Ich möchte so gerne mal 2-3 Wochen am Stück mit meinen Kindern verbringen.
Meine Kinder sind 14 Monate und fast vier Jahre. Habe ich trotzdem das Recht oder kann sie es verbieten?
Haben aktuell den Streit um das ABR.
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Also ich denke, hälftige Ferien ist durchaus ok.
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Haben sie denn schon regelmäßig bei dir übernachtet?
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Hallo,
bei (mehreren) Bekannten von mir ist es so das die Ferien immer in der Hälfte geteilt sind.Einige davon haben sich so geeinigt,aber eine davon mußte das damals gerichtlich regeln lassen.
Hast Du den schon mal mit der Mutter versucht darüber zureden?
Lieben Gruß
Tanja -
@ bimbambule,
die Kinder sind seit 9 Monaten jedes WE von Fr. bis So. bei mir.Ich frage auch weil die Kleine halt erst 14 Monate ist.
Nein ich habe noch nicht mit ihr gesprochen denn sie redet im mom nicht mit mir :kopf
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Also, wenn sie das Übernachten bei dir gewohnt sind, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte...
Auch wenn eines der Kinder "erst" 14 Monate alt ist...Sind die Kinder im Kindergarten / Krippe?
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der Große ist im KiGa und die haben leider keine Sommerpause.
Wäre dann da noch zu überlegen ob er weiter in den KiGa geht oder ob ich ihn auch mal ne Woche raus lassen kann. -
Und wenn Du Sie darauf ansprechen würdest bekämst Du auch keine Antwort?Wie läuft das dann wenn Du die Kids holst?
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hmm... Könnte man durchaus machen....
Müsstest du deine Ex einfach fragen... und das wird schwierig, gelle?
Ein Kindergarten ohne Zwangs-Sommerpause.... *träum*
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wir hatten Di. einen Termin beim JA. Da hat sie erfahren, dass ich den Antrag gestellt habe( warum, könnt ihr in meinem anderen Beitrag lesen). Seit dem ist totale Funkstille.
Ich werde sie natürlich darauf ansprechen und hoffe halt, dass sie mir antwortet. Wenn nicht, weiß ich erst mal nicht, was ich machen soll.Und... was mache ich wenn sie sagt, du kriegst die Kinder nicht oder nicht länger wie das WE?
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tja, im Endeffekt bliebe dir da nur WEg über Gericht und Rechtsanwälte.... soweit ich weiß....
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da habe ich angst, dass mir das vielleicht negativ ausgelegt werden kann wegen des ABR-Antrags.
Aber ich habe doch das Recht, oder? -
Hallo Dirk,
Du hast ein Umgangsrecht. Dieses Recht ist auch deutlich im BGB verankert (nein, dort heißt es, das Kind hat Recht auf Umgang, der Elternteil hat die Pflicht dazu ;-))
Es ist aber nirgendwo rechtlich ausgestaltet, dieses Umgangsrecht.
Es gibt Leitlinien, die durch Psychologen erstellt wurden, an die sich Richter halten können/sollen/dürfen, die aber wenigstens hier die Möglichkeit geben, dem Richter einen ermessensspielraum zu lassen, da jedes Kind anders ist, jede Beziehung zum Kind, jeder Einzelfall halt anders liegt.
Ein gesetzlich, durchsetzbares Recht, auf § gestützt gibt es nicht.
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Ganz ehrlich?
Das Jüngste ist noch so klein, ich halte da 2-3 Wochen zu lange.
Beim fast 4 Jähringen sieht das für mich schon ganz anders aus.
LG, XXLMami
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Zitat
Original von Dirk1966
wir hatten Di. einen Termin beim JA. Da hat sie erfahren, dass ich den Antrag gestellt habe( warum, könnt ihr in meinem anderen Beitrag lesen). Seit dem ist totale Funkstille.Das ist ja wohl klar...
Ansonsten:
Für ein Kind von 14 Monaten halte ich die Trennung von der Hauptbezugsperson für solch einen langen Zeitraum auch eher für kritisch.Grüßle
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... wenns gar nicht mit der Mutter zu klären geht, dann auch übers JA versuchen.
So war es bei uns - nur andersrum - Kids wollten Umgang mit Vater - er aber nicht so recht. Nun wurde beim JA und Psych. der Kids geklärt, dass er die erste Ferienwoche hier im Ort verbleibt - bei seiner Schwester - und die Mädels täglich von 10:00 - 17:00 Uhr betreut.
Zu ihm wollten Sie nicht, da sie Next mit Kids nicht kennen und auch noch nie bei ihm am neuen Wohnort (ca. 480 km entfernt) waren.
Also sprech erst mal mit der Mutter und dann ggf. der Weg über's JA.
Viel Glück :strahlen
Katrin -
Da Du die Kinder nachweislich jedes Wochenende bei Dir hast und es ausschließlich um das Kindeswohl geht, steht von dieser Seite einem hälftigen Ferienaufenthalt der Kinder bei Dir nichts im Weg (wie Du den Aufenthalt gestaltest, also ob das große Kind in den Kiga geht, ob Du vor Ort "bespasst oder wegfährst, ist allein Deine Entscheidung).
Einzig die anstehende Klage kann zur Auseinandersetzung führen. Die würde das Gericht aber nicht ernst nehmen, wenn Du den Kontakt zu den Kindern nicht auch praktisch einfordern würdest. So gesehen setzt also ein übles Gezerre ein... Das ist ein bisschen blöd...
Aber beim JA und vor Gericht müsstest Du alle Chancen haben, da der Praxisbeweis vorhanden ist, dass die Kinder bei Dir gut aufgehoben sind.
Ein Argument einer "Hauptbezugsperson" gibt es übrigens nicht und ist auch gerührter Quatsch. Wo beide Elternteile sich um die Kinder kümmern und das auch wollen, ist es sehr schwierig, die Entscheidung zu treffen, wo sie sich besser aufhalten. Es gibt allerdings wohl den Fall des Kindesentzugs, also der bewussten Aktivitäten der einen Partei, den Kindern den Kontakt zum anderen Elternteil zu erschweren oder zu behindern. Dies wird, sorry, ganz gern von den Leuten gemacht, die sich als "Hauptbezugsperson" interpretieren.
Gruß
Bap
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Zitat
Original von Volleybap
Dies wird, sorry, ganz gern von den Leuten gemacht, die sich als "Hauptbezugsperson" interpretieren.:daumen *unterschreib*
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Zitat
Original von Habibi
Das ist ja wohl klar...
Wieso :frag? Ich finde, das ist ein sehr guter Anlass, um sehr ausgiebig miteinander zu reden.