Hi zusammen,
wir stehen vor folgendem Problem:
Letztes Jahr hat zwischen KM und KV ein Umgangsrechtsstreit stattgefunden, bei dem eine Vereinbarung geschlossen wurde, wo auch sämtliche Ferienzeiten geregelt sind. Unter anderem ist hierin festgelegt, dass KV die ersten 3 Sommerferienwochen das Umgangsrecht hat und die KM dann die zweite Sommerferienhälfte. Auf Bitten des KV, eine Regelung mit aufzunehmen, dass bei Bedarf die Ferienzeiten getauscht werden können, meinte der Richter, dass dies nicht nötig wäre, das sollte selbstverständlich sein. Die KM bestätigte dies dem Richter, dass sie es genauso sehe und die Passage, dass Ferienzeiten getauscht werden können, wurde nicht mit aufgenommen.
Dieses Jahr im Februar bat der KV die KM, die Sommerferien tauschen zu können, da er aus beruflichen (!) Gründen nur in der zweiten Ferienhälfte Urlaub bekommen konnte. Dieses lehnte die KM ab, da sie bereits im November des Vorjahres ihren Urlaub beantragt hätte und diesen nicht verschieben/tauschen könne. Daher konnte die Tochter (9) die Sommerferien nicht wie üblich mit dem KV verbringen, worüber sie todtraurig war, zumal bisher ausschließlich der KV mit ihr in den Urlaub gefahren ist. Sie ließ sich nur beruhigen durch die Zusicherung, im Folgejahr wieder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Die Tochter wurde dann in dieser Zeit von den Eltern des KV betreut.
Da sich bereits im Oktober abzeichnete, dass nächstes Jahr die gleiche Situation entsteht wie dieses Jahr und nur ein Urlaub in der zweiten Sommerferienhälfte möglich ist, hat der KV Anfang November bei der KM nachgefragt, ob im nächsten Jahr der Tausch in Ordnung gehen würde. Dieses lehnte die KM jedoch mit den Worten, nach gründlicher Überlegung solle alles so bleiben, wie in der Vereinbarung festgehalten, und ohne Angabe von Gründen ab. Dies würde leider erneut bedeuten, dass der Tochter der bisher praktizierte Umgang in den Sommerferien mit dem KV verwehrt bzw. erheblich eingeschränkt würde und eine gemeinsame Urlaubsreise fände wiederholt nicht statt. Auf Nachfrage beim Jugendamt, ob diese darin unterstützen könnten, um im Interesse des Kindes eine Lösung zu finden, erhielt der KV lediglich die Antwort, da hätte er eben Pech gehabt, Vereinbarung ist Vereinbarung. Die Nachfrage bei der KM mit der Bitte um Mitteilung der Ablehnungsgründe blieb bisher unbeantwortet, die KM stellt sich in der Hinsicht tot. Ein gerichtlicher Weg kommt für den KV eigentlich nicht in Frage, da in der Vergangenheit alle jeweils ausschließlich von der KM initiierten gerichtlichen Verfahren (pro Jahr ca. 1 - 2 Gerichtsverfahren) grundsätzlich zu großen psychischen Belastungen des Kindes geführt haben und aus eigenem Erleben seitens der KM und deren neuem Ehemann mit der abwertenden Meinung über den KV vor dem Kind nicht hinter dem Berg gehalten wird.
Hat hier der KV bzw. eigentlich das Kind (!) wirklich Pech gehabt? Leider ist der KM mit Vernunft im Interesse des Kindes nicht beizukommen. Sie hat mehrfach erkennen lassen, dass es ihr ausschließlich darum geht, dem KV das Leben schwer zu machen und nutzt hierfür jede ihr sich bietende Gelegenheit.
Vielen Dank schon mal für Eure Ideen und Tipps!