nach der Elternzeit

  • Hallo,


    ich brauche Eueren Rat und zwar, bis Oktober bekomme ich mein Elterngeld, ich möchte ab Januar 2009 oder Februar 2009 wieder arbeiten gehen.
    Kann ich für die 2 bzw.3 Monate irgendwelchen Zuschuß (ARGE)beantragen?
    ist der Aufwand groß? bekommt man etwas für die kurze Zeit oder eher nicht?
    wann muss man den Antrag stellen?


    vielen dank und entschuldige bitte falls Rechtschreibungsfehler vorhanden sind


    viele Grüße
    Gosi

  • Bist Du "reell" alleinerziehend, ich meine, hast Du zu Beginn der Elternzeit mit Partner gelebt und evtl. übersehen, dass du dann 14 Monate statt 12 Elterngeld bekommen kannst?


    Wenn Du während der Elternzeit alleinerziehend geworden bist, dann kannst Du ja die vollen 14 Monate nehmen.


    Falls das schon mit eingerechnet ist, bin ich überfragt was ALGII betrifft. Da kenn ich mich nicht aus, sorry

  • Hallo Gosi,


    du kannst für den begrenzten Zeitraum ALGII beantragen, aber ich würde das dann auch bald machen, damit alles nahtlos inereinander übergeht und du in keine Schwierigkeiten kommst...
    Nur für den Fall das du dann noch Unterlagen nachreichen musst...


    Ich habe zwischendurch auch für ein paar Monate das zur Überbrückung beantragen müssen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

    Einmal editiert, zuletzt von bimbambule ()

  • @ kampfzwerg: ich bin alleinerziehend.


    ich habe früher mit meinem Ex gewöhnt (zur Zeit wohne ich im Ausland, er in unserer ehemaligen Wohnung, ab September wird er aber eigene Wohnung haben, dann kann ich in die Wohnung zurück),der Vertrag läuft auf ihn, er möchte zur Zeit mir den Vertrag nicht überschreiben, was ich aber brauche damit ich die 14 Monate Elterngeld bekommen kann.


    deswegen habe ich an andere Möglichkeiten gedacht


    Mela: was gehört zu Vermögensaufstellungen? Auto? ich habe sowieso nichts :)


    danke für euere Antworten


    viele GRüße
    Gosi

  • Zitat

    Original von kampfzwerg
    Bist Du "reell" alleinerziehend, ich meine, hast Du zu Beginn der Elternzeit mit Partner gelebt und evtl. übersehen, dass du dann 14 Monate statt 12 Elterngeld bekommen kannst?


    Wenn Du während der Elternzeit alleinerziehend geworden bist, dann kannst Du ja die vollen 14 Monate nehmen.


    Falls das schon mit eingerechnet ist, bin ich überfragt was ALGII betrifft. Da kenn ich mich nicht aus, sorry


    das habe ich z. b. verpennt. weisst du, ob man auch später nochmal anspruch auf die 2 monate hat?

  • Ja, bei mir wurden dier verlangt, bei mir wollten die ein gutes halbes Jahr reinblicken...

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  • @Claui_Merlin


    Puhhh. Da fragst mich was. Einerseits ziehen sie einem JEDEN Euro ab, denn man (offiziell) dazuverdient, andererseits sträuben die sich SICHERLICH bei rückwirkenden Geschichten.


    Ein Versuch wäre es allerdings wert, denn Elterngeld ist keine Sozialleistung!


    gosi


    Wichtig ist nur, dass Du einen vom KV getrennten Wohnsitz hast, das heisst Du kannst auch Dich bei einem Bekannten anmelden, dann geht das! Dafür brauchst Du nicht seine Überschreibung/Mietvertrag oder sonstwas.


    Liebe GRüße

  • kampfzwerg: meinst Du das das geht?
    sie verlangen von mir ein Mietvertrag, und wenn ich ein von meinen Freundin bringe, dann wird das nicht viel bringen oder???


    Liebe Grüße
    Gosi


    PS.also ich habe ein Antrag auf die Verlängerung der Elternzeit gestellt und in Bayern brauchen sie Mietvertrag, leider.


    Liebe Grüße
    Gosi

  • Selbstverständlich kannst Du irgendwo zur Untermiete wohnen.


    ICh zum Beispiel wohne GENAU IM MOMENT bei einem Freund. Bin zuhause ausgezogen und bis ich mir was neues gesucht und gefunden habe, kann/muss ich mich auch hier melden.


    Ich denke sie verlangen eher eine Meldebestätigung, und dafür brauchst Du mittlerweile, zumindest in Köln, keinen Mietvetrag mehr. Aber selbst das kann man ja regeln, dann schreibt Dir Deine Freundin einen Untermietvertrag.

  • Doch, sie wollen den Mietvertrag sehen, sie müssen ja sehen wieviel qm und wie hoch Kaltmiete, Nebenkosten etc. sind...


    Wenn du also zur untermiete wohnst, solltest du dafür einen Untermietervertrag haben...


    Wie sollen sie denn dir ansonsten Mietkosten auszahlen?

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    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
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  • Nein, für die 14 Monate, also quasi die "Verlängerung" wollen sie DEFINTIV keinen Mietvertrag sehen!


    Beim ALGII mit Sicherheit. Aber es geht hier gerade um die 2 Monate längeres Elterngeld. Wenn sie damit hinkommt braucht sie ja die ganzen Gänge zu ARGE nicht.


    Will Dir nicht zunahe treten, bimbambule, aber vielleicht liest Du nicht in Ruhe, dann kommen Missverständnisse auf. Das ist jetzt echt nicht böse gemeint! Hoffe ich darf diese Kritik üben ;)

  • Wie behuppst?? Was hast Du denn bekommen?


    bimbambule, ich hoff Du bist jetzt nicht vergrault - diese Buschstaben haben leider keine Intonation, daher ist das immer so blöd, ich wollt Dir nicht zu nahe treten :Flowers


    Scheiss, fängt der doofe Smiley jetzt Blöömscher oder schmeisst der die?? Ich wollte Dir zumindest welche schmeissen ;)

  • Ich könnt mich echt in den hintern beißen, ich depp! :nudelholz
    wir überbrücken hier die 2 monate, die ich elternzeit verlängert habe, mit totalem hick hack, dabei hätte ich, hätte ich mich gekümmert und ahnung gehabt, wohl noch weiter 2 monate elternzeit nehmen können oder? oh mann. :crazy

  • Zitat

    Original von gosi
    kampfzwerg: ich habe ein Antrag auf die Verlängerung der Elternzeit gestellt und in Bayern brauchen sie Mietvertrag, leider.


    Liebe Grüße
    Gosi


    Velleicht als Nachweis dafür, das Du auch wirklich nicht mit dem Vater des Kindes zusammenlebst?

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zitat

    Original von kampfzwerg
    Weia, das ist echt ärgerlich. Wo das eh schon teilweise so ein Beschiss ist von wegen breinigtes Netto und Abzug des Werbekostenpausch´s, gell...


    Och mann, ist das denn schon lange her?


    Lange her? *schluchz* Nein! Ich bin noch zuhause, mein 1. Arbeitstag ist der 18. August... oh mannohmann.