Scheidung nach deutschem oder italienischem Recht?!

  • Hallo zusammen,
    wir haben hier in Deutschland nach deutschem Recht geheiratet, kirchlich aber in Italien.
    Jetzt sind wir seit fast einem Jahr getrennt und noch steht nicht fest ob das ital. oder deutsche Recht für die Scheidung in Kraft tritt. Kennt sich jemand von euch damit aus?
    Ggf. sollte auch das Sorgerecht des Kindes mitbehandelt werden, soll ich jetzt solange warten oder macht es Sinn es separat zu tun?
    Danke für euer Feedback!

  • Ihr habt auf einem deutschen Standesamt geheiratet?


    Dann müßtet ihr, glaube ich, auch nach deutschem Recht geschieden werden, weil die kirchliche Hochzeit ein ganz anderes paar Schuhe ist.


    Vielleciht solltest du mal bei einem Anwalt, oder noch besser direkt beim Standesamt anrufen. Die können die genaue, detaillierte und zuverlässige Informationen geben.

    Denk an die Lösung, nicht an das Problem.


    aus "Schwert der Wahrheit" von Terry Goodkind

  • Das versuche ich seit Wochen, doch das Standesamt ist wie ausgestorben, es geht nie jemand dran.
    Der Anwalt weiß es nicht genau, weil wir beide die ital. Staatsbürgerschaft haben und dann automatisch das ital. Recht in Kraft tritt. Dann frage ich mich warum generell die Wahl besteht nach deutschem oder ital. Recht zu heiraten, dann ist das doch gar nicht wirksam oder?!

  • Hallo,


    Wir haben eine aehnliche Situation (Deutsch-australisch, in einem Land standesamtlich, im anderen kirchlich geheiratet, beide Staatsbuergerschaften, Ehe war in beiden Laendern rechtlich anerkannt blabla). Fuer euch sollte folgendes gelten: eigentlich tritt das deutsche Recht in Kraft. Ihr habt in D standesamtlich geheiratet. Eine kirchliche Heirat hat eigentlich keine Rechtsgrundlage. ABER: ist die Ehe in Italien offiziell anerkannt, so koennt ihr euch - soweit meine Info - aussuchen, ob ihr euch in D oder Italien scheiden lasst. Ihr muesst es nur im jeweils anderen Land anerkennen lassen (also sprich: wird eure Ehe in Italien geschieden, so muesst ihr das in D anerkennen lassen. Zustaendig dafuer ist Berlin (genaue Adresse per pn), sofern ihr beide weiterhin nicht in D lebt. Kosten der Anerkennung zwischen 200 bis 1000 Euro (je nach eurem Verdienst). Solltet ihr euch in D scheiden lassen, so muesst ihr das in Italien nur dann anerkennen lassen, sofern eure Ehe da auch anerkannt und eingetragen ist. ABER: wenn ihr beide nicht mehr die deutsche Staatsbuergeschaft haben solltet, dann ginge eine Scheidung in D wahrscheinlich eher nicht. Dann wuerde ich - sofern eure Ehe in Italien rechtlich anerkannt ist - da die Scheidung durchziehen.

  • Ihr habt auf einem deutschen Standesamt geheiratet?


    Dann müßtet ihr, glaube ich, auch nach deutschem Recht geschieden werden, weil die kirchliche Hochzeit ein ganz anderes paar Schuhe ist.


    Vielleciht solltest du mal bei einem Anwalt, oder noch besser direkt beim Standesamt anrufen. Die können die genaue, detaillierte und zuverlässige Informationen geben.


    Bei mir war das Standesamt zunaechst mal voellig ueberfordert mit meiner Anfrage. Ich wuerde sofort in Berlin anrufen. Die Senatsverwaltung fuer Justiz in Berlin ist fuer auslaendische Ehescheidungs-Angelegenheiten zustaendig. Darueber lief auch meine Scheidungsangelegenheit. LG

  • Ich konnte jetzt leider nichts zu dem Thema finden auf dem Portal.
    Also noch mal, wir haben beide die ital. Staatsbürgerschaft und haben hier in D geheiratet. Die kirchl. war in Italien.
    Was ist hier also gültig, für mein Verständnis das D Recht doch das ital. Konsulat sagt das das ital. Recht in Kraft tritt.
    Bin leicht verwirrt.

