Hab ich vor Gericht eine Chance?

  • Fazit nach knapp einer Woche. Psychotherapeutin kann mir nicht wirklich etwas in die Hand geben, da ihre Einschätzung(KV Narzisst) nur aus meinen Aufzeichnungen der Vergangenheit herrühren. Und zweitens geht Kind gerne zu KV. Das ihm dieser schadet durch die Manipulationen,kann Kind laut Psychotherapeutin noch nicht selber sehen. Nun habe ich das letzte Wochenende den Umgang auf Grund der Vorkommnisse ausgesetzt. Prompt ist KV gestern beim Anwalt gewesen und klagt das alleinige Sorgerecht nun ein...Ich weiß, dass das nicht so einfach geht, aber was ist, wenn er über das ABR geht. Sollte ich eine Gegenklage anleiern, wenn ja auf was? Bisher habe ich nur an die Umgangsaussetzung gedacht, um Kind zu schützen. Wenn ich SR und ABR habe nützt es unserem Sohn rein gar nichts und ist den Manipulationen weiterhin ausgeliefert. Was meint ihr?

  • Nun habe ich das letzte Wochenende den Umgang auf Grund der Vorkommnisse ausgesetzt. Prompt ist KV gestern beim Anwalt gewesen und klagt das alleinige Sorgerecht nun ein...

    Ich weiß zwar nicht wie er auf das alleinige Sorgerecht kommt, aber nach allem was hier diskutiert wurde, habe ich Verständnis dafür das er sich wehrt.

  • das mit der Psychotherapeutin war ja zu erwarten :-(


    ich bin mir nicht sicher, ob es bereits einen Beschluss bzgl. der Umgangsregelung gab-
    sollte es diesen geben, sei Dir dringend anzuraten, Dich daran zu halten-


    Wenn es keinen gibt, bzw. leiert der KV ja diesen wohl jetzt an- dann überleg Dir ganz genau, ob Du wirklich mit "Kanonen" schiessen möchtest.


    Das "besondere" ist bei Euch, dass das Kind den Umgang möchte- und so, oder so-
    ich bin mir ziemlich sicher, dass der KV einen grosszügigen Umgang gewährt bekommen wird-
    Im Prinzip klagt er jetzt auf das ASR, im Ergebnis werdet ihr (ich rate mal so ins Blaue) einen Vergleich schliessen, bei dem Du grosszügig Umgang
    gewähren wirst (einfach deshalb, weil Deine Angst steigen wird, dass er "gewinnen" könnte- und auch deshalb, weil Deine Anwältin vermutlich dann auch
    genau darauf drängen wird)-
    Sollte der Richter (was ich bei Euch noch nicht mal glaube) ein Gutachten anordnen, dann ist die Frage, ob hier wirklich etwas anderes herauskommen sollte-


    Ich kann Dir nur raten, die Therapeutin weiterhin aufzusuchen, damit Du Dich hier austauschen kannst :daumen
    evtl. noch eine Erziehungsberatung, damit Du Unterstützung erhälst, wie Kind und Du besser mit der Situation umgehen lernt....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nun habe ich das letzte Wochenende den Umgang auf Grund der Vorkommnisse ausgesetzt.

    Welche Vorkommnisse meinst Du genau ?
    Wie begründest Du die Aussetzung des Umgangs ?



    Kannst Du belegen das er "der Agierende" ist ?

    2 Mal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Wenn du ein bisschen ausführlicher durchliest, wirst du lesen, dass unser Kind Wutausbrüche nach dem Umgangswochende bis Freitag früh hatte, mich geschlagen, gebissen und getreten hat, kot an die Wand geschmiert und die Katze gewürgt hat. Es liegt auf der Hand und KV gibt es auch mittlerweile unumwunden zu, das er Kind bei sich haben möchte.


    Nicht nur ich kann es belegen, auch Familientherapeuten. Und Kind berichtet auch ständig, dass Papa will, das Kind bei ihm wohnt.

