Ansprüche Dritter an Ehegemeinschaft - abtretbar an einen der Ehepartner?

  • Hallo,

    aus unserem gemeinsamen Mievertrag, der mittlerweile gekündigt und die Mietsache übergeben ist, entstand ein Anspruch wegen eines Schadens in nicht unerheblicher Höhe.

    Da mein Ex sich darum kümmern wollte, es aber mutmaßlich nicht tat bzw. zu spät, kommt nun Post einer Kanzlei. Es muss also damit gerechnet werden, dass gezahlt werden muss.

    Mündlich und per Mail ist vereinbart, dass Ex sämtliche daraus entstandenen Kosten übernimmt und ich keine Kosten tragen muss.

    Frage: Reicht ein solches Schreiben, wenn beide Noch-Ehepartner unterscheiben, dass ich meine Ruhe hab und auf ihn verweisen kann und er auch tatsächlich die Kosten tragen muss?

    Oder kommt man aus der gesamtschuldnerischen Haftung nicht so einfach raus?

  • Aus einer gesamtschuldnerischen Haftung kommt man nicht heraus. Du musst also hoffen, dass Ex so schnell zahlt, dass kein Zugriff auf Dich genommen wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ok, danke Volleybap . Hast du zufällig einen § oder eine Quelle zur Hand?

    Was ich aber machen kann, ist doch intern eine Vereinbarung, dass ich das Geld von ihm wiederkriege, sollte eine Zahlung fällig werden, oder? Vertragsfreiheit haben wir ja ;)

    Es gibt in Deutschland kein eigenes Vertragsrecht. Das ist alles im BGB enthalten und dort an unterschiedlichen Stellen. Aber das Verträge in der Regel eingehalten werden müssen, ist eigentlich eine Basis unseres Rechtssystems. Wenn du eine gesamtschuldnerischen Haftung vertraglich zugesichert hast, dann wird im Bedarfsfall der Vertragspartner auf dich zugreifen können.

    Losgelöst davon kannst du mit dem Ex alle möglichen weiteren Verträge über Zahlungen im Innenverhältnis schließen. Damit ist der gesamtschuldnerische Vertrag trotzdem rechtsgültig für dich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Auf Papier mit Datum und Unterschrift..?

    Die nötigen Daten stehen alle drauf.

    Und wenn dann aber Ex nicht zahlungsfähig ist, wird der Vermieter dennoch auf dich zurückgreifen. Vor allem, weil der Vermieter im Zweifelsfall leichter an dich rankommt, als an deinen Ex.

    Wie vertrauensvoll ist denn dein Ex? Wird er sich an die Abmachung halten? Sonst bitte ihn doch, dir, oder dem Vermieter vorm Auszug das Geld zu überweisen.

    Was ist eigentlich mit der Kaution? Bekommt er beim Auszug einen Teil zurück? Dann könnte der Vermieter das Geld ja schonmal für die Reparatur einbehalten.

  • Über Vertrauen in meinen Ex bin ich nahezu hinweg, daher ja auch die schriftliche Absicherung und die Fragestellung hier.

    Den Sachverhalt an sich möchte ich hier nicht diskutieren, danke fürs Nachfragen.


    Die Frage nach der Regelung im Innenverhältnis wurde ja nun schon zumindest einmal bestätigt.