Wohnungssuche aussichtslos?!

  • Ich kann nicht mehr und ich weiss auch nicht mehr weiter. Als ich mich damals getrennt habe und ausgezogen bin, war für mich nicht wichtig wie viele Zimmer die Wohnung hat, in einem Bett schlafen war auch gar kein Problem. Sie war ja noch ein Baby und hätte eh bei mir im Bett geschlafen. Aber jetzt mit 4 Jahren merke ich das wir beide dringend unseren eigenen Rückzugsort brauchen. Im mom leben wir in einer Einzimmerwohnung. Sie hat einen ganz kleinen Bereich zum spielen als quasi Mini Kinderzimmer und schlafen tun wir in einem Bett. Aber sie braucht immer mehr ihr eigenes Zimmer, wo sie auch Mal die Tür zu machen kann, wen es ihr zu viel wird. Ich finde aber überhaupt keine Wohnung bei mir. Entweder ist die Miete so extrem teuer oder der Hund stört. Ich beziehe noch Bürgergeld aber meiner Meinung ist da nicht das Problem. Den Vermieter ist es sogar lieber so, den da sind sie sich sicher ihre Miete zu erhalten. Wen ich sage bin aber auf Jobsuche, kommt das meiner Meinung nach nicht so gut an. Jetzt hat ich einmal eine Wohnung wo alles wirklich alles top war und das Amt hat die Wohnung abgelehnt zu teuer. In dem vorgeschlagenen Preisbereich finde ich aber keine Wohnung. Die mieten sind so extrem teuer. Ich weiss einfach nicht mehr was ich noch machen kann. Ich bin doch überhaupt nicht wählerisch. Ein eigenes Zimmer für die kleine und mehr will ich doch gar nicht.:(:(

  • Konzentrier dich auf die Jobsuche - dann bist du das Amt los und das vereinfacht den Prozeß ungemein - du kannst dann ja immer noch aufstockende Leistungen beziehn?


    Bei uns sind Wohnungen auch sehr teuer und rar - als Bewerber mit den Skills Kind, Hund, Amt, Ae ist man bei uns auch meist raus - das ist den meisten zu kompliziert.


    Das meiste Glück hat man bei Wohnungsgesellschaften oder mit Vitamin B - du mußt einfach jedem in deinem Umfeld erzählen das du eine Wohnung/Job suchst.


    Aber ich würde erstmal schauen, wo du einen Job findest, damit nicht noch lange Fahrzeiten entstehen.

    Setz dir ein Ziel - die Kleine ist 4 - du schaffst das bis zur Schulanmeldung :-) Das ist in einem Jahr, erst Job, dann Wohnung und dann Schule.

    In meinem Bundesland müssen auch Kinder im letzten Kindergartenjahr in ihrem Schulbezirk in den Kindergarten aufgenommen werden, auch wenn es keinen Platz gibt...

  • Laut SGB XII Paragraf 67 hat jeder Mensch ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland. Beratungsstellen hierzu findest du in jeder größeren Stadt, meist an Träger von der Stadt übertragen. In der Regel nennt sich die Hilfe in besonderen Lebenslagen und trifft auf deine Situation zu. Diese Hilfe ist laut Gesetz kostenfrei und einkommensunabhängig!!! Das ist wichtig zu wissen!

    Du kannst mich hierzu gerne auch privat anschreiben.

  • SGB 12,Paragraf 67 - bist du dir sicher?


    Damit wird eigentlich nur der Anspruch auf Unterstützung begründet, aber nicht der Anspruch auf (Zuweisung von angemessenem) Wohnraum. Unterstützung könnte Wohngeld sein - damit hat Lulu aber noch keine Wohnung. Das ist ihr Problem.


    Umgekehrt ist es ja sogar so, dass die Behörden im September neuen Wohnraum abgelehnt haben aus Kostengründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, ich arbeite auf Grundlage dieses Paragrafen. Es gibt unterschiedliche Wege von Hilfen und natürlich vergeben wir die Wohnungen nicht auf direktem Weg, wir arbeiten mit Wohnungsgesellschaften in verschiedenen Formen zusammen. Viele Zwangsgeräumte ,hochverschuldete, wohnungslose, obdachlose etc. haben kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt. Die Chancen verbessern sich oft wenn eine Hilfe mit ins Boot kommt. Aber Hilfen nach diesem Paragrafen beinhaltet nicht nur das Thema Wohnraum… deshalb besondere Lebenslagen.


    Da sowohl ihr Kind als auch sie einen Anspruch auf diese Hilfe hat und der Wohnraum, so ihrer Aussage zu entnehmen, nicht angemessen ist, sollte es erstens kein Problem sein eine Bewilligung vom JC zu bekommen, noch die Hilfe. Ich weiß ja nicht wo sie wohnt, aber da Wohnraum knapp ist, haben wir den ein oder anderen Wohnraum bewilligt bekommen, der über der KDU lag.

  • Ich denke Du solltest mit Deinem Ansprechpartner beim JobCenter einen Termin machen und weitere Vorgehensweisen klären.

    Es gibt hier die Möglichkeit über einen Aktivierungs und Vermittlungsgutschein (AVGSS) ein begleitetes Coaching zu erhalten, in dem solche Themen geklärt und auch Hilfestellung bei Wohnungssuche und oder Arbeitsaufnahme gegegben werden. Oft sind diese Träger (Ich arbeite bei einem) sehr gut bis fantastisch vernetzt und können Dir hier helfen.


    Für die Auswahl des Trägers, nimm einen mit Namen und höre Dich im Bekanntenkreis mal um.


    Viel Glück