Hauskauf, aber kein Unterhalt seit Geburt....Brauch euren Rat!

  • Hallo Ihr zusammen,


    ich brauche mal euren Rat bzw. Tipps.


    Folgendes Problem. Der Vater meines Kindes (17 Monate) zahlt bereits seit Geburt keinen Unterhalt, da er nur geringes Einkommen hat.
    Heute hatte ich erneut Gerichtsverhandlung. Jetzt habe ich heute erfahren, daß er letztes Jahr ein Haus gebaut bzw. gekauft hat, daß selbstverständlich auf den Namen seiner Ehefrau steht (muß vielleicht noch erwähnen, daß ich nur eine Affäre mit ihm hatte, denn damals war er bereits verheiratet). Wie funktioniert das, ein Haus kaufen mit geringen Einkommen ohne Sparguthaben laut Auskunft? Nicht falsch verstehen, ich gönne es ihm, ich finde es nur nicht fair, daß er dann bisher nicht für sein Kind wenigstens ein bißchen was gezahlt hat.
    Ich bin ganz sicher nicht hinter seinem Geld her, denn ich kriege ja UVG, aber jetzt hat er € 150,00 angeboten und die bekomme ich vielleicht jetzt ab diesem Monat. Ich kenne ihn zu gut um zu wissen, daß er freiwillig niemals zahlen würde.
    Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft bezüglich des Hauses zu kriegen?


    Tausend Dank im voraus für eure Antworten :thanks: .

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Hallo,
    also mein Anwalt hat jetzt den Vergleich mit Widerrufsmöglichkeit angenommen. Ein Urteil oder wie man das nennt wird dann noch ergehen. Aber die Richterin war dieses Mal wenigstens auf der Seite des Kindes und hat ihn mal ein bißchen den Kopf zurechtgerückt, daß er alles tun muß um zahlungsfähig zu werden. Eine Stelle hatte ich ihm ja gesucht mit der gleichen Kilometerzahl, wie seine jetzige, aber mit doppelt so guter Verdienstmöglichkeit. Das will er aber nicht. Das ist zur Zeit der Stand der Dinge. :frag

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  • Hallole,


    wenn er einem Vergleich zugestimmt hat, dann wird das Gericht diesen Vergleich an beide Parteien ausgeben und das ist dann bindend.


    Ein Urteil kommt da nicht, weil ja nicht für oder gegen eine Partei enstschieden werden muss, sondern beide Seiten sich auf etwas geeinigt haben.


    Ist ohne Anwälte und Gerichte übrigens bedeutend günstiger - und das JA macht gerne den schriftlichen Part - nur so als Gedankenanstoss für die nächste Runde ...


    LG Cobra

  • Dann ist es doch offiziell nicht seines. Deshalb hat er es auch nicht auf seinen Namen gemacht.


    Vor allem ist er damit seiner Holden sowas von ausgeliefert .... der hat nix mehr zu lachen :lach

  • oweh, das war doppelt gemoppelt, weiß auch nicht, wie das passiert ist.


    Anstatt meines Grussabsatzes - stand der letzte Post gleich 2x drin - kann man ja bitte bereinigen


    Ansonsten


    LG Cobra

    Einmal editiert, zuletzt von cobra ()

  • Hi,

    also mein Anwalt hat jetzt den Vergleich mit Widerrufsmöglichkeit angenommen

    sprich es geht eine Vereinbarung des Gerichtes raus, bei der man noch eine Bedenkzeit hat, um dies zu widerrufen.
    Was steht denn im Vergleich ?
    Dann fällt mir noch ein, daß der SB des KV runtergesetzt werden könnte, da ja ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
    Bist du dir sicher, daß das Haus nur LG gehört ... hatte dein RA ein Grundbuchauszug eingefordert ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:


    1. Seine Frau hat schon ordentlich Startkapital und verdient auch noch viel mehr als er.


    2. Alle anderen Varianten (wahrscheinlicher): Er hat zumindest den Kreditvertrag für das Haus als Bürge unterschrieben, ziemlich sicher steht er aber auch im Grundbuch.


    Eine finanzierende Bank nimmt immer alle mit ins Boot die sie kriegen kann, Ehepartner sowieso. Welche Auswirkungen das auf den Unterhalt hat weiß ich nicht, aber dass er finanziell mit der Bude nix zu tun hat ist sehr unwahrscheinlich.

  • Hallo und danke für eure Antworten.


    Also das Haus gehört laut Gericht der Frau, somit hat er nichts. Welche Unterlagen die haben, weiß ich nicht. Sie verdient durchschnittlich € 1000,00 netto. Er €1100 netto.
    Er hatte bei der Auskunftserteilung kein Sparbuch o.ä. angegeben.
    Mehr weiß ich derzeit auch nicht darüber.


