Hallo zusammen,
habe bereits im Forum gesucht und nichts Passendes gefunden. Über diese Frage ist doch hier bestimmt schon mal jemand anderes gestolpert:
Also, ich bin vom Kindsvater seit 4 Jahren getrennt. Wir waren nie verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Ich beziehe von ihm Unterhalt. Er hat mittlerweile noch ein weiteres Kind mit neuer Freundin. Mein Sohn ist 5 Jahre alt.
Was passiert, wenn ich sterbe? Ich meine, mein Sohn würde mich ja beerben, kann aber, da noch nicht volljährig, das Erbe nicht antreten. Er bräuchte für das Erbe also einen Vormund oder so. Wie nennt sich das? Bekommt in diesem Fall der Kindsvater das "Vermögen" zur Verwaltung für das Kind bis es volljährig ist????? Macht hier ein Testament oder so Sinn? Könnte ich meine Eltern irgendwie als Vormund bestimmen? Problem ist nämlich das mein Ex/Kindsvater hoch verschuldet (mehrere 10,000 Euro) ist. Naja, mehr brauch ich wohl nicht sagen.....
Für Anregungen und Hilfe bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße