Urlaub in Bulgarien, Schriftliches Einverständniss der KM nötig?

  • Bräuchte mal dringend eure Hilfe zu folgenden Sachverhalt da ich gerne den Urlaub Buchen würde da die Zeit drängt.


    Wir haben GSR, Kind 5 Lebt seit Geburt bei ihr. Anfang November habe ich ihr meine Urlaubspläne mitgeteilt zwecks Terminabstimmung. Ich will Ende Mai/Anfang Juni mit ihn für 2 Wochen nach Bulgarien, Oma kommt auch mit. Ist halt der letzte Urlaub vor der Einschulung und Preislich/ Wettermässig ist Bulgarien die beste Lösung. Habe bereits dieses Jahr nachgegeben und bin mit ihn im September an die Ostsee da Sie da bereits einen Auslandsurlaub verboten hat. Aber Anfang Juni ist es dort einfach zu Kalt und zur Hochsaison einfach zu Teuer, ein nachgeben kommt für mich deswegen dieses Jahr nicht infrage, abgesehen davon das ich keine Lust habe mir jedes Jahr von ihr mein Urlaubsziel vorschreiben zu lassen.


    Letzte Woche habe ich ihr eine Letzte Frist gesetzt bis Gestern da noch keine Antwort kam. Am Mittwoch dann die Nachricht (wir Kommunizieren nur per WhattsApp) Termin ist OK, allerdings stimmt Sie keinen Auslandsurlaub zu und wird keinen Reisepass mitgeben. :cursing: Antwort von mir war das ich diesen dann eben Gerichtlich beantragen würde, Sie solle sich doch bitte Informieren wie ihre Chancen stehen und ob dies tatsächlich ihr letztes Wort in der Sache wäre. Gestern habe ich dann das Jugendamt um Vermittlung gebeten, dieses hat sich dann auch Telefonisch mit ihr in Verbindung gesetzt.


    Anscheinend kurz bevor dieses Sie erreicht hat wurde ich per Nachricht wüst beschimpft und von der Schulanfangsfeier ausgeladen :lach , allerdings erklärte sie sich in dieser Nachricht bereit den Kinder Reisepass zu beantragen. :hae: Auf mein Explizites Nachfragen Kam dann allerdings heraus das Sie mit der Reise weiter nicht einverstanden ist und Sie mir kein entsprechendes Schreiben mitgeben wird welches ich meines Wissens nach unter Umständen am Flughafen benötigen werde. Später hat mich auch das JA angerufen, Sie hätten mit ihr geredet aber Sie verhielt sich nicht Kompromissbereit und sagte Sinngemäss dann müsste ich halt Klagen. :kopf


    Was mache ich dann jetzt? Ich befürchte fast ihre Aussage mir den Reisepass mitzugeben hat nur den Zweck eine Klage zu verhindern. Ich kann ja schlecht die Herausgabe beantragen, denn diesen will Sie ja mitgeben. Kann ich auch nur beantragen das Sie mir ihr Einverständniss Unterschreibt? Benötige ich dieses Überhaupt, man findet ja sehr viele Unterschiedliche Meinungen dazu im Internet, ich will allerdings dann auch nicht am Flughafen abgewiesen werden. Was genau sollte ich an der Rechtsantragsstelle beantragen um auf Nummer sicher zu gehen? Ich möchte dies ohne Anwalt machen da die Kosten ja in keinen Verhältniss zum Urlaub stehen. Darf man eigentlich die Kommunikation per WhatsApp Ausdrucken und den Antrag mit Anfügen? Die JA Mitarbeiterin wollte nämlich auch von mir Wissen was die KM genau geschrieben hat, habe dies aber erst mal Verneint weil ich mir nicht 100% sicher war wie das Datenrechtlich aussieht. Weiss da jemand von euch genaueres ob ich das Rechtlich einfach überall rumzeigen darf?