  • Nicht nur ich kann es belegen, auch Familientherapeuten.


    ich muss leider nochmal fragen....
    geben sie dir das schriftlich? also gerichtsverwertbar?


    Und ganz ehrlich-
    die meisten ET werden vermutlich "zugeben", dass sie die Kinder gerne bei sich hätten....
    das möchtest Du doch auch

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Nimak,


    ich schließe mich Luchsie an, das war zu erwarten.


    Psychotherapeutin kann mir nicht wirklich etwas in die Hand geben, da ihre Einschätzung(KV Narzisst) nur aus meinen Aufzeichnungen der Vergangenheit herrühren. Und zweitens geht Kind gerne zu KV.


    Die Therapeutin verhält sich seriös. Noch seriöser wäre es gewesen, dir gegenüber nicht über vermeintliche Diagnosen und über Umgangsaussetzung zu sprechen - zumindest mal nicht in dem Maße, in dem es offenbar stattgefunden hat.


    Ich mag mich zitieren:

    ich hoffe sehr, du lässt Dich im Vorfeld von einem guten Fachanwalt beraten.
    Was hält denn das betroffene Kind von diesem Rat?


    Kann man denn nun davon ausgehen, dass dein Anwalt zugesehen hat, wie Du den Umgang ausgesetzt hast und er hat Dir nicht geraten, zuvor oder wenigstens parallel dazu einen Antrag auf Abänderung des Umgangs zu stellen? Mein erster Rat: Wechseln!
    Kann man davon ausgehen, dass dein Anwalt wusste, dass das Kind unter einer Aussetzung des Umgangs leiden und das Kind den Vater vermissen würde und er hat dir nicht abgeraten davon, einfach mal den Umgang auszusetzen weil unter diesen Bedingungen ein Gericht Deinem Antrag nicht zustimmen würde? Mein zweiter Rat: Wechseln!
    Kann man davon ausgehen, dass der Anwalt von der Fern-Einschätzung (war ja nicht mal eine Ferndiagnose) der Psychotherapeutin gehört hat und Dich nicht darüber aufgeklärt hat, dass ein Gericht ein dir "in die Hand" gegebene Einschätzung nicht berücksichtigen, bzw. Dich darüber aufklären würde, dass auch Narzissten annehmbare Väter sein können? Dass es nicht wenige betreuende narzisstische Elternteile gibt? Mein dritter Rat: Wechseln!


    Nun habe ich das letzte Wochenende den Umgang auf Grund der Vorkommnisse ausgesetzt. Prompt ist KV gestern beim Anwalt gewesen und klagt das alleinige Sorgerecht nun ein...


    Nun, Deine Frage war und ist, was Du jetzt tun sollst. Ob du eine "Gegenklage anleiern" sollst. Nun ja, irgendwie wirst Du auf den Antrag des Vaters schon reagieren müssen, wenn auch nicht unbedingt mit Hilfe gerade dieses Anwalts, den du da hast. Ein guter Anwalt hätte dir geraten (auch aufgrund Eurer gerichtsbekannten Vorgeschichte!) so eine Schritt nicht ohne parallelen eigenen Antrag zu gehen.


    Was nun geschieht, ist keine Frage ob Kindesvater "über das ABR geht". Das ist nicht Monopoly, wo man zurück auf Los geht oder über die Badstraße. Das ist eine Frage Deiner Prioritäten. Du bist immer so fixiert auf Diagnosen, erzählst von bipolar, von Alkohol und stürzt Dich vehement auf die Diagnose Narzisst! Yeah! Das ist es! Umgang aussetzen! Dann kann er dem Kind nicht mehr Motorräder schenken und schlecht über dich reden! Ja!!


    Nimak, das hier ist der richtige Weg:

    Thursdaynext, sind die Symptome vom Kind nicht Grund genug, ihn aus diesem Dilemma zu nehmen?


