Hilfe für "junge Erwachsene"

  • Hallo, vielleicht kann hier jemand helfen?


    Meine Tochter hat eine Freundin in folgender Situation:


    18 Jahre alt, gerade Abitur gemacht, möchte jetzt ein Studium anfangen.


    Vater getrennt lebend, in Insolvenz, zahlt keinen Unterhalt (genaue Umstände kenne ich nicht). Es fehlen wohl Unterlagen von ihm, deshalb kann der Bafög Antrag nicht eingereicht werden.


    Bisher bei Mutter lebend. Die arbeitet anscheinend schwarz, also kein offizielles Einkommen.


    Nun hat gestern die Mutter das Zimmer der Tochter geräumt und die Tochter vor die Tür gesetzt.Kindergeld wird von ihr behalten.


    Wohin kann sich das Mädchen wenden?


    Ist das Jugendamt für über 18 jährige noch zuständig?


    Anwalt?was kostet eine Beratung?


    Sozialamt? Oder irgendwelche anderen Ideen?


    Wäre dankbar über Hilfe, dem Mädchen geht es echt nicht gut......


    Vielen Dank im voraus!

  • 1. Bafög: Es reicht, wenn das Mädchen die eigenen Unterlagen einreicht. Vater wird dann angefragt. Sollte noch diesen Monat beim Bafögamt eintreffen. Du schreibst "möchte ein Studium anfangen". Das neue Semester hat offiziell mit dem 1. September begonnen, die Einschreibefristen sind größtenteils gelaufen. Ist die Dame also Studentin oder plant sie - dann im Frühjahr 2017 - Studentin zu werden?
    2. Das Jugendamt kann sich zuständig erklären bis 21, muss aber nicht.
    3. Ohne Einkommen wäre das Sozialamt zuständig.
    4. Kindergeld gibt es nur noch, wenn sie Studentin wäre oder in Ausbildung bzw. bis zu 6 Monate nach dem Abitur als Übergang. (Letzteres läuft jetzt zum Oktober wohl aus.) Sie kann einen Antrag stellen, dass ihr das KiGeld zufließt. Unterlagen dazu müsste sie haben, wurden ihr mit dem 18. Geburtstag zugestellt.
    5. Anwalt braucht sie wohl nicht. Wozu? Wen will sie verklagen? Sich selbst? Sie ist volljährig und vollständig für sich verantwortlich. (Anwälte nehmen für Beratungen zwischen 80 und 500 Euro die Stunde)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Bap


    da haette ich mal eine kurze Zwischenfrage, wenn ich die hier platzieren darf.


    Ich dachte, als Eltern ist man verpflichtet, sein Kind zu unterhalten, zumindest bis nach Abschluss einer Ausbildung?
    Ich kann doch nicht einfach mein Kind, sobald volljaehrig, vor die Tuere setzen?

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • @Bap


    Sie ist in Berlin an der Uni eingeschrieben, Vorlesungsbeginn ist im Oktober.


    Das mit dem Bafög ist ein guter Tip, werde ich gleich weitergeben.


    Danke!

  • @Bap


    da haette ich mal eine kurze Zwischenfrage, wenn ich die hier platzieren darf.


    Ich dachte, als Eltern ist man verpflichtet, sein Kind zu unterhalten, zumindest bis nach Abschluss einer Ausbildung?
    Ich kann doch nicht einfach mein Kind, sobald volljaehrig, vor die Tuere setzen?


    Eltern sind ab dem 18. Lebensjahr der Kids "barunterhaltspflichtig", so sie leistungsfähig sind. Die Eltern müssen aber nicht in einer WG mit ihren Kindern leben ... Dazu sind sie nicht verpflichtet. Bis zum 18. Geburtstag allerdings müssen sie für ihr Kind "sorgen".


    Um es andersherum aufzuzäumen: Jeder von uns kann theoretisch finanziell verantwortlich gemacht werden für die eigenen Eltern, so man "leistungsfähig" ist und die Eltern zum Sozialfall werden. Man muss die Eltern aber nicht in der eigenen Wohnung aufnehmen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Dann wäre ja alles im grünen Bereich. Sie müsste sich nur um eine Studentenbude kümmern und ihren Bafög-Antrag auf den Weg bringen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soweit ich informiert bin, zahlt das Bafög Amt schon Bafög Vorschuss bis alle Unterlagen eingereicht sind oder bei verweigernden Eltern bis das gerichtlich geklärt ist.


    LG Lichtengel

  • Wegen Kindergeld wäre es ratsam direkt bei der Familienkasse mal vorzusprechen und sich entsprechende Formulare aushändigen zu lassen. (Die Mutter wird ihr ja sicher die Unterlagen die sie erhalten hat, nicht ausgehändigt haben)


    Sie kann einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes stellen. Dazu müßte aber die Mutter jetzt nochmal (also nach dem 18. Geburtstag) einen Antrag gestellt haben.


    Unter bestimmten Voraussetzungen kann Sie das Kindergeld aber auch direkt selbst beantragen (also ohne Abzweigung) und würde eine eigene Kindergeldnummer erhalten. Aber das am Betsen mit der Familienkasse vor Ort besprechen.