    Würdet ihr mir empfehlen jetzt schon zu Buchen in der Hoffnung das im Zweifel bis dahin alles Gerichtlich geklärt ist? In meinen Wunschhotel wird zu den Aktuellen Preis wohl nicht mehr lange was frei sein. ?-( Ihre einzige Begründung ist bis jetzt das Sie Angst um das Leben hat. :rolleyes3:



    Danke schonmal für eure Hilfe und ein Frohes Fest wünsche ich.

  • Kann ich auch nur beantragen das Sie mir ihr Einverständniss Unterschreibt? Benötige ich dieses Überhaupt


    Da Bulgarien Mitglied der Schengenstaaten ist und du GSR hast, brauchst du kein Einverständnis der KM.


    Den Kinderausweis brauchst du natürlich dennoch für den Flug.


    Das Problem wird die nicht gerichtlich fixierte Ferienregelung sein. Da kann die KM dann ohne größere Konsequenzen zu fürchten einfach, weder Ausweis raus geben, noch der Reise zustimmen.Da nutzt dir das auch nichts, wenn sie es schon mal per Whatsapp gemacht hat.


    Ich denke frag sie mal direkt, was gegen Bulgarien spricht, und sonst solltest du vor der Buchung das gerichtlic festlegen lassen, wenn du sicher sein willst.

  • naja, wenn sie aber zusichert. den Ausweis rauszugeben hat er keinen Klagegrund. Und dann machts sie es eben denoch nicht.


    Mima



  • Bulgarien ist ja kein volles Mitglied im Schengen Abkommen, Und ist der Kinder Reisepass nicht Sinvoller da günstiger? Über die Einverständnisserklärng ist sich das JA nicht sicher, habe ja selbst gelesen das es da unterschiedliche Urteile zu gibt ob eine Urlaubreise zur Alltagssorge gehört oder eben nicht. Wobei es in meinen Fall wohl dazu gehört da ich keine Familie oder sonstiges da hätte.


    Natürlich habe ich Sie wie auch das JA gefragt was dagegen spricht, Sie lehnt Prinzipiell Auslandsurlaub ab und nennt nur mangelndes Vertrauen und "Todesangst". Was natürlich Quatsch ist, der sonstige Umgang und den 2 Wöchigen Urlaub an der Ostsee hat er ja auch Heil überstanden.


    Darf man nun Whatss App Nachrichten veröffentlichen, ich denke das würde mir sowohl hier als auch vorm Gericht Helfen mein Problem zu verdeutlichen. :hae:


    Nachtrag Nein es gibt keinen Beschluss zum Umgang, habe bisher nur die Vaterschaftsanerkennung und das GSR vor Gericht erstritten

  • Ich würde dir raten, einen Beschluss zum Umgang mit Ferienregelung und Bulgarienreise zu stellen.


    Es können zwar prinzipell Whats App- Verläufe bei Gericht eingereicht werden, doch haben die nicht die gleiche Aussagekraft wie z.B. Emailverkehr, weshalb ich in so einem Fall auch davon abraten würde.
    Bitte doch noch mal die KM, per Email, höflich um Bestätigung der Reise, und des Reiseziels, bzw was ihrer Meinung nach dagegen spricht.


    Das könntest du eher in einem Umgangsverfahren gebrauchen.

  • DU kannst natürlich Whatsapp-Verläufe bei Jungendamt und Gericht nutzen, sie werden auch als normale Kommunikation gewertet. Wir haben das bei Vergleichen und Klagen vor dem Arbeitsgericht mit unserem Betrieb schon mehrmals gemacht und das wurde auch immer normal gewertet.


    Ich würde dir definitiv zur Klage raten, deine Gewinnchance ist sehr hoch, auch ohne Anwalt. Es ist ja dein ganz normales Recht als Elternteil in den Urlaub zu fliegen, das darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Und dann ist das Thema auch ein für allemal geklärt. Du kannst auch fordern, dass sie bei jedem längerem Urlaubsumgang automatisch den Reispass mitgeben muss bzw. sie ihn eben auf Nachfrage und in den Umgangszeiten diesen ebenso übergeben muss wie die Krankenkarten und Impfausweise - wir haben diese Dokumente (also Pass, Krankenkarte und Impfausweis) bei jedem Umgang dabei, der über das WE hinausgeht, da man ja auch Mal zum Arzt muss, ein Notfall entstehen könnte oder man auch Mal spontan ein paar Tage wegfährt.


