Abholung Kindergarten durch seine Neue

  • Das werde ich, aber ich habe auch eine, dieser "schnelle und kompetenten" Anwälte, die sich "super viel" Mühe geben, wenn du PKH bekommst. Wechseln ging leider nicht mehr.


    Ja, es muss sich endlich was tun und wirklich "Zum Wohl des Kindes".

  • Ähm.. Leech, wer hat denn die Umgangsregelung damals so beschlossen? Gericht oder JA?

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Gericht


    Er hat mir das Kind nicht rausgegeben. Darauf habe ich eine einstweilige Anordnung zur Herausgabe und Übertragung des ABR gestellt. Diese Verhandlung war im April. Er wollte nicht, dass das Kind bei mir schläft, das Gericht hat gefordert, dass der Kleine unter der Woche bei mir ist und am WE (um die Sorge des Vaters nachzukommen) bei ihm ist -jedes WE. Am Tag nach der Verhandlung kam er dann der Forderung des Gerichts nach, nachdem er bei Gericht erfolgreich erstritten hat, dass der Kleine NICHT bei mir übernachten darf.


    Nun ja, das Gutachten um meinem psychischen Zustand und meine Erziehungsfähigkeit zu prüfen habe ich nun endlich hinter mich gebracht und das Ergebnis liegt vor.


    Ich bin, wie ich auch dachte, völlig normal und der Gutachter sieht das Wohl des Kindes mehr bei der Mutter als beim Vater.

  • oh man... Und da dachte ich, ich hätte Probleme.....


    Aber sag mal... Du gehst doch auch arbeiten, oder? Dann hast du doch in der Woche nur die "pflicht" und die Sahnestückchen am WE mit allen Festivitäten etc. sind bei ihm?!


    Da würde ich aber noch mal vor Gericht gehen, kann doch nich angehen sowas...


    :troest :troest

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ach du... Probleme sind immer schlimm... es mag Leute geben, die sehen einen abgebrochenen Fingernagel als Problem.


    Ja genau so ist es. Ich habe den Stress und er den Spaß und dann zahlt er nicht mal. Ok diesen Monat hat er mal wieder, da ich Unterhaltsvorschuss beantragt habt und vielleicht hat ihm das den Kick gegeben. Fehlen aber nur noch knapp 700 Euro. Aber egal, ich hab es ja. Er meinte zum Kleinen, Mama soll halt sparen, dann geht das auch. Klar, von nem Halbtagsjob wird man reich.


    Ja klar, gehe ich nochmal vor Gericht.


    Das Beste aber ist, dass das Gericht anfrägt, ob überhaupt noch eine gerichtliche Entscheidung nötig ist. Ob jemand noch auf das ABR besteht. Nö klar, ist ok.

  • Zitat

    Original von bimbambule
    oh man... Und da dachte ich, ich hätte Probleme.....


    Aber sag mal... Du gehst doch auch arbeiten, oder? Dann hast du doch in der Woche nur die "pflicht" und die Sahnestückchen am WE mit allen Festivitäten etc. sind bei ihm?!


    :troest :troest


    Was für Vorstellungen hast du denn bezüglich des Umgangsrechtes?
    Es gibt noch die 50 : 50 Regelung, da fließt aber kein Unterhalt. Worum geht es euch Beiden eigentlich hier?


    Gruß Genesis

  • Im Kindergarten meiner Tochter ist es so, dass jeder Personensorgeberechtige andere Personen (ab 16 Jahren) autorisieren darf, das Kind abzuholen. Das trägt die Gruppenleiterin in die Akte des Kindes ein.
    Wenn ich einen Notfall auf der Arbeit hätte und die befreundete Nachbarin (die nicht auf der Abhol-Liste steht) meine Tochter mitnehmen würde, dann würde ich anrufen und sagen "Ich habe hier einen Notfall, Frau Elvira Müller kommt heute meine Tochter abholen, das Kind ist mit ihr vertraut.". Dann schreibe ich eine formlose Vollmacht für Elvira Müller und sie kann mit Personalausweis und Vollmacht meine Tochter abholen.


    Ich wüsste nicht, was daran fahrlässig oder falsch ist :frag

  • Die haben wir aber nicht.


    Und Unterhalt muss er zahlen, sonst hätte es das Amt abgelehnt. Das Kind wohnt ja auch bei mir. Nur das ABR ist noch nicht gerichtlich geklärt.

  • Zitat

    Original von Mazil
    Im Kindergarten meiner Tochter ist es so, dass jeder Personensorgeberechtige andere Personen (ab 16 Jahren) autorisieren darf, das Kind abzuholen. Das trägt die Gruppenleiterin in die Akte des Kindes ein.
    Wenn ich einen Notfall auf der Arbeit hätte und die befreundete Nachbarin (die nicht auf der Abhol-Liste steht) meine Tochter mitnehmen würde, dann würde ich anrufen und sagen "Ich habe hier einen Notfall, Frau Elvira Müller kommt heute meine Tochter abholen, das Kind ist mit ihr vertraut.". Dann schreibe ich eine formlose Vollmacht für Elvira Müller und sie kann mit Personalausweis und Vollmacht meine Tochter abholen.


    Ich wüsste nicht, was daran fahrlässig oder falsch ist :frag


    Genau das ist die rechtliche Regelung aber ohne schriftliche Vollmacht und Personalausweis darf der Kindergarten das Kind nicht herausgeben...und es scheint dass das hier der Fall gewesen ist, oder täusche ich mich?

  • Aber es wurde nicht eingetragen, sie musste keinen Ausweis zeigen und hatte auch keine Vollmacht.


