Frage Unterhalt / (Ende Berufssoldat Vater)

  • Hallo, folgende Situation. Der Vater meiner Tochter hat Ende April 2017 13 Jahre Berufssoldat beendet. Nun teilte er mir mit das er eine neue Arbeit hat und dort weniger verdient und unsere Tochter daher weniger Anspruch auf Unterhalt hat.
    Nun habe ich erfahren das Berufssoldaten nach dem Ende der Zeit folgende Bezüge weiter bekommen.
    1. Übergangsbeihilfe - 6 fache des letzten Gehaltes in einem Zahlbetrag abzüglich Steuern
    2. Übergangsgebührnisse - in seinem Fall wären es 60 Monate a 75% des Bundeswehrgehlates. Es gibt keine Zuverdienstgrenze.
    Das heißt er hat nun im Monat deutlich mehr.
    Ist beides auf den Unterhalt anrechnungsbar?


    Ich finde es sehr schade, Jahre lang musste ich ihm sagen wenn es eine Erhöhung gab und bin ruhig gewesen auch wenn die Nachzahlungen erste 12 Monate später kamen. Und nun verheimlicht er mir das er weiter Geld vom Bund bekommt?


    Hat jemand für mich eine Aussage wie es sich in so einem Fall verhält?

  • Hat jemand für mich eine Aussage wie es sich in so einem Fall verhält?

    Wenn dir das komisch vorkommt gehe zum Jugendamt und lasse eine Beistandschaft einrichten der/die wird dann klären was er zu zahlen hat. Ist für dich kostenlos und da ist das Thema fair geklärt.


    kleiner Link hierzu:
    http://www.familien-wegweiser.…rzeichnis,did=110542.html


    wenn du dir unsicher bist ruf halt mal annonym beim Jugendamt an und frag wie das so in der Regel abläuft

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Vergiss das Jugendamt. Fordere den KV auf, seine Einkommensverhältnisse wahrheitsgemäß darzulegen. Tut er das nicht, schalte einen Anwalt ein. Du solltest einen neuen Titel erwirken.
    Deine Infos sind richtig. Mein Bruder war auch beim Bund. Nicht nur, dass noch lange Übergangsunterstützung bekommt, er ist in diesem Zeitraum über die Bundeswehr auch krankenversichert.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Unterhalt wird gezahlt nach dem Durchschnittseinkommen der vergangenen zwölf Monate. Dazu zählt auch Übergangsgeld und etwaige Abfindungen.
    Da Ex jetzt mitteilt, er hätte ein anderes Einkommen, hat er also Interesse an einer Neuberechnung. Da kann ihm geholfen werden ...
    Der Tipp Jugendamt ist da sicher die beste und preiswerteste Lösung - da kostenlos. Richte dort eine Beistandschaft ein. Ruhig in Absprache mit Ex und kuendige ihm an, dass da Post käme mit Bitte um Unterlagen. JA berechnet dann neu, fragt durch deinen Hinweis auch nach Übergangs Zahlungen etc. Und gut für Ex: ihr könnt jetzt schon eine Neuberechnung absprechen, wenn das Übergangsgeld wegfällt.


    Der Weg über einen Anwalt würde dich eine Summe mutmaßlich im niedrigen vierstelligen Bereich kosten, die du auf Ex nicht abwälzen kannst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vergiss das Jugendamt. Fordere den KV auf, seine Einkommensverhältnisse wahrheitsgemäß darzulegen. Tut er das nicht, schalte einen Anwalt ein. Du solltest einen neuen Titel erwirken.
    Deine Infos sind richtig. Mein Bruder war auch beim Bund. Nicht nur, dass noch lange Übergangsunterstützung bekommt, er ist in diesem Zeitraum über die Bundeswehr auch krankenversichert.

    Mein letzter Titel ist über 10 Jahre alt. Wie ist es mit der Berechnung? Er bekommt ja das "dopplete" Geld erst ab diesen Monat. Die Berechnung läuft aber nach den letzten 12 Monaten. Da wäre dieses ja dann nicht mit dabei. Soll ich dann damit noch warten? Bisher habe ich ihm bei seinem gehalt vertraut und mir nie etwas zeigen lassen.

