Sonderausgaben der Unterhaltskosten! KV zahlt nicht

  • Meine 16 jährige Tochter fährt im Mai zur Abschlussfahrt ihrer Schulzeit. Beim nachlesen im Unterhaltsgesetz habe ich gelesen, dass diese Kosten zu den Sonderausgaben zählen. Ich würde es finanziell schaffen, die Kosten für die Fahrt aufzubringen( habe immer mal was weggelegt), aber da sich mein EX überhaupt nicht um seine Tochter kümmert, habe ich ihm einen freundlich, formellen Brief geschrieben, in dem ich ihn bitte, die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Das ist nun zwei Wochen her und er meldet sich nicht. Ich bin mir nun nicht sicher, was ich machen soll. Eigentlich wollte ich ihn nicht anrufen, denn es läuft immer darauf hinaus, dass er mich ziemlich runter macht am Telefon. Soll ich nun gleich zum Jugendamt gehen, dass die mir helfen? Oder werfen die beim JA mir vor, ich hätte mich selber kümmern müssen. Tja, wie ihr seht, ich weiß nicht so recht, was ich jetzt machen soll.
    Ich würde mich über eure Gedanken freuen.


    Sweety :wink

  • hi,


    es klingt so, wie mein exmann. der hat sich auf solche sachen auch ungern bis gar nicht gemeldet. warum auch? er will sich sicherlich nicht gern beteiligen. da hiflt dann tatsächlich, beim jugendamt mal ganz FREUNDLICH anzufragen, was du in dem fall tun könntest. also, FRAGEN, nicht fordern. ganz wichtig!! :pfeifentweder sie geben dir einen tipp oder vielleicht vermitteln sie sogar.


    sonst - alternativ - bei deinem ex nicht lockerlassen. :laber
    nochmals schreiben, gern mit rückschein und fragen, was denn nun ist. wenn du nicht anrufen willst, dann mach es auch nicht. mit einem schlechten gefühl dabei wird er das spüren und dann bringt es nicht die erhoffte reaktion.


    schreib oder schick die unterlagen von der klassenfahrt. pack ihn bei seinem gewissen. :idee


    mehr als nein sagen kann er nicht!!


    alles gute für dich!!


    sabine :tuschel

  • Danke für deine schnelle Antwort. Du schreibst " pack ihn an seinem Gewissen" Ich glaube, das ist das Problem - zu mindest in dieser Sache hat er keins. Ich frage mich oft, " Er muss doch mal Sehnsucht nach seinem Kind haben?" Meine Tochter ist 16! So ein großes Mädel kann man doch einfach mal zum Abendessen einladen. So für ne Stunde! Und wenn sie "anstrengend" wird, kann man sie wieder nach hause bringen. Aber es vergehen viele Wochen, in denen sie ihren Vater nicht sieht. Wenn er sich ordentlich kümmern würde, hätte ich dieses Finanzforderung gar nicht gestellt. Hab ihm übrigens ne Kopie der Kostenunterlagen mitgeschickt. Also vielen Dank nochmal.


    Sweety

  • Hallo,


    dazu hab ich auch ne Frage. Meine Tochter fährt im Juli 2 Tage in ein Idianer-Camp mit ihrer Klasse. Gehören wirklich Klassenfahrten zum Sonderbedarf? Allerdings belaufen sich die Kosten hier "nur" auf 40 - 50 Euro, deswegen würde ich ihm nicht zur Zahlung der Hälfte auffordern.


    Ich denke/hoffe, er wird demnächst sowieso genug nachzahlen müssen. 8)


    VG


    Schnuggel

  • ja, ich habe im Internet gesucht und bin auch fündig geworden. Klassenfahrten zählen zum Sonderbedarf. Wenn du allerdings einen "Krümelkacker" als EX hast, könnte er sich an der Stelle "unvorhersehbare Kosten" hochziehen. Denn wenn die Sonderausgaben schon lange geplant sind, dürfen sie nicht dazugerechnet werden. Das befürchte ich ja bei meinem EX. Wenn sie sich drücken können, wie auch immer, sind sie doch Weltklasse, unsere EX-Männer.

  • Zitat

    Original von Sweety
    ja, ich habe im Internet gesucht und bin auch fündig geworden. Klassenfahrten zählen zum Sonderbedarf. Wenn du allerdings einen "Krümelkacker" als EX hast, könnte er sich an der Stelle "unvorhersehbare Kosten" hochziehen. Denn wenn die Sonderausgaben schon lange geplant sind, dürfen sie nicht dazugerechnet werden. Das befürchte ich ja bei meinem EX. Wenn sie sich drücken können, wie auch immer, sind sie doch Weltklasse, unsere EX-Männer.


    Was denn nur für ein Widerspruch an sich! Also ich blick dabei überhaupt nicht durch! Was ist denn auch noch mit Brille, Kindersitz? Mal liest man ja, mal nein, mal vielleicht... :wand

  • Sonderausgaben für Brille, Arztkosten (z. Bsp. Zahnarzt) müssen normalerweise von beiden Elternteilen getragen werden, eigentlich anteilig nach Einkommen. Das interessiert meinen Ex aber wenig, ich habe ihm die Brillenrechnung zukommen lassen, mit der Bitte, mir die Hälfte zu geben. Daraufhin kam eine Mail, er hat kein Geld, muss eh schon alles bis auf seinen Selbstbehalt abdrücken für uns.


    Bei Klassenfahrten ist es so, dass es vorhersehbare Kosten sind, da sie meist schon am Anfang des Schuljahres bekannt sind, also könnte man sich etwas dafür zurücklegen. Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die so entschieden haben, meint mein Anwalt.