    Die Fragen müssen lauten,
    - wie Du diese Symptome vor Gericht mit Blick auf's Kind statt auf den Vater glaubhaft vermitteln kannst.
    - ob Du außer "Umgang aussetzen!" noch andere Ideen hast, was exakt du denn nun beantragen könntest
    - wie Dir die Psychologin des Kindes helfen kann, das Kind aufzufangen und zu stärken (habt Ihr darüber auch gesprochen oder nur über den Vater des Kindes?)
    - welche Alternativen es hierzu gibt:

    Dann schaffe ich es nicht mehr ihn festzuhalten, wenn er vollkommen "ausrastet" weil er diesen Zustand nicht mehr aushält. Ich habe ihm in die Augen geschaut, als ich ihn in seiner Wut festgehalten habe. Und es macht mir große Angst was ich dort sehe! Er ist erst 7 !


    Nimak, hast Du selbst Hilfe dabei, Dich von den Diagnosen des Vaters zu lösen? Wenn Du das nicht zeitnah beginnst zu bearbeiten, wird Kindesvater immer häufiger die Gelegenheit haben, zu fordern, das Kind müsse bei ihm leben weil du eine schlechte Mutter seist.


    Konkrete Frage: Hatte die Psychotherapeutin Deines Sohnes Vorschläge, wie ihr alle lernen könnt, mit den Problemen des Kindes umzugehen?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,




    die dem Kinde übrigens zeitnah einen Boxsack schenken und sich selbst Oropax kaufen würde damit das Kind ungestört wüten und schimpfen darf. Über alle: Lehrer, Mama, Papa und die Scheiß-Welt.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Luchsie, der Umgang ist ja schon sehr großzügig. Ich habe nun das 2. mal in den ganzen Jahren des Hin und Her den Umgang ausgesetzt. Das erste mal mit Absprache des Jugendamtes, da Alkohol im Umgang, danach Psychiatrie und vier Wochen später geschlossene Psychiatrie. Das war April /Mai 2016. Ich lass mir für jede Kranheit etc. die den Umgang irgendwie beeinflusst eine Bescheinigung geben, damit man mir genau so eine Manipulation nicht vorwerfen kann. In dem Punkt kann er mir absolut nicht an den Karren fahren. Auch habe ich mich auf bestimmte " Ausgleichstage" eingelassen, wenns um Krankheit ging.
    Ja, das mit der Psychotherapeutin ist Mist. Rechtlich kann sie mir leider nichts mitgeben. Wir haben ja noch nichteinmal die Diagnostik abgeschlossen.
    Die Familientherapeutin treffe ich morgen, die ist auch beim nächsten Anwaltsgespräch dabei.
    Ich bin derzeit in der Erzieherausbildung und überlege, ob ich meine ganzen Beurteilungen aus den Praktika mit ins Spiel bringe. Durch sie geht durchgehend hervor, dass meine ruhige, .... Art zu einem Schnellen Vertrauensverhältnis in der jeweiligen Einrichtung geführt hat. Das ging von Krippe bis Förderschule.
    Manchmal denke ich meine Ausbildung ist ungünstig, den was ich erlebe und was ich im Nachhinein zeitverzögert im Unterricht lerne haut mir Chef manchmal ganz schön aus der Bahn und dann lande ich hier und kotze mich aus.
    Gerade wenn Themen wie Resillienz, Bindung, Konflikte dran sind... Dinge die ich seit Jahren erlebe und nun thematisiert werden.

  • der Umgang ist ja schon sehr großzügig.


    Du hast ihn jetzt "einseitig" ausgesetzt- das alleine ist aktuell relevant, und der Vater scheint hier nicht bereit zu sein, das hinzunehmen-

    Ich bin derzeit in der Erzieherausbildung und überlege, ob ich meine ganzen Beurteilungen aus den Praktika mit ins Spiel bringe. Durch sie geht durchgehend hervor, dass meine ruhige, .... Art zu einem Schnellen Vertrauensverhältnis in der jeweiligen Einrichtung geführt hat.


