Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Unterhalt.
Bei uns ist der Unterahlt ab Mai 2016 strittig. Eine Beistandschaft ist ab Mai eingerichtet.
Ich bin seit einem Jahr geschieden. Ich habe 3 gemeinsame Kinder mit dem Kindesvater. (11,12,15 Jahre alt)
Im Juli hat er mit seiner neuen Partnerin ein weiteres Kind bekommen.
Die Beistandschaft hat ab Mai berechnet: Mindestunterhalt, Nettogehalt hat er nach der 3. Gehaltstufe. Abstufung um 2 Gehaltsstufen wegen 3 Kindern.
Bisher bekomme ich 600 Euro pauschal von ihm.
Er möchte nicht nachzahlen, Mitteilung der Anwältin des KV:
...dass sie nicht davon ausgehe, dass
der Vater diese zu leisten hat, da er bereits zur Zeit des
Mutterschutzes der Partnerin gegenüber Unterhaltspflichtig sei und
somit ab Mai 2016 vier Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen
waren.
Ich dachte, es bekommen erst die Kinder Mindestunterhalt, falls es Mangelfall wird und dann erst die neue Partnerin.
Ab Juli dann 4 gleichrangige privilegierte Kinder und erst dann, wenn noch etwas zu verteilen ist die Next.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?
VG