Besuchsrecht des Vaters

  • Hallo Anna,


    ist wohl eher die Frage, wer hier (gar) keine Probleme mit dem Besuchsrecht hat.... da musst Du wohl schon etwas genauer werden, wenn Du Antworten willst-


    Antworten auf nicht gestellte Fragen.... das funktioniert nicht :D

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wollte ja auch ertsmla allhemein wissen ob es jemanden gibt der da was drüber weiß.


    Naja und zwar hat sich der VAter meines Sohnes erst ganz gut verhalten bis er anfing er wolle den Kleinen, da war er noch nicht mal vier wochen alt, alleine mitnehmen obwohl ich noch voll gestillt habe. das wollte ich nicht. dann flatterte mir die Klage ins Haus.Nächste Woche ist der Gerichtstermin.
    In den letzten Wochen bag es nur Theater, wo er vor dem Kleinen ausgerastet ist und er mir gedroht hat er würde mir den Kleinen ganz wegnehmen (ich habe das alleinige sorgerecht).
    Zum Termin mit dem Jugendamt ist er auch nicht erschienen.
    Wie sind den so seine Chancen vor Gericht?
    Wenn er ein Umgangsrecht bekommt, wie wird das ausschauen?

  • Voll gestillte Kinder kann man nicht länger als zwei oder drei Stunden ohne Mutter lassen, ganz einfach. Das ist zwar für den Vater nicht schön, aber es fällt unter "Pech gehabt", es kann niemand was dafür, dass er nicht stillen kann.


    Aber ihr solltet eine praktikable Lösung finden, denn das Kind wird ja nicht ewig voll gestillt. Nach einem halben Jahr sind die meisten Kinder soweit, dass sie auch etwas Brei essen und dann schaffen sie evt. auch einen halben Tag ohne Brust.

  • Warum sollte er kein Umgangsrecht bekommen? Du müsstest nachweisen, dass er das Kindeswohl grob gefährdet, um seine Umgangsrechte einzuschränken. Das ist auch richtig so, es geht nämlich vordergründig nicht um euch und eure Rechte, sondern um die Rechte des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen (und das auch dann, wenn ein Elternteil findet, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil nicht gewünscht ist).


    Umgangsregelungen sind vom Alter des Kindes abhängig. Bei einem Baby empfiehlt man ein paar Stunden mehrmals die Woche, bei einem Vor- oder Grundschulkind dann vielleicht alle zwei Wochen ein komplettes Wochenende. Meines Wissens gibt es da nur Empfehlungen, aber keine Gesetze zu.


    Ich finde die Artikel des Familienhandbuches dazu ganz gut. Vielleicht schaust du dich da einfach mal ein bisschen um:


    http://familienhandbuch.de/cma…a_Trennung_Scheidung.html


  • Die Antwort ansich mag ja korrekt sein.


    Aber sie ist am Thema eigentlich vor. Du implizierst, daß sie kein Umgangsrecht will. Das ist in keinster Weise aus der Fragestellung bzw. ihrer weiterer Antworten ersichtlich.


    Diese Art von vorschnellen Antworten werden gerne mal schnell gegeben.

  • Hallo Anna.
    Ist das Vertrauen ersteinmal weg und, aus welchen Gründen auch immer, Wut aufeinander da, fällt so ein "Neubeginn" für alle schwer.
    Vor dem Gericht steht ein Vater der sich regelmäßig um sein Kind kümmern möchte ersteinmal gut da. Eine Mutter die jegliche Mitarbeit verweigert und nichts anbietet schlecht da. Das Gericht interessiert jegliche Antipatie der Eltern wenig. Sie möchten Angebote beiderseits. Jedoch würde ich mich nicht zu einem Vergleich hinreisen lassen, wo Du nicht hinterstehst. Meine Erfahrungen: biete bis zum zweiten Lebensjahr, an einem festen Tag der Woche, einen Besuchstermin an. Erst 2-3 Stunden dann steigernd. So entfremden sich Vater und Kind nicht und das Kind hat nicht das Gefühl von "weggeben" deinerseits. Ab dem dritten Lebensjahr kann man einen ganzen Tag von früh bis spät im Haushalt des Vaters ermöglichen und wird irgend wann von einem Tag der Woche zu einem WE alle 14 Tage übergehen. Wichtg ist, dass beide Elternteile die Termine einhalten und meine Erfahrung ist auch, nicht hin und her zutauschen. So haben beide Elternteile Zeit sich zu bewehren und Kinder brauchen feste Strukturen, gerade in dieser Situation.