  • Hallo,



    gehe über das Jugendamt, über einen Anwalt könnte böse in die Hose gehen.


    Abfindungen werden nur angerechnet, wenn das neue Gehalt geringer ist als das alte. Ansonsten fallen diese aus der Berechnung raus.


    Das heißt, zahlt er weiterhin den aktuellen Unterhalt, kann er alles behalten und das wird ein guter Anwalt ihm auch nahe legen.


    siehe dazu:



    "Im Umkehrschluss folgert der BGH daraus aber auch, dass eine Abfindung nicht einzusetzen sei, wenn der Unterhaltspflichtige im Anschluss an das beendete Arbeitsverhältnis eine Tätigkeit mit einem vergleichbaren Einkommen aufnehme. (AZ: (XII ZR 65/10 und XII ZR 66/10)."

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ja denke auch das ich den Weg über das Amt gehe. Jetzt meint er das er nur BFD macht, ohne neue Tätigkeit. Also muss die Abfindung angerechnet werden, da das Einkommen nun 75% betägt.

  • ... finde sehr gut, dass du "vertraut" hast.


    Ja, nun versucht er so gut wie es eben geht da raus zu kommen... sehr schade... denn er denkt nicht ans Kind.


    Leider kann ich dir zu deinem konkreten Fall nichts "Schlaues" schreiben.


    Ich hab aber beides durch... Anwalt (da schau, dass der Titel dynamisch ist)... JA, war hier sehr angagiert... dank Ex zog es sich aber extrem in die Länge... kann aber mit Anwalt auch passieren.



    Wichtig ist, dass du nen guten Anwalt (ich hatte ne Empfehlung der örtlichen Frauenberatung) oder eine "gute" SB beim JA hast. Gespräche helfen da... und vielleicht bekommst du ja auch PKH... ich bin hinein gestolpert... in beides... kann nur raten perönlich mit den betreffenden Personen zu kommunizieren... hast du die Wahl... ob JA oder Anwalt... lass dich gut informieren... ob er/sie sich in "Bundeswehrdingen" schon auskennt... aber ne "fitte" SA beim JA ist auch ok.



    Du scheinst dich auch "schlau" machen zu können.





    Mein Rat strebe nen Titel an... egal durch wen.





    Edit... gültig wird das ganze... soviel mir bekannt ist... ab da wo du jemanden zur Neuberechnung beauftragst und in die Zukunft wird auch geschaut... da es da ja reelle Veränderungen gibt (Arbeitsvertrag/Steuererklärung)... das JA hat nen Jahr drangehängt um die aktuellen Zahlen zu bekommen... es gab nen "Abschlag"... JC ging um Vorauszahlung und er muss nun nachzahlen.



    Ach ja... Paragraphem lassen sich unterschiedlich deuten und dehnen... so aber nur mein Eindruck.

    7 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Das schlimme ist, dass ich jetzt wieder diese Geld gierige Frau bin. Da ich mich nur melde wenn es um das Geld geht.Ja warum sollte ich mich sonst auch melden, er hat die Nummer von seiner Tochter und kann ihr jederzeit schreiben. Tut er ja nicht. Einen Titel habe ich, dieser ist jedoch 10 Jahre alt. Quasi noch vir der Geburt. Da stehen aber noch 100% drin. Seine Einkommenverhältnisse haben sich seit dem erheblich geändert. Ich bin nie zum Jugendamt gegangen und musste mir immer dieses anhören, wenn ich ihn darauf hingewiesen habe das es eine Erhöhung gab. Ich habe aber noch immer diese Scheu zum Jugendamt zu gehen. Fragt mich nicht warum. Was ist wenn jetzt bei der Berechnung raus kommt das er schon Jahre zuviel gezahlt hat? Muss ich das zurückzahlen?

  • Du hast das Recht, im Namen eurer Tochter alle zwei Jahre sein Einkommen einzusehen und ggf. eine Anpassung des KU zu verlangen.


