gesteigerte Erwerbsobliegenheit

  • Jungs , ihr müsst nicht bei jedem BET hier an eure eigene Ex denken!


    Ich glaube euch ja auch ,dass ihr euch um eure Kinder bemüht und soviel Umgang wie möglich wahrnehmt und gehe nicht, nur weil mein Ex das nicht macht, davon aus , dass ihr eure Kinder im Regen stehen lasst.


    Ich habe doch geschrieben, dass das schon seit mehr als einem Jahr geht ( also das er mehr verdient ) und ich schrieb dass wir neuerdings UHV bekommen. Also ist es auch eure Kohle , die da an meine Kinder gezahlt wird , weil Ex uU ich angibt mehr zu verdienen.


    gtom. Halte bitte nicht jede Frau für dumm! Ich habe seit 15 Jahren mit Unterhalt zu tun und weiß dass das nicht jeden Monat neu berechnet werden kann und habe danach auch nicht gefragt. Erst lesen, dann den Klugscheißer raushängen lassen.


  • Ich bekomme betreuungsunterhalt. Genauso wie eine andere Frau mit der er sich während der Ehe vermehrt hat. Daher mangelfall und ich muss mitteilen was ich an Einkommen habe und sobald sich das ändert...


    Wenn er Mangelfall ist, wo ist da überhaupt Raum für BU? Ohne BU musst du ihm auch nichts offenlegen. Für KU Zahlungen ist dein Einkommen (ihm gegenüber) irrelevant. Im Falle BU, willst du etwas von ihm für dich und nicht für das gemeinsame Kind. Denn der fliesst erst, wenn die Kinder den MindestKU haben. Das ist wie mit ALG II. Da ist jedem klar, dass er/sie alles angeben muss, bevor Dritte einem das Leben finanzieren.


    Davon ab, haben auch Männer das Recht, sich einfach so fortzupflanzen. Genau wie bei Frauen auch, müssen sie dafür nicht erst ihre Leistungsfähigkeit sicherstellen. Ich glaube kaum, dass du ein Gesetz möchtest, welches es nur Reichen erlaubt, Kinder zu bekommen.

  • Hoffnungsvoll,


    es läuft hier wie sonst auch üblicherweise ab. Es wurde eine allgemeine Frage in den Raum geworfen. Eine Hand voll Beiträge später werden Forderungen / Wünsche /Kritik geäußert, die einzig und alleine die eigene Situation mit dem eigenen Ex reflektieren. Weil der/die so Scheixxe ist, wäre es doch eigentlich erforderlich, dass ALLE UET stehenden Fusses alles angeben müssen. Und weil der eigne Ex so ein Arxxx ist, brauchen alle BET noch mehr Rechte.... Kommt dann jemand so wie ich jetzt und dreht den Spiess überspitz um, wird draufgehauen.


    Andersrum kommt das auch vor, keine Frage. ;)

  • Ich gebs jetzt auf. Du verstehst, was du verstehen willst und das ist nicht das, was ich schreibe.


    Von mir aus kann er tun und lassen was er will, aber die Konsequenzen muss er auch tragen. So einfach ist das.


    Wenn du mich und die Geschichte dahinter kennen würdest, würdest du nicht so schreiben. Aber ich mag das hier und jetzt auch nicht aufdröseln. Belassen wir es daher dabei.

  • Ich gebs jetzt auf. Du verstehst, was du verstehen willst und das ist nicht das, was ich schreibe.


    Von mir aus kann er tun und lassen was er will, aber die Konsequenzen muss er auch tragen. So einfach ist das.


    Wenn du mich und die Geschichte dahinter kennen würdest, würdest du nicht so schreiben. Aber ich mag das hier und jetzt auch nicht aufdröseln. Belassen wir es daher dabei.


    Ich bin mir sicher, dass bei dir eine Geschichte dahinter steht. Dieser Faden ist aber von BoR und geht eben nicht um deinen Ex. In deinem Faden schreibe ich dann auch anders, wenn ich dort schreibe. ;)

  • Eine Hand voll Beiträge später werden Forderungen / Wünsche /Kritik geäußert, die einzig und alleine die eigene Situation mit dem eigenen Ex reflektieren.