  • Zitat

    Original von Alles ist möglich
    Aber sie ist am Thema eigentlich vor. Du implizierst, daß sie kein Umgangsrecht will. Das ist in keinster Weise aus der Fragestellung bzw. ihrer weiterer Antworten ersichtlich.


    Diese Art von vorschnellen Antworten werden gerne mal schnell gegeben.


    Wie? Erwartest du etwa, dass man sich das Ausgangsposting durchliest, bevor man antwortet ;)?


    Die TE hat eine allgemein formulierte Frage gestellt und ich habe eine allgemein formulierte Antwort gegeben. Ich impliziere gar nichts :frag


    Deine Art von Antwort wird auch gerne mal schnell gegeben, eine Hilfestellung für die TE kann ich darin allerdings nicht erkennen. Ich habe wenigstens noch wertvolle Artikel verlinkt :D

  • ... wenn der KV gar nicht gesprächsbereit ist, dann ist alles sehr schwer. Kannst du ihn evtl zu einer Mediation bewegen? da gehts drum miteinander Lösungen zu finden. Gerichtlich ist immer gleich ein Hammer.
    Wie alt ist dein Kind? Und hast du abgestillt, wegen dem Theater? Ich krieg hier als richtig Herzschmerzen, wenn ich lese, was Kinder aushalten müssen. Meine Kleine würde sich nicht an ausgemachte Stunden halten, wenn sie Durst hat, dann hat sie Durst. Und den Brei nimmt sie auch nicht von jedem. Verunsicherungen und Rhythmusverschiebungen tun ihr nicht gut.
    Atmosphärische Störungen, wie Streit, Hass o.ä. nimmt sie auf und brimgt sie in irgend einer weise nach aussen. Neulich Abends hat sie fürchterlich geweint, ohne ersichtlichen Grund. Bis mir aufging, dass ich den Tag über voller Zorn und Trauer war...
    Warum können denn Eltern nicht sanft sein, mit ihren Kindern... Ich find das so grausam.
    Und dieses Hick hack hat in meinen Augen nix mit dem Kindeswohl zu tun.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hallo Anna.
    Ich kann Dir noch die Beratung durch die Caritas empfehlen.
    Dort wird man von Phsychologen betreut, die ersteinmal völlig unvoreingenommen sind.Auch ist die Beratung kostenlos. Gehe aber zum ersten Termin allein. Von der Beratung durch das Jugendamt allerdings halte ich nicht so viel. :(
    Jedenfalls hier bei uns in Potsdam.

  • Zitat

    Original von Loewenherz


    schwierig bei ´nem baby, oder?


    Nö, finde ich nicht! Die TS stillt nicht mehr. Wieso kann der Vater nicht stundenweise auf das Kind aufpassen? :pfeif

  • Hallo Anna,


    ich kenne Eure Situation nicht. Dazu müßtest Du konkreter werden. Deshalb hier meine eigenen Erfahrungen mit einem KV, der Deinem sehr ähnlich scheint:


    Der KV kann jederzeit jegliche Anträge bei Gericht einreichen. Nur, Du hast das Alleinige Sorgerecht. Somit müßte er Dir erstmal nachweisen - und das ist sehr schwer - daß Du Dich nicht ausreichend um Euer Kind kümmerst.


