Deine Formulierung "Mangelfall ausspielen" bedeutet im Klartext, dass du zahlen kannst, aber nicht willst und das als Vorwand nutzen möchtest. Das ist eine gewissenssache.
Als Mangelfall zahlst du nicht den vollen Unterhalt, demnach ist es wohl nicht so, dass die Klassenfahrt im niedrigen dreistelligen Bereich mit deinem Unterhalt abgedeckt ist. Die Mutter muss dauerhaft für das, was von dir fehlt, einen Ausgleich finden.
Fragen verstößt also gegen geltendes recht? Ist mir neu...