Es kann durchaus sein, dass das JC der Mutter finanzielle Hilfen streichen will und diese dann aus rein finanziellen Gründen gegen das WM sein wird.
Das sind dann aber vor allem finanzielle Hilfen für die Mutter und nicht für das Kind. Sie kann ja aus welchen Gründen auch immer gegen das WM sein, aber relevant sollte doch wohl nur sein, was am ehesten dem Kindeswohl (und nicht dem Elternwohl) dient. Oder sehe ich das falsch?
Da ist dann wohl die Anwältin des KV gefragt, um sich eine wasserdichte Argumentation einfallen zu lassen, damit die Vermutung, der KV wolle so weit wie möglich den Unterhalt für den Sohn sparen, ins Leere läuft. Der KV könnte ja z. B. durchrechnen, wieviel Unterhalt beim Kind tatsächlich ankommt, wenn es hauptsächlich bei der KM wohnt und vergleichen mit der Summe, welche das Kind bei einem Wechselmodell erhielte. Dann kann man zumindest, falls erforderlich, nachweisen, dass andere Gründe ausschlaggebend sind, warum für den Sohn das Wechselmodell am besten im Hinblick auf das Kindeswohl ist.