Anzeige wegen Körperverletzung?

  • @ tanimami , da meine Mutter sagen wir mal " vom Fach" ist ,habe ich ihm schon die Folgen einer solchen Benutzung erklärt. Kein Apotheker würde eine Empfehlung für eine 4cm2 große Fläche für eine Warzenbehandlung an einem Kinderfuß empfehlen. Das wäre schon grob fahrlässig.


    @ musicafides, genau dies erwarte ich von der Kinderärztin. Das sie die Verletzung aufnimmt und dokumentiert.
    KV hätte die vom Arzt verschriebene Tinktur zum bepinseln nützen können. Stattdessen klebte er ein Pflaster drauf, von dem er wusste, dass sich davon die Haut über genau diese Fläche vom Fleisch löst. Ja, auf Grund seines Wissens um diese Reaktion der Haut halte ich sein Handeln für vorsätzlich.

  • @ tomtomsen lies doch bitte bevor du schreibst. 2 Wochenenden 2 verschiedene Pflaster.


    Macekeen ich weiß um den erneuten Konflikt der daraus entsteht. Es geht mir lediglich um die Dokumentation, die von 3. festgehalten werden sollte. KV hat Rente beantragt, auf Alkohol oder oder der psychischen Erkrankung ist mir eigentlich wurscht. Was mich interessiert ist die permanente Manipulierung unseresSohnes.
    Die Fahrlässigkeit besteht darin, dass er auf die Ablösung der Haut nach der ersten Anwendung von mir hingewiesen wurde und er sich mit der Apothekenauskunft rechtfertigte und schrieb, das er kein Pflaster mehr Anwenden wird. Dies hielt er jedoch nicht ein. Es ist grundsätzlich so, dass KV bei ärztlich angeordneter Medikation seine eigene Behandlungsmethode vorzieht.
    Schon bei seinem großen Sohn, bei dem ADHS diagnostiziert wurde, hat er die Medikamente verweigert und der Junge ist in 2 Wochen Sommerferien vollkommen eskaliert.
    Danke für deinen letzten Absatz.

  • @ tomtomsen lies doch bitte bevor du schreibst. 2 Wochenenden 2 verschiedene Pflaster.


    Macekeen ich weiß um den erneuten Konflikt der daraus entsteht. Es geht mir lediglich um die Dokumentation, die von 3. festgehalten werden sollte. KV hat Rente beantragt, auf Alkohol oder oder der psychischen Erkrankung ist mir eigentlich wurscht. Was mich interessiert ist die permanente Manipulierung unseresSohnes.
    Die Fahrlässigkeit besteht darin, dass er auf die Ablösung der Haut nach der ersten Anwendung von mir hingewiesen wurde und er sich mit der Apothekenauskunft rechtfertigte und schrieb, das er kein Pflaster mehr Anwenden wird. Dies hielt er jedoch nicht ein. Es ist grundsätzlich so, dass KV bei ärztlich angeordneter Medikation seine eigene Behandlungsmethode vorzieht.
    Schon bei seinem großen Sohn, bei dem ADHS diagnostiziert wurde, hat er die Medikamente verweigert und der Junge ist in 2 Wochen Sommerferien vollkommen eskaliert.
    Danke für deinen letzten Absatz.

  • Also das mit den Süchten hattest du ja schon mal geschrieben, ich habe das aber nur überflogen.
    Weil seine Psychischen Probleme und/oder Süchte, haben mit dem Warzen Pflaster nichts zu tuen. Das ist ein anderes Thema und wenn du ihn anzeigst wird diese Vorgeschichte nicht dazu gezählt.
    Immerhin hat sich der Vater nicht seiner Medikamente bemächtigt um sie zu Konsumieren.Er hat ihm ein Pflaster auf den Fuß geklebt um die Behandlung der Warze sicher zu stellen und um die Tinktur nicht auftragen zu müssen.


    Da kannst du einen höchstens eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellen, dokumentiere das in dem du den Fuß fotografierst. Die Kinderärztin ist eine Neutrale 3te.
    Lass dir ein Medizinisches Attest geben. Wenn die Kinderärztin nicht der Meinung ist das sein verhalten unnötig war, dann wirst du Ohnehin nicht weit kommen und wenn doch dann hast du was in der Hand.


    Das solltest du erstmal hinter geschlossener Tür (weit weg von den Kindern)
    Ihm unter die Nase halten und ihm sagen das der Kurze nun weit mehr leidet, weil er sich nicht an eure Absprachen gehalten hat.


