorzulegen.
Zudem muß der KV auch für die Erstlingsausstattung und die Kosten der Schwangerschaft/Geburt aufkommen. Alles strittig, ja, aber dennoch, sollte ein Richter Deiner Klage zustimmen, hast Du einen Titel, und der verfällt nicht.