  • Na dann dürfte es doch kein Problem sein? Ich verstehe nicht, warum das Konsulat da was anderes sagt.
    Also bei uns war es so, ich D, Mann I. Vielleicht liegt es bei uns an den unterschiedlichen Staatsbürgerschaften?
    Beim Konsulat gibt es Listen mit Anwälten, die sich genau damit auskennen. Vielleicht gibt es eine/n RA, der/die sowas schon mal gemacht hat und eine Strategie hat? Da könntest Du Dich mal schlauer machen. Mensch, ist schon bitter, wenn das mit dem deutschen Recht nicht klappt. Sind immerhin 3 Jahre Trennungszeit ab Einreichen der Scheidung... :ohnmacht:
    In bocca al lupo :-)
    Karin

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub

  • Das Konsulat sagt etwas anderes wie das Standesamt daher weiß ich bis heute nicht, was nun stimmt. Mein Anwalt hat die Unterlagen eingereicht und nun sollen wir abwarten was der Richter sagt. Das Problem sind die Staatsbürgerschaften.
    Nur wenn ich 3 Jahre warten muss nach ital. Recht, was mache ich mit dem Sorgerecht... Es ist nicht bitter sondern einfach zum heulen.

  • Erst mal langsam.
    Du musst Schritt für Schritt vorgehen. Wenn Du es nicht genau weißt, dann rufe gleich bei Gericht an. Da gibt es Leute, die Dir Auskunft geben können.
    In den drei Jahren Trennungszeit passiert gar nichts mit dem Sorgerecht. Lass Dich mal drücken.
    Warst Du schon bei einem Anwalt von der Konsulat-Liste? Der/die kann Dir genau sagen, was zu tun ist.
    Du kannst mir auch eine PN schreiben. Wohnst Du in Bayern? Hier könnte ich Dir mit Adressen evtl. weiterhelfen.
    Ich weiß, wie schlimm das ist... Hab mich auch damit rumgeschlagen und war total fertig. Bei mir ist zum Glück aber alles gut ausgegangen. Man soll die Hoffnung nicht so schnell aufgeben!
    Habt Ihr beide Staatsbürgerschaften? Oder ist ein Elternteil nicht Italiener?


    Ganz liebe Trostgrüße
    Karin

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub

  • Grazie Karin!
    Also wir sind beide Italiener. Ich wohne in NRW.
    Nein ich habe einen Anwalt über eine Bekanntin... der hat mir erstmal gesagt nach deutschem Recht und jetzt ist alles wieder in Frage gestellt worden.
    Ich möchte nichts überstürzen, ich möchte einfach Abstand und einen cut in meinem Leben. Dieser Mensch hat mir nicht gut getan und wird dem Kleinen auch nicht gut tun. Ich habe angst und möchte eigentlich gar keinen Umgang mit ihm haben.
    Jedenfalls sagt das JA was anderes. Der Vater hat einfach sein Recht drauf und ich solle mich überwinden und Yoga-Übungen machen indem ich ihn treffe. Von wegen, ist immer leichter gesagt als getan.

  • Also ein Anwalt, der bisher nur nach deutschem Recht gearbeitet hat, nützt Dir in diesem Fall nicht so viel, egal wie gut er sein mag! Du brauchst jemanden, der solche Fälle schon hatte und auch gewisse Ausnahmen kennt. Daher mein Tipp mit der Liste vom Konsulat.
    Warum hast Du Angst? Ist Dein Noch-Mann unberechenbar? Wie alt ist Dein Kind?
    Kennst Du den Verein binationaler Ehen und Partnerschaften? Da hatte ich mich damals auch mal schlau gemacht. Guckst Du[url='http://www.verband-binationaler.de/europaeischevernetzung/indexgelebtemultikultur.htm'].

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    Gabriel Laub

    Einmal editiert, zuletzt von Gänseblümchen ()

  • Vielleicht kann Dein Anwalt sich mal mit dem Konsulat in Verbindung setzten.


    Meine Info ist auch das das Recht in Kraft tritt,wo man zuletzt gelebt hat bzw wo man lebt.
    Lieben gruß
    Tanja

  • Ich konnte jetzt leider nichts zu dem Thema finden auf dem Portal.


    Wie wäre es, wenn du dort im Forum deine Frage stellst? Dort sitzen nämlich fachkundige Leute vor dem Computer.