    persönlich kann ich Dir nur raten, das nicht zu tun :brille
    Mein Ex hat auch (in diversen) Verfahren versucht, sein Fachwissen als Erzieher und Erlebnispädagoge im zuständigen Jugendamt "gegen mich" zu verwenden-
    ihm ist der Zahn schnell gezogen worden, da dies in keinem Zusammenhang zur eigenen Elternschaft stehen würde (sowohl vom Richter, als auch vom Gutachter!)-


    Bei Euch bin ich mir (von aussen betrachtet) aktuell nicht ganz klar, worum es "wirklich" geht (vielleicht weisst Du das nicht mal selber :troest )


    Anscheinend möchte der Vater, dass das Kind bei ihm lebt-
    dafür fährt er diverse "legale" Mittel auf, die man ihm nicht verbieten kann-
    Das Kind ist sehr glücklich beim Vater, und gerne mit ihm zusammen, bricht dann aber, wenn er wieder bei Dir ist "unter der Last" (der Verantwortung seinen beiden Eltern gegenüber?) bei Dir zusammen....
    Du glaubst, dass Umgangsaussetzung dies verhindern kann (was ich persönlich nicht glaube)-


    das ist echt schwierig-


    Dennoch glaube ich, dass weiterhin Umgang wichtig ist (und vermutlich auch so oder so gewährt wird)-


    Ihr braucht Hilfe, damit umzugehen- sowohl Du, als auch Kind

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich habe es mir fast gedacht und eigentlich ahnte ich es auch schon, das mir meine Berufswahl irgendwann mehr oder weniger zum Verhängnis werden könnte. Andersherum wird mir mit den Beurteilungen ein hohes verantwortungsvolles Verhalten bescheinigt. Deshalb meine Gedanken diese miteinzubeziehen. Vielleicht ist es auch einfach nur Verzweiflung bzw. Ohnmacht, die mich so denken lassen.
    Ich arbeite sehr gut mit der Famliientherapeutin zusammen, die ich morgen treffen werde. Dort besprechen wir viele Dinge für den Umgang in Krisensituationen um Kind genau diese Verantwortung zu nehmen. Ich bin schon gefühlt rund um die Uhr in irgendwelchen Gesprächen und wüsste gar nicht, wann ich für mich etwas wahrnehmen könnte.
    Hinzu kommt, dass ich in die Prüfungsvorbereitung gehe und den Kopf eh voll habe.

  • Jedenfalls gibt mir die FT schriftlich, dass KV die Manipulationen nach wie vor am Kind ausübt und zeitweise aggressiv gegenüber den Therapeuten und auch mir ist, sodass sein Therapeut vor Weihnachten einen Umgang abblasen wollte, weil er mich durch KV in Gefahr sah.
    Frau Rausteiger, das mit dem auffangen praktiziere ich schon Jahre. Nur wenn Kind eine Woche braucht mit diesem extremen Verhalten , reicht mir die zweite Woche nicht, um Kind zu stärken., da diese Woche ja schon wieder die sich aufs kommende Wochenende bei Papa beherrscht. Das sieht auch die Psychotherapeutin so. Aussage der beiden Familientherapeuten ist, das eine Kommunikation auf Elternebene nicht möglich ist. Sie diesbezüglich gescheitert sind.

  • Ich sehe dennoch kein Grund dafür, dass das Kind! keinen Umgang mit seinem Vater haben darf.


    Ganz böse gesagt, woher nimmst du dir das Recht raus, einfach den Umgang zu verneinen.? Du hast nichts schriftliches in der Hand, dass du belegen kannst, das der Umgang das Kindeswohl schädigt.


    Stell einen Antrag auf Änderung des Umgangs. Aber einfach absagen, stellt dich in eine schlechte Ecke.

  • Hallo Nimak,


    so hart es klingen mag:

    Jedenfalls gibt mir die FT schriftlich, dass KV die Manipulationen nach wie vor am Kind ausübt und zeitweise aggressiv gegenüber den Therapeuten und auch mir ist, sodass sein Therapeut vor Weihnachten einen Umgang abblasen wollte, weil er mich durch KV in Gefahr sah.