    Wenn es bei uns mal soweit ist mit Klassenfahrten, werde ich die Rechnung auch an den KV weiterleiten, wobei ich mir sicher bin, dass er sowieso nichts zahlt.

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

  • Hallo,


    wo finde ich denn diese Gesetzestexte?


    Googeln war bis jetzt ohne Erfolg.


    Beim Kleinen steht bald eine Zahnbehandlung an.


    Viele Grüße


    Grizzlikuh


  • http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=370
    http://www.scheidung-online.de/sonderbedarf.htm

    Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
    warte ich lieber darauf,
    bis ich das bekomme, was ich haben will!!!
    :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von Flocke ()

  • Wenn ich mich recht erinnere, kommt es auch auf die Höhe des KU an, ob Sonderbedarf extra gezahlt werden muss.


    Erhält das Kind den Mindestunterhalt, fällt Sonderbedarf extra an.
    Bei KU in Höhe von 300,- und mehr dürfte das nicht mehr der Fall sein und für die Klassenfahrt muss angespart werden.


    Sonderbedarf muss auch übernommen werden, wenn die Ausgabe plötzlich anfällt, z.B. bei der ersten Brille o.ä. Dass das Kind nach einiger Zeit eine neue Brillen brauchen wird, weiß man allerdings und kann entsprechend kalkulieren.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj
    Wenn ich mich recht erinnere, kommt es auch auf die Höhe des KU an, ob Sonderbedarf extra gezahlt werden muss.
    Erhält das Kind den Mindestunterhalt, fällt Sonderbedarf extra an.
    Bei KU in Höhe von 300,- und mehr dürfte das nicht mehr der Fall sein und für die Klassenfahrt muss angespart werden.
    Sonderbedarf muss auch übernommen werden, wenn die Ausgabe plötzlich anfällt, z.B. bei der ersten Brille o.ä. Dass das Kind nach einiger Zeit eine neue Brillen brauchen wird, weiß man allerdings und kann entsprechend kalkulieren.


    Wenn 135% der DT gezahlt werden, dann ist der Sonderbedarf mit drin, da angespart werden kann.
    Konfirmationskosten z.B. sind -meistens- kein Sonderbedarf, weil das vorhersehbar ist.
    Ist aber wieder vom Richterlein abhängig...also u.U. Einzelfallentscheidung.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • ... hallo


    mein Mann hat auf meine Bitte auch nicht reagiert - 2 Kinder mit Klassenfahrt von je 165,00 €. Habe ihn darauf angesprochen, ihn Kopien von der Schulinformation gegeben, 2 x hinterher telefoniert ...


    bin dann zum JA - die Beraterin schrieb ihn an, und siehe da innerhalb einer Woche hatte ich die Kosten für eine Tochter (also Halbe/ Halbe) auf meinem Konto ...


    Was soll's, dass nächste Mal gehe ich gleich über's JA und erspare mir den Ärger mit KV - es ginge ja auch friedlich, aber wenn der Herr nicht will :kopf


    Liebe Grüße :strahlen

  • Zitat

    Original von wir-sind-es
    bin dann zum JA - die Beraterin schrieb ihn an, und siehe da innerhalb einer Woche hatte ich die Kosten für eine Tochter (also Halbe/ Halbe) auf meinem Konto ...


    Mit dem JA sich in Verbindung zu setzen ist sicherlich ne gute Möglichkeit!!! ;)

  • Eigentlich ist es doch armselig, dass immer erst ein Amt oder Anwalt mit §§§ drohen muss, bevor manche Elternteile ihren Kindern etwas ermöglichen.
    Wenn man zusammenleben würde, wäre es doch auch kein Thema... :frag

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Eigentlich schon! Und weil man dem Kind solche Sachen auch einfach ermöglicht bei einem Zusammenleben, dürfte es doch eigentlich kein Problem sein solchen Sonderbedarf zu regeln! :frag

  • wenn ich eure Meinungen so höre, ist es vielleicht doch besser, ich gehe zum JA. Mein EX wird nämlich auch behaupten, dass er nichts dazugeben muss. Und bevor ich hier ne große Welle der Empörung lostrete, erkundige ich mich nochmal richtig.

  • @ all


    hi leute,


    ich habe mir gestern ein Handbuch für alleinerziehende (vom verein für alleinerziehende) runtergeladen.
    da ist alles gut beschrieben, bei mir geht es grad um eine kieferorthopädische behandlúng (klammer) = sonderbedarf (kann auch nachher 1 Jahr lang geltend gemacht werden).
    klassenfahrten sind aber Mehrbedarf und müssen vorher eingefordert werden per einschreiben rückschein mit fristsetzung!


    schreibt mir wenn ihr den link wollt dann such ich es raus!


    lg amy

  • Die Tochter meiner Cousine hat jetzt Kommunion. Der Vater (obwohl inkl. Eltern, neuer Frau, Kind und Schwester eingeladen) weigert sich, auch nur einen Cent mitzutragen. Das ist doch auch eine Sonderausgabe, oder? Kann doch nicht sein, dass der sich zum Essen etc. hinsetzt und nicht einen müden Euro abdrückt. Wahrscheinlich wird er seiner Tochter auch - so wie an Weihnachten, Ostern und Geburtstag - noch nicht mal ein Geschenk mitbringen. :kopf

    Phantasie ist etwas, was sich manche Menschen gar nicht vorstellen können.
    Gabriel Laub