Wieviel Unterhalt bekommt ihr?

  • Jens, ist durch das Jugendamt (Beistand) schon passiert. Er war auch wegen einer anderen Geschichte im Gefängnis, hierzu kam dann der nicht bezahlte Unterhalt, hat nichts gebracht und all die Jahre hat er zu wenig Verdienst und jetzt mal wieder nichts. Na ja es geht auch so...muss einfach.....

    liebs Grüßle Caitlin
    _________________
    Es gehört mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.
    Friedrich Hebbel

  • Jens


    Also das Problem ist ich kann es ihm ja nicht beweisen das es anders ist. Das meine ich mit ich kann im Enddefekt nichts machen. Und ich habe dem Jugendamt manche vom Ex angegeben Tatsachen versucht als nicht richtig zu erklären, aber er hat ja alles mit der Anwältin gemacht und deswegen ist alles hieb uns stichfest.

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."


  • Naja, weils auch etwas sehr ungerecht der Allgemeinheit gegenüber ist (sprich also uns allen), denn das sind Sozialleistungen, die letztendlich aller unsere Stuergelder sind, u da ist es doch schon heftig, wenn jemand kann, aber es sich so hindreht, das er nicht kann u dafür der Staat, sprich wir alle für sein kind mit aufkommen.... und letztendlich ist das Sozialbetrug..


    Der Staat bereichert sich doch selber an gezahlten Unterhaltsbeträgen, indem er einfach bei Unterhaltszahlung die Sozialhilfe kürzt und somit Väter zu Trägern der Sozialversicherung macht. Von vielen den anderen staatlichen Abzockereien an (Trennungs-)Familien mal ganz abgesehen. Der Staat ist der größte Sozialbetrüger.

  • Hey


    Der Staat bereichert sich doch selber an gezahlten Unterhaltsbeträgen, indem er einfach bei Unterhaltszahlung die Sozialhilfe kürzt und somit Väter zu Trägern der Sozialversicherung macht. Von vielen den anderen staatlichen Abzockereien an (Trennungs-)Familien mal ganz abgesehen. Der Staat ist der größte Sozialbetrüger.


    Hast du da vielleicht was falsch verstanden??


    Sozialhilfe u dergleichen ist nicht dazu da um das Einkommen aufzustocken !!!!


    Sie ist für "bedürftige" da, die aus ihrem Einkommen heraus nicht ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, bzw. keinen eigenes Einkommen haben um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (davon jetzt erstmal abgesehen warum wieso weshalb)!


    U ob sie das können, hat man "Grenzen" festgelegt, d.h. Geld das ein jeder min. haben soll, damit er den Lebensunterhalt bestreiten kann..


    Heißt aber nicht das man durch Sozialhilfe etc. bevorteiligt werden soll...u das würde man, wenn Einkommen vorhanden ist, es zwar nicht für den Lebensunterhalt, es aber nicht berücksichtig werden würde..


    Was ist Unterhalt??? ..richtig: EINKOMMEN .. und zwar zu berücksichtigendes...


    Unterhalt ist dazu Gedacht den Lebensunterhalt zu bestreiten, und es ist nicht etwa Taschengeld des Kindes z.B. ...


    Ergo??? ..es ist anrechenbares Einkommen, das auf Sozialleistungen anzurechnen ist...


    Wo also bereichert sich da jetzt der Staat an Unterhaltszahlungen????



    Würde es nicht berücksichtigt, wäre es wohl eindeutig eine Bevorteilung, u der Unterhaltsempfänger würde wohl hier eher bereichert..


    Also dein Argument das sich der Staat an Unterhaltszahlungen bereichert ist wohl gelinde gesagt etwas für die Tonne....




    Und von welchen vielen weiteren Abzockereien an Trennungsfamilien sprichst du denn? Welche meinst da?


    Ok, die LstKlassen-Sache, ist da nicht grad klasse, u wohl ein wenig Panne...





    Aber wie gesagt, dein Argument mit der Abzocke bei Unterhaltszahlungen, passt u stimm absolut nicht..vielleicht aber hast du auch das System des Sozialstaates etwas nicht erkannt..denn Sozialleistungen sollen niemanden besser stellen als andere.....



