Unterhaltvorschuss

  • guten morgen :)


    ich hab hier schon viele beiträge zu diesem thema gelesen aber es traf leider keines richtig auf mein problem zu. ich versuch euch das einfach mal kurz zu schildern.. vielleicht weiß ja der ein oder andere rat von euch.


    Ich habe seit der geburt meines sohnes vom kindsvater immer den unterhalt bekommen.. 127 euro. so jetzt kam anfang des jahres bzw. ende letzen jahres vom arbeitsamt einen brief.. den sowohl ich wie auch der KV bekommen hat, dass zum 1.1.08 diverse änderung in sachen unterhalten beschlossen wurden und wir mussten eben ausfüllen ob der KV mir weiterhin das geld gibt oder ob der KV das geld erst ans amt zahlt und mir dann das geld das amt gibt (schwachsinn eigentlich aber naja)


    auf jeden fall herrscht seit diesem brief das reinste chaos.... der vater hat kein geld mehr bezahlt weil er auf die bewilligung vom amt warten wollte ob er nun das geld weiterhin an mich oder ans amt zahlen muss....


    ich hatte nix dagegen, dass er das geld so wie die jahre zuvor an mich bezahlt hat ja auch immer gut geklappt und er war auch zuverlässig in der hinsicht.


    so nun ist es aber so, das wenn ich beim amt angerufen habe oder hingegangen bin die überhaupt nix von so nem brief wussten :radab


    Der antrag wurde anfang januar abgegeben nun ist es august und ich hab kein cent unterhalt bekommen in der zeit. der vater hat sich nun auch schon seit april nicht mehr gemeldet.


    ich will jetzt unterhaltvorschuss beantragen.... stimmt es, dass ich nur unterhaltsvorschuss für einen monat nach antragsstellung rückwirkend bezahlt bekomme?


    hat von euch vielleicht auch jemand so einen brief ende des jahre 2007 bekommen? ich mein so einen brief müsste ja jeder bekommen haben der getrennt vom kv lebt und unterhalt bekommt.



    über antworten wär ich sehr froh weil ich im moment echt ned weiß ob des hier alles richtig von statten geht :D


    lg

  • Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der Ordnung in das Chaos bringt.


    Auf dem Amt weiß oft die rechte Hand nicht, was die linke tut. Solche Umständlichkeiten wie erst das Geld ans Amt schicken, damit es das dann weiterüberweist, würde ich mir immer sparen, wenn möglich (also, wenn der KV pünktlich zahlt z.B.). Du musst den KU nicht übers Amt laufen lassen, auch wenn manche dir das einreden wollen.


    Anspruch auf rückwirkenden KU hast du auf jeden Fall.


    Bekommst du derzeit gar kein Geld vom Amt oder nur den KU nicht?

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ja meist ist es wirklich so, dass die aufm amt null peilung haben aber ich mein die haben mir ne frist gesetzt bis wann ich die beiligenden ausfüllbögen an sie zurückschicken muss ansonsten hätten sie mir mein hartz 4 gesperrt... also ich mein bei aller liebe aber so wichtige unterlagen müssen die doch archivieren zumal es schon komisch ist, dass weder in meiner akte noch in der vom kindsvater irgendwas von so nem brief vermerkt ist.


    Das hartz 4 bekomme ich und wohngeld auch... nur das problem ist eben, dass im august nun das landeserziehungs ausgelaufen ist und ich nun 200 euro weniger im monat zur verfügung habe... daher bin ich jetzt auch so sehr auf den unterhalt fürs kind angewiesen.


    kann mir jemand sagen welche unterlagen ich mit zu unterhaltsvorschusskasse muss... würd mir gern unzählige amtsgänge sparen :D


    danke :)

  • Besteht ein Titel über den KU? Wenn ja, kannst dir den Weg zum JA sparen und pfänden.
    Aber wie gesagt, ich würde einen Anwalt einschalten. Den bekommst du als ALG-II-Empfängerin bezahlt, lediglich 10,- werden einmalig fällig.

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  • Unterhaltsvorschuss gibt es nur ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Da musst Du also schnell ran.


    Den KV solltest Du dringend schriftlich auffordern, den Unterhalt sofort an Dich zu zahlen. Das stärkt ggfls. Deine Position vor Gericht.


    Zum Arbeitsamt solltest Du das Schreiben mitbringen mit Aktenzeichen. Dann können die den Schriftverkehr raussuchen und den Sachbearbeiter feststellen.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Unterhaltsvorschuß bekommst du rückwirkend für Monate. Ich habe ab April 08 beantragt und zwar am 10. Juni 08. Mir wurde das komplette Geld für alle drei Kinder für alle Monate ab April komplett auf einmal auf´s Konto überwiesen.

  • Du brauchst zum beantragen nur wenige unterlagen am besten gehst du mit den schreiben von JA Kontoauszügen geburtsurkunde des kindes einfach mal zu einem sachbearbeiter der hilft dir schnell weiter bei mir ging das innerhalb von einer woche problemlos ohne viel hin und her sie wollten nur wissen ob er zahlt bzw gezahlt hat und wie viel den anwalt der den unterhalt berechnet hat und eine unterschrift.


  • @bap
    Ich korriegiere Dich(nur teilweise) sehr ungern, da ich immer so tolle Infos von Dir lese, die du immer in verschiedenen Threats schreibst und mir schon viele Fragen beantwortet haben. :anbet
    Ich habe meinen Antrag im Jan. 08 auf UVG gestellt und habe UVG ab Aug. 07 nachgezahlt bekommen.
    Allerdings hatte bei mir der KV die Vaterschaft noch nicht anerkannt und mögicherweise kommt es auch darauf an wie sich das im Einzelfall verhält.

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Hermeline und Husky,


    da habt Ihr Glück gehabt mit den Nachzahlungen. Der Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht erst ab dem Monat der Antragstellung. Die Nachzahlungen sind da Freundlichkeit des JA. Aber beklagen tut man sich da ja nicht, lach...



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich muss Bap zustimmen, denn ich habe UVG nur rückwirkend für einen Monat vor Antragstellung bekommen.


    Scheint von Amt zu Amt unterschiedlich zu sein.