Ausflüge und Informationsgabe

  • Guten Abend liebe Community :winken:


    mit dem KV hatte ich mir vor einiger Zeit geeinigt, wenn Ausflüge über 100 km getätigt werden wird der andere Elternteil per
    kurzer Nachricht informiert.
    Hat soweit auch gut geklappt. Auch von der KV hielt sich daran. (Übrigens geteiltes Sorgerecht und Aufentaltsbestimmung, wohnen bei mir)
    Außerdem habe ich ihn damals darum gebeten, wenn er mit den Kindern zu seiner Freundin fährt, mich wenigstens darüber zu informieren.
    Sie wohnt etwa 1 1/2 Stunden weg, daher übernachten die beiden auch dort.
    Sage gleich habe nichs dagegen, möchte aber gerne wissen ob die Kinder in der Nähe sind oder doch weiter weg, auch falls mal was passieren sollte.


    Nun habe ich heute erfahren, dass er sich nicht daran hält.
    Nun höre ich unterschiedliche Meinungen von Müttern und Vätern was diese Art Information angeht.
    Die reicht von, er sollte es dir sagen, bis er muß oder er muß garnichts. :sleep


    Kann mir jemand dort weiterhelfen?


    Lg Merel

  • Juristisch ist es so, dass der jeweilige ET diese Information nicht erteilen muss.
    Auf der anderen Seite hält man sich aber an Absprachen, egal wie sinnvoll/sinnlos sie sind. Wenn einem die Vereinbarung nicht passt, kann man sie ja aufkündigen, aber nicht so. Ergo ist eure Vereinbarung ehr obsolete.
    Ich würde den KV informieren, dass auch er in Zukunft diese Info nicht mehr erhalten wird.


    Das praktische dabei... du hast ein Ärgernis weniger und mehr Ruhe.

  • Danke dir. Dann kann man wohl nichts machen.
    Wäre zwar schön zu Wissen wo sich die Kids aufhalten, aber Höfflichkeit war noch nie eine Stärke des Kv.


    Dachte immer die Informationspflicht fängt da an, wenn man mit den Kids übers We wegfährt. Ergo Richtung Kurzurlaub, was ja man ja mit dem anderen Sorgeberechtigten abgeklären werden sollte. Dann kann ich es ja auch mal ohne schlechten Gewissen tun.


    Ich sollte etwas lockerer werden. :pinch:

  • Ich seh es auch so, dass Du keinen Anspruch auf die Info hast.


    Andererseits verstehe ich Dich total und würde es auch gerne wissen wollen.


    Du kannst also nur, wenn es Dir wirklich wichtig ist, mit dem Vater reden und ihn höflich bitten.
    Oder warten bis die Kinder ein gewisses Alter haben und ein eigenes Handy, dann können sie Dir die Info schicken.

  • Außerdem habe ich ihn damals darum gebeten, wenn er mit den Kindern zu seiner Freundin fährt, mich wenigstens darüber zu informieren.


    War es nur eine Bitte von Dir, oder habt Ihr Euch tatsächlich darauf geeinigt? (Ich persönlich würde solchen Bitten des anderen Elternteils nicht entsprechen, so wie ich auch keine entsprechenden Informationen einfordere, wo die Kinder in der Zeit des Umgangs mit ihrer Mutter sind. Das geht mich gar nichts an.)


    Oder warten bis die Kinder ein gewisses Alter haben und ein eigenes Handy, dann können sie Dir die Info schicken.


    Dann fände ich es aber ungewöhnlich, wenn man die Kinder damit "beauftragt", diese Information dem nicht anwesenden Elternteil zu schicken.


    Dachte immer die Informationspflicht fängt da an, wenn man mit den Kids übers We wegfährt. Ergo Richtung Kurzurlaub, was ja man ja mit dem anderen Sorgeberechtigten abgeklären werden sollte. Dann kann ich es ja auch mal ohne schlechten Gewissen tun.


    Es wäre mir neu, dass man dem anderen Elternteil gegenüber eine Informationspflicht hat, was Wochenenden, Kurzurlaube oder längere Abwesenheiten betrifft. Die meisten Dinge, die man mit seinen Kindern tut, sind sowieso Teil der Alltagssorge.

  • Ich denke, es kommt drauf an, wie man manches allgemein handhabt und es gewohnt ist.