    Gruß
    Jens

  • Hi,


    naja Jens, ich sag mal so....vorher war man verheiratet, d.h. Lstkl 3 .... dann trennt man sich wird zum U-zahler (damit meine ich nicht nur den KU), und bekommt noch die 1 an die Backe. Macht bei mir übrigens 500 Teuronen Differenz aus. :rolleyes:
    Die hat der Staat mir geklaut...so sehe ich das :hm...
    Ich muß trotzdem "alles" aufrecht erhalten, denn wenn jetzt die Immo verkauft würde, dann wären beide in den Miesen.
    Das interessiert den Staat kein bißchen .... :kotz
    Mal abgesehen davon, daß die Kids auch drunter leiden ! Da sind Regularien in unserem Staat die einfach nicht mehr zeitgemäß sind.


    Dann kommt -nebenbei bemerkt- noch dazu, daß einem U-zahler der 3000 Netto hat, plötzlich von 900 € (oder weniger)leben muß, da ihm jeden Shice angerechnet wird. ich sach nur Firmenwagen :radab
    ....da hätte ich keine lust mehr zu arbeiten....echt, zumal dann der Ansporn fehlt.


    Sprich der Staat bereichert sich schon, wenn man/frau sich scheiden läßt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hey


    Ok...
    Sag ja Lst-Klassse..sicher absolut nicht perfekt...obs bereichern ist, kann man so sehen naja, es ist nicht richtig was u wie das da läuft...


    Aber das der Staat sich am KU bereichert, in dem er das auf die Sozialhilfe/ALG2 anrechnet, naja, interessante These von Radex, aber dennoch ist dem ja nicht so..


    OK du hast da schon recht..da ist schon einiges wirklich in Schieflage..


    Mir fiele da grad außerdem noch der öD ein, der Familienzuschlag, der fällt dann ja meine ich auch weg (seh ich das richtig?)..wobei die "Familie" besteht ja weiterhin..


    Gruß
    Jens

  • Aber wie gesagt, dein Argument mit der Abzocke bei Unterhaltszahlungen, passt u stimm absolut nicht..vielleicht aber hast du auch das System des Sozialstaates etwas nicht erkannt..denn Sozialleistungen sollen niemanden besser stellen als andere.....


    Nö. Bezieht die Mutter ALG2 fließt ein Teil des gezahlten Kindesunterhalt in den Bedarf der Mutter. Kindesunterhalt ist jedoch für das Kind da, und nicht damit der Staat sich daran bereichert und in Folge dessen weniger Leistungen an die Mutter auszahlt. Aber mit dem Kunstprodukt "Bedarfsgemeinschaft" betrügt der Staat auch hier.


    Weitere Abzockereien siehe hier:


    Wie komme ich an rückständigen Unterhalt, ohne gleich zum Anwalt zu müssen?

  • Nö. Bezieht die Mutter ALG2 fließt ein Teil des gezahlten Kindesunterhalt in den Bedarf der Mutter. Kindesunterhalt ist jedoch für das Kind da, und nicht damit der Staat sich daran bereichert und in Folge dessen weniger Leistungen an die Mutter auszahlt. Aber mit dem Kunstprodukt "Bedarfsgemeinschaft" betrügt der Staat auch hier.


    Das stimmt nicht!
    Angerechnet wird der KU als Einkommen des Kindes. Erhält das Kind mehr KU als sein Bedarf ausmacht, fällt das Kind aus der Berechnung heraus. Nur das Kindergeld bzw. Überschuss aus Kindergeld wird dem bedürftigen ET angerechnet.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Radex,


    wenn du meinst, dass der Überschuss aus KU dann auf die Mutter angerechnet wird, liegst du falsch. Dieses Plus bleibt dem Kind.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bezieht die Mutter Arbeitslosengeld 2, fliesst ein Teil des väterlichen Kindesunterhalts ganz offiziell in den Bedarf der Mutter, überdies kann der Vater dies nicht wie bei Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machen. Kindesunterhalt wird dann zum Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, der Staat kürzt das Arbeitslosengeld an die Mutter entsprechend. Mehr Unterhalt führt dann nicht zu mehr Geld für das Kind, sondern zu mehr Kürzung seitens der Arbeitsagentur.