    Meines Erachtens muss die Scheidung nach deutschem Recht erfolgen, weil ihr hier gemeinsam gelebt habt. Ein Fachanwalt sollte dir dabei zur Seite stehen können.


    Und egal was du willst: euer Kind und der Vater haben ein Recht auf Umgang miteinander. Da spielen deine Befindlichkeiten keine Rolle. Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird jeder Richter dem Vater den üblichen Umgang zusprechen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wie wäre es, wenn du dort im Forum deine Frage stellst? Dort sitzen nämlich fachkundige Leute vor dem Computer.
    Meines Erachtens muss die Scheidung nach deutschem Recht erfolgen, weil ihr hier gemeinsam gelebt habt. Ein Fachanwalt sollte dir dabei zur Seite stehen können.
    Und egal was du willst: euer Kind und der Vater haben ein Recht auf Umgang miteinander. Da spielen deine Befindlichkeiten keine Rolle. Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird jeder Richter dem Vater den üblichen Umgang zusprechen.


    Richtig, man kann sich da telefonisch melden - habe ich damals sogar von Italien aus gemacht - und da sitzen ganz tolle Leute, die das mit Herz und Verstand machen. :daumen:daumen:daumen Ich bin den Leuten echt dankbar und kann nur jederzeit empfehlen, sich dort zu melden.
    Mir ist in der Zwischenzeit eingefallen, dass ich hier eine Italienerin kenne, die bei der Scheidung von ihrem Mann - beide ital. Staatsbürgerschaft und wohnhaft in Deutschland - auch ziemlich fertig war, weil ital. Recht angewendet wurde. Seltsam. Ich werde mich mal bei ihr erkundigen, warum das so war. In jedem Fall kann das nur ein Fachanwalt regeln. Wie gesagt - Liste vom Konsulat holen, rumtelefonieren, einen Termin bei einem geeigneten Anwalt ausmachen und sich beraten lassen.
    Leider sind manche italienische Männer nach einer Trennung wenig zurechnungsfähig - dies gilt selbstverständlich nicht für alle, es gibt sehr viele Ausnahmen - und drehen erst mal am Rad. Da laufen dann heftige Sachen, die einem Angst einjagen können. Da wird einfach offen gesagt "dann hole ich das Kind und verschleppe es nach Italien, das siehst Du nie wieder" etc. Solche Dinge habe ich schon mehrfach gehört. Da hilft nur die Zeit, bei mir wurde es auch besser. Am schlimmsten ist es, wenn sich die Frau trennt. Ich kann also Elenas Gefühle - vor allem ihre Angst - nachvollziehen, aber das Kind hat das Recht auf beide Eltern und auch das Recht auf beide Großeltern.
    Es ist nicht einfach zu schaffen, aber es geht. In der Ruhe liegt die Kraft. Die harte Zeit geht vorbei, auch wenn einem das kaum vorstellbar scheint, wenn man mitten im Schlamassel steckt.


    GLG Karin

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub

  • Hallo Elena,
    ich habe das selbe Problem wie du vor 3 Jahren mit den selben Voraussetzungen (in Deutschland geboren/lebend/beide ital Staatsbürger/seit einem Jahr getrennt lebend).


    Kannst du mir helfen bzw sagen, wie es ausgegangen ist.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit nach dt. Recht geschieden zu werde? Immerhin sind wir beide hier geboren, leben hier, folgen deutschem Recht. Das italienische Recht ist uns beiden komplett fern und unbekannt.


    Wir denken sogar darüber nach die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Bisher ging noch kein Scheidungs- bzw. Trennungsantrag ans Gericht. Vielleicht ist das eine Möglichkeit?


    Danke an alle die Weiterhelfen können.

  • Wenn Ihr nach deutschem Recht geheiratet habt, könnt Ihr Euch auch nach deutschem Recht scheiden lassen, wenn Eurer Lebensmittelpunkt derzeit in Deutschland ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin Österreicher. Scheidung war nach deutschem Recht. Hat man in DE geheiratet und lebt in DE dann erfolgt diese eben nach deutschen Recht vor einem deutschen Gericht.
    Lebt man in einem anderen Land dann erfolgt die Scheidung nach dortigen Recht und muss es in DE anerkennen lassen wenn man in DE verheiratet wurde.


    Wichtig ist das man das Standesamt im Geburtsland benachrichtigt denn das passiert i.R. nicht automatisch.