Vater nicht angegeben

  • Hallöchen, alle miteinander.


    Ich habe vorher so ein wenig im Forum "rumgelesen" und den Fall gelesen, wo die Mutter den Namen ihres KV nicht wusste/nicht angeben konnte /nicht angeben will , da einmalig an Sylvester passiert.


    Seitdem geistert mir eine Frage im Kopf herum:


    Wie ist das eigentlich von der Vaterseite her?


    Wenn jetzt ein Mann wüßte, dass er der KV ist, was kann er unternehmen, dass er zu seinem Recht kommt, wenn die Kindsmutter seinen Namen nirgends angeben würde.


    Würde schlecht aussehen für ihn, oder? :Hm


    Grusi.....Santi....

  • Ja es gibt da wohl ein neues Gesetz, welches es Vätern leichter macht einen Vaterschaftstest zu machen.
    Vorher ging das nur mit Zustimmung der Mutter.
    Aber ob das wirklich so umgesetzt wird. Hab noch nichts davon gehört.

  • Hi,


    soweit ich weiss, kann nur die Mutter, das Kind oder der gesetzliche Vater die Vaterschaft anfechten.
    Der biologische Vater hat so weit ich weiss keine Handhabe.
    Er darf, wenn ich das neue Kindschaftsrecht richtig interpretiere, auch keinen Vaterschaftstest veranlassen.
    Aber ohne Gewähr, ganz sicher bin ich auch nicht.


    Lg


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • :lach Was hat die Welt für Probleme, aber gut:


    Als biologischer Vater man unter folgenden Voraussetzungen die Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten bzw. die eigene reklamieren für sich:


    *
    * Das Kind und der "andere" Vater leben nicht in einer "sozialfamiliären Beziehung". Die Definiton findet sich im § 1600 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch.
    * Bei der Klageerhebung muss man versichern, dass man der Mutter beigewohnt haben. Eine Klage durch einen samenspendenden Dritten ist nicht möglich.
    Die Klage kann nur innerhalb von zwei Jahren nach Geburt des Kindes oder nach Kenntnis der Umstände, die für die Vaterschaft sprechen, erhoben werden.
    Die Frist beginnt nicht vor dem 30.04.2004, da die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung durch den biologischen Vater erst seit Mai 2004 besteht.
    (Danke dem JA der Stadt Köln für Formulierungshilfen, lach)


    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.