Was passiert mit meinem "Vermögen" (Erbe des Kindes) wenn ich sterbe?

  • Hallo zusammen,


    habe bereits im Forum gesucht und nichts Passendes gefunden. Über diese Frage ist doch hier bestimmt schon mal jemand anderes gestolpert:


    Also, ich bin vom Kindsvater seit 4 Jahren getrennt. Wir waren nie verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ich beziehe von ihm Unterhalt. Er hat mittlerweile noch ein weiteres Kind mit neuer Freundin. Mein Sohn ist 5 Jahre alt.
    Was passiert, wenn ich sterbe? Ich meine, mein Sohn würde mich ja beerben, kann aber, da noch nicht volljährig, das Erbe nicht antreten. Er bräuchte für das Erbe also einen Vormund oder so. Wie nennt sich das? Bekommt in diesem Fall der Kindsvater das "Vermögen" zur Verwaltung für das Kind bis es volljährig ist????? Macht hier ein Testament oder so Sinn? Könnte ich meine Eltern irgendwie als Vormund bestimmen? Problem ist nämlich das mein Ex/Kindsvater hoch verschuldet (mehrere 10,000 Euro) ist. Naja, mehr brauch ich wohl nicht sagen.....


    Für Anregungen und Hilfe bin ich sehr dankbar.


    Liebe Grüße

  • Jupp, Vorsorgeverfügung oder irgendwie so heißt das - du kannst jemanden als Vermögensverwalter für deinen Kind bestimmen.


    Stellt sich die Frage - lohnt sich das - was ist das Vermögen nach Abzug der Kosten ?


    Auf jeden Fall zum empfehlen wenn du z.B. wieder mit einem Mann ein Haus kaufst o.ä. - dann wären Ex und Next wirtschaftlich gemeinsam verantwortlich.

  • Ich habe ein Testament beim Notar aufsetzen lassen um diesen Fall abzusichern, da ich selbst einmal etwas erben werde und ich möchte, dass das Vermögen in der Familie bleibt und nicht meinem Ex in die Hände fällt.


    Bei mir hieß es "Geschiedenen Testament".


    Ich habe aber auch im Falle eines Komas o. ä. eine Vorsorgevollmacht. Ebenfalls beim Notar machen lassen.

  • Je nachdem um welche Höhe es geht, sollte man sich da auf jeden Fall beraten lassen.


    Zu bedenken ist auch folgendes (was man natürlich nicht hofft):
    Kind und Du haben einen gemeinsam Unfall.... zuerst verstirbst Du und kurz darauf Kind (da reichen auch schon ein paar Minuten).... dann erbt in der Konsequenz der Kindsvater Dein Vermögen.....


    Willst Du das???

  • Je nach Höhe des Vermögens würde ich einen Fachanwalt für Erbrecht beauftragen,


    eventuell macht es Sinn die Kinder schon vorher zu begünstigen, Nießbrauch bei Immobilien einzutragen usw da u.U. die Kinder garnicht in der Lage sind solche Entscheidungen alleine zu treffen...


    Insbesondere sollte man beachten dass - je nach Höhe des Vermögens - die Kinder eventuell mit einem hohen Erbe "überfordert" sind...


    Weiterhin sollte bedacht werden WER letztendlich zum Verwalter bestellt wird, wenn diese Person das Geld veruntreut dann ist es erstmal weg, man könnte zwar den Verwalter in Regress nehmen, inwiefern dann nochwas zu holen ist sei mal dahin gestellt...


    Beispielsweise könnte bei mehreren Immobilien diese bereits jetzt auf die Kinder übertragen werden (bei Vorteilsgeschäften ist dafür das FmG zuständig), ein Nießbrauch auf dich eingetragen werden. Der Nießbrauch geht per Testament an eine Erbengemeinschaft (z.b. Eltern und Kinder gemeinsam)... Diese wird dann zum 21. LJ des jüngsten Kindes aufgelöst...


    Möglichkeiten gibt es genug...


