Dringend Hilfe gesucht!!!

  • Hallo zusammen,


    ich schildere euch mal meine Lage und ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.


    Also ich habe vom 1.10.2006 bis zum 01.05.2008 in meinem Beruf gearbeitet, am 04.01.2008 habe ich meinen Sohn bekommen, demnach habe ich dann Elterngeld bekommen, als Alleinerziehende 14 Monate.


    Jetzt läuft das demnächst aus?? Steht mir dann erstmal ein Jahr Arbeitslosengeld zu???


    Und meine zweite Frage ist diese.....ich bekomme ja zZ das Elterngeld und eine Art Sozialhilfe von knapp 200Euro. Jetzt möchte ich umziehen, da meine jetzige Wohnung einem Kleinkind nicht zumut bar ist ( Unterm Dach, im Sommer musste ich schon oft zu meinen Eltern flüchten weil wir beide nicht schlafen konnten weil es suuuper heiß war, im Winter natürlich das totale Gegenteil und natürlich nicht zuvergessen meine beide Jugendlichen Nachbarn die eine Party nachder anderen schmeißen). Muss ich das beim Amt beantragen?? Ich meine, da ich ja nur einen Zuschuss bekomme is das unnötig und die Kaltmiete is nur ein bißchen höher als jetzt .


    Was meint ihr dazu?? Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Gruß Maren

  • Liebe Maren, ich kenne mich damit leider nicht aus, aber wollte gerade u.a. ein Thema zum Kinderzuschlag eingeben. Das JA sagte mir das ich keine Unterstützung bekomme wenn das Elterngeld so wenig beträgt, weil ich das auf 2 Jahre gesetzt habe. Nun lese gerade bei dir das du auch Unterstützung bekommst. Geht das also doch? Wenn ja, wo kann ich das beantragen und was ist mit Kinderzuschlag, bekommt man das auch?
    Danke und liebe Grüße

  • Hallo Marenka,


    dir steht nur ALG 1 zu wenn du vermittelbar bist.
    Das heißt, wenn du nachweißen kannst, dass dein Kind während deiner Arbeitsstunden eine Betreuung hat.


    Ansonsten leider nur ALG 2.


    Liebe Grüße

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Code

    Liebe Maren, ich kenne mich damit leider nicht aus, aber wollte gerade u.a. ein Thema zum Kinderzuschlag eingeben. Das JA sagte mir das ich keine Unterstützung bekomme wenn das Elterngeld so wenig beträgt, weil ich das auf 2 Jahre gesetzt habe. Nun lese gerade bei dir das du auch Unterstützung bekommst. Geht das also doch? Wenn ja, wo kann ich das beantragen und was ist mit Kinderzuschlag, bekommt man das auch?
    Danke und liebe Grüße


    Ich habe das Elterngeld auf ein Jahr aufgeteil (Also 14Monate) daher kann ich dir da nicht weiterhelfen...tut mir leid :frag

  • die frage ist wovon du momentan lebst: elterngeld, kindergeld und unterhalt? was sind das für "sozialgelder?" - bekommst du kinderzuschlag oder doch schon aufstockend alg2?

  • Das hängt entscheidend von der Quadratmeterzahl ab und der ortsüblichen Miete.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seit tagen suche ich mich jetzt schon durchs netz....und mein Kopf qualmt :wuetend
    Jetzt habe ich auf einer seite gelesen das alleinerziehenden immer 1 Zimmer mehr zusteht da man von einer fiktiven Person mehr ausgehen muss??!!
    Is dem so?? Also mir und meinem Sohn würde dann anstatt einer 2 Zimmer Whg eine 3 Zimmer whg zustehen???


    Seit ein paar Monaten lese ich nun schon die wohunungsanzeigen, die kaltmieten liegen hier im Durschnitt bei 400 Euro, die die ich jetzt beziehen will kostet Kalt 360Euro.
    Dürfen die mir beim Amt eigentlich verbieten umzuziehen??? :hilfe

  • Nach der Richtlinie über die Soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen … Ziff. 11.4 erhöht sich für Alleinerziehende die angemessene Wohnfläche um 10 qm. … Im Rahmen der Ermittlung der Mietobergrenzen erscheint es daher … gerechtfertigt, bei Alleinerziehenden … von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen … .“ [zit.n. Rechtsprechungsdatenbank auf http://www.tacheles-sozialhilfe.de]


    das was ich gefunden habe

  • Als ich damals schwanger war habe ich auch noch gearbeitet und 12 wochen nach der geburt wieder angefangen vollzeit ( da ich nur ein geringes einkommen hatte als azubi bakam ich auch halbes alg2 geld )


    Meine wohnung durfte damals nicht über 60 qm sein und max eine kalt miete von 270 euro haben außer alles was drüber ging musste ich selbst tragen ....


    Jedoch kann ich dir sagen ist kein vorteil weil wenn du erst mal erziehungsurlaub machst und bekommst nur noch geld vom amt wird es knapp für den ganzen monat über.


    Du musst ein antrag beim amt stellen weil dir umzugskosten zu stehen wenn sie es genehmigen .....



    farg einfach nach

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  • Günstig ist, wenn Du versuchst, mit dem etwaigen Sachbearbeiter schon mal Kontakt aufzunehmen. Er kann Dir die Eckwerte für Deinen Heimatort nennen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Im Normalfall stehen Dir 60-65 qm zu und eine Kaltmiete von ca. 350 Euro zu. Letzteres variiert stark nach der Wohngegend und dem dortigen Mietspiegel.


    Umziehen darfst Du sooft Du möchtest, da kann Dir keiner etwas dagegen sagen, ABER die Umzugskosten bekommst Du möglicherweise nicht erstattet oder ausgelegt auf Darlehensbasis. Dazu müßtest Du nachweisen, daß Du mit der neuen Wohnung a, die bisherigen Mietkosten senkst, b, wenn Du einen Job hast, der Arbeitsweg sich verkürzt etc.


    Meine Schwester zog schon sooft um, trotz Hartz IV und es wurden ihr keine Steine in den Weg gelegt.


    Ich selbst hatte auch Elterngeld auf 14 Monate und dazu Sozialhilfe (ALG 2). Auch jetzt bekomme ich Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und aufstockend zum Bedarf (der wird Dir vom Sozamt ausgerechnet) ALG2.


    Weitere Infos kannst Du Dir bei jeder Caritasstelle oder Alleinerziehendenberatungsstelle holen.

  • Sachbearbeiterin beim Sozamt? Da würde ich nicht alleine hingehen.


    Die erzählen meist einen vom Stapel. Ist jemand zweites dabei, ändert sich der Inhalt des Erzählten um Welten. Zumindest war das meine Erfahrung und die von anderen Müttern, die ich kenne.