"Freier Mitarbeiter"

  • Hallo ihr Lieben,


    vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter. Mein letzter Arbeitsversuch ist an den ständigen Erkrankungen der Kleinen gescheitert.
    Nachdem ich letztes Jahr meinen Job verloren habe, der auch nur zu halten war, weil ich von zuhause aus arbeiten konnte, bin ich jetzt auf der Suche nach ähnlichen Angeboten.


    Als freier Mitarbeiter könnte ich Aufträge bekommen. Habe vorhin mal eine Bewerbung abgesetzt und direkt eine positive Rückmeldung bekommen (und kann einen Arbeitsversuch starten). Nur stehe ich vor der Bürokratie wie der Ochs vorm Pferd ...


    Meinen Jobcoach habe ich seinerzeit schon mal zu dem Thema befragt, die konnte mir nicht helfen, es gibt aber natürlich jemanden im JC, der sich damit auskennt. Weil ich diese Schiene allerdings nicht weiter verfolgen wollte, habe ich mich nicht kundig gemacht.


    Langer Rede kurzer Sinn: Und nun? Im Internet steht was von Finanzamt (ein Gewerbe brauche ich ja wohl nicht?) und Krankenkasse. Aber ich beziehe ja Leistungen und weiß gar nicht, wieviel Geld ich überhaupt erwirtschaften kann, dafür muss ich ja erstmal schauen, ausprobieren, wissen.
    Ich kann jetzt morgen mal beim JC anrufen und nachfragen, aber wie schaut es dann mit der Anrechnung aus und muss ich direkt meinem Sachbearbeiter Bescheid geben? Und was soll ich dann überhaupt sagen?
    Am liebsten würde ich mich da wenns Kind im Bett ist in das System des Auftraggebers einloggen und schauen, was da los ist, einfach probieren. Habe aber Angst, das gar nicht zu dürfen, wenn ich das nicht irgendwo anmelde ...


    Vielleicht bin ich ein bisschen verrückt, aber ich will nichts falsch machen und dachte, vielleicht hat ja hier jemand eine ähnliche Situation (gehabt) und kann mir eine Info geben, wie ich es am Besten anpacke ...


    Vielen Dank :)

  • eine Freundin von mir macht das, und es ist wohl ziemlich tricky-


    Du brauchst eine Betriebsnummer, und musst mWn. auch ein Gewerbe anmelden- immerhin musst Du ja Rechnungen über Deine Tätigkeiten schreiben können,
    und somit auch eine "Buchhaltung"-
    Dann brauchst Du die Genehmigung von der Arge, da Du ja dann ggf. nicht mehr "zur Vermittlung" zur Verfügung stehst-
    ebenso muss die Arge mtl. neu berechnen, und da haben die oft gar keinen Bock drauf :brille


    auch musst Du aufpassen, dass Du nicht mehr als 80% Deiner Aufträge von einem Kunden erhälst (Stichwort: Scheinselbständigkeit)-


    Je nachdem, was Du machst ne gute Sache :daumen
    Krankenkasse zahlt die Arge so lange weiter, wie Du im Leistungsbezug bleibst-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Du könntest auf Honorarbasis arbeiten. Dann musst du nur jeden Monat dem Jobcenter mitteilen, wie viel du verdient hast. Das Einkommen wird in dem Monat angerechnet, in dem du es bekommst.
    Wie das ist, wenn du so viel verdienst, dass du nicht mehr aufstocken musst, weiß ich leider nicht, da ich nie so viel Honorar verdient hatte.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • So, erstmal danke schön für eure Antworten :thanks:
    Ich habe heute den zuständigen Menschen im Jobcenter erreicht und gebe mal weiter, was der mir so erzählt hat.


    Ich soll beim Finanzamt vorsprechen und denen sagen, dass ich eine freie Tätigkeit ausüben will. Das ganze läuft bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei und ich muss denen anscheinend wirklich nur Bescheid geben und dann einen Wisch ausfüllen. Und natürlich am Ende des Jahres eine Kostenaufstellung machen. Aber das lässt sich ja hinbekommen.


    Im Jobcenter soll ich mich an meinen Sachbearbeiter wenden. Ich muss eine Prognose abgeben, wieviel ich mit der freien Mitarbeit verdienen werde und das wird mir dann im Vorfeld vom Bezug abgezogen. Nach sechs Monaten wird dann abgeglichen und entweder zahle ich nach - oder die. Da ich ja nun überhaupt keine Ahnung habe, wie es aussieht, ist es mir aber wohl auch möglich, erstmal mit den "freien" 100 Euro zu arbeiten. Da hat mein SB dann erstmal keinen Stress wegen der Umrechnung und wenn ich wirklich überblicken kann, was für Einnahmen mir möglich sind, dann gleiche ich das einfach an. Das klingt natürlich erst mal gut.


    Ich bin deutlich entstresst und freue mich, dass ich den Versuch anscheinend erstmal problemfrei starten kann.


    Danke euch :-)

  • Es gibt, grob gesagt, zwei Varianten. Die eine Variante ist einen "Nebentätigkeit". Die übst du neben deinem eigentlichen Job aus. Über den Hauptjob bist du versichert, zahlst deine Sozialabgaben, Steuern. Die Nebentätigkeit wird anhand der Einnahmen unter Berücksichtigung von Freibeträgen nachversteuert. - Deine spezielle Sondersituation ergibt sich dadurch, dass du ALG beziehst. Dazu hat dir das Jobcenter jetzt schon etwas gesagt.


    Die zweite Variante ist die Ausübung einer selbstständigen Arbeit. Hier wirst du steuerpflichtig, krankenkassenpflichtig usw. Steigst du da jetzt ein und hast für deine Selbstständigkeit ein vom Jobcenter akzeptables Konzept, gibt es dort sogar eine Förderung: Du musst - wenn das Konzept genehmigt ist - eine gewisse Summe monatlich selbst erwirtschaften, wirst aber ansonsten über einen längeren Zeitraum gefördert. Inklusive Sozialabgaben, Krankenkasse. Und von der Steuer freigestellt. In einer Größenordnung, dass man davon leben kann, also auf ALG-Level + (genaue Zahlen hab ich jetzt nicht im Kopf). Und man darf und soll ja zuverdienen ... In dieser Förderzeit sollst du deine Selbstständigkeit so aufstellen, dass du anschließend davon leben kannst. Dir wird in der Zeit ein speziell ausgebildeter Coach vom Jobcenter an die Seite gestellt, der dich umfassend berät (aber auch dein Konzept prüft).
    Wie allen ist dir freigestellt, die Selbstständigkeit wieder aufzugeben und nach einer gewissen Zeit in ein Angestelltenverhältnis überzugehen. Gelingt einem AE, hier mit dem Konzept zu überzeugen, kann das eine sehr feine Sache sein: Ich kann mir als Selbstständiger oft meine Arbeitszeit deutlich freier einteilen als im Angestelltenverhältnis. Nachteil: Ich bin den Gefahren und der Unsicherheit einer Selbstständigkeit ausgesetzt. Vorteil: Selbstständigkeit sieht im Lebenslauf für Folgebewerbungen besser aus als ALG-Bezug.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.