    Meine Erfahrungen mit dem JA sind eher schlecht, Die kriegen nämlich ihr Einkommen, ob die deinen Fall nun bearbeiten oder nicht. Meine Anwältin war da mehr auf Zack.


    KU muss nicht zurückgezahlt werden. Dein Ex hat ja auch das Recht, den Titel überprüfen zu lassen und ggf. auf Abänderung zu klagen, wenn sich seine Einkommensverhältnisse ohne seine Schuld verschlechtern. Aber sei versichert, als Berufssoldat war und ist er gut versorgt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ... die böse bist du immer... wenn es ums Geld für euer Kind geht... muss dir egal werden...




    Hier hat es nach 10 Jahren aber doch bei und beiden den "Druck" rausgenommen.



    Es ändert sich so manches... hab ich auch erst "erleben" müssen.






    Edit.. lass ihn vielleicht auch erst mal ankommen und es zieht sich eh alles... egal ob Anwalt oder JA.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Ja denke auch das ich den Weg über das Amt gehe. Jetzt meint er das er nur BFD macht, ohne neue Tätigkeit. Also muss die Abfindung angerechnet werden, da das Einkommen nun 75% betägt.


    Du unterliegst aber einem Irrtum, wenn er weiter den aktuellen Unterhalt bezahlt, kannst du ihm gar nichts wenn er nur 75% bekommt. Du kannst also nur was machen wenn er weniger zahlt.


    Bei einer Neuberechnung kann auch weniger rauskommen, insbesondere wenn die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird, wo wir hier mal von den 60 Monaten ausgehen, die er diese 75% erhält, das sind dann wieviel? 75% + 180 Euro pro Monat (bei ca. 10.000 Euro Abfindung) ?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Das schlimme ist, dass ich jetzt wieder diese Geld gierige Frau bin. Da ich mich nur melde wenn es um das Geld geht.Ja warum sollte ich mich sonst auch melden, er hat die Nummer von seiner Tochter und kann ihr jederzeit schreiben. Tut er ja nicht. Einen Titel habe ich, dieser ist jedoch 10 Jahre alt. Quasi noch vir der Geburt. Da stehen aber noch 100% drin. Seine Einkommenverhältnisse haben sich seit dem erheblich geändert. Ich bin nie zum Jugendamt gegangen und musste mir immer dieses anhören, wenn ich ihn darauf hingewiesen habe das es eine Erhöhung gab. Ich habe aber noch immer diese Scheu zum Jugendamt zu gehen. Fragt mich nicht warum. Was ist wenn jetzt bei der Berechnung raus kommt das er schon Jahre zuviel gezahlt hat? Muss ich das zurückzahlen?

    Ach die böse bist du sowieso ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich......da würd ich mir kein Kopf machen, das was du von ihm bekommst musst du nicht verdienen und da wärs mir wurscht was der Zahler von mir denkt da es dir ja zusteht.
    "Jugendamt" klingt auch immer gleich so schlimm. Wenn du garkein Unterhalt bekommen würdest wärst du auch beim "Jugendamt" um den Vorschuss zu beantragen. Es steht dir zu also guck das du es bekommst.
    Merke Ex-Frauen die Unterhalt wollen sind alle durch die Bank weg Geldgierig und böse :D :D :D :D :D :D :D
    Schau dich hier mal um die meisten kommen darauf gut klar :winken:

  • Du unterliegst aber einem Irrtum, wenn er weiter den aktuellen Unterhalt bezahlt, kannst du ihm gar nichts wenn er nur 75% bekommt. Du kannst also nur was machen wenn er weniger zahlt.


    Bei einer Neuberechnung kann auch weniger rauskommen, insbesondere wenn die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird, wo wir hier mal von den 60 Monaten ausgehen, die er diese 75% erhält, das sind dann wieviel? 75% + 180 Euro pro Monat (bei ca. 10.000 Euro Abfindung) ?