    Wichtig wäre es m.E nach dass diese Regelung schnell erfolgt, wenn dir was passiert bekommt der KV die Verwaltung des Vermögens...


    lg Thomas

  • Meines Wissens lässt sich auch jetzt schon die Vermögenssorge so regeln, das der KV außen vor bleibt, also alleinige Vermögenssorge bei Dir liegt.

  • Meines Wissens lässt sich auch jetzt schon die Vermögenssorge so regeln, das der KV außen vor bleibt, also alleinige Vermögenssorge bei Dir liegt.


    Dann muss die KM beim FamG einen Antrag auf Übertragung dieses Teilbereiches der Sorge, nämlich der Vermögenssorge, stellen...


    Das hat aber keine Auswirkungen darauf was später mit einem Erbe der Kinder passiert... Wenn nämlich die KM verstirbt dann entscheidet das FamG wem die Vermögenssorge übertragen wird.
    Ist der KV zu diesem Zeitpunkt "verlässlich" bzw. kann sich so darstellen und z.b. die Eltern der KM Alt, Krank oder verstorben dann kann u.U. die Vermögenssorge wieder dem KV übertragen werden.


    Es müssen 2 "Puffer" geschaffen werden:


    Einer für den Fall dass keiner der "verlässlichen Personen" die Kinder überlebt und einer der das Erbe im Sinne der Kinder innerhalb der Familie sichert...


    lg Thomas

  • Um Vermögenssorge allein zu bekommen, muss man schon sehr starke Gründe haben. Und zwar welche, die derzeit virulent sind und nicht in irgendeiner Zukunft. Dass Ex verschuldet ist, ist kein Argument dafür, ihm die Vermögenssorge für das Kind abzuerkennen.


    Und sollte man versterben bei gemeinsamen Sorgerecht, dann hat der andere Elternteil automatisch das dann alleinige Sorgerecht mit allen Rechten und Pflichten. Das zu verhindern, geht auch nur mit starken Gründen.


    Bei einem eventuellen Erbe kann ich gewisse Konstrukte schaffen, die einen direkten Zugriff des Ex als Sorgeberechtigter für die Kids verhindern. Für den Entwurf dieses "Plans" sollte man sich mit einem Fachanwalt für Erbrecht absprechen. Der weiß, was alles geht und kann einen auf bestimmte Möglichkeiten erst noch aufmerksam machen. (Sache ist ja so: Wenn du versterben solltest, dann käme der Nachwuchs zwingend zum anderen Sorgeberechtigten, also zum Ex. Wenn der pleite ist und nur bedingt das Kind versorgen kann, stünden Sozialgelder im Raum fürs Kind. Aber eigentlich nur, wenn zuvor vorhandenes Vermögen eingesetzt worden ist. Das zu sperren und zu sagen, darauf darf Kind erst Zugriff nehmen, wenn es volljährig ist, kann ich grundsätzlich machen. Aber das hilft nicht, wenn Sozialgelder von der Allgemeinheit bezahlt werden sollen. Dann wird entweder doch Zugriff genommen oder aber es werden Schulden aufgehäuft. Hier muss man dann wirklich auf juristische Feinheiten schauen, was eigentlich möglich ist ...)
    Den Notar braucht es, um diese Sache dann in einen rechtsverbindlichen Vertrag zu fassen. Das organisiert im Falle eines Falles dann aber der Anwalt für mich. Wenn er nicht eh einen Notar in der Kanzlei hat oder selbst Notar ist. Die Notarskosten sind eh "Listenpreise". Da zahle ich das gleiche Geld, ob ich einen "Notar und Anwalt" in einer Person habe oder ob das zwei Personen sind ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dazu braucht es einen fähigen Anwalt für Erbrecht,


    Weiterhin sollte man folgendes Bedenken:


    Gerade Kinder die mit einem Vermögen bedacht sind und sich in Ausbildung befinden müssten - theoretisch - das Erbe aufbrauchen bevor der EX Unterhalt an diese Zahlen muss... D.h. selbst wenn Ex bis dahin Geld hat und Kinder z.b. für das Studium noch Unterhaltsansprüche hätten müsste Ex nichts bezahlen bis das Vermögen aufgebraucht wäre...


