@ tanimami , da meine Mutter sagen wir mal " vom Fach" ist ,habe ich ihm schon die Folgen einer solchen Benutzung erklärt. Kein Apotheker würde eine Empfehlung für eine 4cm2 große Fläche für eine Warzenbehandlung an einem Kinderfuß empfehlen. Das wäre schon grob fahrlässig.
@ musicafides, genau dies erwarte ich von der Kinderärztin. Das sie die Verletzung aufnimmt und dokumentiert.
KV hätte die vom Arzt verschriebene Tinktur zum bepinseln nützen können. Stattdessen klebte er ein Pflaster drauf, von dem er wusste, dass sich davon die Haut über genau diese Fläche vom Fleisch löst. Ja, auf Grund seines Wissens um diese Reaktion der Haut halte ich sein Handeln für vorsätzlich.