    @ bap
    Kann man einen Grundbuchauszug fordern, denn freiwillig geht bei dem leider gar nichts. Nur über Anwalt, Gericht etc.


    Lg. Hermeline

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  • Hi,

    @ bap
    Kann man einen Grundbuchauszug fordern, denn freiwillig geht bei dem leider gar nichts. Nur über Anwalt, Gericht etc.

    meinst du mich ;) ...egal ... und ja du kannst -über RA- einen GB-Auszug vom GB-Amt einfordern ... Kosten ca. 12 €.


    @snake ... wieso soll er "sicher" im GB stehen ?


    Gruß
    babbedeckel

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    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • @ Babbedeckel
    Sorry, ja ich meinte Dich. Dann werde ich mir mal den GB-Auszug besorgen lassen.
    @ snake
    Kann es dann nicht auch möglich sein, daß nur seine Frau drinsteht und er nur im Kredit. Die beiden haben ja ne Tochter, die ja sicher das Haus mal kriegt und er geht ja nicht das Risiko ein, daß unser Kleiner hier irgendwas erben könnte. Solche Väter wie dieser gibts eben leider auch! Ich bin mir ziemlich sicher, daß er hier trickreich alles vertuscht, da sich ja das ganze seit Jan. 08 hinzieht und er genug Zeit hatte sein Hab und Gut auf seine Frau zu übeschreiben. Das war sein Spiel auf Zeit.

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  • Kann es dann nicht auch möglich sein, daß nur seine Frau drinsteht und er nur im Kredit.

    Ja !


    Gruß
    babbedeckel

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  • Aha und zeigst Du mir Deinen Kontoauszug wenn ich ihn sehen möchte?
    Tztz... also einen Grundbuchauszug bekommt nur der derzeitige Eigentümer des Grundstückes. Es wäre ja noch schöner, wenn Hinz und Kunz aufs Grundbuchamt gehen und sich meinen Grundbuchauszug geben lassen könnten. Da stehen Dinge drin, die nur die eingetragenen Personen etwas angeht.

  • @snake ... wieso soll er "sicher" im GB stehen ?

    Ich hatte zwar "ziemlich sicher" geschrieben, aber jetzt wo ich 1000 Euro Nettoeinkommen der Frau lese, glaube ich sogar "ganz sicher".


    Weil es unlauter von der Bank wäre jemandem mit dem Einkommen ein Haus zu finanzieren, auch wenn es einen Bürgen gibt. Den Kreditvertrag anzufechten kriegt jeder drittklassige Anwalt hin, und das wissen die Bänker schon längst. Beim doppelten Einkommen und Eheleuten sind das Ganze schon besser aus. In dem Fall hier allerdings immer noch nicht wirklich gut.

  • Hi,

    Ich hatte zwar "ziemlich sicher" geschrieben

    ok ok ... Asche auf mein Haupt ;)
    ABER
    der Grundbucheintrag, hat nix mit dem Kredit zu tun. Den Kredit -denke ich- werden beide wohl unterschrieben haben.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Das alles hilft aber letztlich in der Sache nichts. Hat denn in der Verhandlung der KV vorgetragen, wie er das Haus finanziert? Oder ist es schuldenfrei? Und wie ist man auf die Vergleichssumme von 150 Euro gekommen? Da muss der Richter ja irgendetwas gerechnet haben.


    Fakt ist: Wenn Du nicht irgendwo ein Bankkonto von ihm auftust und einen Nebenverdienst, wird kaum mehr rumkommen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi bap.

    Fakt ist: Wenn Du nicht irgendwo ein Bankkonto von ihm auftust und einen Nebenverdienst, wird kaum mehr rumkommen.

    er besteht doch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit !? ...und liegt wohl im richterlichen Ermessen, ob er bspw. einfach ein fiktives EK noch draufknallt bekommt... und das ist nicht sooo selten.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Klar. Aber der Richter hat ja schon den Vergleich vorgeschlagen. Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit steht da wohl nicht mehr zur Debatte.
    Ich befürchte, wenn nicht irgendwo noch die Goldgrube entdeckt wird, ist das so ziemlich das Ende der Fahnenstange, bis in zwei jahren erneut das Einkommen überprüft wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    Klar. Aber der Richter hat ja schon den Vergleich vorgeschlagen. Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit steht da wohl nicht mehr zur Debatte.

    ...ja stimmt...bei dem Richter....aber da gibt´s ja noch das OLG.


    Gruß
    babbedeckel

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