    http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html

  • ... was radex da schreibt, das stimmt. Auch die Kindergelderhöhung schlägt sich bei ALG2/Souialgeldempfängern NICHT nieder... wird alles in den Auszahlungsbetrag gerechnet.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Ich bekomm 250 Euro im MOnat fuer mein Kind (vom KV). Seit HEUTE :). Das ist fuer mich irre viel Geld. Vorher standen uns offiziell 12 Euro im Monat zu (er war nicht ehrlich zum Finanzamt und hat dann auf mein "Draengen" hin zwar mehr gezahlt, aber verlassen konnte ich mich nie drauf und hatte immer das Gefuehl, dass ich bloss nicht aufmucken darf, damit ueberhaupt noch Geld kommt). Jetzt wurde alles neu berechnet und mir stehen 250 Euro zu. Ich fuehle mich SO befreit und so unendlich reich. Ist wie ein Sechser im Lotto. Wir waren heute Kuchen essen, danach hab ich fuer 100 Euro Geschenke fuer meine Kleine zu Weihnachten und GEburtstag (ohne Panik im Bauch) gekauft und ihre Gebuehren fuer die (neuen) Turnstunden gezahlt. Alles moeglich jetzt. :) Es tut mir wahnsinnig leid fuer alle, die nichts bekommen oder kaempfen muessen. Kenne das Gefuehl und es verursacht zum normalen Stress noch so viel zusaetzliche Sorgen.

  • Der Kindesunterhalt - gezahlt vom Vater, der Mutter oder sonstigen Personen - ist eigenes Einkommen des Kindes, für das er gezahlt wird. Daraus folgt für den Bereich des SGB II, dass er nicht mit dem Bedarf anderer Familienmitglieder verrechnet werden kann.



    Je nach der Höhe des Unterhaltszahlbetrages kann die Konsequenz auftreten, dass das Kind gem. § 7 Abs. 3 Nr. 4 und § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB II nicht leistungsberechtigt ist, also nicht in die Bedarfsgemeinschaft einzurechnen ist.


    Quelle


    interessant ist hierfür dieses Urteil:


    Urteil


    Ich zitiere daraus:


    Zunächst ist der auf das Kind entfallende Bedarf in Höhe von 380,48 €, bestehend aus den Regelleistungen nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 SGB II in Höhe von 207,00 € und den anteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von 173,48 €, durch sein nach § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II anzurechnendes Einkommen aus Kindesunterhalt, das monatlich 600,00 € beträgt, gedeckt.


    Der hiernach den Bedarf des Kindes übersteigende Betrag von 219,52 € ist indes nicht als Einkommen der Antragstellerin zu berücksichtigen.
    [...]
    Der Gesetzgeber gibt sowohl in § 7 Abs. 3 Nr. 4 als auch in § 9 Abs. 2 SGB II eindeutig zu erkennen, dass eben keine Anrechnung des Einkommens und Vermögens von Kindern bei ihren Eltern stattfinden soll, egal ob die Kinder erwerbsfähig sind oder nicht; bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern handelt es sich mithin – bildlich gesprochen – um eine Einbahnstraße (Eicher/ Spellbrink, SGB II, 1. Aufl. 2005, § 9 Rn. 26; so auch LPK – BSHG, 6. Aufl. 2003, § 11 Rn. 20 zur Vorgängervorschrift des § 11 Abs. 1 BSHG).


    Oder kurz formuliert: ein minderjähriges Kind ist seinen Eltern niemals unterhaltspflichtig, folglich darf KU nicht auf den Elternteil, der Alg II bezieht, angerechnet werden.


    Gegen einen solch falschen Bescheid sollte man Widerspruch einlegen.


    Kindergeld ist eine steuerrechtliche Sache und somit eine ganz andere Schiene. Mit dem KU und dessen Anrechnung hat es nichts zu tun.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • ... was radex da schreibt, das stimmt. Auch die Kindergelderhöhung schlägt sich bei ALG2/Souialgeldempfängern NICHT nieder... wird alles in den Auszahlungsbetrag gerechnet.


    Wer sprach hier von Kindergeld?





