Ihr Lieben, ich habe eine Frage an die Profis unter euch: Nach einem recht langwierigen Umgangsverfahren inklusive psychologischem Sachverständigengutachten liegt mir nun ein Gerichtsbeschluss vor, der wohl für alle Parteien (bis auf das betroffene Kind?!?) eher unbefriedigend sein dürfte. Es handelt sich um einen zeitweisen Umgangsausschluss, der damit begründet wird, dass der Kindesvater den Empfehlungen der Sachverständigen und den Wünschen der gemeinsamen Tochter nicht folgen kann/will/wird. :hae:
Jedenfalls gibt es in diesem Beschluss auch eine Kostenentscheidung und diese lautet"Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet."; und genau das irritiert mich gerade enorm. Es ist an keiner Stelle die Rede von den entstandenen Gutachterkosten (die sicherlich nicht unbeträchtlich sein dürften). Fallen solche Gutachterkosten nicht eigentlich unter "Gerichtskosten"? Und unter welchen Umständen ist es üblich, dass das Gericht keine Gerichtskosten erhebt?
Vielen Dank für's Zulesen. :blume