    Dafür gibt es auch Möglichkeiten dies zu umgehen...


    lg Thomas

  • Ich habe es so geregelt, dass sämtliche Versicherungen usw. meine Eltern als Begünstigte drin stehen. Die paar Huller, die ich angespart habe gehen eh für die Beerdigung drauf.


    Ergo erbt Kind lediglich unsere Wohnungseinrichtung, die so gesehen wertlos ist und sowieso im Elternhaus verbleibt.

  • Ich habe es so geregelt, dass sämtliche Versicherungen usw. meine Eltern als Begünstigte drin stehen. Die paar Huller, die ich angespart habe gehen eh für die Beerdigung drauf.
    Ergo erbt Kind lediglich unsere Wohnungseinrichtung, die so gesehen wertlos ist und sowieso im Elternhaus verbleibt.


    Dann musst dir auch keine Gedanken über Erbe machen...


    Wenn aber im o.g. Fall die Eltern ev. Immobilien haben, die KM ebenfalls und letztendlich vlt nur ein 5 Jähriger als Gesamterbe übrig bleibt dann sollte man sich über die Erbfolge und die Folgen des Erbes durchaus vorher Gedanken machen...


    Alternativ könnte man auch das Erbe zu Geld machen und verprassen... Dann ist die Problematik auch nicht mehr vorhanden... :tanz


    lg Thomas

  • tragisch wird es wenn es einen schweren Unfall gibt - alle Erwachsenen zuerst sterben - das Kind erst später im KH
    wer erbt dann die Butze deiner Eltern ?



    Der logischen Erbfolge die Erben des Kindes - in vielen Fällen der Überlebende Elternteil.
    Ich habe solche Horrorszenarien auch schon durchgespielt - bloß denke ich mir, wenn meine Kinder sterben würden, wäre meine geringste Sorge, dass KV deren Geld bekäme.


    Per Testament gibt es wohl Möglichkeiten, solche Dinge -zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes - auszuklammern.



    LG Jona

  • Vielen Dank an alle für die vielen Denkanstöße !!!!! Ich werde mir mal einen Termin beim Fachanwalt besorgen. Interessant ist auch, dass ich natürlich auch das Vermögen meiner Eltern (Immobilie) beachten muss. Nachher zieht Ex mit seiner neuer Familie noch in das Haus meiner Eltern ein, wenn alle aus meiner Familie tot sind...... :-) Oh Mann, diese Vorstellung ist hart...

  • Mach dir da nicht zu viele Sorgen. Die Wahrscheinlichkeit solcher Szenarien ist ähnlich gross wie die Wahrscheinlichkeit, dass ein Meteorit in die Hütte knallt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Mach dir da nicht zu viele Sorgen. Die Wahrscheinlichkeit solcher Szenarien ist Ähnlichkeit gross wie die Wahrscheinlichkeit, dass ein Meteorit in die Hütte knallt.


    Kommt wie immer auf den Einzelfall an...


    Wenn z.b. die Mutter eine "späte" Mutter ist, vlt mit 40 Mama geworden, der Junge ist jetzt 5, die Großeltern somit auch schon ca. 70+ dann ist das Szenario garnicht soooo unwahrscheinlich...


    Glaube die durchschnittliche Lebenserwartung liegt derzeit bei ~82 Jahren, dann wäre der Junge 17 und - falls der Mutter was zustößt - Gesamterbe von Großeltern und KM...


    Muss man halt an der Gesamtsituation festmachen... Bei mir ist es auch so, Eltern sind 75+, ich 50 und die Kleine ist 7... Da ist Erbe eben in dem Alter ein großes Thema, die Geschwister sind schon ausbezahlt und bei mir auch alles in trockenen Tüchern...


    lg Thomas