    · Wird Kindesunterhalt auf Hartz IV angerechnet


    Ja, Kindesunterhalt ist Einkommen, genauso wie Unterhaltsvorschuss.


    http://www.alleinerziehend.net…FAQ21-Hartz+IV.htmll#q211

    Einmal editiert, zuletzt von radex ()

  • [quote='Loewenherz',index.php?page=Thread&postID=213813#post213813]... was radex da schreibt, das stimmt. Auch die Kindergelderhöhung schlägt sich bei ALG2/Sozialgeldempfängern NICHT nieder... wird alles in den Auszahlungsbetrag gerechnet.


    Wer sprach hier von Kindergeld? Blaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa... du WILLST mißverstanden werden, du Erbsenzähler... AUCH steht da... AUCH... schon gesehen????? :kopf:kopf:kopf:kopf:radab

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • ....@ Kaj... dieser Geschichte muss ich mal nachgehen. Ich kenne das auch nur so, dass das Einkommen des Kindes, egal welches, immer mit dem Einkommen der "Bedarfsgemeinschaft" verrechnet wird.
    Eine interessante Spur....

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Hey


    Radex,


    wenn du meinst, dass der Überschuss aus KU dann auf die Mutter angerechnet wird, liegst du falsch. Dieses Plus bleibt dem Kind.


    Hm..also, ohne 100%tige Gewähr, nur zu 99,9, aber ich meine das es völlig egal ist, um was für Gelder es sich handelt, es ist Einkommen u übersteigt es den Bedarf eines angehörigen Kindes, wird es auf den betreuenden Elternteil angerechnet bzw für ihn verwendet..es ist eben eine BG ..ausserdem war das vor Hartz4 nicht anders, da wars nur eben die Sozialhilfe...


    Alerdings, wäre es anders, würde eben genau das eintreten was ich schon erwähnte, hier würden einzelne eindeutig bevorteiligt..denn auch wenn das Kind mehr hat, so fällt es letztendlich der Gemeinschaft "Familie" zugute u hier würde eindeutig eine bevorteiligung entstehen, das darf eben nicht sein u ist so nicht gedacht u wars eben auch noch nie..


    Und dabei ist es egal, ob es KG ist, KU, oder UVG oder eine Rente oder oder, Einkommen wird der ganzen BG zugrunde gelegt..




    Radex


    Ist nunmal so, und anders würde nicht wirklich gerecht die Sozialleistung verteilt...auch wenn ich es nachvollziehen kann was du meinst u ich es auch nicht grad optimal finde u gut, aber es macht dennoch Sinn das es so ist...
    Der Staat hat davon also letztendlich eh nichts, er ist ja ansich auch nicht dadfür da um uns den Lebensunterhalt zu sichern, sondern dafür ist jeder selbst verantwortlich, nur haben wir eben das System des "Sozialstaates" u da sollen nicht die unten durch fallen, die z.B. nicht in der Lage sind den selsbt zu sichern, aus vielen Gründen nicht sichern können..


    Logig hat das ganze dennoch..
    Denk mal drüber nach...
    Wie gesagt versteh was du meinst..dennoch...


    Gruß
    Jens

  • Wer sprach hier von Kindergeld? Blaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa... du WILLST mißverstanden werden, du Erbsenzähler... AUCH steht da... AUCH... schon gesehen????? :kopf:kopf:kopf:kopf:radab


    Auch von einer Kindergelderhöhung schrieb niemand, es ging um Sozialleistungen.
    Wäre ja auch noch schöner wenn das angerechnet werden würde, denn Kindergeld ist zum Großteil die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums und keine Sozialleistung.

  • Hey


    Hab mir das Urteil auch grad mal reingezogen...also das für mich auch völlig neu, kannte das bisher auch nur, das alles Einkommen, auch des Kindes, bei der BG angerechnet wird..


    Lt. dem Urteil, wäre das bei KU falsch..


    Da will auch ich mal nachforschen, interessiert mich selber auch..


    Alelrdings kann dann eben ja da sKG angerechnet werden..


    Dennoch ein bissle merkwürdig find ich es ja schon..die die dann KU bekommen, haben dann ja regelrecht Glück..




    Allerdings, steht dort auch das somit das kind nicht zu BG zählt..ja wozu denn dann???? Das müßte dann ja im Umkehrschluss auch heißen, das dem betreuenden Elternteil der alleinerziehenden Zuschlag nicht zustehen dürfte, weikl es gibt ja kein minderjähriges Kind in der BG .. :Hm?(


    Gruß
    Jens