    Wegnehmen kann er Dir erstmal gar nichts. Habe dasselbe Verfahren hinter mir. Das Sorgerechtsverfahren wurde erstmal ausgesetzt mit der (von mir gewünschten) Auflage, uns an eine Beratungsstelle zu wenden, die einen begleiteten Umgang umsetzt.


    Soll heißen, Du signalisierst vor Gericht, daß Du zum Umgang bereit bist, ABER NUR in Anwesenheit eines Beraters oder Jugendamtmitarbeiters.


    Ich stille immer noch und keiner kann mir oder Dir oder sonst einer Mutter dieses Recht nehmen. Keiner! Auch wenn Du nicht mehr stillst, kann und wird Dir Euer Kind nicht so ohne weiteres für mehrere Stunden "weggenommen".


    Wie oft sah er denn Euer Kind und wie alt ist es? Dazu schreibst Du nichts.


    Unser Kind ist knapp 14 Monate und wir sehen uns mittlerweile - immer noch begleiteter Umgang - alle zwei Wochen für zwei bis vier Stunden, je nachdem, wie es unser Kind mitmacht.


    Er macht Dir in allererster Linie Angst. Nichts anderes möchte er mit seiner Klage bezwecken. Wenn Du Dir Angst machen läßt, freut er sich.


    Wenn Du noch mehr Fragen hast, gerne per PN

  • Zitat

    Original von Laternchen74


    Soll heißen, Du signalisierst vor Gericht, daß Du zum Umgang bereit bist, ABER NUR in Anwesenheit eines Beraters oder Jugendamtmitarbeiters.


    Sowas finde ich beschämend,erniedrigend für einen KV :rolleyes:

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn ein KV ein Vater sein möchte, benimmt er sich auch dementsprechend, dann wäre die KM nicht hier im Forum mit ihrer Frage.


    Ja, es ist beschämend, nämlich wie sich manche Herren benehmen. Erniedrigen tut sich der KV selbst mit seinem ungebührlichem Verhalten dem Kinde UND der Mutter gegenüber.


    Es geht hier auch um Vertrauen. Und dieses muß grundlegend aufgebaut werden.


    Es geht hier auch darum, Dinge zu ermöglichen! Nämlich, den Aufbau zum Kind zu gestalten. Ich gebe doch nicht das Kind in Hände, denen ich nicht vertraue!


    Sorry, Vater hin oder her, macht noch lange keinen Vater aus! Falls Du weißt, was ich meine.


    Es gibt Menschen, denen es bei Leibe nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern nur darum, Macht auszuüben.

  • Stimme dir zu, Babbedeckel.


    Es IST auch erniedrigend, da impliziert, wenn nicht offen gesagt wird, er (oder wenn's die Mutter ist, natürlich sie) kann gar nicht alleine mit dem Kind umgehen bzw. keiner vertraut ihm. Und wenn nichts vorgefallen ist? Wissen wir nicht.


    Es kommt noch dazu, dass, zumindest meiner bisherigen Erfahrung nach, kaum noch einen betreuten Umgang ohne vorheriges psychologisches Gutachten überhaupt durchgeführt wird. Kein Geld, keine Betreuer, keine Notwendigkeit. Das sind die üblichen Antworten.


    Und bezüglich des Stillens ... Ich habe selbst 11 Monate gestillt und ging ab den 2. Monat wieder Nachmittags arbeiten. Milch abgepumpt, in den Tiefkühlschrank in Tüten gelegt, Vater später abgefüllt. War nicht schön, würde ich ganz bestimmt nicht nochmal machen wollen, aber es war schlichtweg nicht genug Geld vorhanden und ich hatte die besser-bezahlte Arbeit ... Also ich will nur sagen, Stillen wäre für mich nicht unbedingt einen Grund, einen alleinigen Umgang auszuschließen.