Schichtdienst nach Elternzeit??

  • Hallo zusammen,


    weiß nicht genau unter welchen Punkt das gehört, deswegen frage ich einfach mal hier ;)


    Ich bin allein erziehend und wollte diesen November wieder das arbeiten anfangen, da ich keine Lust auf staatliche Stütze habe.


    Ich habe eine halbe Stelle in einem Wohnheim für behinderte Menschen und musste natürlich immer im Schichtdienst arbeiten.
    Wenn ich denn dann jetzt wieder das arbeiten anfange, muss ich dann auch Schicht machen? Wir decken den Tag von 6.30 - 22.00 Uhr ab und in kürze kommt wahrscheinlich auch Nachtdienst dazu.


    Meine Mutter arbeiten selber im Schichtdienst und kann nicht immer auch die KLeine aufpassen und der Vater, naja....


    KiTa und TAgesmutter werden das auch nicht Leisten können? Was tun?


    Irgendwie dachte ich, es gäbe Gesetze die sowas regeln?!?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen
    LG
    Sarah

  • Gesetze gibts dazu nicht.
    Es gibt glaub ich wohl ne Regelung, wenn man nen Festvertrag hat z.B. im öffentlichen Dienst. Kann mich da an irgendwas aus unserem Krankenhaus errinern:Hm
    Dann muss der Arbeitgeber falls möglich, diesen "besseren" Arbeitszeiten nachgeben.


    Ich arbeite auch im Schichtdienst.
    Als ich mich damals beworben hab, wurde mir überall gesagt das ich betriebsüblich arbeiten muss. D.h. Schichtdienst und ggf. Mehrarbeit bis kurzfristig zu einer vollen Stelle, falls dies nötig wird z.B. bei Krankheit oder Urlaub anderer Kollegen.


    Früher gabs das noch öfters auch im Pflegebereich das man Stellen bekam von 8 bis 14Uhr oder so.
    Aber das gibts wegen des Personalmangels eigendlich gar nicht mehr.

  • :wink Hallo,


    ich steh wahrscheinlich etwas auf der Leitung, aber was für Gesetze meinst Du jetzt? Bezogen auf deine Arbeit oder auf die Kinderbetreuung?
    Ich habe bis vor der Geburt auch im Schichtdienst (3-Schicht-Betrieb) gearbeitet. Bei meinem Arbeitgeber habe ich kürzlich angefragt, ob ich nach der Elternzeit vielleicht nur noch Frühschicht arbeiten kann. Und mein Arbeitgeber war einverstanden. Ich denke Du solltest mal bei deinem Arbeigeber anfragen, ob es möglich ist z.b. nur früh zu arbeiten.


    Liebe Grüße


    Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Das hab ich schon, aber es wurde nur gesagt, das man mir da leider nicht entgegen kommen könnte.


    Meinte mit Gesetzen, das der AG "gezwungen" ist, mir entsprechende Arbeitszeiten anzubieten.

  • Wieso gezwungen?
    Er macht sich das dann ganz einfach und stellt Dich einfach nicht ein.


    Heutzutage hat man nicht mehr die große Wahl.


    Entweder man bekommt und nimmt die Stelle unter den Vorraussetzungen die der Arbeitgeber vorgiebt oder sie holen sich einfach die nächste die so arbeitet.
    Leute gibts genug.
    Leider ist es so.
    Ich hoffe Du bekommst es trotzdem irgendwie hin.
    Vieleicht findest Du ja eine Tagesmutter die auch Schichtdienst abdeckt.

  • ich schließ mich meiner Vorrednerin an. Der AG kann nicht gezwungen werden, er nimmt dann einfach jemand anderes, der Schicht arbeiten kann. Leider ist das heute so. Man kann keine Forderungen stellen auf dem "guten Arbeismarkt". Aber vielleicht kannst Du ihm ja anbieten so Schicht zu arbeiten, daß deine Mutter das Kind nehmen kann, wenn sie gerade keine Schicht hat. Wenn das überhaupt machbar ist. Einfach mal als Dekanstoß. Kannst ja mal anfragen.

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  • Hallo


    ich arbeite auch in der Pflege. Habe mein Arbeitgeber gefragt ob ich meistens morgens arbeiten kann. Leider war auch er nicht damit einverstanden. Deshalb nun eine Woche morgens und eine Woche abends. Wobei ich abends nur von 18 - 23 Uhr arbeite.


    weiss dann ungefähr schon ein Monat in voraus wann ich arbeiten muss. So hab ich genügend zeit alles zu regeln.


    Gruss Chantal

  • Hallo ich arbeite auch in der Pflege....bis letztes Jahr Vollzeit nur im Nachtdienst....und seit Oktober habe ich nur noch eine halbe Stelle ....mein Arbeitgeber ist mir entgegen gekommen , sodass ich jetzt von 8.00 bis 12.00 Uhr arbeiten gehe....frag einfach mal nach.....mehr wie "nein" sagen können AG auch nicht...Viel Erfolg

  • Hallo,


    wenn dein Arbeitgeber dir nicht entgegenkommen kann, dann wirst du im normalen Schichtdienst arbeiten müssen. Es besteht kein Recht auf gesonderte Arbeitszeiten.


    Ich selber fange jetzt im September wieder an zu arbeiten (auch Wohnheim) mit 2 Schichtsystem. Habe auf 30 Stunden reduziert, sodas ich 14tägig Wochenenddienst (welche meine Eltern abdecken, da weder mein Mann noch die Kinderfrauen bereit sind am Wochenende die Kids zu übernehmen) habe und vier Tage in der Woche (also jede Woche min. 1 freien Tag).


    Um die Dienstzeiten abzudecken war ich gezwungen zwei Kinderfrauen anzustellen. Eine alleine hätte zuviele Stunden gemacht und wäre damit in nen midijob gefallen den ich nicht finanzieren könnte. Nun stelle ich beide auf Minijobbasis ein und hoffe einfach das mir die Finanzierung nicht um die Ohren fliegt. Hie zahlt das Jugendamt was dazu und zahle meiner Gehaltsstufe entsprechend nen Zuschlag.


    Die Kids gehen morgens von 8 bis 13 Uhr in den Kiga, das sind die längsten Öffnungszeiten hier (wahnsinn oder?!)


    Einfach schauen ob du nicht doch ne Betreuung auf die Beine stellen kannst. bei mir hats jetzt nen gutes halbes Jahr gedauert bis alles unter Dach und fach war, nur nicht von kleinen oder großen Rückschlägen iritieren lassen, eine Lösung findet sich immer irgendwie. Wenn ich bedenke was für einen Aufwand ich hinter mir hab....aber dafür kann ich nun beruhigt arbeiten gehen.


    Alles nicht so einfach und man muß manchmal echt um ein paar Ecken denken.


    Ich drück dir die Daumen.


    Gruß Hep