    Manipulationen durch Eltern sind leider nicht selten, trotzdem lieben die Kinder ihre Eltern - man muss lernen, damit umzugehen statt gegen den anderen zu kämpfen. Aggessionen gegen Therapeuten schaden dem Kind nicht. Wenn ein Therapeut Gefahr für Dich sieht, dann ist das ebenfalls kein Grund, den Umgang auszusetzen. Was er dir "schriftlich" geben will, hat kein Gewicht und ein Therapeut hat den Umgang nicht abzublasen, zumindest nicht dann, wenn der Umgang wie bei Euch gerichtlich beschlossen wurde. Allenfalls ein Umgangspfleger könnte bestellt werden oder man wählt öffentliche Plätze für die Übergabe. Solange Kindesvater dich nicht vor dem Kind zusammenschlägt wird nicht eingegriffen werden und selbst dann wird man zuerst darüber nachdenken, wie man dich aus der Situation nimmt, nicht das Kind.


    Frau Rausteiger, das mit dem auffangen praktiziere ich schon Jahre. Nur wenn Kind eine Woche braucht mit diesem extremen Verhalten , reicht mir die zweite Woche nicht, um Kind zu stärken.


    Eventuell musst Du die Methode ändern. Das Kind tobt, wütet und würgt die Katze wenn es nach Hause kommt? Hat es denn die Gelegenheit, diese Aggressionen abzubauen? Hat es einen Boxsack, treibt es Sport? Es ist nur meine Meinung, aber Festhalten ist eine der ungeeignetsten Methoden, die ich hier kenne. Hab Ihr Rituale für den Übergabetag der Heimkehr so dass Kind bewusst umschalten und in den Mama-Modus gehen kann? Will die Kindertherapeutin mit dir daran arbeiten oder nur gegen den Vater?


    Nimak, ich meine das nicht böse, aber ich werde deutlich: Solange Du daran nicht arbeitest (Methode änderst, Blick auf's Kind statt auf den Vater richtest) und solange dein Sohn sich bei Vater wohl und geborgen fühlt und nur bei dir randaliert, wird man Deine Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, eher nicht die des Vaters. Man wird Deine Bindung zum Kind hinterfragen, nicht die zum Vater. Da spielen weder Dein Beruf noch die Diagnosen des Vaters dann eine große Rolle. Man wird dem Vater zuhören, wenn er behauptet, das Kind sei bei ihm besser aufgehoben. Je älter das Kind wird, desto eher wird man hier dem Vater Gehör schenken. Zumindest solange er nicht vorher dauerhaft in die Psych einfährt, aber auch hier: Er hat es bisher immer heraus geschafft.


    Arbeite mit der Kindertherapeutin daran, wie ihr alle lernt, mit der Situation umzugehen. Zumindest mal solange, wie Dein Sohn nicht selbst Vorbehalte hat und den Umgang mit dem Vater einschränken möchte. Im Moment reichen die Auffälligkeiten nicht, um gegen den Willen des Kindes Maßnahmen "in Deinem Sinne" zu erstreiten. Allenfalls der Auftrag des Gerichts ein Gutachten zu erstellen, könnte hier eventuell Einschränkungen des Umgangs bewirken können - aber auch hier wird man Deine starke Fixierung auf Kindesvater zur Kenntnis nehmen und thematisieren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die übrigens durchaus Erfahrungen hat mit diesen dramatischen Erscheinungen nach dem Umgang.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Danke für deine ehrliche Meinung. Manches bringt mich zum nachdenken. Ich war eigentlich immer der Meinung durch meine bewusste Abgrenzung, habe ich unweigerlich den Blick auf das Kind. Den KV habe ich mehr oder weniger ignoriert, ausgeblendet soweit es ging. Nun ist es wieder Extrem geworden, seitdem Familientherapeuten sich an uns austoben. KV manipuliert Klassenleiterin,taucht immer mal wieder in der Schule auf, erzählt dem Fussbaltrainer irgendwelche Geschichten... ich merke dies immer erst im Nachhinein und ignoriere. Aber dann frage ich mich, warum wir weggezogen sind, wenn KV hier genauso schalten und walten kann wie er will. Ich habe doch auch ein Recht auf Privatsphäre!