    Die Umgangszeit gestaltet der sorgeberechtigte Elternteil nach den eigenen Wünschen, da ist man kein Bittsteller. Im Grunde müsste man nicht einmal darüber informieren, wo man genau hingeht - wenn man sich versteht, sollte es aber selbstverständlich sein, dass der andere jederzeit weiß wo sich sein Kind gerade aufhält.

  • DU kannst natürlich Whatsapp-Verläufe bei Jungendamt und Gericht nutzen, sie werden auch als normale Kommunikation gewertet. Wir haben das bei Vergleichen und Klagen vor dem Arbeitsgericht mit unserem Betrieb schon mehrmals gemacht und das wurde auch immer normal gewertet.


    Ich würde dir definitiv zur Klage raten, deine Gewinnchance ist sehr hoch, auch ohne Anwalt. Es ist ja dein ganz normales Recht als Elternteil in den Urlaub zu fliegen, das darf nicht als Druckmittel verwendet werden. Und dann ist das Thema auch ein für allemal geklärt. Du kannst auch fordern, dass sie bei jedem längerem Urlaubsumgang automatisch den Reispass mitgeben muss bzw. sie ihn eben auf Nachfrage und in den Umgangszeiten diesen ebenso übergeben muss wie die Krankenkarten und Impfausweise - wir haben diese Dokumente (also Pass, Krankenkarte und Impfausweis) bei jedem Umgang dabei, der über das WE hinausgeht, da man ja auch Mal zum Arzt muss, ein Notfall entstehen könnte oder man auch Mal spontan ein paar Tage wegfährt.


    Die Umgangszeit gestaltet der sorgeberechtigte Elternteil nach den eigenen Wünschen, da ist man kein Bittsteller. Im Grunde müsste man nicht einmal darüber informieren, wo man genau hingeht - wenn man sich versteht, sollte es aber selbstverständlich sein, dass der andere jederzeit weiß wo sich sein Kind gerade aufhält.


    Ok, werde dann am Donnerstag bevor ich Sohnemann zum Umgang abhole den Antrag vor Gericht stellen. Was würdet ihr mir empfehlen, soll ich den Antrag vor Ort zusammen mit den Rechtspfleger Schreiben oder bereits ein fertiges Schreiben mitbringen und dieses nur noch mal Überprüfen lassen? Was denkt ihr wie lange es etwa dauert bis es eine Entscheidung gibt? Wird es in diesem Fall überhaupt eine Verhandlung geben oder wird es einfach nach "Aktenlage" entschieden? Würde es der Richter eher als übergriffig ansehen wenn ich bereits Buche und damit seine Entscheidung bereits vorraus nehme? Ich denke das wirklich sehr günstige Angebot wird nicht mehr lange verfügbar sein und ich möchte ja schliesslich nicht nach Bulgarien weil ich zuviel Geld übrig habe. :lach


    Denkt ihr es macht in diesem Atemzug auch Sinn gleich mehr Umgang zu fordern oder ist es eher kontraproduktiv da es eine Entscheidung hinaus zögern würde? Bisher habe ich nur alle 2 Wochen von Freitag 15.30 bis Sonntag 16Uhr und 2 Wochen im Sommer. Gerade wenn er in die Schuke kommt würde ich schon gerne nen Anteil der Ferien, auch zu Feiertagen sehe ich ihn nicht wenn es nicht gerade zufällig im 14 Tage Rhythmus liegt. Über Weihnachten habe ich ihn jetzt auch nicht (habe nix dagegen das Sie über die Feiertage in den Urlaub fahren, nur ne Absprache vorher wäre schön gewesen) dafür dann vom 29.12. bis 01.01., also 1 Tag mehr als ohnehin wegen Umgangs WE.


    Danke für eure Meinungen und Frohes Fest wünsche ich