Wie aus Mietvertrag rauskommen?

  • Hallo, endlich habe ich mich durchgerungen und meinem Freund gesagt, dass ich ausziehen möchte, er ist angeblich aus allen Wolken gefallen, obwohl wir seit Anfang des Jahres mindestens 10000 mal gesprochen haben. Soviel dazu, wir haben eine gemeinsame Tochte 30Monate alt, ich habe das alleinige Sorgerecht. Jetzt zu meinem Problem, wir sind am 01.10.07 in eine große neue Wohnung gezogen, wir MUSSTEN beide den Mietvertrag unterschreiben, obwohl ich mir die Miete alleine niemals leisten könnte, der Mietvertrag ist mit der Klausel versehen, dass beide Parteien sprich Mieter und Vermieter in dieser Zeit (für die nächsten 36 Monate) auf eine Kündigung verzichten. Da ich mich aber jetzt getrennt habe, möchte ich so schnell wie möglich aus dieser Wohnung raus, auch der Kleinen zuliebe, die Situation ist unerträglich.... Ich hätte eine neue Wohnung zum 01.06. in Aussicht. Nach einem Telefonat mit dem Vermieter gestern, will er mich nicht aus dem Vertrag lassen, mein Ex könnte die Wohnung vorerst alleine halten, aber nicht noch die letzten 30Monate, da er ja auch Unterhalt an die Kleine zahlen muss. Er hat uns vrogeschlagen, dass wir ja evtl einen Nachmieter suchen können.
    Jetzt habe ich aber das Problem, dass ich jetzt bald umziehen kann, der neue Mietvertrag wird mir die Tage zugeschickt, wenn ich den Ausschlage dann sitze ich zeimlich in der Patsche, hat großes Glück eine so günstige Wohnung hier in der Nähe zu finden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit gemacht, mein Ex sagt nichts, er will ja auch nicht dass ich ausziehe, der denkt nur "Die Alte spinnt mal wieder rum!!" Tolle Sache... :frag

  • :frag :frag


    Blöde Situation!


    Mir fällt da so spontan nur der Mieterschutzbund ein, an den ich mich wenden würde.
    Oder vielleicht die Verbraucherberatung???



    Könnte denn dein Freund die Wohnung alleine bezahlen?

  • Hallo,da hilft nur Nachmieter suchen und ne grosse Portion Glück!!!!
    Wie ich das Vertsanden habe ist das das einzige was der Vermieter euch anbieten kann/will!?
    lg
    Nadine

    __________________
    "Ärgere dich nicht darüber,dass der Rosenstrauch Dornen trägt,sondern freue dich darüber,dass der Dornenstrauch Rosen trägt"-arabisches Sprichwort-

  • ich würd sagen, entweder ex hält die wohnung allein oder du suchst dir nachmieter. muß max. 3 reale nachmieter vorweisen. lehnt diese der vermieter alle ab, bist du aus dem schneider.
    ich würde deinem ex schriftlich mitteilen, wie du vorgehen wirst, er sich entscheiden soll, ob er drin bleiben möchte oder nicht. ich würde ihm ein zeitfenster geben, damit du noch -falls er auch ausziehen will- fristgerecht zum 1.8 kündigen kannst. was du ihm auch anbieten kannst, so habe ich es damals gemacht. ich habe auf den unterhalt meiner kinder quasi für nen zeitraum x verzichtet, dafür hat er die monatlichen verpflichtungen getragen und ich war früher aus dem haus raus.
    vielleicht läßt er sich darauf ein....
    lg
    monnemermadl

    Hoffentlich bald wieder auf dem richtigen WEG!


    Phantasie ist besser als Verstand, denn Verstand ist begrenzt.
    (A. Einstein)

  • Ja, das doofe ist ja dass der Vertrag diese Klausel hat, mit dem beide Parteien auf die Kündigung bis 30.09.2010 verzichten. Er könnte theoretisch die Wohnung vorerst halten, Miete 850,- warm, sein netto 1900,- von daher ging das schon, aber er muss ja auch Unterhalt für die Kleine (lt. Düsseldorfer Tabelle 300,-) zahlen. Er will/kann dann angeblich nicht mehr in der Wohnung bleiben, mich alleine lassen die Vermieter nicht raus, was ich nicht verstehen kann, da bei mir eh nichts zu holen ist. Mit meinem Gehalt von 1100,- würden die Kleine und ich gerade so über die Runden kommen.
    Denke mal, dass ich mich an die Mieterschutzbund wenden werde, hilft da auch die Verbraucherzentrale??? Kann mich ja mal erkundigen...
    Ach Mensch, das ist alles so furchtbar... Bin mit den Nerven am Ende und nur noch ein Frack auf 2 Beinen... Hab solche Angst vor dem was kommt bzw kommen wird.... Weiß nicht, wie ich das alles schaffen soll.... ist irgendwie eine auswegslose Situation......

  • hallo,


    du solltest dich auf alle fälle mit dem mieterschutzbund in verbindung setzen. verbraucherzentrale nützt da gar nichts!


    ich weiß auch nicht ob das rechtens ist, daß du als mieter "gezwungen" wirst, bis 30.09.2010 nicht zu kündigen. kann immer ein grund vorliegen und sei es eine trennung.


    ruf deinen mieterbund an und erklär denen die situation, die können dir kompetent weiterhelfen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Also soviel ich weiß ist diese Klausel nicht gültig.
    Es gibt eine gesetzliche Kündigungsfrist und die gilt.
    Würde mich da erkundigen. Bei einem Anwalt oder halt dem Mieterschutzbund.

  • Ich dachte man hat vielleicht eine Art Sonderkündigungsrecht bei Trennung/Scheidung oder so... Hab jetzt gerade mal beim Mieterschutzbund angerufen, bevor ich einen Termin bekomme, muss ich den Antrag auf Mitgliedschaft hinschicken und den Beitrag vorab zahlen, dort am Termin machen die das nicht, auch blöd, so vergehen wieder Tage bis alles überwiesen und verschickt ist, aber da kann man wohl nichts machen.
    Vielleicht stimmt mein EX, zum Wohle der Kleinen ein, dass ich aus dem sch*** Mietvertrag schon vorher rauskomme.....
    Irgendwie dachte ich, es ihm zu sagen wäre das schwerste, von wegen jetzt fängt das alles erst an schwierig zu werden... :hilfe

  • Die Sache mit den Nachmietern gilt nur, wenn es im Mietvertrag auch drinsteht oder der Vermieter sich jetzt drauf einlässt. Auch der beidseitige Kündigungsverzicht kann rechtens sein.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ja, auf die Sache mit dem Nachmieter hat er sich ja eingelassen.... Mal gucken ob ich meinem Ex-Freund so bearbeiten kann, das wir beide wollen das ich vorab aus dem Vertrag gelassen werde. Dann dürfte der Vermieter hoffentlich einverstanden sein.
    @ haselmaus: bist du da vom Fach???


    GLG

  • Filly:


    Nein, bin ich nicht. Aber lese schon seit längerem sehr gern im Forum Deutsches Recht, da lernt man so einiges.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern