Lohnpfändung wegen nicht gezahltem Unterhalt - wie läuft das ab?

  • Der Betreuungsunterhalt steht der Mutter für die ersten drei Lebensjahre des Kindes zu. Der ist vom Vater aufzubringen. Wenn das Kind bei ihr lebt. Wenn es beim Vater lebt, muß die Mutter dem Vater BU zahlen.


    Er ist nicht leistungsfähig. Das mag jetzt der Fall sein. Aber was ist, wenn er Lohnerhöhung bekommt? Oder befördert wird, oder eine andere, besser bezahlte Stelle annimmt? Kann alles sein (muß es aber nicht, leider).


    Wenn Du aber keinen Anspruch anmeldest, verfällt dieser. Deshalb würde ich zum Anwalt gehen. Das Gesetz sagt allerdings auch klar, daß zuerst die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern wahrgenommen werden muß, danach kommen erst die Mütter. Doch trotzdem, Du weißt nie, was die Zeiten bringen.


    Deswegen würde ich ihn jedes Jahr auch dazu auffordern lassen, aktuelle Gehaltsnachweise vorzulegen.


    Zudem muß der KV auch für die Erstlingsausstattung und die Kosten der Schwangerschaft/Geburt aufkommen. Alles strittig, ja, aber dennoch, sollte ein Richter Deiner Klage zustimmen, hast Du einen Titel, und der verfällt nicht.

  • Hi,

    Deswegen würde ich ihn jedes Jahr auch dazu auffordern lassen, aktuelle Gehaltsnachweise vorzulegen.

    als Unterhaltspflichtiger kann man nur alle 2 Jahre, auf die Auskunftspflicht bestehen.
    Wobei Veränderungen (+-10%) vom U-pflichtigen angegeben werden müßten ... aber wer macht das schon. :Hm


    Auf der anderen Seite, wenn der U-pflichtige arbeitslos wird, muß er trotzdem weiter zahlen, da von den FG es als "vorübergehendes Ereignis" angesehen wird :Hm :radab


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • dennoch, sollte ein Richter Deiner Klage zustimmen, hast Du einen Titel, und der verfällt nicht.


    Ähm...u auch einen Titel kann es nur geben wenn er leistungsfähig ist, u zu Betreuungsunterhalt verpflichtet ist/wird...das heißt wenn er leistungsfähig wäre, würde die Summe des Unterhalzt berechnet u er würde zur Leistung von Betreuungsunterhalt verurteil u das Urteil wäre dann z.B. ein Titel..
    Ein Titel prohylaktisch erstellen geht nicht..das auch aus mehreren Gründen nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ich denke es hat wenig sein, Betreuungsunterhalt zu fordern wenn er noch nicht mal den Unterhalt für den Sohn zahlt...
    Aber würde mir sowas zustehen? Denn ich gehe ja studieren und der Kleine ist in der Krippe, also demnach betreue ich ih ja nicht überwiegend, oder ist das egal?

  • Meine Erfahrung mit der Beistandschaft war, daß das JA sich 1. ewig Zeit ließ, 2. total nachsichtig waren und jede Ausrede des KV haben gelten lassen


    So unterschiedlich kanns laufen...
    Unsere beistandschaft ist wirklich ein Segen für mich. :anbet Der Sachbearbeiter ist wirklich fix und gut. Er hat die VA und den Unterhaltstitel durchgesetzt(ohne Prozeß)Wenn etwas unstimmig ist, hat der KV ein zwei Tage später Post. Letzen Monat fehlte der Unterhalt, ich rief meine Beistandschaft an. Zwei Tage später hatte der KV eine Abmahnung, auf die er nicht reagierte. Diesen Monat noch wird sein Lohn gepfändet.
    Den häufigsten Satz den ich von ihm höre ist:"Machen sie sich keine Sorgen, ich kümmere mich drum"


    ...und nein, wir haben keinen Klüngel miteinander ;)


    Lg
    Friday

  • Bis jetzt sind mir noch keine Kosten entstanden. Der Kv hat bisher aber auch alles freiwillig unterschrieben, wie den Unterhaltstitel oder die Vaterschaftsanerkennung. Durch den Unterhaltstitel hat er ja zugestimmt, daß er bei Nicht-einhaltung gepfändet wird. Und das soll diesen Monat noch passieren. Wann genau kann ich dr nächste Woche sagen, dann habe ic mehr informationen.
    Lg
    Alex

  • Da bin ich froh, daß es bei anderen besser läuft/lief mit der Beistandschaft bzw. dem Jugendamt.


    In dem nächstgelegenen Regierungsbezirk (Jugendamt betreffend) gibt es auch fixere Mitarbeiter als in unserem. Aber ein Umzug rentiert sich nicht. Leider.


    MamavonAdrian:
    Es mag stimmen, was Jens auf meinen Post geantwortet hat, doch trotzdem liegt es im Ermessen eines Richters, wie und was er urteilt. So sehe ich das mittlerweile aus den Erfahrungen, die ich machte. Letzten Endes bist Du diejenige, die abwägen muß, was das Richtige für Dich ist. Doch um ganz sicher zu gehen, würde ich mich zumindest beraten lassen. Bei einem Anwalt oder der Rechtsabteilung (korrekte Bezeichnung weiß ich grad nicht) auf dem Gericht.
    Bei uns gibt es eine Alleinerziehendenberatungsstelle, wo einmal im Monat eine Anwältin kostenfrei die AE's berät. Vielleicht rufst Du mal bei der Diakonie, dem Sozialbund für katholische Frauen oder die Caritas an, und erkundigst Dich, ob die auch so etwas anbieten.