    Er lag bisher bei 408 Euro Unterhalt. Was ein Gehalt von 3100-3500 Netto macht. Wie gesagt, genau weiß ich es nicht. Macht bei seiner Gehaltsklasse eine Abfindung von knapp 20000. Runter gerechnet wären es dann 320 pro Monat angerechnet. Dann würde es wieder auf die 1ßß% kommen.

  • ... kann ich so gut verstehen und würde es nicht für dich... sondern für dein Kind wichtig sein... würdest du es nicht hier schreiben und dich mit dem "zufrieden" geben was der Vater berechnet hat.



    Hast nun die Wahl der Qual... korrekte "Zahlen"... gesetzlich geregelt oder deinen persönlichen "Seelenfrieden"... hängt nur davon ab... was du dir "leisten" kannst... ganz schwierige Entscheidung... ihr steht da aber... wo ihr steht... weil ihr getrennt seit... und ihr seit nicht die ersten und letzten ... die mit diesem Problem zu "kämpfen haben ;(





    Sehe es so... aus meiner Erfahrung heraus... vielleicht macht ihr ja ganz andere... das wünsch ich dir.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Das es auch weniger werden kann, ist mir bewusst. Aber das nehme ich in Kauf. Dafür ist es dann geregelt udn in anderen Händen und ich muss mich nicht mehr damit auseinander setzen.

  • 1. Übergangsbeihilfe - 6 fache des letzten Gehaltes in einem Zahlbetrag abzüglich Steuern
    2. Übergangsgebührnisse - in seinem Fall wären es 60 Monate a 75% des Bundeswehrgehlates. Es gibt keine Zuverdienstgrenze.


    ich kann nur von meinem Fall sprechen, (und der ist schon lange her-)
    damals wurde es so gesehen, dass mein Ex das "Recht" hatte, die Übergangsbeihilfe innerhalb eines Monates "zu verprassen", so dass sie nicht mehr herangezogen werden konnte :ohnmacht:
    zwingen hätte ich ihn nicht können, die Übergangsgebührnisse zu nehmen....


    :ohnmacht:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der Tipp von Juwi greift hier nicht, da ja bereits seit 10 Jahren Unterhalt geleistet wird. Eine "Inverzugsetzung" ist hier also außen vor. Hier geht es juristisch um eine andere Problematik. Wenn wir bei dem verlinkten Anwalt bleiben - der würde hier als Streitwert das vollständige Übergangsgeld einbeziehen, den neuen Lohn und die Übergangsbeihilfe. Wenn eine außergerichtliche Einigung zustande kommt, hat er sich zwar keine goldene Nase, aber einen goldenen Nasenflügel verdient. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Anwaltsrechnung hier nicht vierstellig in der Summe wird.


    Die Beistandschaft ist die vom Gesetzgeber genau für solche Problematiken geschaffene Stelle. Die Sachbearbeiter haben eine juristische Ausbildung sowie eine Prüfung abgelegt machen Unterhaltsberechnungen tagtäglich. Man wird wenig anwälte finden, die in der hohen Schlagzahl wie Beistandschaften Fälle bearbeiten.


    Kommen Fälle vor den Kadi, urteilen laut Statistik die Gerichte in rund 80 Prozent der Fälle, wie die Beistandschaft vorher entschieden hat. Und in weiteren rund 15 Prozent wurden neue Belege vorgelegt, die die Beistandschaft vorher nicht hatte und deshalb nicht mit einbeziehen konnte.
    Dass die Berechnung des Unterhalts eines Anwaltes so stimmig ist, dass sie vom Gericht 1.1 übernommen wird, ist laut Statistik im ganz niedrigen zweistelligen Bereich.


    Dass es in Verwaltungen Schnarchnasen gibt, wird genauso häufig sein wie die Schnarchnase unter Familienrechtsanwälten. Schnarcht die Beistandschaft, kann ich den in größter Not den Dienstvorgesetzten in Bewegung setzen. Schnarcht der Anwalt, ist die Sache an den Baum gefahren. Ich müsste mir bei Verdoppelung der Kosten einen neuen Anwalt suchen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.