    Ich frage mich auch, wie würden sich deine Kinder fühlen wenn du ihrem Vater die Polizei auf den Hals hetzt. Ist das wirklich eine Situation die du ihnen zu muten möchtest? Kommst du damit an das von dir gewünschte Ziel? Oder dient das nur deinem Mutter Instinkt, dein Kind beschützen zu wollen?Weil dein Kurzer müsste eventuell gegen seinen Vater aussagen. Auf jeden Fall wird er mit bekommen das du seinen Vater anzeigst weil du ihm unterstellst der er eurem Sohn "Absichtlich WEH getan hat"


    Wie gesagt da würde ich versuchen die Wut (Die berechtigt ist) Aus dem Kopf zu kriegen und mich zu fragen ob es mir das wert ist.

    Wollte ich es tuen..Wäre es gut ich täte es rasch..so das ich etwas anderes tuen kann.

    Ich bin nur für das verantwortlich,was ich sage.Nicht für das,was du verstehst

    Liebe grüße Macekeen

  • So, nun habe ich meine Wut auf KV dahin transportiert, wo sie hingehört und KV sachlich und mit einem Bild vom Hacken über den Zustand informiert. Ich bat ihn keine weiteren Maßnahmen an der Stelle vorzunehmen. Prompt bekam ich darauf 2 Bilder von ihm mir Händen und Füßen vom Kind zugeschickt. Aufgenommen irgendwann... mit dem Zusatz , das ich mich lieber darum kümmern soll, wie ich unser Kind rumlaufen lasse. Auf den Fotos sind Juniors Hände und Füße nach einem arbeitsreichen Spieltag. Ich für mich würde sagen, schön Kind hat offensichtlich Spaß gehabt und gehört in die Wanne. Und die Nägel wären auch mal dran geschnitten zu werden. Das sieht KV seit Jahren offensichtlich anders, da er dies schon mehrfach beim Kind und an anderer Stelle kritisiert hat. Da meine Mutter wie gesagt vom Fach bzw. aus der Branche ist mach ich mir da wenig Sorgen, denn sie hielt die Fotos jetzt auch für unbedenklich. Irgendwann fing ich an, darauf zu achten, das die Nägel jedesmal geschnitten sind wenn Kind zum KV geht.
    Heute habe ich an die gemeinsame Sorge erinnert, die ein kostenloses Nägelschneiden vom KV beinhaltet.
    Nein! Hab ich natürlich nicht getan! Hätte ich aber gern!
    1,5 Stunden später hatte ich ne Mail vom Jugendamt auf dem Tisch. KV mache sich Sorgen um den Gesundheitszustand vom Kind. Er bot an einen Termin mit allen beteiligten Personen und ihm beim Kinderarzt um fragen oder was auch immer zu klären. Mittags um 11 Uhr ....ne... ich kann und will nicht alle 14 Tage einen Freistellungsantrag stellen, weil irgendwem etwas quersitzt. Klar mach ich einen Termin, aber außerhalb meiner Schulzeiten!

  • Naja, eigentlich ist es ganz einfach. KV arbeitet seit Jahren daran Kind dahingehend zu beeinflussenum Kind zu sich zu holen. Das er durch Fingernägel schneiden etc. mich in ein schlechtes Licht rücken will, dient nur seinem Zweck. Das er aufgrund seiner Erkrankung und mangelnder Übernahme von Verantwortung dazu nicht in der Lage ist, sieht er leider nicht. Ich hatte mir zeitweise ein dickes Fell angeschafft, sonst überlebst du soetwas nicht und gehst daran zu Grunde. Nun wurden viele Leute in den letzten 1,5 Jahren hinzugezogen, die jeder für sich seine Strategie umsetzen wollten und vom KV gespalten wurden, womit die ganze Hilfe gegen die Wand gefahren wurde. Nun ist mit mal alles abgeblasen und die Hilfe komplett eingestellt worden. Ich denke KV wird jetzt regelmäßig den JA auskotztreed in Anspruch nehmen und dort alle beschäftigen. Mal sehen, wie lange die da mitspielen....

  • Hallo Nimak,


    du hast Kindesvater mitgeteilt, was mitzuteilen war und alles andere kann man als Nebenschauplatz , Retourkutsche, "bellende Hund" ... whatever abbuchen.
    Dem Jugendamt würde ich Kenntnis geben vom Zustand des Kindes, von deiner Aufforderung an den Vater und den Gesprächstermin und mitteilen, dass ich keinerlei Gesprächsbedarf sehe.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die übrigens nochmals raten möchte, nicht dauernd seine Erkrankungen in's Feld zu führen. Die Taten stehen für sich, ganz unabhägngig vom gesundheitlichen Hintergrund. Das sind Nebenschauplätze.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ist es nicht so, das mir dann seitens des Jugendamtes mangelnde Kooperationsbereitschaft vorgeworfen werden kann?