  • Ich möchte nur kurz zu einem Exkurs einladen über "Umgangsaussetzung"


    Ein Familientherapeut sagte mal zu mir: Das ist eine der schlimmsten Formen von Gewalt, weil es über das Kind wirkt.
    Und weil UET der Situation hilflos ausgeliefert ist.


    Es trifft den ausgesetzten Elternteil an der verletzlichsten Stelle - und vermittelt die Machtlosigkeit geradezu brachial.


    Jeder, der das leichtfertig Wort benutzt, der sollte es einmal selbst erleben wie es ist, plötzlich ohne Kind zu sein. Ohne Ahnung, wann man das Kind wieder sieht. :flenn

  • Ich möchte eine JA Mitarbeiterin zitieren."Wenn Sie Ihr Kind zum Vater geben, obwohl Sie wissen, dass ihm dort Schäden zugefügt werden könnte, wird man sie dafür zur Rechenschaft ziehen, denn sie wissen ja von der Erkrankung des KV." Etwas später im Gespräch, die selbe JM " Die deutschen Gesetze sind nun mal nicht immer gerecht"
    Ich habe einmal über einen Zeitraum den Umgang ausgesetzt mit Absprache des JA. Also erzähl mir hier nicht ich sei eine notorische Umgangsverweigerin.

  • Sicher gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter mit unterschiedliche Kompetenz. Wenn das tatsächlich so gesagt würde, finde ich es nicht eben hilfreich, auf diese Weise Ängste zu schüren.

  • (...)
    Ich habe einmal über einen Zeitraum den Umgang ausgesetzt mit Absprache des JA. Also erzähl mir hier nicht ich sei eine notorische Umgangsverweigerin.


    Ich kann mir lebhaft vorstellen, wie schwer dir das gefallen ist den Umgang auszusetzen.


    Im übrigen darf das JA überhaupt nicht entscheiden. Wäre ja noch schöner.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich möchte eine JA Mitarbeiterin zitieren."Wenn Sie Ihr Kind zum Vater geben, obwohl Sie wissen, dass ihm dort Schäden zugefügt werden könnte, wird man sie dafür zur Rechenschaft ziehen, denn sie wissen ja von der Erkrankung des KV." Etwas später im Gespräch, die selbe JM " Die deutschen Gesetze sind nun mal nicht immer gerecht"


    Nimak, mir fällt auf, dass Du vor allem Verbündete suchst für Deine Auffassung der Dinge. Das ist menschlich, verständlich - aber ich frage mich gerade, ob das tatsächlich aus der Situation hilft, in der das Kind gerade ist. Wäre es da nicht hilfreicher, sich zu fragen, was Du selbst tun kannst, um den Kindesvater aus Deinem Leben herauszuhalten (nicht aus dem des Kindes!), damit Du Dich ganz auf die zweifelsohne benötigte Hilfe für das Kind konzentrieren kannst. Das fängt mit Deiner Haltung, Deinen Gedanken dem KV gegenüber an. Mir geht es so: je weniger ich mich um die Befindlichkeiten der KM kümmere, desto unwichtiger werden ihre Aktivitäten oder das, was sie über mich denkt. Jeder Gedanke, den Du an den KV verschwendest, ist einer zuviel. Den KV wirst Du nicht ändern können, aber Deine Einstellung ihm gegenüber, den Raum, den Du ihm in Eurem Leben gewährst, das sind die Dinge, die Du verändern kannst. Und wenn jetzt noch ein Gerichtsverfahren ansteht, kostet das ziemlich viel Zeit und Aufmerksamkeit, die Dir dann an anderer Stelle fehlt.


    Wie steht es denn Deiner eigenen Meinung nach um Deine Bindungstoleranz? Nein, ich erwarte dazu keine Antwort hier, aber vielleicht lohnt es sich, darüber nachzudenken. Zum Wohle Eures gemeinsamen Kindes.