    Wohl dem (und das meine ich jetzt wirklich ernst), der sich da nicht mehr im Kampfmodus befindet und sich auf diejenigen konzentrieren kann, die am wichtigsten sind: die von der Trennung betroffenen Kinder. Dann ist es nämlich auch leichter, von der eigenen Situation bzw. Konstellation zu abstrahieren. Vielleicht wäre es auch manchmal sinnvoll, die eigene Situation mit dem Ex auch woanders zu reflektieren als hier und seinen Frieden damit zu schließen, dass manches eben sehr ungerecht und unfair ist. Man sollte sicher nicht aufgeben, für das zu kämpfen, was man selbst ändern kann - aber die Kämpfe gegen Windmühlen doch besser sein zu lassen. (s. auch Gelassenheitsgebet).


    Wo waren wir jetzt nochmal stehengeblieben? Ist die Frage von bay-of-russel eigentlich jetzt beantwortet? Hilft das hier weiter?


    Mich persönlich macht das etwas ratlos, muss ich doch davon ausgehen, dass der UET (bei mir die KM) ärztliche Atteste beischaffen wird, welche darlegen, dass sie nicht arbeitsfähig ist.

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  • Und wenn kein MUH gezahlt wird? Wie realistisch ist es zu denken, dass ein Richter den UET dazu "verurteilen" würde sich besser bezahlte Arbeit zu suchen?


    ... oder sich überhaupt erst einmal Arbeit zu suchen? Wie ist es, wenn der UET über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und daher im Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist, außer vielleicht für völlig unterbezahlte Hilfsjobs?


  • ... oder sich überhaupt erst einmal Arbeit zu suchen? Wie ist es, wenn der UET über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt und daher im Arbeitsmarkt nicht vermittelbar ist, außer vielleicht für völlig unterbezahlte Hilfsjobs?


    Mit ex beutekind hatten wir exakt diesen Fall. Der Richter hat der km ins Gesicht gesagt, dass sie nötigenfalls mehrere Jobs annehmen muss und er auch bereit wäre ihren selbstbehalt runter zu setzen wegen gemeinsamer Haushaltsführung mit ihrem neuen Partner. Ebenso ein fiktives Einkommen als gegeben vorauszusetzen.


    Sie hatte dann die Möglichkeit zu sagen, was sie freiwillig von ihrem hartz4 als Unterhalt zahlen will, sonst hätte er was festgelegt. Nachdem sie heulend aus dem Gerichtssaal gerannt ist und nach 15 Minuten wieder kam, hat sie vorgeschlagen 100 Euro zu zahlen. Dem hat mein ex zugestimmt.


    Der Richter hat ihr unmissverständlich klar gemacht, dass für sie die gleichen Pflichten gelten wie unterhaltspflichtige Väter. Der Versuch sie sei nur bedingt arbeitsfähig, hat er auch abgeschmettert. Das wäre ein rattenschwanz gewesen mit medizinischem Dienst etc. Ein Attest vom Hausarzt reicht da nicht. Dann hätte auch in Frage gestellt werden müssen, ob sie in der Lage ist ihr Kind zu betreuen etc. Da hat sie schnell zurück gerudert.


    Es kann auch anders laufen. Hängt wohl von den Richtern ab.


  • Mich persönlich macht das etwas ratlos, muss ich doch davon ausgehen, dass der UET (bei mir die KM) ärztliche Atteste beischaffen wird, welche darlegen, dass sie nicht arbeitsfähig ist.


    Vor dem FamGericht werden derartige "Atteste" nicht anerkannt. Ist der Unterhaltspflichtige im Arbeitsverhältnis und derzeit erkrankt, wird ganz normal nach dem Einkommen geschaut. Bei längerfristiger Erkrankung - also über einem halben Ahr - das Krankengeld. Ist der Umgangselternteil arbeitslos, wird das ALG als Berechnungsgrundlage genommen. Reklamiert der Unterhaltspflichtige dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, hat er den entsprechenden Bescheid der Bundesrentenversicherung vorzulegen oder mindestens den Antrag auf Verrentung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • um zurück zum Thema zu kommen...


    Solange der Mindestunterhalt gezahlt wird gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit,


    genaugenommen gibt es überhaupt keine Erwerbsobliegenheit !!!


    D.h. der Unterhaltspflichtige der seinen Verpflichtungen nachkommt muss nicht arbeiten gehen und muss auch keinen Job anehmen wenn er es nicht will oder kann !!!


    Dafür muss der Unterhaltspflichtige aber auch allen Verpflichtungen nachkommen...


    D.h. macht der BET erfolgreich Mehrbedarf geltend dann muss der Unterhaltspflichtige auch dieser Verpflichtung nachkommen, die generelle Beschränkung auf den Mindestunterhalt kann also durch Mehrbedarf ausgehebelt werden...


    lg Thomas