    Ja, nüchtern betrachtet gebe ich dir recht, ich lasse mich immer mal wieder in die Rolle zur Rechtfertigung drängen. Werde mal ein Auge drauf haben. Danke!

  • Du könntest ja auch noch dranhängen, dass du selbst eben keinen Gesprächsbedarf siehst, aber natürlich trotzdem bereit wärst, wenn das JA welchen sieht.
    Und KV kann sich ja dank GSR beim Kinderarzt informieren und mit dem sprechen.


    (Jetzt weiß ich wieso ich dem Kind immer am Vorabend vom Umgang noch die Nägel schneide...)

  • Ich werde den Artest vom Kinderarzt im Anhang zu kV und JA senden. Damit sollte dass dann auch gut sein. Die Warze kann ich eh erst von vorne behandeln, wenn die Hornhaut nachgewachsen ist. Soll er sich mit dem Kinderarzt auseinandersetzen. Und ggf. mit dem Jugendamt.

  • Tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, was Du denn mit dieser Aktion erreichen möchtest. Was soll das JA denn Deiner Meinung nach tun?

  • Hallo Nimak,


    zuvorderst sollte man sowieso Kindesvater fragen, was er mit dieser "Aktion" erreichen möchte oder was er meint, dass das JA tun sollte.
    Du klärst lediglich eine Situation, die von anderen geschaffen wurde. Damit entlastest das Jugendamt. Du teilst ihnen die Fakten mit und klärst auf, wie die Situation entstanden ist.


    Darüber hinaus informierst du, dass du keinen Anlass siehst, das Thema weitergehend zu diskutieren. Es verbleibt unter euch Eltern - egal, welchen Helferstab Kindesvater nun gerne aktivieren würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Zur Kenntnis nehmen und sich mit dem Vater auseinandersetzen, rumschlagen, mir vom Hals halten....such dir etwas aus.


    Dann tu dem JA das auch so kund anstatt alles nur im Ansatz evtl. nicht ganz deiner Auffassung entsprechendes "Verhalten" des KV irgendwie gegen ihn verwenden zu wollen.
    Wenn KV aus deinem Leben verschwinden soll, dann stell einen entsprechenden Antrag bei Gericht mit eben selbiger Begründung.
    Viel Spaß dabei.


    Leidtragend:
    Das Kind.


    Schade.


    Edit fragt:
    Warum war das Pflaster denn so lange auf der Warze überhaupt drauf?
    Wenn Kind nach Umgang wieder bei dir ist, warum nicht das Pflaster entfernen und mit Pinseln weitermachen.


    Meine Meinung:
    Pflaster gesehen, nicht entfernt = Zustimmung zur Behandlung.


    Angenehmen Abend noch :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Inkamann ()

  • @ Inkaman lies mal genau. Es waren 2 Pflaster an 2 Wochenden jeweils in der Umganszeit des KV. Nie im Leben hätte ich so ein Pflaster auf Kinderhaus geklebt und auch nicht geduldet. Ich habe KV nach dem ersten woe dauf hingewiesen, dass sich die Haut löst. Er versprach es zu unterlassen und tat es am nächsten Wochenende wieder. Da kann man schon mal säuerlich werden.
    Wie kommst du auf das schmale Brett, dass ich KV loswerden will? Ich finde gemeinsames elternsein sehr bereichern fürs Kind solange es nicht geschädigt wird. Oder findest du es normal, das KV dem Kind sagt mit 11 packst du deine Sachen und dann hole ich dich ab? Der hat ja nicht umsonst Rente beantragt. Entschuldige, aber langsam ist mein Volumen an Nachsicht auch langsam erschöpft.
    (Sorry Frau Rausteiger, aber das musste jetzt nochmal raus. Ich gelobe Besserung) :lach


    @ Lena ,was soll an dem Attest heikel sein. Es handelt sich um ein 2zeiler, in dem die offensichtlichen Fakten stehen. Am Hacken ist die Haut rund um die Warze abgetragen, infolge eines warzenflasters. KV hat die Vergabe des Pflasters bestätigt und Kind ebenso. Also was soll daran verwerflich sein?