    Ich bin so aufgewachsen, dass man seine Familie informiert, wenn man nicht da ist.... ich hab mich auch immer bei meinen Eltern "abgemeldet", obwohl ich schon eine andere Wohnung hatte.


    Und auch so, möchte ich wissen, wo sich meine fast 17jährige Tochter aufhält... und zwar nicht ungefähr, sondern schon etwas präziser.


    Es passiert heute so viel... sei es Autounfälle, aber auch wie der Amoklauf in München.....
    Wenn mein Kind an einer anderen Ecke der Stadt ist, dann kann man aufatmen.


    Insofern fände ich es auch nicht schlimm, wenn die Kinder mich informieren, auch wenn sie beim anderen Elternteil sind, denn meine Kinder wären das so gewohnt. Und das hat ja nix mit "um Erlaubnis fragen" oder Kontrolle des Expartners zu tun.

  • Danke dir. Dann kann man wohl nichts machen.
    Wäre zwar schön zu Wissen wo sich die Kids aufhalten, aber Höfflichkeit war noch nie eine Stärke des Kv.


    Dachte immer die Informationspflicht fängt da an, wenn man mit den Kids übers We wegfährt. Ergo Richtung Kurzurlaub, was ja man ja mit dem anderen Sorgeberechtigten abgeklären werden sollte. Dann kann ich es ja auch mal ohne schlechten Gewissen tun.


    Ich sollte etwas lockerer werden. :pinch:

    Hallo,


    prinzipiell müsste der KV dir nicht mal seine Anschrift mitteilen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Keine Angst. Er ist umgezogen und gehört habe ich es von einer ehemaligen Nachbarin.
    Müssen muss ich Garnichts. Aber hättest mal das Gesicht der Mutti sehen sollen, dass ich es noch nicht wusste. Mal davon aus, dass sie es am Ende war
    die es verraten hat. Nicht müssen und nicht sagen ist meiner Meinung nach ein Machtspielchen.


    Überall hört man, man soll sich einig sein. Wenn es von der verbalem Kommunikation schon nicht reicht. Dann gute Nacht.
    Übrigens habe ich meinen Ex auch darüber informiert, dass ich evtl. dort und dorthin mit den Kindern ziehe. Ist vielleicht was anderes,
    weil die Kinder bei mir wohnen, aber ich finde das gehört sich so. Hat was mit Anstand zu tun.

  • Hallo,


    wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt musst du den KV informieren, wenn du mit Kind woanders hinziehen willst. Zumindest wenn du eine grössere Entfernung schaffst und Kind mitziehen soll.


    Ich verstehe nicht warum es dir so wichtig ist zu wissen ob KV mit Kind über 100 km weit weg ist. Kind ist mit KV unterwegs, welcher über die gleichen Rechte wie du verfügt und sich bestimmt auch genau so gut kümmert. Sollte ein Notfall eintreten wärst du doch bestimmt die erste die er informiert. Ob du nun vorher weist wie weit er weg ist, ist total irrelevant. Es kann genau so gut vor der Haustüre ein Unfall mit Kind passieren. Auch bei dir Zuhause.


    Vielleicht wäre es eine gute Idee mit KV abzusprechen, das bei Notsituation zeitnah der andere ET informiert wird. Das wäre eine viel sinnvollere Absprache!!!


    Gruß
    Gwen


    (Was ist eigentlich wenn KV nur 99km weit wegfährt.... :-D, schon darum finde ich diese Absprache sinnlos)

  • Ich würde meinen Ex auch nicht über jeden Ausflug informieren wollen - in 25 km bin ich in 3 Großstädten - dagegen ist es in 100 km im Oden-/Westerwald oder der Rhön nahezu malerisch - für mich macht das keinen Sinn.
    Außerdem wünsche ich gar keine Kommunikation an den Wochenenden - wie soll man sich denn da enstpannen - wenn man immer vorm News Ticker sitzt.
    Natürlich hab ich auch mal den Gedanken bei Meldungen wie "Kind aus Karusell gefallen" und bin froh wenn die Beschreibung nicht auf unser Kind paßt. Außerdem entferne ich mich selbst auch am Umgangswochende deutlich
    über 100 km und bin im Notfall nicht greifbar - da muss der andere ET und das soziale Umfeld dann schon alleine durch - im Ernstfall.