    Und ein Notfall, der kann jedem passieren und die Personen auf der Abhollliste können aus welchen Gründen auch immer nicht.


    Aber er wusste, dass er arbeiten muss. Er hat kurzfistig angerufen. Er hat gesagt, dass er ihn holt, wegen der Problematik am Morgen und dann hat er zum Glück mal jemand anderen verarsch... als mich.

  • Das heißt, hätte er auf ein Stück Butterbrotpapier geschrieben: "Meine Freundin Frau Maike Schmitz darf meine Tochter abholen." würdest du dich gar nicht darüber aufregen, Leech?

  • Zitat

    Original von Leech
    Aber es wurde nicht eingetragen, sie musste keinen Ausweis zeigen und hatte auch keine Vollmacht.


    Und ein Notfall, der kann jedem passieren und die Personen auf der Abhollliste können aus welchen Gründen auch immer nicht.


    Aber er wusste, dass er arbeiten muss. Er hat kurzfistig angerufen. Er hat gesagt, dass er ihn holt, wegen der Problematik am Morgen und dann hat er zum Glück mal jemand anderen verarsch... als mich.


    das heisst du könntest dem kindergarten auf die füsse treten... aber ob das wirklich sinnvoll ist? :frag

  • Zitat

    Original von Leech
    Aber es wurde nicht eingetragen, sie musste keinen Ausweis zeigen und hatte auch keine Vollmacht.


    Und ein Notfall, der kann jedem passieren und die Personen auf der Abhollliste können aus welchen Gründen auch immer nicht.


    Aber er wusste, dass er arbeiten muss. Er hat kurzfistig angerufen. Er hat gesagt, dass er ihn holt, wegen der Problematik am Morgen und dann hat er zum Glück mal jemand anderen verarsch... als mich.


    Komm mal runter Leech. Irgendwo hast du geschrieben das er bei der Polizei arbeitet. In seiner Uniform hat er da wahrscheinlich einen bleibenden Eindruck hinterlassen und auch sonst dürfte er sich sehr gut auskennen in allen Dingen,die rechtlich vertretbar und zulässig sind.


    Gruß Genesis

    Einmal editiert, zuletzt von Genesis ()

  • Also ich glaube das es hier nicht wirklich um ein Problem geht was den Kiga angeht...vielmehr lese ich hier herraus das es Dir nicht passt das die Neue Deines Exmannes Euer Kind abholt.


    Er hat angerufen und im Kiga Bescheid gegeben, völlig ausreichend meiner Meinung nach.

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Da hat wohl jemand Angst vor der Konkurrenz... :hm...


    Ich würde mal ein bisschen runterkommen und mich zurücklehnen und froh sein, dass Vater und Freundin ihre Verantwortung für das Kind wahrnehmen. Die neue Frau des Vaters kann durchaus eine Bereicherung sein, nicht nur für das Kind.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Juristisch gesehen ist das keine Frage des Sorgerechts, sondern des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Hält sich das Kind bei Dir auf bzw. liegt das ABR bei Dir, obliegt es Dir ganz allein, wer das Kind abholen darf oder nicht.
    Allerdings könnte der KV als Sorgeberechtigter einklagen, das Kind abzuholen, wenn er zum Zeitpunkt der Abholung das vorübergehende ABR übertragen bekommen hat.


    Sprich: Wenn Eure innerfamiliäre Vereinbarung lautet, das Kind wird zum Kindergartenende dem anderen Partner "übergeben" (Papa-WE-Beginn), dann kann er im vertretbaren Rahmen die Abholung organisieren und die Betreuung. Die Abholung durch eine Person, die in eheähnlicher Gemeinschaft mit Deinem Ex lebt und die teilweise Betreuung durch diese Person am WE schadet unter normalen Umständen nicht dem Kindeswohl. Deshalb würde kein Gericht in Deutschland hier einschreiten.


    Eine Auseinandersetzung über dieses Thema würde sogar bei Gericht dafür sorgen, dass den Eltern aberkannt wird, die Dinge des täglichen Lebens miteinander einvernehmlich zu klären.
    Dies kann in der Folge zum Entzug des Sorgerechts für einen Elternteil führen. Oft für den Elternteil, der den dem Kindeswohl dienenden Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen versucht einzuschränken.
    Wenn beide Elternteile das Kind für sich fordern und beide für sich das Kindeswohl sichern könnten, ist dies nicht selten das entscheidende Kriterium, wem das Kind zugesprochen wird (so lange das Kind selbst noch nicht alt genug ist, um befragt zu werden).


    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde den Ball an dieser Stelle sehr flach halten.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mhmmm.....worum geht es hier jetzt eigentlich wirklich? Ihr habt beide das Sorgerecht, und der KIGA wurde vom Vater informiert, dass die LG den Jungen abholt. Das ist doch so alles ok gegangen, und der KIGA hat auf die Bitte des Vaters das gemacht, was dieser wollte. ´


    Ich lese hier mehr heraus, als deinen Ärger darüber, dass der Junge von IHR abgeholt wurde ;-). Könnte es sein, dass Du es vielleicht nicht gerne siehst, dass der KV eine neue LG hat, und diese Umgang mit EUREM Kind hat?


    LG


    Silke

    :amok: :amok: Out of controll :amok: :amok:


    :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh :lgh

  • Ich lese eher den Ärger darüber raus, dass er vor Gericht etwas erkämpft, das er nun so nicht nutzen will und zudem das Kind regelmäßig(?) an den Besuchstagen betreuen lässt, anstatt das Kind - das ohnehin nicht so häufig zu ihm will - bei ihr zu lassen.
    Ich wäre dann auch sauer.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern