Hallo ihr Lieben,
mir stellt sich gerade die Frage, ob ich vor dem Gesetzt als alleinerziehend gelte?!
Die Kinder sind jedes zweite Wochenende beim Vater, er holt sie freitags von aus dem Hort/Kita ab und bringt sie montags wieder hin. In der Woche sieht er sie dann gar nicht, erst am nächsten Montag, wo er sie etwa 15:00 Uhr wieder aus der Betreuung abholt und ich sie dann 18:30 Uhr bei ihm abhole, selbiges am Mittwoch. Dann ab Freitag startet wieder sein Wochenende.
Bis jetzt war es immer der Fall, dass ich bei Krankheit einspringen musste, oder zumindest weniger arbeiten musste, wenn es denn mit seiner Spätschicht gepasst hat, ich dann aber früher von der Arbeit los musste, damit er pünktlich weg kommt.
Die Ferien sind eigentlich gut aufgeteilt, ich weiß gar nicht ob das da mit rein fällt?
In meinen Augen wären das im Normalfall (sofern das zweiwöchentliche montägliche Wegbringen in die Schule/Kita nicht zählt) im normalen Monat mit vier Wochen 6 Tage volle Betreuung (wobei ich den Freitag von seinem Wochenende als voll ansehe oder zählt das so wie die anderen beiden Nachmittage) und etwa 7 Std. für die beiden Nachmittage, so dass er nicht einmal über 7 Tage im Monat kommt, höchstens bei einem fünf Wochen Monat fast 11 Tage hat...
Gibt es da irgendwelche Formeln, die man sich dazu herbei ziehen könnte?
Viele Grüße